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Frevelhaftes Pilotenverhalten

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    AW: Frevelhaftes Pilotenverhalten

    Hallo liebe Fliegergemeinde,

    seit gut zwei Jahren lese ich hier nun im stillen mit, ende September sind dann endlich die Tage als Fußgänger für mich gezählt - die A-Lizenz steht an und ehrlich gesagt hätte ich nicht gedacht meinen ersten Senf zu solch einem Thema abzugeben .

    Ich finde es erschreckend wie der ein oder andere eine Gefährdung von Mitmenschen in kauf nimmt - und das wohl auch noch mit verdrehten Augen. Frei dem Motto "jetzt habt euch mal nicht so".
    Für mich als Anfänger trübt sich dort das Bild der Flieger...
    Jede Flugshow wird über einem xtra Gelände abgehalten und selbst bei der ILA dürfen die "großen" nicht mehr so wie sie einst durften...
    Aber für "Prinz-Tim und seine Freunde" gilt wohl ein anderes Recht oder zumindest ein anderes Rechtsverständniss.
    Daher zur Erinnerung hier mal ein Auszug:

    § 315 StGB - Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
    Strafgesetzbuch

    Achtundzwanzigster Abschnitt (Besonderer Teil)

    (1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er
    1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
    2. Hindernisse bereitet,
    3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder
    4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    (3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter
    1.in der Absicht handelt,
    a) einen Unglücksfall herbeizuführen oder
    b) eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder
    2.durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.

    (4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

    (5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    und weiter -und das trifft wohl eher ein...


    § 315a StGB - Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs
    Strafgesetzbuch

    Achtundzwanzigster Abschnitt (Besonderer Teil)

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    1. ein Schienenbahn- oder Schwebebahnfahrzeug, ein Schiff oder ein Luftfahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder

    2. als Führer eines solchen Fahrzeugs oder als sonst für die Sicherheit Verantwortlicher durch grob pflichtwidriges Verhalten gegen Rechtsvorschriften zur Sicherung des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs verstößt
    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.

    (2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

    (3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

    1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder
    2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Nur mal zur Erinnerung - wir führen ein Luftfahrzeug und nehmen am Luftverkehr teil.
    Das ist kein Ponnyhof und erst recht kein Therapieplatz für gekränkte Ego´s oder zu klein geratende Geschlechtsteile...
    Angebrei nervt und gefährdet andere.
    Ich bin Berufsfeuerwehrmann und im Feuer muß ich mich auf meinen Kollegen voll verlassen können - da muß er mir auch nicht beweisen was er für ein toller Hecht ist!
    Sicherheit geht vor - in jeder Lebenslage!

    Felix

    Kommentar


      AW: Frevelhaftes Pilotenverhalten

      und du warst nicht mal dabei und beschuldigst munter mit...

      Kommentar


        AW: Frevelhaftes Pilotenverhalten

        Hi,

        schon interessant dieses Thema. Ich bin ja noch Recht neu dabei in der ganzen Fliegerszene, aber irgendwie bin ich jedesmal erschrocken was so passiert. (komischer Weise erschrecken mich immer wieder deutsche Kollegen)
        Ist das eigentlich normal in der "Szene"?
        Und dann würde mich mal interessieren, was denn nun eigentlich gefordert wird?
        Also was sollte der DHV in diesem ganz speziellen Fall eurer Meinung nach machen?

        Und zum Strafgesetzbuch, wenn hier schon immer mir Paragraphen umhergeschmissen wird, dann sollte man auch mal richtig schauen. Besonders §1 bis §10 StGB (Geltungsbereich)....aber lassen wir das.

        Also nochmal von mir als Anfänger und Neuling die ganz banal gestellte Frage, was soll eurer Meinung der DHV unternehmen und vorallem wie und auf welcher Basis?


        Und um einiges klar zu stellen, ich heiße kein Verhalten gut oder schlecht, das ich nicht selber erlebt habe oder zu mindest auch die andere Sicht gehört habe! Verstehe hier echt das verhalten einiger nicht....aber naja....



        Gruß

        Kommentar


          AW: Frevelhaftes Pilotenverhalten

          Zitat von Felix82 Beitrag anzeigen
          Hallo liebe Fliegergemeinde,

          seit gut zwei Jahren lese ich hier nun im stillen mit, ende September sind dann endlich die Tage als Fußgänger für mich gezählt - die A-Lizenz steht an und ehrlich gesagt hätte ich nicht gedacht meinen ersten Senf zu solch einem Thema abzugeben .

          Ich finde es erschreckend wie der ein oder andere eine Gefährdung von Mitmenschen in kauf nimmt - und das wohl auch noch mit verdrehten Augen. Frei dem Motto "jetzt habt euch mal nicht so".
          Für mich als Anfänger trübt sich dort das Bild der Flieger...
          Jede Flugshow wird über einem xtra Gelände abgehalten und selbst bei der ILA dürfen die "großen" nicht mehr so wie sie einst durften...
          Aber für "Prinz-Tim und seine Freunde" gilt wohl ein anderes Recht oder zumindest ein anderes Rechtsverständniss.
          Daher zur Erinnerung hier mal ein Auszug:

          § 315 StGB - Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
          Strafgesetzbuch

          Achtundzwanzigster Abschnitt (Besonderer Teil)

          (1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er
          1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
          2. Hindernisse bereitet,
          3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder
          4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
          und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

          (2) Der Versuch ist strafbar.

          (3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter
          1.in der Absicht handelt,
          a) einen Unglücksfall herbeizuführen oder
          b) eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder
          2.durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.

          (4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

          (5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

          (6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


          und weiter -und das trifft wohl eher ein...


          § 315a StGB - Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs
          Strafgesetzbuch

          Achtundzwanzigster Abschnitt (Besonderer Teil)

          (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

          1. ein Schienenbahn- oder Schwebebahnfahrzeug, ein Schiff oder ein Luftfahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder

          2. als Führer eines solchen Fahrzeugs oder als sonst für die Sicherheit Verantwortlicher durch grob pflichtwidriges Verhalten gegen Rechtsvorschriften zur Sicherung des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs verstößt
          und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.

          (2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

          (3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

          1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder
          2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,
          wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


          Nur mal zur Erinnerung - wir führen ein Luftfahrzeug und nehmen am Luftverkehr teil.
          Das ist kein Ponnyhof und erst recht kein Therapieplatz für gekränkte Ego´s oder zu klein geratende Geschlechtsteile...
          Angebrei nervt und gefährdet andere.
          Ich bin Berufsfeuerwehrmann und im Feuer muß ich mich auf meinen Kollegen voll verlassen können - da muß er mir auch nicht beweisen was er für ein toller Hecht ist!
          Sicherheit geht vor - in jeder Lebenslage!

          Felix


          Tststs.....Mensch, du bist schon eine Gefahr für andere in dem du bloß LEBST. Du entlässt nämlich durch blosses Atmen gefährliche Sroffe in die Luft und gefährdest dadurch andere.
          Du warst NICHT dabei, hast keine Ahunung aber musst ungefragt hier Gestzestexte reinhauen.

          Man wenn ich sowas lese beschleicht mich das Kotzen.

          Das musste ich mal los werden. Ich kriege immer eine Gänsehaut wenn sich der deutsche Michel meldet.
          Zuletzt geändert von erni; 04.09.2010, 10:09.

          Kommentar


            AW: Frevelhaftes Pilotenverhalten

            Zitat von erni Beitrag anzeigen
            Du warst NICHT dabei, (hast keine Ahnung) aber musst ungefragt hier Gestzestexte reinhauen.

            Ich denke mal die meisten waren nicht dabei und wenn man wirklich handeln möchte geht das nur über Gesetze und nicht über Diskussionen an denen die Beteiligten nicht teil nehmen (was ich verstehen kann>).

            Tim kann ich nur wünschen das er seine Jugend unbeschadet genießt und das er später evtl. einsieht das man sich einfach auch mal Sorgen macht und wir ihm wohl alle wünschen, das er irgendwann mal ein alter guter Pilot ist und nicht zur (jung gestorbenen) Legende wird.

            A.
            www.freiflieger-niederrhein.de

            Kommentar


              AW: Frevelhaftes Pilotenverhalten

              Zitat von Robby81 Beitrag anzeigen
              (komischer Weise erschrecken mich immer wieder deutsche Kollegen)
              Ist das eigentlich normal in der "Szene"?
              ja. leider

              Kommentar


                AW: Frevelhaftes Pilotenverhalten

                Keine angst mein kleiner, mein Job ist gefährlich genug...!
                Und Ja, ich war nicht dabei und richtig ich klage hier dieses Verhalten mit an!

                Denn ich finde es unmöglich wie achtlos hier der ein oder andere fliegt - egal wer es ist und noch viel schlimmer finde ich das es wirklich ein paar Kollegen gibt die das auch noch verherlichen!

                Muß man denn unbedingt einen Unfall provozieren oder eine Situation gefährlicher machen als sie vielleicht ohnehin schon ist?

                Was soll dieses naive Verhalten?

                Aber bitte schön, wenn das einige hier soooo cool finden...

                Ich find´s zum kotzen

                Kommentar


                  AW: Frevelhaftes Pilotenverhalten

                  Zitat von Felix82
                  Ich find´s zum kotzen
                  Felix, Du Glücklicher - daß Du noch kotzen kannst!

                  Manche ersticken sogar fast daran, nämlich an der Unerträglichkeit, die faszinierende Aerodynamik eines Drachens - noch dazu von einem Könner in Ikarus-Hochpotenz demonstriert, nur deshalb ertragen zu müssen, weil ihnen schlagartig einfällt, daß sie den bequemeren Weg in die Luft gewählt haben und ihnen deshalb nun ihre falsche Entscheidung signifikant auf den Geist geht, weil sie schon bei moderatem Gegenwind als Luftfahrthindernisse und neonfarbige Leuchtbojen am Himmel herumstehen.

                  Man nennt das Neid.

                  Aber man kann schließlich nicht alles haben.

                  Nimm Dein Strafgesetzbuch, werde glücklich und lege mindestens die erste juristische Staatsprüfung ab.

                  Genau damit kann man das Problem nämlich nicht lösen, und zwar eine Minderheit von mittlerweile weniger als 5% versuchen zu vertreiben.

                  Gruß hob
                  Zuletzt geändert von hob; 04.09.2010, 13:02. Grund: Fettdruck

                  Kommentar


                    AW: Frevelhaftes Pilotenverhalten

                    Zitat von joeflight Beitrag anzeigen
                    Der DHV Standpunkt zu diesem Thema scheint eindeutig zu sein, wenn ich mir das "Titelblatt" vom DHV-Info vom Nov 2009 so ansehe!??
                    Wer öfters am Startplatz von Ahornach ist wird bestätigen können, dass dieser nur sehr sehr selten so überflogen wird wie auf dem Titelbild. Eigentlich hab ich dort nur Paragleiter beobachtet die so niedrig drüber sind. Bei Drachen wenn überhaupt, dann nur viel viel höher. Und wenns doch mal passiert dann störts dort eigentlich auch niemanden. Ich denke das war einfach ein gelungener Schnappschuß und nix weiter.

                    Ps. dort fliegen auch viele Österreicher, Italiener, Deutsche und Touris neben den Einheimischen. Die Wahrscheinlichkeit, dass das Bild überhaupt kein DHV Mitglied zeigt ist also recht groß.
                    Zuletzt geändert von oberflow; 04.09.2010, 13:09.

                    Kommentar


                      AW: Frevelhaftes Pilotenverhalten

                      Zitat von hob Beitrag anzeigen
                      Felix, Du Glücklicher - daß Du noch kotzen kannst!

                      Manche ersticken sogar fast daran, nämlich an der Unerträglichkeit, die faszinierende Aerodynamik eines Drachens - noch dazu von einem Könner in Ikarus-Hochpotenz demonstriert, nur deshalb ertragen zu müssen, weil ihnen schlagartig einfällt, daß sie den bequemeren Weg in die Luft gewählt haben und ihnen deshalb nun ihre falsche Entscheidung signifikant auf den Geist geht, weil sie schon bei moderatem Gegenwind als Luftfahrthindernisse und neonfarbige Leuchtbojen am Himmel herumstehen.

                      Man nennt das Neid.

                      Aber man kann schließlich nicht alles haben.

                      Nimm Dein Strafgesetzbuch, werde glücklich und lege mindestens die erste juristische Staatsprüfung ab.

                      Genau damit kann man das Problem nämlich nicht lösen, und zwar eine Minderheit von mittlerweile weniger als 5% versuchen zu vertreiben.

                      Gruß hob
                      Was soll das denn,

                      machst du jetzt eine neue Baustelle auf. Drachenflieger gegen Gleitschirmflieger. Das fehlt jetzt noch.

                      ich sage nur hob und weg damit

                      Franz-Peter

                      Kommentar


                        AW: Frevelhaftes Pilotenverhalten

                        Wir reden hier auch über Aerodynamik.

                        Dazu kurz einige Bemerkungen zum aerodynamischen Leistungsspektrum von Fluggeräten, genauer zum Verhältnis von Mindest- zu Höchstgeschwindigkeit - und genau das hat der Admin Dirk hier gemeint:

                        Gute Segelflugzeuge haben den Faktor 4 und mehr

                        Gute Drachen den von 3 und mehr

                        und gute Gleitschirme mit Beschleuniger den von 1,5 (geschätzt).

                        Daraus folgt das direkte Maß von relativer Wendigkeit, bezogen auf die kinetische Energie als Maß des Antriebs für dieselbe.

                        Bei z.B. 108 km/h geteilt 3,6 ergeben sich satte 30 m/s.

                        Man kann sich dann ja ausrechnen, wie lange ein Schirm beim Aufziehen braucht, um über eine Kreisbahn die volle Höhe nach oben zu erreichen, welchen Weg er dabei in welcher Zeit zurücklegt und ein sich nähernder Drachenflieger in derselben Zeit welchen Weg seitlich und/oder nach oben zurücklegen kann, denn lebensmüde ist der bestimmt nicht. Eher ist das Gegenteil anzunehmen.

                        Gruß hob

                        Kommentar


                          AW: Frevelhaftes Pilotenverhalten

                          hallo hob,
                          spätestens wenn ich bald mal wieder die landekunststücke in campitello beobachte,bin ich sicher,das richtige "fluggerät" gewählt zu haben.
                          das einzige worum ich die drachenflieger tatsächlich beneide,ist deren gleitwinkel.

                          aber wie einer der vorredner richtig sagt,das soll hier nicht thema sein.
                          s lange

                          Kommentar


                            AW: Frevelhaftes Pilotenverhalten

                            Eigentlich ist die Sache doch ganz einfach

                            Einfach den Burschen mal filmen, anschließend ist die Lizenz (zum Töten) dahin. ODER HAT GAR JEMAND EIN VIDEO MITGESCHNITTEN?
                            Einige hier lesende haben vor nicht so langer Zeit in Andelsbuch einen Piloten sterben sehen - da war wesentlich weniger Energie dabei.

                            Es gibt Dinge, da sollte nicht mehr diskutiert werden. Wer auf Menschen schießt, aber nicht trifft, ist dennoch nicht gesellschaftsfähig.

                            Ganz schlimm allerdings, der Junge handelte schon öfter so. Also ohne Zweifel NICHT flugtauglich. So, die Darstellung für mich als Außenstehender.

                            Hans

                            Kommentar


                              AW: Frevelhaftes Pilotenverhalten

                              Zitat von Nemeton Beitrag anzeigen
                              Es gibt Dinge, da sollte nicht mehr diskutiert werden. Wer auf Menschen schießt, aber nicht trifft, ist dennoch nicht gesellschaftsfähig.
                              Hi und ganz privat:

                              Bleibt ma uffm Teppich!

                              Und wer von Euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein...
                              ...

                              Kommentar


                                AW: Frevelhaftes Pilotenverhalten

                                Es ist schon unglaublich wie sich die Gleitschirmszene entwickelt hat.
                                Von verrückten Idealisten die ihre ersten Gleitschirme selber genäht
                                und sich damit von Hügeln gestürzt haben,
                                zu "alles für den Dackel alles für den Hund" Leute.

                                Wie konnte das nur passieren

                                Kommentar

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