AW: Aus aktuellem Anlass: 2m Band endlich legalisieren!
Oh Mann, was ist hier los?
Wer lesen kann ist auch wieder mal im Vorteil:
Aus Wikipedia: Zur Nutzung des Flugfunks ist ein Sprechfunkzeugnis erforderlich.
Das Sprechfunkzeugnis ist in Deutschland als „Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst“ (BZF Iund BZF II) sowie als „Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst“ (AZF) eingeführt.
Beim BZF II wird ausschließlich in deutscher Sprache geprüft, daher berechtigt es nur zum Flugfunk im Sichtflug innerhalb Deutschlands.
Beim BZF I wird die Befähigung zur Durchführung des Flugfunks im Sichtflug VFR in englischer und deutscher Sprache geprüft, zusätzlich auch das Verständnis englischer Fachtexte.
Das AZF berechtigt zusätzlich zur Durchführung des Funkverkehrs im Instrumentenflug IFR es setzt die Prüfung zum BZF I oder BZF II voraus.
Ausgenommen von der Zeugnispflicht sind:
Ausserdem steht es im Befähigungsnachweis drinn.
Oh Mann, was ist hier los?
Wer lesen kann ist auch wieder mal im Vorteil:
Aus Wikipedia: Zur Nutzung des Flugfunks ist ein Sprechfunkzeugnis erforderlich.
Das Sprechfunkzeugnis ist in Deutschland als „Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst“ (BZF Iund BZF II) sowie als „Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst“ (AZF) eingeführt.
Beim BZF II wird ausschließlich in deutscher Sprache geprüft, daher berechtigt es nur zum Flugfunk im Sichtflug innerhalb Deutschlands.
Beim BZF I wird die Befähigung zur Durchführung des Flugfunks im Sichtflug VFR in englischer und deutscher Sprache geprüft, zusätzlich auch das Verständnis englischer Fachtexte.
Das AZF berechtigt zusätzlich zur Durchführung des Funkverkehrs im Instrumentenflug IFR es setzt die Prüfung zum BZF I oder BZF II voraus.
Ausgenommen von der Zeugnispflicht sind:
- Luftfunkstellen an Bord von Freiballonen, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen innerhalb der Lufträume G, E und F.
- Luftfunkstellen während der Ausbildung,
- Funkstellen in Kraftfahrzeugen, die ausschließlich für die Verbindung mit Luftfunkstellen in Freiballone, Luftsportgeräten und Segelflugzeugen betrieben werden,
- Bodenfunkstellen, die ausschließlich für die Übermittlung von Flugbetriebsmeldungen eingesetzt werden,
- Inhaber entsprechender gültiger Militärerlaubnisse.
Ausserdem steht es im Befähigungsnachweis drinn.
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