AW: Team5 Green geklaut
servus leude,
also manche haben echt wunderliche ideen
eigentum und wie es sich verhält mit dem aufgeben, nachzulesen im bgb und diebstahl, möglich auch fundunterschlagung steht im stgb!
kurz: das eigentum war daran nicht aufgegeben. das wäre es nichtmal, wenn du einen gegenstand verlierst, sog. herrenloser ggst. und nicht mal mehr weißt wo das war. (zb. geldbeutel)
jegliche wegnahme eines dritten ist eindeutig diebstahl, mind. fundunterschlagung bei verlorenen ggst. aber du wußtest ja wo er sich befindet. du hattest also noch herrschaft darüber. außer der 'wegnehmer' will es auf direktem weg zu einer behörde* bringen (polizei/fundbüro auch seilbahn hier wohl das naheliegendste wäre in ordnung) jegliche zueignungsabsicht ist in deutschland verboten! (*besser wäre wohl: stelle die es dem verlierer ermöglicht den ggst wieder zu erlangen, auch garderobe, rezeption, o.ä.)
die zueignungsabsicht ist auch nicht schwer nachzuweisen. schließlich haben sie sich bisher noch nirgends gemeldet. von wegen, die auch noch zu belohnen!
ps: diese 'stellen' machen sinn, in der nähe des verlustortes um schnell und unkompliziert an sein verlorenes zu gelangen. diese müssen und machen das ja auch, den gegenstand in der regel eine woche aufheben um ihn anschließend eben zum fundbüro zu bringen.
abgesehen davon, daß ich es eine schweinerei finde, wünsche ich natürlich viel glück, daß der schirm wieder auftaucht!
vor einigen jahren, wir saßen gemütlich am lagerfeuer, verzählt einer ganz beiläufig, ach sein schirm hängt auch noch auf dem baum, oben am berg, ob ich ihm nicht helfen möchte...
fand ich witzig, dieses "ach übrigens" - als ob des nix wichtiges wär
servus leude,
also manche haben echt wunderliche ideen
eigentum und wie es sich verhält mit dem aufgeben, nachzulesen im bgb und diebstahl, möglich auch fundunterschlagung steht im stgb!
kurz: das eigentum war daran nicht aufgegeben. das wäre es nichtmal, wenn du einen gegenstand verlierst, sog. herrenloser ggst. und nicht mal mehr weißt wo das war. (zb. geldbeutel)
jegliche wegnahme eines dritten ist eindeutig diebstahl, mind. fundunterschlagung bei verlorenen ggst. aber du wußtest ja wo er sich befindet. du hattest also noch herrschaft darüber. außer der 'wegnehmer' will es auf direktem weg zu einer behörde* bringen (polizei/fundbüro auch seilbahn hier wohl das naheliegendste wäre in ordnung) jegliche zueignungsabsicht ist in deutschland verboten! (*besser wäre wohl: stelle die es dem verlierer ermöglicht den ggst wieder zu erlangen, auch garderobe, rezeption, o.ä.)
die zueignungsabsicht ist auch nicht schwer nachzuweisen. schließlich haben sie sich bisher noch nirgends gemeldet. von wegen, die auch noch zu belohnen!
ps: diese 'stellen' machen sinn, in der nähe des verlustortes um schnell und unkompliziert an sein verlorenes zu gelangen. diese müssen und machen das ja auch, den gegenstand in der regel eine woche aufheben um ihn anschließend eben zum fundbüro zu bringen.
abgesehen davon, daß ich es eine schweinerei finde, wünsche ich natürlich viel glück, daß der schirm wieder auftaucht!
vor einigen jahren, wir saßen gemütlich am lagerfeuer, verzählt einer ganz beiläufig, ach sein schirm hängt auch noch auf dem baum, oben am berg, ob ich ihm nicht helfen möchte...
fand ich witzig, dieses "ach übrigens" - als ob des nix wichtiges wär
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