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Tegelbergbahn die Zweite..

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    #61
    AW: Tegelbergbahn die Zweite..

    ach so. dann dürfte man als motorradfahrer auch die autofahrer kontrollieren, weil wir leben ja auch gefährlich wenn die betrunken unterwegs sind. also echt...
    Proud Member of the Cloud Appreciation Society

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      #62
      AW: Tegelbergbahn die Zweite..

      Bitte bleibt sachlich, die Diskussion droht wieder völlig auseinanderzubrechen.

      Ein stark frequentiertes Fluggebiet muss von allen disziplinierter beflogen werden, um eine Gefährdung gegenseitig und gegenüber dritten zu verhindern oder zu verringern. Das Prinzip funktioniert im Großen und Ganzen auch - unabhängig davon, das natürlich kein Zusammenhang zwischen aktuellem Unfall und Einweisung besteht. Ein Interesse eines jeden einzelnen an dieser Einweisung eines jeden besteht; ich weiß sehr genau wovon ich rede. Wer einmal mit dem Drachen im Endanflug plötzlich einen Gleitschirm vor sich hatte, der weil zu hoch reingekommen eben noch zweidrei Schleifen fliegt und der auf Nachfrage noch nie etwas von einer Einweisung gehört hatte, der weiß, wovon ich rede. Ja klar, natürlich lesen alle die Einweisungstafeln... nur eben manche nicht. Tut so eine Einweisung weh?

      Ich habe großes Interesse, von alkoholisierten Autofahrern nicht umgefahren zu werden. Und wenn im Zweifelsfall ein Betrunkener nicht am Autofahren zu hindern ist, ist ein Anruf bei der Polizei gegebenenfalls durchaus lebensrettend. Sry, aber solch ein tödlicher Unfall ist in meinem Bekanntenkreis passiert.

      Bitte, haltet die Diskussion sachlich.

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        #63
        AW: Tegelbergbahn die Zweite..

        Zitat von hs
        Was würdest Du sagen, wenn ich mir von Dir bei passender Gelegenheit den Führerschein und die sonstigen Fahrzeugpapiere vorlegen lassen würde und Dich bei Fehlen oder Weigerung der Vorlage nicht nach Hause fahren lassen wollte?
        Auf Deinem Privatgelände? Gar nix: ist doch Dein gutes Recht - und mir egal. Würde es mich stören, ginge ich eben woanders hin.

        CU
        Shoulders
        Stefan Ungemach
        pfb.ungemachdata.de/

        Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

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          #64
          AW: Tegelbergbahn die Zweite..

          Zitat von querformat Beitrag anzeigen
          ...Drachen im Endanflug plötzlich einen Gleitschirm vor sich hatte, der weil zu hoch reingekommen eben noch zweidrei Schleifen fliegt und der auf Nachfrage noch nie etwas von einer Einweisung gehört hatte.
          Das gehört meiner Meinung nach zur Grundausbildung und nicht zur Einweisung. Eine Tafel mit den lokalen Abmachungen und Regeln kann das ev. noch unterstreichen oder lokale Regeln bekanntgeben (z.B. rechte Seite freihalten für Drachen, Linksvolte, nicht hinter die Strasse, Achtung Kabel etc.), die ist dann auch aktuell.

          Meiner Meinung nach braucht es ganz selten eine Einweisung, wenn überhaupt.

          Zitat von querformat Beitrag anzeigen
          Ja klar, natürlich lesen alle die Einweisungstafeln... nur eben manche nicht. Tut so eine Einweisung weh?
          Das gehört dazu, und ja eine Einweisung tut weh: ich muss jetzt erst noch einen finden der mir diese Einweisung gibt, der hat dann keine Zeit oder vergisst das eine oder andere etc.

          Wenn ich in ein neues Fluggebiet gehe, lese ich mal die Hinweistafel (meist an der Bahnstation, manchmal am Startplatz) und wenn ich da noch Unsicherheiten habe frage ich einen lokalen Piloten. Da brauchts nix offizielles. Auch in der Schweiz haben wir in vielen Fluggebieten Besonderheiten die man kennen muss. Die entsprechenden Hinweistafeln genügen eigentlich immer. Die meisten davon sind sogar im Internet verfügbar http://www.shv-fsvl.ch/sicherheit/shv-infotafeln/ , so kann man sich vorher schon schlau machen.
          Dieses Einweiszeugs, Startleiter etc. ist meist nur für die Selbstdarstellung lokaler Platzhirsche.
          Zuletzt geändert von zuppi; 19.08.2011, 10:03.

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            #65
            AW: Tegelbergbahn die Zweite..

            Wieso ist das unheimlich?
            Wenn jemand auf meinem Privatgrund fährt, möchte ich gerne wissen, ob er das kann und ob er mir im Falle eines Schadens den durch eine Versicherung begleichen kann.
            Was um alles in der Welt ist daran unheimlich?

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              #66
              AW: Tegelbergbahn die Zweite..

              Zitat von zuppi Beitrag anzeigen
              Das gehört meiner Meinung nach zur Grundausbildung und nicht zur Einweisung. Eine Tafel mit den lokalen Abmachungen und Regeln kann das ev. noch unterstreichen oder lokale Regeln bekanntgeben (z.B. rechte Seite freihalten für Drachen, Linksvolte, nicht hinter die Strasse, Achtung Kabel etc.), die ist dann auch aktuell.

              Meiner Meinung nach braucht es ganz selten eine Einweisung, wenn überhaupt.

              Wenn ich in ein neues Fluggebiet gehe, lese ich mal die Hinweistafel (meist an der Bahnstation, manchmal am Startplatz) und wenn ich da noch Unsicherheiten habe frage ich einen lokalen Piloten. Da brauchts nix offizielles. Auch in der Schweiz haben wir in vielen Fluggebieten Besonderheiten die man kennen muss. Die entsprechenden Hinweistafeln genügen eigentlich immer. Die meisten davon sind sogar im Internet verfügbar http://www.shv-fsvl.ch/sicherheit/shv-infotafeln/ , so kann man sich vorher schon schlau machen.
              Dieses Einweiszeugs, Startleiter etc. ist meist nur für die Selbstdarstellung lokaler Platzhirsche.

              Ja, sage ich ja. Normalerweise. Und Du bist einer derjenigen, die sich so verhalten. Aber das tun eben nicht alle, und um die geht es doch. Die Einweisungskarte ist doch nicht automatisch eine Kritik an Deinem Verhalten oder gar ein Misstrauen. Es ist schlicht eine Absicherung, das wirklich jeder weiß, wie das Gelände funktioniert. Und Dir tut es nicht weh, sie mitzuführen, und Du weißt doch eh, wie Du was machst.
              Schon mal in Greifenburg gewesen? Quadratmeter an Tafeln und Hinweisen, und die Landeeinteilungen und Endanflüge sprechen Bände...

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                #67
                AW: Tegelbergbahn die Zweite..

                Vieleicht sollte man auch mal daran denken, dass speziell touristisch hoch frequentierte Orte wie der Tegelberg in Urlaubszeiten viele Piloten anziehen, die - nach einem Urlaubskurs - eben nur im Urlaub mal wieder eine Handvoll Flüge machen. Ähnlich wie Greifenburg; überall dort halt, wo sich fliegerische Interessen mit denen der nichtfliegenden Familie kombinieren lassen. Da will ich mal nicht drauf wetten, dass so jedem noch die Landeeinteilungen aus der Flugschule oder die Bedeutung einer Leefalle geläufig sind, weshalb eine Einweisung in solchen "Familienfluggebieten" gar nicht so unangebracht erscheint. Zumal man keineswegs in jeder GS-Flugschule zum Thema "Gleitschirme und Drachen" mehr als die eine Multiple-Choice-Frage aus der Prüfung zu sehen bekommt.

                Nun steht über Greifenburg halt noch "Fliegercamp" - will heißen, da ist mit einem größeren Anteil von Fliegern zu rechnen, weshalb sich auch ausreichend viele ob der Zumutung einer Einweisung beleidigt fühlen dürften. Nicht dass ein Großteil davon sie nicht doch mal brauchen könnte . Aber am Tegelberg sieht's dann doch anders aus: erstens gibt's dort anteilig doch weniger Flieger, und dass Unfälle - die ja sowieso keiner wünscht - auch noch Auswirkungen auf die anderen Touristen haben, konnten wir ja just beobachten. Also ist die zusätzliche obligate Wissensauffrischung hier womöglich sinnvoller als anderswo.

                CU
                Shoulders
                Stefan Ungemach
                pfb.ungemachdata.de/

                Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

                Kommentar


                  #68
                  AW: Tegelbergbahn die Zweite..

                  Zitat von LinkingWings Beitrag anzeigen
                  Wieso ist das unheimlich?
                  Wenn jemand auf meinem Privatgrund fährt, möchte ich gerne wissen, ob er das kann und ob er mir im Falle eines Schadens den durch eine Versicherung begleichen kann.
                  Was um alles in der Welt ist daran unheimlich?
                  als unheimlich kann die (typisch deutsche?) Mentalität empfunden werden zu glauben jeder Bürger/Vereinsvorstand/Luftdingensbeauftragter etc. hätte das Recht einen anderen zu kontrollieren und den Anspruch dass dieser ihm irgendwelche Papiere vorzulegen hätte....Die Exekutive hat jedoch nur eine Institution in unserem Staat - die Polizei und sonst niemand!

                  Ulvis

                  Kommentar


                    #69
                    AW: Tegelbergbahn die Zweite..

                    Zitat von Ulvis Beitrag anzeigen
                    als unheimlich kann die (typisch deutsche?) Mentalität empfunden werden zu glauben jeder Bürger/Vereinsvorstand/Luftdingensbeauftragter etc. hätte das Recht einen anderen zu kontrollieren und den Anspruch dass dieser ihm irgendwelche Papiere vorzulegen hätte....Die Exekutive hat jedoch nur eine Institution in unserem Staat - die Polizei und sonst niemand!

                    Ulvis
                    Ich empinde das auch als unheimlich. Aber nur Polizei.... das kann ich so nicht glauben, bin zwar kein Experte, aber was ist mit dem BND, der MAD, den Beamten der Staatsanwaltschaft und zu guter letzt darf doch wohl jeder "Normalbürger" jeden anderen festnehmen bis zum eintreffen der Polizei.... oder sehe ich das falsch? Also dieses Land ist schon im wahrsten Sinn Wahnsinnig und Überwachungsgesteuert, ganz zu schweigen von dem ständigen Generalverdacht für alle möglichen Dinge unter dem alle ständig stehen.

                    Ist OT aber passt glaube ich.

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                      #70
                      AW: Tegelbergbahn die Zweite..

                      Zitat von shoulders Beitrag anzeigen
                      ... und die Einweisungspflicht konnte man schon immer in den Fluggebietsinformationen nachlesen. Und dass die wiederum leicht zu erfüllen ist, wird einem am Telefon schnell und unbürokratisch mitgeteilt. ...
                      CU
                      Shoulders
                      was konkret heißt?

                      Kommentar


                        #71
                        AW: Tegelbergbahn die Zweite..

                        Nein, natürlich darf nicht jeder jeden überwachen und kann sich auch keine Papiere jeglicher Art vorzeigen lassen. Natürlich darf das nur die Polizei.

                        Aber wenn ich auf einem Gelände fliege, kann der Geländehalter darauf bestehen, das Flugschein, Versicherungsnachweis und hier Einweisungskarte vorgezeigt werden. Er kann Dich nicht zwingen, natürlich nicht. Er kann Dir dann aber das Fliegen verweigern, wenn Du nicht vorzuzeigen bereit bist.

                        Wenn Du Dein Auto verleihst, bist Du verpflichtet, Dich von einem vorhandenen Führerschein zu überzeugen. Im Falle eines Unfalls ohne Fahrerlaubnis bist Du als Halter mitschuldig - Du hast die Karre verliehen. Natürlich kannst Du diesen Nachweis nicht erzwingen, aber dann darfst Du eben das Auto auch nicht geben.

                        Ich weiß nicht, was das mit Mentalität zu tun hat. Jeder, der irgendwie Verantwortung trägt, muss sich überzeugen. Eine französische Versicherung versichert keinen Flieger ohne Ausbildung, ja klar. Und ein Geländehalter will wissen, das alle Flieger ausgebildet und versichert sind und zusätzlich auch eine Geländeeinweisung haben. So what?

                        Kommentar


                          #72
                          AW: Tegelbergbahn die Zweite..

                          Natürlich will ich nicht schlauer sein als der Papst, aber es geht ja „eigentlich" nicht um die notwendigen Scheine und die Einweisung.
                          Es ist nur logisch und vernünftig, dass man sich alle für das Fliegen notwendige Informationen vor dem Flug besorgt, weil man anders nicht den Wunsch zu fliegen und heil zu landen umsetzen kann. Außerdem darf man für die Anderen keine Gefahr darstellen.
                          Die Frage oder auch wenn man so will der Streit geht darum, wie man zu dem Ziel gelangt.
                          Ob also die vernünftige Auflage, sich zu informieren, gekoppelt wird mit diesbezüglich sachfremden Zielen, z.B. Piloten von dem Gelände zu „vergraulen“.
                          Leider „schwingt“ dieses „sachfremde“ Ziel im Hintergrund allzuhäufig mit.
                          Diese unbestreitbar reale Erfahrung ist eben bei den Piloten der Grund für Ihre „Empfindlichkeit“.
                          Zuletzt geändert von Cacao; 19.08.2011, 15:24.

                          Kommentar


                            #73
                            AW: Tegelbergbahn die Zweite..

                            @udoh
                            Zitat von UdoH Beitrag anzeigen
                            .... Als Drachenpilot brauch ich am Tegelberg keine grüne Karte, allerdings muss ich Landgebühren zahen, was Gleitschirmpiloten nicht müssen...
                            Die grüne Einweisungskarte wird auch von Drachenpiloten verlangt. Ich bin zwar gestern noch "ausnahmsweise" ohne durchgekommen (ich fliege auch schon seit 20 Jahren dort) sollte diese jedoch das nächste mal dabeihaben. Dafür haben Sie die Fluglizenz nicht geprüft.

                            Kommentar


                              #74
                              AW: Tegelbergbahn die Zweite..

                              Zitat von Thermiksau Beitrag anzeigen
                              was konkret heißt?
                              Mal kurz in der FLugschule anrufen und nach Walti fragen; dann machen die ganz fix was aus

                              CU
                              Shoulders
                              Stefan Ungemach
                              pfb.ungemachdata.de/

                              Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

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                                #75
                                AW: Tegelbergbahn die Zweite..

                                [QUOTE=LinkingWings;322727]Nein, natürlich darf nicht jeder jeden überwachen und kann sich auch keine Papiere jeglicher Art vorzeigen lassen. Natürlich darf das nur die Polizei.

                                Aber wenn ich auf einem Gelände fliege, kann der Geländehalter darauf bestehen, das Flugschein, Versicherungsnachweis und hier Einweisungskarte vorgezeigt werden. Er kann Dich nicht zwingen, natürlich nicht. Er kann Dir dann aber das Fliegen verweigern, wenn Du nicht vorzuzeigen bereit bist.

                                ....das wird immer wieder behauptet; Das das Verbieten des Fliegens bei Nichtvorzeigen auf einem allgemein für das Fliegen zugelassenen Gelände zulässig sei stimmt schlichtweg nicht - nur weil das der mainstream der Wahrnehmung ist, hat es noch lange keinen juristischen Bestand - die ewig gleich vorgebrachte Leier des Hausrechtes wurde schon hinreichend widerlegt (siehe jene freifliegende Seite auf die hier nicht verlinkt werden darf). Es ist halt noch keiner juristisch gege diese Hausrechtsapostel vorgegangen um die Rechtmäßigkeit deren Handelns zu überprüfen.

                                [/I][I]Wenn Du Dein Auto verleihst, bist Du verpflichtet, Dich von einem vorhandenen Führerschein zu überzeugen. Im Falle eines Unfalls ohne Fahrerlaubnis bist Du als Halter mitschuldig - Du hast die Karre verliehen. Natürlich kannst Du diesen Nachweis nicht erzwingen, aber dann darfst Du eben das Auto auch nicht geben.

                                Ist das wirklich so? Und wenn ja - passt dieser Vergleich? Ich verleihe nicht meinen Gleitschirm - ich will nur an einem Berg starten der allgemein für den Start zugelassen ist. Wenn ein paar Japaner mit Turn- oder Stöckelschuhen am Tegelberg beim Berg ab steigen (nach Gondelbenutzung für die Auffahrt) abstürzen, bin ich dann als "Wandergeländehalter" mit verantwortlich weil ich deren Schuhe nicht kontrolliert habe?

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