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A-Schein, B-Schein, Rechte und Pflichten

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    #31
    AW: A-Schein, B-Schein, Rechte und Pflichten

    Zitat von KaiS Beitrag anzeigen
    Ja schon - ich darf mit A-Schein also keine Thermik über dem Landeplatz/POS kurbeln und je weiter ich weg fliege, desto höher darf ich
    Nein. Du verwechselst Ursache (Höhe) und Wirkung (Reichweite per Gleitwinkel). Richtig ist: je höher Du fliegst (bzw. fliegen kannst), um so weiter darfst Du. Oder: je weiter Du weg fliegen willst, um so höher musst Du. Du kannst also Thermik kurbeln, bis Du schwarz wirst.

    Ich dachte eigentlich, noch deutlicher als mit der Zeichnung (in der klar und deutlich "oberhalb" steht) kann man's nicht mehr machen.

    CU
    Shoulders
    Zuletzt geändert von shoulders; 15.11.2010, 22:20.
    Stefan Ungemach
    pfb.ungemachdata.de/

    Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

    Kommentar


      #32
      AW: A-Schein, B-Schein, Rechte und Pflichten

      Zitat von KaiS Beitrag anzeigen
      ......und je weiter ich weg fliege, desto höher darf ich ;-)

      Sollte es nicht genau umgekehrt sein oder interpretiere ich die Grafik jetzt falsch?

      Kommentar


        #33
        AW: A-Schein, B-Schein, Rechte und Pflichten

        Zitat von shoulders Beitrag anzeigen
        Nein. Du verwechselst Ursache (Höhe) und Wirkung (Reichweite per Gleitwinkel). Richtig ist: je höher Du fliegst (bzw. fliegen kannst), um so weiter darfst Du. Oder: je weiter Du weg fliegen willst, um so höher musst Du. Du kannst also Thermik kurbeln, bis Du schwarz wirst.

        Ich dachte eigentlich, noch deutlicher als mit der Zeichnung kann man's nicht mehr machen.

        CU
        Shoulders
        na und deutlichr als mit *GRINS* kann ich meinen Kommentar doch auch nciht abschließen ;-)

        Kommentar


          #34
          AW: A-Schein, B-Schein, Rechte und Pflichten

          Zitat von shoulders Beitrag anzeigen
          je weiter Du weg fliegen willst, um so höher musst Du. Du kannst also Thermik kurbeln, bis Du schwarz wirst.
          Also ist es theoretisch erlaubt mit nem Drachen A-Schein 20km weit weg zu fliegen, wenn man es schaffen sollte bis auf 2000m zu kurbeln? (Bzw wenn man 20km entfernt 2000m hat)

          Prima, dann kann man ja doch richtige kleine Touren machen!

          Kommentar


            #35
            AW: A-Schein, B-Schein, Rechte und Pflichten

            Zitat von Planer Beitrag anzeigen
            Wie hat der Helipilot denn aus der Luft gesehen, dass Du keinen B-Schein hast?
            Ganz einfach: Die Flugschüler dieses Helis fliegen ohne Außensicht und nur nach dem Radarschirm. Dort hat er mich gesehen und das als "gefährliche Begegnung" ins Flugbuch geschrieben. Dann kam die Drohung vom RP und in den geforderten Angaben mußte ich gestehen.

            Peter

            Kommentar


              #36
              AW: A-Schein, B-Schein, Rechte und Pflichten

              @ all

              Der A-Schein ist beschränkt auf "Flüge in der Umgebung des Startgeländes". Gemäß LuftVO liegt ein Überlandflug dann vor, wenn über die Umgebung des Startflugplatzes hinaus geflogen wird. Merken, dass man über die Umgebung des Startflugplatzes hinaus geflogen ist tut man, wenn "der Verkehr in der Platzrunde nicht mehr beobachtet werden kann".
              Grüße

              Karl Slezak

              Kommentar


                #37
                AW: A-Schein, B-Schein, Rechte und Pflichten

                Zitat von Karl Slezak Beitrag anzeigen
                @ all

                Der A-Schein ist beschränkt auf "Flüge in der Umgebung des Startgeländes". Gemäß LuftVO liegt ein Überlandflug dann vor, wenn über die Umgebung des Startflugplatzes hinaus geflogen wird. Merken, dass man über die Umgebung des Startflugplatzes hinaus geflogen ist tut man, wenn "der Verkehr in der Platzrunde nicht mehr beobachtet werden kann".
                Grüße

                Karl Slezak
                Der Gesetzestext ist bekannt, aber es fehlt eine sinnvolle Auslegung. Denn seit wann gibt es für den Start(flug)platz GS - außer vielleicht beim Schleppbetrieb - so etwas wie eine "Platzrunde"? Am ehesten kommt der sinngemäß wohl noch die Standard-Landeeinteilung.

                Selbst wenn wir nun spaßeshalber die annehmen, bleibt's schwierig: einerseits kann man sie auch unterhalb des Gleitwinkelbereichs beobachten, ohne den LP noch erreichen zu können. Andererseits kann man im Gleitwinkelbereich so weit weg sein, dass man nichts mehr sieht. Und der Startplatz kann auch in A-Schein bzw. Schulungsgeländen so liegen, dass man den Landebereich und damit eine "Platzrunde" überhaupt nicht einsehen kann: am Brauneck zum Beispiel, von dem weg dann ja jeder Abgleiter eine Weile lang ein "Überlandflug" wäre...

                CU
                Shoulders
                Stefan Ungemach
                pfb.ungemachdata.de/

                Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

                Kommentar


                  #38
                  AW: A-Schein, B-Schein, Rechte und Pflichten

                  Ja, ja, die Auslegung!
                  Als B-Schein-Pilot leg ich die Regel natürlich so aus, dass ich die Platzrunde ganz schnell nicht mehr beobachten kann (ich konzentriere mich schließlich auf andere Aufgaben, wie um Thermik kämpfen, oder bestimmte Objekte fotografieren).
                  Als A-Schein-Pilot wird man das natürlich umgekehrt betrachten und eher stock und steif behaupten, aus 2000 m Höhe und 3 km Entfernung noch alles zu sehen.
                  Und als A-Pilot im A-Gelände wird man den Teil des Fluges, in dem man geländebedingt den Landeplatz nicht sehen kann, einfach als Teil der Platzrunde betrachten.
                  So ist jeder happy und dem Luftrecht ist Genüge getan.

                  Grüße
                  Manfred

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