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Tegelberg und Flight Festival - wie wird das geregelt ?

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    #31
    AW: Tegelberg und Flight Festival - Startleiter mit Stoppuhr?

    Zitat von winDfried Beitrag anzeigen
    ....Damit gibst Du die Rechtslage in Österreich und der Schweiz wieder.
    In Deutschland sieht das meines Wissens anders aus.
    Am Tegel kommt hinzu, dass der Startplatz auf Betriebsgelände der Bahn liegt.
    Du machst was die sagen, oder Du fährst woanders hin.
    Einfach, klar, eindeutig.
    ....
    Hallo Windfried,

    1) kannst Du eine Rechtsgrundlage/-quelle oder ein Gerichtsurteil benennen warum das in Deutschland anders aussehen sollte?

    2) Nur weil der Startplatz Betriebsgelände der Bahn ist heisst das noch lange nicht dass der Bahnbetreiber allmächtige Befugnisse besitzt (und bitte jetzt nicht wieder mit dem viel strapazierten und nicht anwendbarem Hausrecht kommen...). Einfach, klar und eindeutig ist da überhaupt nichts - die jahrelange Praxis, Anwendung und Duldung seitens der Flieger auch befördert von der Regelungsphantasie des DHV hat allerdings zu einer Art "Rechtskultur" oder -anwendung" geführt die durch tatsächliches Recht bis heute nicht gedeckt ist - man schaffe nur einen Beauftragten für Dies und einen für Jenes - schon glauben alle dass die auch was zu sagen hätten.

    Wir leben immer noch in einem Rechtsstaat, der Tegelberg ist meines Wissens noch kein Königreich mit eigener Verfassung und exekutiven Befugnissen - solange dies so ist übt Letztere die Polizei aus und sonst niemand - das gilt auch für die dort neuerdings grassierende "Kontrollitis".

    Gruß

    Uli

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      #32
      AW: Tegelberg und Flight Festival - wie wird das geregelt ?

      Die Tegelbergbahn hat jetzt auch die neue Flugbetriebsordnung online gestellt.




      http://www.tegelbergbahn.de/flugordn...tegelberg.html
      Zuletzt geändert von yogi; 26.09.2011, 21:10.

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        #33
        AW: Tegelberg und Flight Festival - Startleiter mit Stoppuhr?

        Zitat von Ulvis Beitrag anzeigen
        Nur weil der Startplatz Betriebsgelände der Bahn ist
        Zitat von wikipedia.de
        Das Hausrecht steht auch Gewerbebetrieben auf ihrem Grundstückseigentum oder -besitz zu,[1]
        [1] = BGH V ZR 134/05
        Zitat von BGH V ZR 134/5
        Das Berufungsgericht ist der Auffassung, die Beklagte könne gemäß § 903 BGB grundsätzlich frei darüber entscheiden, wem sie den Zutritt zu ihrem Betriebsgelände gestatte. [...] Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, dass die Befugnis der Beklagten, ein Hausverbot auszusprechen, aus ihrem Hausrecht folgt.
        Zitat von §903 BGB
        Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.
        q.e.d.

        Im übrigen ist die Diskussion theoretisch. Wenn Du Dich mit denen auf deren Betriebsgelände streiten willst, fliegste da runter - aber ohne Gleitschirm. Und der Rest ist müßig und wohl auch schon mehrfach totdiskutiert worden - vielleicht gehen wir dann mal lieber fliegen, so lange das Wetter mitspielt.
        Wenn es piept - eindrehen...

        Kommentar


          #34
          AW: Tegelberg und Flight Festival - wie wird das geregelt ?

          Zitat von yogi Beitrag anzeigen
          Die Tegelbergbahn hat jetzt auch die neue Flugbetriebsordnung online gestellt.




          http://www.tegelbergbahn.de/flugordn...tegelberg.html
          Naja neu ist relativ, auf Seite 3 steht als Datum 12.5.2011

          Aus der FBO:
          "Nur Starts von den Startrampen:
          Das Starten am Tegelberg ist grundsätzlich nur von der Nordwest- oder Ostrampe erlaubt. Ist aus witterungsbedingten Gründen ein Start von dem Nordwest-Startplatz nicht möglich, so dürfen im Einzelfall Ausbildungsflüge der am Tegelberg zugelassenen Gleitschirm-Schulen von der Skipiste durchgeführt werden. "

          Ist daraus zu schließen, dass die Skipiste und der Täfeleshang jetzt für "Freiflieger" tabu ist?
          Allerdings wird auf der Flight Festival Seite http://www.flight-festival-tegelberg...gen.100.0.html noch Werbung für 3 Startplätze gemacht.
          Und die zitierte Flugordnung ist auch noch eine ältere.
          Aber vielleicht gibt's ja für das Flight Festival Sonderregelungen.

          Auf jeden Fall wefden Bezug auf die Startreihenfolge die gewerblichen Tandemflieger nicht erwähnt (da gab es mal ein Regelung: 3Tandems , 5 Solo. oder so ähnlich. Diese Info stand an der Hütte am Aufbauplatz angeschlagen). Ich gehe mal davon aus, dass die sich nun ganz normal in die Reihe stellen müssen. Es gibt auch keine Info mehr bezüglich "Tandemstarts an der Ostrampe nur rückwärts".
          Also ich finde das alles etwas verwirrend.
          Die "aktuelle" Flugordnung auf der Internetseite der Bahn ist anderes als die auf der Flight Festival Seite und
          die an der Bahn ausgehängte ist mochmal anders (es sei denn die hat sich in den letzten Tagen auch geändert)

          Virleicht kann ja mal ein "Local", eine der ansässigen Flugschulen oder gar der Beauftragte für die Luftaufsicht mal
          etwas mehr Licht ins Dunkel bringen......

          Grüße

          Stefan

          Kommentar


            #35
            AW: Tegelberg und Flight Festival - Startleiter mit Stoppuhr?

            Hallo Ulvis,
            mas hat Dir schon sehr profunde zusammengestellt, was ich meinte.
            Deinem Text entnehme ich, dass Du scheinbar Mag. Kepplinger in zu hohen Dosen genießt,
            der zu der Angelegenheit in seiner einzigartigen Art auch schon wieder Stellung bezogen hat.
            Seine Art der Rechtsauffassung ist aber wieder nur für Österreich zutreffend...
            Zitat von Ulvis Beitrag anzeigen
            Hallo Windfried,
            1) kannst Du eine Rechtsgrundlage/-quelle oder ein Gerichtsurteil benennen warum das in Deutschland anders aussehen sollte?
            Ich kam zu der Aussage, weil die Beförderungspflicht in D nach dem Bundesbahngesetz und einigen Folgeurteilen begründet ist.
            Das gilt aber nur für Eisenbahnen und den öffentlichen Straßenpersonenverkehr.
            Nicht jedoch für Seilbahnen. Das ist nur in A und CH so.

            Dachte ich bisher.
            Lustigerweise gibt es jedoch ein Bayerisches Landesgesetz, das die Seilbahnen doch mit einschließt.

            Zusätzlich ist die "Beförderungspflicht" auch nur bedingt:
            Der Fahrgast kann sie nur für sich in Anspruch nehmen, wenn er sich an die "Allgemeinen Betriebsbedingungen" des Unternehmens hält.
            Die müssen sie veröffentlichen und da können sie (fast) reinschreiben, was sie wollen (Kein Alkohol, angemessene Bekleidung, Zahlung des Fahrpreises vor dem Einsteigen, Einhalten der Flugbetriebsordnung...).
            Im übrigen gilt die "Beförderungspflicht" nur für die Beförderung von Personen, nicht von deren Gepäck.

            Wenn also die Flugbetriebsordnung per Verweis zum Bestandteil der Betriebsbedingungen gemacht werden,
            ist das rechtlich solide abgesichert (auch wenn der Mag. W.K. etwas anderes meint.).
            Wenn die Beförderung eines Sondergepäckstückes "Hängegleiter oder Gleitsegel" vom Vorzeigen der Fluglizenz, Versicherungskarte und Einweisungsnachweis (grüne Karte) abhängig gemacht wird, können sie das und es ist rechtskonform.

            Über die weggenommene Jahreskarte könnte man noch streiten,
            vielleicht per Klage auf Rückerstattung des anteiligen Kaufpreises.
            Aber das gehört hier nicht mehr dazu...
            Ich weiß, warum ich keine Dauerkarten kaufe.
            W.

            Kommentar


              #36
              Hier ist die Lösung der Frage:

              Wir machen wieder einen Bregenzerwald Cup!

              Gruß von Peter Felk

              Kommentar


                #37
                AW: Hier ist die Lösung der Frage:

                Zitat von Peter Felk Beitrag anzeigen
                Wir machen wieder einen Bregenzerwald Cup!

                Gruß von Peter Felk
                Eeeeendlich!

                Juhuuuuu!
                Grüßle,
                Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

                Kommentar


                  #38
                  AW: Tegelberg und Flight Festival - Startleiter mit Stoppuhr?

                  Zitat von winDfried Beitrag anzeigen
                  ...mas hat Dir schon sehr profunde zusammengestellt, was ich meinte.
                  So hat mas das wirklich? Es handelt sich um aus dem Zusammenhang gerissene Zitate von Urteilen oder Paragraphen.

                  Es ist der Einzelfall zu betrachten: Hier geht es um allgemein für das GS/HG-Fliegen zugelassene Startplätze, da kann ich nicht einfach so sagen "Du darfst und Du aber nicht...."

                  Nicht genannt (bewußt?) hat er übrigens das Legalservitut, d.h. ein Betretungs- und Benutzungsrecht von Grundstücken die in Privatbesitz sind. Das bedeutet es besteht ein beschränktes dingliches Recht, infolge dessen ein Eigentümer bestimmte Eingriffe eines Berechtigten dulden oder bestimmte Ausübungen seines Eigentumsrechts unterlassen muss.
                  Kommen wir nochmal auf §903 BGB zurück, wie heisst es dort so schön:
                  "Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, ....und hier kommt nun das Legalservitut ins Spiel ... denn das Starten auf einem allgemein dafür vorgesehenen Gelände (und wer würde das ernsthaft am Tegelberg in Zweifel ziehen?) ist als Recht Dritter zu verstehen.

                  Aber was bringt diese Diskussion wenn die Fliegergemeinde das Alles so hinnimmt und sich nicht gegen Willkür zur Wehr setzt? Gar nichts....

                  Wahrscheinlich würde die Szene auch nichts dagegen haben wenn überall am Tegelberg Kameras zur Überwachung installiert wären, oder der Betreiber via Flugbetriebsordnung vorschreibt dass jeder ab sofort ein Funkempfangsgerät mit Knopf im Ohr mitführen muss, damit ihm dann das Bahnpersonal direkt ins Ohr flöten kann falls er unterwegs irgendwas falsch macht ...

                  brave new world

                  U.
                  Zuletzt geändert von Ulvis; 27.09.2011, 21:22.

                  Kommentar


                    #39
                    AW: Tegelberg und Flight Festival - wie wird das geregelt ?

                    Was ist an der grünen Karte so schlimm ?
                    Wem das auf den Zeiger geht, der kann doch wo anders fliegen.
                    Wenn das genug Leute machen, ändert sich vielleicht sogar wieder etwas.
                    Ich fliege seit >5 Jahren genau in der Ecke rum, bin aber trotzdem noch nie von diesem Lemmingsbuckel gestartet.
                    ----
                    Reine Privatmeinung ohne Zusatz von Konservierungsmitteln und Farbstoffen.
                    100% biologisch abbaubar.

                    Kommentar


                      #40
                      AW: Tegelberg und Flight Festival - wie wird das geregelt ?

                      @Wolfgang (WA)
                      Das wäre doch was! Oder?
                      Jetzt müssen wir nur noch das Jahr festlegen und einen finden der das macht... HiHi.
                      Wäre schon Klasse wenn: aber da wird wohl Leider Nix daraus.
                      Egal.
                      Die Hoffnung stirbt zuletzt.
                      Gruß von Peter

                      Kommentar


                        #41
                        AW: Tegelberg und Flight Festival - wie wird das geregelt ?

                        War heut jemand da? War was los?

                        Kommentar


                          #42
                          AW: Tegelberg und Flight Festival - wie wird das geregelt ?

                          Zitat von Carla Beitrag anzeigen
                          War heut jemand da? War was los?
                          Grüßle,
                          Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

                          Kommentar


                            #43
                            AW: Tegelberg und Flight Festival - wie wird das geregelt ?

                            Danke Wolfgang für den Link, das hätte die Menschheit ohne deinen Hinweis ja nie gefunden...
                            viele Grüße, Uwe

                            Kommentar


                              #44
                              AW: Tegelberg und Flight Festival - wie wird das geregelt ?

                              Zitat von Carla Beitrag anzeigen
                              War heut jemand da? War was los?
                              Nein und Nein
                              ----
                              Reine Privatmeinung ohne Zusatz von Konservierungsmitteln und Farbstoffen.
                              100% biologisch abbaubar.

                              Kommentar


                                #45
                                AW: Tegelberg und Flight Festival - wie wird das geregelt ?

                                Zitat von uweneesen Beitrag anzeigen
                                Danke Wolfgang ...
                                Oh, gern geschehen - Immer zu Diensten!
                                Grüßle,
                                Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

                                Kommentar

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