- Anzeige -
KONTEST =:= GLEITSCHIRMSERVICE
- Anzeige -
TURNPOINT - European Brands for Pilots
- Anzeige -
= fly it your way =
- Anzeige -
AUS LEIDENSCHAFT AM FLIEGEM
- Anzeige -
http://www.skyman.aero/de/gleitschirme/sir-edmund.html

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Gondel wird zum Gefängnis - Gleitschirm legt Seilbahn lahm

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    AW: Gondel wird zum Gefängnis - Gleitschirm legt Seilbahn lahm

    Die Strafe selbst ist in solchen Fällen nicht das Problem. Aufgrund der strafrechtlichen Verurteilung wird aber die persönliche zivilrechtliche Haftung konstruiert.
    Zudem kann der Pilot die Forderung nicht in einer persönlichen Insolvenz eliminieren. Die Gläubiger, also Bahnbetreiber, Fahrgäste, Feuerwehr, sonstige Beteiligte, können ihre Forderung als "Forderung aus unerlaubter Handlung" anmelden.
    Für solch eine Forderung gibt es dann keine Restschuldbefreiung
    ------------------------------
    Greetings from Devil Hill

    Kommentar


      AW: Jetzt gibt es einen Strafbefehl

      Zitat von Klaus@skyfool Beitrag anzeigen
      hier beschrieben:

      Kempten/Schwangau - Nach dem Unfall eines Gleitschirmfliegers bei Schloss Neuschwanstein saßen letzten Sommer 20 Menschen eine Nacht in einer Seilbahn-Gondel fest. Der Pilot soll nun eine saftige Geldstrafe zahlen.


      "... was fünf Monatsgehältern entspreche ..."

      Kommt er damit gut oder schlecht weg, was meint Ihr?

      -Klaus
      Es kommt tatsächlich darauf an ... aber so ein Urteil ist halt ganz einfach in jedem Falle ungerecht.

      Denn:- Verdient er 5000 im Monat sind das 25000 Euro die er sich aber dann ganz leicht leisten kann.. Verdient er 1000 im Monat sind das zwar nur 5000 Euro leider geht er aber dafür dann in den Knast. Nur so als Beispiel am Rande bemerkt wie unser System automatisch die Besserverdienenden vor dem Zugriff der Justiz schützt..

      Aber iss OT stimmt.....


      Johann

      Kommentar


        AW: Gondel wird zum Gefängnis - Gleitschirm legt Seilbahn lahm

        Dem aus der Schweiz stammenden Gleitschirmpiloten wird fahrlässige Gefährdung des Luftverkehrs, fahrlässiger Eingriff in den Bahnverkehr sowie fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen
        Irgendwie komm ich mit der Begründung nicht klar...
        Wo bleibt denn da das fehlen der (Pflicht)Versicherung?

        Oder wäre es keine fahrlässige Gefährdung wenn er eine gehabt hätte?

        Eigentlich ist das doch eher ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr wenn man ohne die nötigen Papiere startet, oder?
        Und ist das wirklich fahrlässig wenn man keine Versicherung abschliesst oder nicht doch vorsätzlich?

        Ich glaube mit den 150 Tagessätzen ist der noch mehr als gut weggekommen.

        Kommentar


          AW: Gondel wird zum Gefängnis - Gleitschirm legt Seilbahn lahm

          Zitat von Rush M Beitrag anzeigen
          Die Strafe selbst ist in solchen Fällen nicht das Problem. Aufgrund der strafrechtlichen Verurteilung wird aber die persönliche zivilrechtliche Haftung konstruiert.
          Zudem kann der Pilot die Forderung nicht in einer persönlichen Insolvenz eliminieren. Die Gläubiger, also Bahnbetreiber, Fahrgäste, Feuerwehr, sonstige Beteiligte, können ihre Forderung als "Forderung aus unerlaubter Handlung" anmelden.
          Für solch eine Forderung gibt es dann keine Restschuldbefreiung
          Soviel ich weiß, hat die Bergbahn bereits vollen Ersatz - 6-stellige Summe - angemeldet. Hat hoffentlich ne gute Versicherung.

          Kommentar


            AW: Gondel wird zum Gefängnis - Gleitschirm legt Seilbahn lahm

            Er kann ja noch "Penner" in D werden. Dann kümmert sich der Staat liebevoll mit einer Reihe "kostenloser" Sozialdienste um ihn.

            Für unserre Obrigkeit ist Fliegen immer noch das, was unsere politischen Extrem-Vorfahren in dass auch heute noch geltende Luft"recht" gechrieben haben: Im Zweifelsfall immer eine mit Strafe bedrohte Handlung, die sich nach Belieben auch immer genau so umdeuten läßt. Das erleichtert enorm die Durchsetzung von Schadenersatz nach §823 BGB. Die Bahn kann sich schon mal neue Seile in den Keller legen: Deneema ist gefährlich!

            Gruß hob

            Kommentar


              AW: Gondel wird zum Gefängnis - Gleitschirm legt Seilbahn lahm

              @hob
              Ein "Penner" ist er doch eh´schon:

              Das
              Zitat von snowfly Beitrag anzeigen
              Wo bleibt denn da das fehlen der (Pflicht)Versicherung?
              habe ich mich nämlich auch gefragt.

              Wenn er von Januar bis August seine Versicherung nicht bezahlt hat (meine wird im Dezember des Vorjahres abgebucht),
              sehe ich nicht nur Fahrlässigkeit, sondern "schwäbische Sparsamkeit" am falschen Platz, sprich bösen Vorsatz.

              Er hat Glück, dass die Staatsanwaltschaft nicht zu dieser Sichtweise gelangt ist.
              Daher meine ich, er kommt mit seinen 150 Tagessätzen günstig davon.
              Insbesondere weil bei einem Saisonarbeiter in der Tourismusindustrie ("professionellem" Tandempilot) nicht von einem hohen Jahresgehalt auszugehen ist.

              Existenzgefährdend sind da eher die zivilrechtlichen Nachforderungen, wie zuvor schon angesprochen.

              W.
              Zuletzt geändert von winDfried; 11.05.2012, 10:05. Grund: vevollständigt

              Kommentar


                AW: Gondel wird zum Gefängnis - Gleitschirm legt Seilbahn lahm

                Zitat von Rush M Beitrag anzeigen
                Die Strafe selbst ist in solchen Fällen nicht das Problem. Aufgrund der strafrechtlichen Verurteilung wird aber die persönliche zivilrechtliche Haftung konstruiert.
                Zudem kann der Pilot die Forderung nicht in einer persönlichen Insolvenz eliminieren. ....
                .... nicht ganz richtig.

                Der Strafbefehl lautet laut Pressemitteilung auf fahrlässig begangene Taten.

                Von einer Restschuldbbefreiung ausgenommen sind Forderungen aus vorsätzlich begangener Straftat. Klar könnten die Gläubiger eine solche Anmeldung versuchen. Aber selbst in Bayern wird kein noch so strenger Richter glauben, dass der Pilot vorsätzlich in die Bahnseile gefolgen ist.

                Die 150 Tagessätze erscheinen mir viel. Nur wenig weiter nördlich kommt man z.B. als Ersttäter einer fahrlässigen Tötung im Straßerverkehr deutlich "günstiger" weg. Aber Bayerns Justiz ist bekannt härter unterwegs - bei bestimmten Delikten, bei anderen vollkommen blind ...

                Gruß
                Jörg

                Kommentar


                  AW: Gondel wird zum Gefängnis - Gleitschirm legt Seilbahn lahm

                  Zitat von JörgE Beitrag anzeigen
                  .... nicht ganz richtig.

                  .....

                  Die 150 Tagessätze erscheinen mir viel. Nur wenig weiter nördlich kommt man z.B. als Ersttäter einer fahrlässigen Tötung im Straßerverkehr deutlich "günstiger" weg. Aber Bayerns Justiz ist bekannt härter unterwegs - bei bestimmten Delikten, bei anderen vollkommen blind ...

                  Gruß
                  Jörg
                  Volle Zustimmung!

                  Kommentar


                    AW: Gondel wird zum Gefängnis - Gleitschirm legt Seilbahn lahm

                    Zitat von Buntspecht Beitrag anzeigen
                    Volle Zustimmung!
                    Pilot kassiert Geld fürs Tandemfliegen und schert sich dabei nicht um irgendeine Versicherung .

                    Zum Glück ist dem Passagier und den Kunden der Bahn nichts weiter passiert sonst säße der Pilot bereits zurecht in Haft.

                    Immer a bisserl "dutzidutzi" mit dem Täter -das ist auch typisch Deutsch.

                    Schönes Wochendende
                    Richy

                    Kommentar


                      AW: Gondel wird zum Gefängnis - Gleitschirm legt Seilbahn lahm

                      Zitat von Richy Roth Beitrag anzeigen
                      .... Zum Glück ist dem Passagier und den Kunden der Bahn nichts weiter passiert sonst säße der Pilot bereits zurecht in Haft.

                      Immer a bisserl "dutzidutzi" mit dem Täter -das ist auch typisch Deutsch.

                      Schönes Wochendende
                      Richy
                      ... wenn Du damit eine strengere Ausschöpfung der existierenden Strafrahmen durch unsere Gerichte forderst, wirst Du damit an jedem Stammtisch Beifall ernten. Aber auch ich muss außerhalb der dort regelmäßig aufkeimenden hirnlosen Parolen feststellen, dass ich bei so manchem Strafurteil an der Überschrift "Im Namen des Volkes" erheblichste Zweifel habe ...

                      Aber für fahrlässige Körperverletzung gleich Haft zu fordern ist vollkommen überzogen. Da müsstest Du jeden Samstag von München bis Hamburg Tausende vor und nach Spielende einsperren.

                      Die obige Frage war aber, ob der Täter damit gut oder schlecht weggkam. Dieses Wegkommen lässt sich m.E. nur am Vergleich mit anderen Urteilen messen und hat daher nix mit "dutzidutzi" und typisch Deutsch zu tun. Oder wo willst Du den Vergleichsmaßstab ansetzen ?

                      Gruß
                      Jörg

                      Kommentar


                        AW: Gondel wird zum Gefängnis - Gleitschirm legt Seilbahn lahm

                        Die Strafe hat doch nichts mit der fehlenden Versicherung zu tun, sondern mit der fahrlässigen Körperverletzung.

                        Hier wurden keine riskanten Flugmanöver geflogen oder irgendwie leichtsinnig gehandelt. Hier hat jemand unbeabsichtigt und fahrlässig einen Fehler beim Starten/Einhängen gemacht. Scheiße. Es kann aber auch einfach mal doof laufen und so etwas passiert. Das Ganze hat dann eine sehr unglückliche Kettenreaktion ausgelöst. Dafür finde ich 150Tagessätze = 5 Monate Gefängnis schon ganz schön heftig.

                        Der Zivilrechtliche Schaden ist eine andere Geschichte. Das muß ja auch noch geklärt werden. Hier hält sich mein Mitleid in Grenzen. Eine Haftpflicht macht durchaus Sinn.

                        Kommentar


                          AW: Gondel wird zum Gefängnis - Gleitschirm legt Seilbahn lahm

                          Einerseits, „Richtet nicht, auf dass ihr nicht gerichtet werdet“….Ich will jetzt nicht nochmal ausführlicher werden über dass, was so die Bibel sagt, aber es liegt auf der Hand, dass das Ganze ein Versehen war, dass man in ähnlicher Form jeden Flugtag am Start beobachten kann.
                          Andererseits, dass die bayrischen Richter für meinen Geschmack sehr hart urteilten, kann damit zusammenhängen, dass es aus Sicht der Richter einen riesen Unterschied macht, ob man die Verantwortung für jemand anderes übernimmt oder nur für sich.
                          Ganz generell gilt das in der Fliegerei, und ich wette, dass der Richter sich darüber vorher informiert hat.
                          Dass dann keine Versicherung da war usw. zählt dabei doppelt und dreifach, denn jeder, vor allem Außenstehende denken, „der ist aber alles andere als zuverlässig“.
                          Wir neigen zu sehr dazu, das nur von der technischen Seite zu sehen, „das ist aber ein toller Flieger usw.“.
                          Da zuckt der Richter vermutlich nur die Schultern und sagt sich, „dann soll der halt allein fliegen“.
                          Autofahren ist insofern was anderes, als man da eine vom Hersteller nach allen Sicherheitsaspekten geprüfte Karosserie um sich hat, außerdem ist Autofahren heute keine „gefahrengeneigte Tätigkeit“ mehr so wie Fliegen.
                          Von Routiniers wird das oft vergessen.
                          Zuletzt geändert von Cacao; 11.05.2012, 23:36.

                          Kommentar


                            AW: Gondel wird zum Gefängnis - Gleitschirm legt Seilbahn lahm

                            Zitat von martinpi Beitrag anzeigen
                            Mir hat einmal ein Bergführer gesagt: Das gefährlichste am Berg ist das Filmen. Da wird in erster Linie auf die Szenen und Einstellungen geachtet und nur nebenbei auf Seile, Karabiner, Selbstsicherung etc. Auch Hermann Buhl hat beschrieben dass er sich einmal bei einer Filmaufnahme ins falsche Seil eingehängt hat.

                            Der Passagier hat für's Fernsehen gefilmt. Filmen mit der Helmkamera sollte nicht so ablenkend sein, aber wer weiß welche Sonderwünsche der Passagier gestellt hat. Vielleicht so etwas wie: "Schnell, ich möchte die Gondel neben dem anderen Gleitschirm im Bild haben".

                            Nur so meine Vermutung.
                            LG, Martin

                            Absolut, das ist auch meine Erfahrung. Deswegen bin ich auch sehr verhalten, den ersten Stein zu werfen
                            Bei meinen Filmmitwirkungen switche ich immer von Aufmerksamkeit zu Filmteam und Akteur zu meinem Procedere mit Startvorbereitung incl Check und Flugplanung. Das sage ich den Filmern auch immer, das ich zwischendurch "weg" von ihnen bin und mich ausschliesslich auf die Flugvorbereitungen und den Start konzentriere. Aber wie gesagt: es ist Stress, die Erwartungen sehr hoch, die Aufmerksamkeit schnell abgezogen. Sehrsehr hilfreich ist es, wie in Hinterweiler ein gutes Team neben sich zu haben, das mitschaut und die Filmer auch mal bremst, wenn sie "schnell den Gleitschirm neben der Gondel" im Bild haben wollen.
                            Ohne Versicherung - das ist etwas anderes, keine Frage.
                            Zuletzt geändert von querformat; 12.05.2012, 13:44.

                            Kommentar

                            Lädt...
                            X