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Ich bin nach einer Außenlandung schon mal von der Polizei kontrolliert worden. Dank meines B-Scheins total entspannt. Zu Hause bin ich auch schon ein paar mal gelandet.
Darf man überall fliegen? Also wenn ich den A-Schein hätte, dürfte ich dann beliebig in der Gegend rumfliegen, solange ich wieder am zugehörigen Landeplatz ankomme?
Und wenn ich den B-Schein hätte, darf ich hinfliegen wo ich will? Nehmen wir mal an ich kenne eine schöne große flache Wiese nur 1km hinter unserem Haus am Ortsrand. Darf ich mit dem B-Schein dann irgendwo starten und versuchen, quasi zu Hause zu landen?
Die Frage wurde bereits beantwortet.
A-Schein berechtigt zu Flügen "in der Umgebung der Startstelle". S. den DHV-Link.
B- Schein berechtigt zu Überlandflügen. Da die Außenlandegenehmigung als erteilt gilt, sollte Dein Vorhaben grundsätzlich ok sein.
Beim B-Schein gilt eine Außenlandung als erlaubt (wie bei den Segelfliegern), wenn man sich auf einem Streckenflug befand. Eventuelle Schäden sind mit dem Besitzer der Landewiese zu klären.
Das darf man mit dem A-Schein nicht, aber der Teufel erschlug seine Großmutter, weil sie keine Ausrede hatte.
Erlebt: Geflogen mit A-Schein und die schöne Höhe für einen Flug über Minden genutzt, bemerkt von einem Bundeswehrhubschrauber, Nachricht vom RP zur Stellungnahme, da dies verboten sei und mit Haftstrafe von 6 Monaten und DM 50.000,-- bestraft werden kann. Meine Stellungnahme/Ausrede: „Beim Soaren leider zu weit hinter den Berg gedrückt worden und, um nicht in den gefährlichen Lee-Turbulenzen zu landen, auf den weit hinter dem Berg liegenden Weserwiesen gelandet“. Verfahren eingestellt.
Dies war ein Einzelfall und soll keine Aufforderung zur Nachahmung sein. Es zeigt aber, dass ein echter Notfall durchaus von den Experten beim RP anerkannt wird.
Ich bin nach einer Außenlandung schon mal von der Polizei kontrolliert worden. Dank meines B-Scheins total entspannt.
Wie? Die haben explizit den Flugschein kontrolliert und konnten sogar was mit B-Schein anfangen? Die Meisten wissen doch noch nicht mal, "dass man das auch steuern kann".
Wie? Die haben explizit den Flugschein kontrolliert und konnten sogar was mit B-Schein anfangen? Die Meisten wissen doch noch nicht mal, "dass man das auch steuern kann".
Die brauchen sich dort nicht auszukennen.
In D ist erst einmal alles verboten und man braucht nen Schein damit man das darf.
Messerscharf haben die Jungs geschlossen: auf dem Schein muss was mit Fliegen draufstehen in Beamtendeutsch. Und Das Zettelchen haben sie sich zeigen lassen. Und da steht bei A-Schein drauf das nur um Startplatz herum geflogen werden darf...
Wie das bei B-Schein aussieht weiss ich nicht :-(
Wie kommst du jetzt darauf, mit der Thermik steigst du und verbesserst somit deinen Gleitwinkelbereich was es wiederum einfacher macht den Landeplatz zu erreichen.
Manche Fluggebiete haben auch mehrere Landeplätze was ich so gehört habe.
Da kannst du dir dann aussuchen welchen du nimmst, zB Bassano hat 2 Stück wenn du den am Garden Relai von der Westseite aus nicht mehr erreichen solltest landet man an dem am Berg gelegenen nahe der Flugschule
Na, ich komme da nicht drauf. Nur "Gleitwinkel des Startplatzes" ist doch mathematisch genau zu berechnen mittels der Höhe des Startplates und dem Gelitwinkel Deines Schirms. Nach der Aussage von Claus ist alles was "drüber" geht wohl verboten.
Kann es sein, dass auch dies -wie so vieles im Sport- eine "Grauzone" ist?
Wie? Die haben explizit den Flugschein kontrolliert und konnten sogar was mit B-Schein anfangen? Die Meisten wissen doch noch nicht mal, "dass man das auch steuern kann".
Im Großraum Füssen dürften die Beamten eine Spezialausbildung haben oder selbst Flieger sein ;-)
Erlebt: Geflogen mit A-Schein und die schöne Höhe für einen Flug über Minden genutzt, bemerkt von einem Bundeswehrhubschrauber, Nachricht vom RP zur Stellungnahme, da dies verboten sei und mit Haftstrafe von 6 Monaten und DM 50.000,-- bestraft werden kann. Meine Stellungnahme/Ausrede: „Beim Soaren leider zu weit hinter den Berg gedrückt worden und, um nicht in den gefährlichen Lee-Turbulenzen zu landen, auf den weit hinter dem Berg liegenden Weserwiesen gelandet“. Verfahren eingestellt.
Dies war ein Einzelfall und soll keine Aufforderung zur Nachahmung sein. Es zeigt aber, dass ein echter Notfall durchaus von den Experten beim RP anerkannt wird.
Peter
Wie hat der Helipilot denn aus der Luft gesehen, dass Du keinen B-Schein hast?
Nachricht vom RP zur Stellungnahme, da dies verboten sei und mit Haftstrafe von 6 Monaten und DM 50.000,-- bestraft werden kann.
War dort zu der Zeit denn ein gesperrter Luftraum? Für nur "ohne B-Schein" ist die Strafe doch ein wenig überzogen. Da kommt man bei nem Bankraub ja besser weg
Das ist ja das Problem, was die meisten einfach verdrängen. Die Verletzung des Luftraumes ist eine Straftat und keine Ordnungswiderigkeit und deshalb die horrenden Strafen.
Na, ich komme da nicht drauf. Nur "Gleitwinkel des Startplatzes" ist doch mathematisch genau zu berechnen mittels der Höhe des Startplates und dem Gelitwinkel Deines Schirms. Nach der Aussage von Claus ist alles was "drüber" geht wohl verboten.
Kann es sein, dass auch dies -wie so vieles im Sport- eine "Grauzone" ist?
Eigentlich nicht
Jetzt klar?
CU
Shoulders
Stefan Ungemach
pfb.ungemachdata.de/
Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten
Das ist ja das Problem, was die meisten einfach verdrängen. Die Verletzung des Luftraumes ist eine Straftat und keine Ordnungswiderigkeit und deshalb die horrenden Strafen.
Deshalb hab ich ja gefragt: War zu dieser Zeit dort ein gesp. Luftraum? Heute ist über Minden ja eine EDR. In dem Fall ist das Strafmass nachvollziehbar.
Kann ja sein dass zu DM-Zeiten dort noch offen war.
Kommentar