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M. D. aus M. zahlt nicht. Was würdet ihr machen?

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    #31
    AW: M. D. aus M. zahlt nicht. Was würdet ihr machen?

    @freifaller

    das wichtigste hast du vergessen = "voraussetzung ist eine eindeutige situation"

    eindeutiger gehts wohl kaum
    einfach einen namen zu nennen ohne beweis wäre dumm und wer möchte das schon sein?

    beweis genug ist doch das mail das er den restbetrag überweisen wird.

    früher gabs für sowas ordentlich auf die fresse
    heute lachen die anwälte darüber und morgen ...

    schade nur dass ehrlichkeit auch schon angezweifelt wird (bei eindeutiger sachlage!!!)
    ich gehe mal davon aus das die angaben stimmen

    Kommentar


      #32
      AW: M. D. aus M. zahlt nicht. Was würdet ihr machen?

      Zitat von Air1 Beitrag anzeigen
      ....früher gabs für sowas ordentlich auf die fresse
      heute lachen die anwälte darüber und morgen ...
      "und morgen"?

      Morgen ist Heute, wie die Aufnahmen der Überwachungskameras auf div. Bahnhöfen immer wieder zeigen.

      Auf die Fresse Hauen, bringt die einen ins Krankenhaus und die Anderen in den Knast!
      OK, nicht alle Fressehauer werden ermittelt, aber ist das erstrebenswert? Und seid versichert, es wird immer einen geben, der noch mehr auf die Fresse haut.......tolles Leben.

      Nen 45iger Peacemaker muß wieder her!

      Schönen Sonntag, ...geh jetzt fliegen,

      WA
      Grüßle,
      Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

      Kommentar


        #33
        AW: M. D. aus M. zahlt nicht. Was würdet ihr machen?

        Zitat von Rainer B. Beitrag anzeigen
        Erst einmal vielen Dank für eure zahlreichen Antworten. Es zeigt deutlich das Drachen- und Gleitschirmflieger so ein Verhalten missbilligen. Ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Bevor ich aber meinen Anwalt einschalte und/ oder Briefe per Einschreiben verschicke, möchte ich noch ein wenig warten. Mir ist wichtig, dass er sieht was ihr darüber denkt. Ich hoffe, dass er spätestens dann sein Fehlverhalten erkennt

        der Weg über dieses Forum war garantiert der verkehrte Weg.
        Es hätten gleich die üblichen rechtlichen Prozesse eingeleitet werden müssen.
        Das er ein Fehlverhalten gemacht hat weiß er ja am besten, sonst hätte er es ja nicht gemacht.

        Das er im Forum den Thread verfolgt, davon kann man ausgehen. Nicht als Angriff werten, aber dein Vorgehen lässt nicht gerade auf Entschlossenheit schließen, wenn du dir im Forum erstmal die moralische Unterstützung holen willst.


        Emailverkehr mit ihm hast du ja.
        Ein Kollege von mir hatte einen ähnlichen Fall, da haben diese Parameter gelangt um den Beschuldigten die Hölle heiß zu machen, bis hin zu Polizeibesuch. Er bekam sein Geld wieder.

        Kommentar


          #34
          AW: M. D. aus M. zahlt nicht. Was würdet ihr machen?

          Dieser öffentliche Pranger geht mir auf die Nerven!

          Was wäre, wenn der liebe Threadersteller nichts weiter will als der Ruf von M.D. zu schädigen, oder ihn irgendwie zu erpressen (Link hat er ja schon geschickt, usw...)?
          Gibt es irgendwelche Hinweise darauf, dass diese Geschichte nicht komplett ausgedacht ist?

          Klar das sind Mutmaßungen und müssen keinenfalls etwas mit der Realität zu tun haben, ich möchte nur die werten Herrschaften hier im Forum etwas darauf sensibilisieren, nicht alles zu glauben was man ihnen vor die Nase wirft. Gerade die Ausartungen in Richtung Gewaltandrohung usw. schockieren mich!

          Wenn sowiso eine Rechtsschutzversicherung besteht, sollte das über die entsprechende staatlich zuständige Institution geregelt werden. Ein öffentlicher Pranger unter dem Schim der Anonymität bzw Unverifizierbarkeit eines Forums ist absolut unangebracht.

          Bitte Thread schließen!
          https://vimeo.com/soundglider
          πάντα ῥεῖ

          Kommentar


            #35
            AW: M. D. aus M. zahlt nicht. Was würdet ihr machen?

            Zitat von klanggleiter Beitrag anzeigen
            Dieser öffentliche Pranger geht mir auf die Nerven!

            Was wäre, wenn der liebe Threadersteller nichts weiter will als der Ruf von M.D. zu schädigen, oder ihn irgendwie zu erpressen (Link hat er ja schon geschickt, usw...)?
            Gibt es irgendwelche Hinweise darauf, dass diese Geschichte nicht komplett ausgedacht ist?
            Bitte Thread schließen!
            der "liebe" threadersteller schreibt wenigstens unter seinem namen,im gegensatz zu dir!
            lies einfach mal paar seiner älteren posts. da scheint mir nichts auf einen "schwätzer" hinzuweisen!
            im übrigen schei... eine unmenge kleinkrimineller auf rechtsstaatliche mittel.
            daher kann es diesem pack nicht schaden,wenn sie mal in der einzigen sprache angesprochen werden, die sie auch verstehen.
            genau das gleiche gilt für die typen,die letztens den schirm aus einem baum geklaut haben.
            viele grüsse ins gutmenschenland
            sl

            Kommentar


              #36
              AW: M. D. aus M. zahlt nicht.

              sodalaz,

              weniger ist manchmal mehr. Anwalt und Gerichtsverfahren braucht es meistens nicht und führt nicht immer zum Ziel.

              Wenn Du seine Adresse hast, sende ihm einfach per Einschreiben eine Zahlungsaufforderung/ Mahnung mit zweiwöchiger Zahlungsfrist per Einschreiben zu.
              Wenn der Schuldner nicht zahlen sollte, einfach das Spiel noch zweimal wiederholen.
              Dann nach der dritten erfolglosen Mahnung holst Du Dir bei Gericht einen offiziellen Mahnbescheid ( mittlerweile auch Beantragung / Ausfüllen online möglich ). Diesen sendest Du an das zuständige Mahngericht. Das Gericht veranlasst dann die Zustellung des offiziellen Mahnbescheids an den Schuldner. Das wirkt! Kosten für Dich erstmal
              23 ,- Euro, dürfte zu verschmerzen sein.

              Wichtig ist aber, daß Du Dein Vorgehen vorher mit Deiner Rechtsschutzversicherung abklärst, damit Dein Anspruch auf Rechtschutz nicht verloren geht, sollte es doch zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Im Zweifelsfalle schriftlich bestätigen lassen.

              Gar nichts machen, fördert solche Handlungen, dann fallen wir wieder ins Mittelalter zurück. Hab selbst 8 Jahre gegen einen Baubetrüger gekämpft, nach seiner Insolvenz leider keinen Cent bekommen, trotzdem war es der einzig richtige Weg.

              Hoffe Dir etwas geholfen zu haben

              Grüße, Jo

              Kommentar


                #37
                AW: M. D. aus M. zahlt nicht.

                Zitat von Warmluftblase Beitrag anzeigen
                Wenn Du seine Adresse hast, sende ihm einfach per Einschreiben eine Zahlungsaufforderung/ Mahnung mit zweiwöchiger Zahlungsfrist per Einschreiben zu....
                genau das habe ich ja schon im ersten Antwortbeitrag geschrieben.
                Stefan

                Kommentar


                  #38
                  AW: M. D. aus M. zahlt nicht. Was würdet ihr machen?

                  Zitat von Air1 Beitrag anzeigen
                  @freifaller
                  eindeutiger gehts wohl kaum
                  was ist hier eindeutig? Da behauptet jemand etwas, das man hier nicht beweisen kann, da bisher keine Zeugen oder die Gegenseite zu Wort gekommen sind.

                  Oder warst du dabei und kannst den Vorfall bezeugen?
                  Das bedeutet NICHT, dass ich anzweifle, was hier geschildert wurde, sondern nur, dass der Fall nicht durch irgendwelches Halbwissen hier im Forum wirklich vorankommen dürfte.
                  Stefan

                  Kommentar


                    #39
                    AW: M. D. aus M. zahlt nicht. Was würdet ihr machen?

                    Hy,

                    bedauerlicher Weise sind wir ja Heute wieder soweit, dass eben nur Anprangen und öffentlich machen überhaupt noch zieht und abschreckt. Kaum stehts in der Beispiel : ,,Bild,, gehts plötzlich. Wenn es keiner weiter erfährt gehts fröhlich so weiter.

                    Verfolgt man das nicht, führt das zu einer Blüte der Kleinbetrügereien, wie gerade in den einschlägigen Internetportalen ( Sachen versteigern die es garnicht gibt, Geld kasieren und weg ). In der Annahme, hier ja auch empfohlen, unter einen bestimmten Betrag kann ich folgenlos betrügen, wird sich dann ausgetobt.

                    Na vielen Dank !

                    Wer sich gegen die Verfolgung von Kleinbetrügereien ausspricht kann dies als Betrogener ja gerne tun. Ansonsten gehört er wohl möglicher Weise zu anderen Fraktion und diese fürchtet Öffentlichkeit wir der Teufel das Weihwasser.

                    Betroffene Hunde bellen, ich auch als Geschädigter ( Handykauf e-bay, nicht von den hier genannten ).

                    Hier steht das Interesse und der Schutz der Allgemeinheit über jeden Persönlichkeitsrechten. Den blauen Dunst und die haltlosen Drohungen hierum können wir getrost vergessen.

                    Vergleiche dienen meist nur der Bequemlichkeit der Richter, deren monatliches Einkommen ist hoch genung also sollen die mal schön was Entscheiden als sich zurück zu lehnen. Daher nein.

                    Vorraus gesetzt alles entspricht den Tatsachen, ansonsten hat der Anprangerer zurecht ein Problem.

                    Bei uns ist noch ein Wort ein Wort und ein Handschlag ein Handschlag ohne wenn und aber.

                    Grüße Limeric

                    Kommentar


                      #40
                      AW: M. D. aus M. zahlt nicht. Was würdet ihr machen?

                      Hy,

                      vor einem Anprangern sollten allerdings schon die meisten Eintreibungsmaßnahmen und Verhanldungen gelaufen sein. Eine Bezahlung kann sich ja auch mal etwas hinziehen. Gehört zum guten Ton, dann gibts aber Feuer.

                      Das nächste mal Tausche halt Zug um Zug, Gurt gegen Cash. Nix volle Kohle nix Gurt.

                      Limeric
                      Zuletzt geändert von limeric; 29.05.2011, 20:01.

                      Kommentar


                        #41
                        AW: M. D. aus M. zahlt nicht. Was würdet ihr machen?

                        Zitat von limeric Beitrag anzeigen
                        vor einem Anbrangern sollten allerdings schon die meisten Eintreibungsmaßnahmen und Verhanldungen gelaufen sein.
                        ganz genau, denn dann kann man normalerweise auch etwas vorweisen, was die Rechtmässigkeit einer Forderung belegt.
                        Stefan

                        Kommentar


                          #42
                          AW: M. D. aus M. zahlt nicht. Was würdet ihr machen?

                          Zitat von limeric Beitrag anzeigen
                          Hy,

                          vor einem Anbrangern sollten allerdings schon die meisten Eintreibungsmaßnahmen und Verhanldungen gelaufen sein.

                          Limeric
                          dann würde ich es gar keinen mehr erzählen wollen stell dir vor ich hätte erzählt das ich mein geld von m.d aus m bekommen hab weil ich ihn vorher per handschlag klargemacht hätte das ich noch geld von ihm bekomme
                          da wären hier wieder unsere rechtsprecher unterwegs die mir sagen würden was ich falsch gemacht habe .........

                          kurzum vielleicht will er nur an sein verstand appelieren und das geht doch gut hier
                          satz eines fluglehrers
                          DAS ANDERE RECHTS !?!

                          mfg ludwig

                          Kommentar


                            #43
                            AW: M. D. aus M. zahlt nicht. Was würdet ihr machen?

                            Hy,

                            von Prügel hab ich nix geschrieben

                            Limeric

                            Kommentar


                              #44
                              AW: M. D. aus M. zahlt nicht. Was würdet ihr machen?

                              ... @ Rainer B.

                              Der mündliche Kaufvertrag ist wirksam. Beweisen kannst Du ihn im Falle des Prozesses durch Parteieinvernahme des Gegners. Zum Beweiws für die Tatsache, dass Du noch € 175,00 bekommen sollst, kannst Du als Aufhellung der Erinnerung des vermeintlichen Schuldners auch die E-Mail mit der Bestägigung vorlegen. Die Visitenkarte ist auch so ein Indiz die dazu führt, dass ein möglicher Richter eher Dir glaubt - wo sollst Du sonst von einem Saarländer eine Visitenkarte und eine E-Mail herhaben, dass er Dir noch € 175,00 schuldet. Ganz lebensfremd sind die Richter auch nicht.

                              Die E-Mail kann aber nicht als Schuldanerkenntis (§ 781 BGB) verwendet werden, da die elektronische Form des Schuldanerkenntnises vom Gesetz her ausgeschlossen ist.

                              Mit dem Gurt kann er leicht herumfliegen, da Du ihn ja schon übereignet hast und er also rechtmäßiger Eigentümer ist. Von Eigentumsvorbehalt bis zur vollen Zahlung schreibst Du ja nix.

                              Setze Ihn auf jeden Fall durch Mahnung mit Fristsetzung in Verzug. Dann sind auch die Anwaltskosten Verzugsschaden und von ihm zu tragen.

                              Also Rechtsschutz um Deckung bitten und Mahnbescheid beantragen. Nicht gleich Klagen, sonst könnte diese Klage ggf. wegen fehlendem Güteverfahren vor einer Schlichtungsstelle unzulässig sein (wegen zu geringem Streitwert - ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, ob von der Ermächtigung Gebrauch gemacht wurde, vgl. Schlichtungsgesetz und entprechende landesrechtliche Regelung!).

                              Gruß
                              Jörg
                              Zuletzt geändert von JörgE; 06.06.2011, 16:25. Grund: Ergänzung, Dirks Einwand mit dem auseinanderfallenden Gerichtsbzirk konnte ich im Schlichtungsgesetz nicht finden ...

                              Kommentar


                                #45
                                AW: M. D. aus M. zahlt nicht. Was würdet ihr machen?

                                Mam kann auch ohne Güteverfahren klagen, da hier davon auszugehen ist, dass die beiden Parteien nicht im gleichen Gerichtsbezirk wohnen. Darüberhinaus ist ein vorgeschaltetes Mahnverfahren immer zulässig. Ein gesondertes Güteverfahren entfällt in diesen Fällen. Ich würde nicht mehr lange abwarten, sondern mir von der Rechtsschutzversicherung einen Anwalt nennen lassen und diesen weiterarbeiten lassen. Wegen des geringen Streitwerts wird sich aber freiwillig kein Anwalt aufdrängen. Ich selbst habe in solchen Fällen immer parallel zum Klageverfahren Strafanzeige gestellt. Du glauvbst nicht, wie schnell dann manche zahlen. Ist ja auch peinlich, wenn auf einmal die Herren in grün auf der Matte stehen.

                                Viel Erfolg

                                Dirk

                                Kommentar

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