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Jagdpächter gegen Groundhandling

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    #46
    AW: Jagdpächter gegen Groundhandling

    Tatsächlich finde ich mit Google das Wort "Untersagungsverbot" nicht wirklich in Zusammenhang mit Befugnissen eines Jägers (sondern eher mit rechtskräftigen Urteilen eines ordentlichen Gerichtes).

    Hat da jemand für mich ne Stelle zum Nachlesen der entsprechenden Verordnungen/Gesetze die dem Jäger diese nahezu hoheitliche Aufgabe -die ich eher bei der staatlichen Executive sehen würde ("Versammlungsverbot", "Platzverweis")- verleiht.
    Ist der Jäger am Ende doch ein Hilfssheriff oder gar ne verkappte Politesse?

    Grüße,
    Kais

    PS: Das "Bundesjagdgesetz" findet sich z.B. hier zum nachlesen (und da hab ich so einen Passus nicht gefunden. Der "Jagdschutz" bezieht sich da auf vollkommen andere Sachen).



    Randbemerkung: Interessant finde ich, dass körperbehinderte Jäger tatsächlich auch Wild aus (fahrenden?) Autos heraus erlegen dürfen ... ;-) (§19 Absatz 11)

    Kommentar


      #47
      AW: Jagdpächter gegen Groundhandling

      Nahmd!

      Der Besitzer des Grundstückes (damit meine ich nicht die 400m² ums Eigenheim herum, also die befriedeten Flächen) hat das Recht Groundhandling zuzulassen oder es zu untersagen. Er ist aber gleichzeitig auf Grund des Jagdzwanges Mitglied einer Jagdgenossenschaft (bei Flächen unter 75ha). Die verpachtet in der Regel das Jagdausübungsrecht. Bei größeren Flächen verpachtet man das Jagdrecht ohne den Umweg über die Genossenschaft, oder man jagt selbst. Als Grundstückseigner kommt man auf Grund des Jagdzwanges nämlich nicht um die Jagd drumherum. Der Vorteil ist aber: Man bekommt Geld für die Verpachtung des Jagdrechtes. Und das sind Beträge von 2 - 10€ pro Hektar pro Jahr. Diese Beträge werden durch den Verkauf von Wild refinanziert.

      Fazit:
      Wenn dem Jäger das Groundhandling stinkt, dann kann er nur den Grundstückseigner bitten, dass dieser diese Nutzung untersagt. Vorteil für uns: Der Jäger selbst darf uns nicht verjagen. Nachteil für uns: Zwischen diesen beiden Parteien (Grundstücksbesitzer und Jäger) fließt Geld, und das angelegentlich nicht zu knapp. Womit der Grundstückseigner sich tendenziell eher auf die Seite des Jägers schlagen wird. Von daher ist es überaus sinnvoll, sich vor dem Groundhandling die Erlaubnis des Grundstückseigners einzuholen, damit man im Fall der Fälle etwas in der Hand hat, wenn ein Jäger aufschlägt. Er wird dann a) vielleicht nicht ganz so schnell oder gar nicht zum Grundstückseigner abdampfen, und b) der Grundstückseigner weiß von der Nutzung und seiner Erlaubnis des Groundhandlings und kennt uns zudem noch persönlich, wenn der Jäger bei ihm aufschlägt. Womit eine Diskussion zwischen den beiden eher positiv für uns enden könnte.

      Jruß!
      Olaf.

      Kommentar


        #48
        AW: Jagdpächter gegen Groundhandling

        Im Internet gibt es eine rechtliche Stellungnahme zu der Frage:
        "Was ist der Unterschied zwischen einem Förster und einem Jagdpächster, und darf einer von den beiden das Fahren mit den Hunden im Wald verbieten?"

        Ersetzt man das "Fahren mit den Hunden im Wald" durch "Groundhandling", so passt das meiner Meinung nach sehr gut zum hier diskutiertem Thema.

        "Die Befugnisse von Jägern - Jagdpächtern - Förstern"
        Viele Grüße
        Herbert

        Kommentar


          #49
          AW: Jagtpächter gegen Groundhandling

          Zitat von berndw Beitrag anzeigen
          Hi Shoulders,
          da hab ich das Gegenteil erleben müssen:
          ich war mit einem Kite draussen und nach dem Jagdpächter kam der Grundstückseigentümer und zog die Erlaubniss zurück,
          die er den Modellfliegern gegeben hatte.
          Es stellte sich heraus, dass der Vorsitzende der Jagdgenossenschaft, d.h. des Zusammenschlusses der Grundbesitzer, die
          in einer Jagt liegen, wundervoll demokratisch Druck gemacht hatte.
          Er hatte dem Grundbesitzer angedroht ihn mit seinem Gelände vor dem ganzen Dorf aus der Jagtfläche auszuschliessen.
          Dabei kommt es dann nicht mehr auf deine Courage an, sondern auf den Mut des netten Bauers.
          Eigentlich ist der Fall klar denn der Bauer kann nicht ohne weiteres aus einer Jagdgenossenschaft ausgeschlossen werden. Und erst recht nicht weil er jemanden auf sein Grundstück lässt. Das was dem Bauern unterlaufen ist, ist pure Einschüchterungstaktik warum er sich das gefallen lässt weiß ich nicht. Ich zumindestens wäre ziemlich angepisst wenn mir irgendjemand, der keinerlei rechtliche Befugniss dazu hat, vorschreiben würde, was ich auf meinem Grund und Boden tun und lassen kann.
          Ich verstehe auch nicht warum sich die Jagdgenossenschaft hinter den Jäger stellt und nicht hinter den Bauern, den sie eigentlich vertreten sollte.
          Insgesamt komische Situation, die Jäger scheinen so zu tun, als ob sie das sagen hätten und die Grundeigentümer knicken ein, obwohl sie eindeutig am längeren Hebel sitzen.

          Kommentar


            #50
            AW: Jagdpächter gegen Groundhandling

            am Freitag sind an mir beim Bodenturnen 6 Rehe im Abstand von ca. 50 m vorbeigezischt,
            wie sich's fuer ne Aufziehwiese gehoert auf 'ner meilenweit freien Ebene.

            Vor Jahren bin ich mit offenem Schirm fast auf 2 Feldhasen gedappt.

            Bussarde und Falken 10 m ueberm Schirm sind ja normal im Hangwind.

            Aber wenn der Jagdpaechter ein hohes Tier im Gemeinderat sitzt und 'Ruhe fuer seine Tiere' will?

            Kommentar


              #51
              AW: Jagdpächter gegen Groundhandling

              Zitat von Idefix Beitrag anzeigen
              am Freitag sind an mir beim Bodenturnen 6 Rehe im Abstand von ca. 50 m vorbeigezischt,
              wie sich's fuer ne Aufziehwiese gehoert auf 'ner meilenweit freien Ebene.

              Vor Jahren bin ich mit offenem Schirm fast auf 2 Feldhasen gedappt.

              Bussarde und Falken 10 m ueberm Schirm sind ja normal im Hangwind.

              Aber wenn der Jagdpaechter ein hohes Tier im Gemeinderat sitzt und 'Ruhe fuer seine Tiere' will?
              Das sind die besagten „Kulturfolger“! Z.B. hat mir kürzlich ein Jäger erklärt, wie das die Wildschweine in Berlin machen. Die sind so schlau, dass sie sich bevorzugt da aufhalten, wo auch Menschen sind. Deswegen sind sie sicher vor den Jägern, da diese nicht genau zwischen einem Wildschwein und einem natursuchendem Städter im Gestrüpp unterscheiden können.
              Das eigentliche Problem ist die kindische „Romantisierung“ der Jäger als Naturschützer, dazu könnte man noch mehr erzählen.
              Die Jäger glauben oft selber diese eigene Märchen, dabei ist es bei Tieren wie bei Menschen, eine „blaue Bohne“ ist von allen Umweltschädigungen die allerschädlichste, man ist sofort „hin“.
              Also nix Jäger gleich Umweltschützer usw……
              Zuletzt geändert von Cacao; 21.03.2012, 00:34.

              Kommentar


                #52
                AW: Jagdpächter gegen Groundhandling

                Zitat von Idefix Beitrag anzeigen
                am Freitag sind an mir beim Bodenturnen 6 Rehe im Abstand von ca. 50 m vorbeigezischt,
                Rehe scheinen sich an 'normale' Situationen zu gewöhnen, so bin ich schon im Abstand von etwa 10 Metern neben einen Gruppe von Rehen vorbei gejogged. Wäre ich stehengeblieben, wären sie vermutlich abgehauen. Mit dem Moutainbike schon ähnliches erlebt.
                Zitat von Idefix Beitrag anzeigen
                Vor Jahren bin ich mit offenem Schirm fast auf 2 Feldhasen gedappt.
                Leider sind Feldhasen in der Schweiz fast ausgestorben :-(
                Aber, dass Jäger in erster Linie zum Schutz der Tiere sind, halte ich auch für ein Märchen. Die schützen die Tiere wie wir unsere Startplätze schützen, nämlich damit sie ihr Hobby weiterhin ausüben können.

                Kommentar


                  #53
                  AW: Jagdpächter gegen Groundhandling

                  Hallo, da ich jetzt schon viel Jägerlatein in den Beiträgen gelesen habe, darunter z.T. auch nur Meinungen und Vermutungen, die uns nicht weiterbringen, möchte ich kurz noch ein paar Fakten zur Klarstellung beisteuern, wenn gewünscht
                  Der Forstbeamte (oder auch Förster) ist sog. Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft, und zwar für ganz bestimmte Fälle, wie Straftatenverfolgung bei Umweltdelikten, Bekämpfung der Jagdwilderei, Bekämpfung von Waldbränden und einiges mehr. Diese Hilfsbeamteneigenschaft verleiht ihm das Recht, z.B. vorläufige Festnahmen durchzuführen, Identitätsfeststellungen anzuordnen, Durchsuchung von Personen und Sachen (nicht abschließend). All diese Maßnahmen der Straftatenverfolgung darf er ggf. unter dem Blickwinkel der Verhältnismäßigkeit auch mit Zwangsmitteln durchführen.
                  Bei einem Jagdausübungsberechtigten verhält es sich anders. Dieser hat die sog. Jedermannsrechte inne, d.h., Rechte wie wir alle, nicht mehr und nicht weniger. Will heißen, dass der von ihm ausgesprochene Platzverweis grundsätzlich bei entsprechender Begründung befolgt werden sollte (ist doch logisch). Aber dann ist auch schon Schluss. Ihm bleibt nur der Weg über eine Anzeige bzw. Meldung des Vorfalls an die untere Jagdbehörde.
                  Aus Sicht des Waldnutzers sei folgendes gesagt: Selbstverständlich darf jedermann sich zum Zwecke der Erholung und des Sportes frei in der Natur bewegen, es sei denn, höherwiegende Interessen wie Naturschutz, Brutgebiete, Setzzeiten usw. stehen dem entgegen. Dann ist unser Recht eingeschränkt, Wegebenutzungspflicht oder Betretungsverbote können ausgesprochen werden und müssen beachtet werden. Das Groundhandling wird nicht vom Natur-Erholungsgedanken erfasst und kann in begründbaren Fällen untersagt werden.
                  Tiefer möchte ich nicht einsteigen, aber vielleicht hilft der ein oder andere Hinweis, zumal das von mir Geschriebene eigentlich nicht diskutiert werden muss, da es die derzeitige Rechtslage darstellt. See You up in the Sky.

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                    #54
                    AW: Jagdpächter gegen Groundhandling

                    Zitat von kuenstler Beitrag anzeigen
                    Bei einem Jagdausübungsberechtigten verhält es sich anders. Dieser hat die sog. Jedermannsrechte inne, d.h., Rechte wie wir alle, nicht mehr und nicht weniger. Will heißen, dass der von ihm ausgesprochene Platzverweis grundsätzlich bei entsprechender Begründung befolgt werden sollte (ist doch logisch). Aber dann ist auch schon Schluss. Ihm bleibt nur der Weg über eine Anzeige bzw. Meldung des Vorfalls an die untere Jagdbehörde.
                    Warum sollte der Platzverweis zwingend befolgt werden, wenn der Jäger nur Jedermannsrechte besitzt und ich die Groundhandelgenehmigung des Grundstückseigners habe? Da hat der Jäger mir gegenüber gar nichts zu melden. Sonst könnnte ich ja auch jedem Platzverweise erteilen wie mirs lieb und lustig wäre. Der Einzige der mir etwas vorschreiben darf, ist der Besitzer des Grundstückes. Weswegen man ihn immer im Vorfeld um Erlaubnis bitten sollte um gegen einen eventuell angepissten Jäger etwas in der Hand zu haben.
                    Punkt.
                    Zuletzt geändert von Aeronaut; 21.03.2012, 12:05.

                    Kommentar


                      #55
                      AW: Jagdpächter gegen Groundhandling

                      Interessante Seite auf der kritisch und mit Fachwissen das ganze Thema Jagd (inklusive Verfilzung) dargestellt und durchleuchtet wird:




                      Grüße,
                      kais

                      PS: "Seltene Bodenbrüter" gehören natürlich durch den Jäger geschützt, indem er Haushunde und Hauskatzen abballert (immerhin laut Angabe der Seite oben 25.000 HUNDE pro Jahr!!!) die denen zu nahe kommen - denn wie soll er (der Jäger) den seltenen Bodenbrüter in 6 Monaten sonst abschießen und sich ausgestopft im Arbeitszimmer an seine Trophäen-Wand hängen:

                      Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: 22694123.jpg
Ansichten: 1
Größe: 46,3 KB
ID: 813231
                      Quelle: http://static.panoramio.com/photos/o...l/22694123.jpg

                      Ist natürlich nur zur Bestandserhaltung und zur Brutpflege....

                      Meine persönliche Meinung: Die Jungs sollten mal ganz gehörig den Ball flach halten!
                      Zuletzt geändert von KaiS; 21.03.2012, 12:27.

                      Kommentar


                        #56
                        AW: Jagdpächter gegen Groundhandling

                        Da hab ich auch noch ne nette Story auf Lager aber etwas OT.

                        Bin mit meinem Hund spazieren und dann kommt da so ein oller Jäger mit seinem Geländewagen angebrettert....mitten in den Feldern auf dem Feldweg......hält neben mir an und fragt mich warum mein Hund ohne Leine läuft.....naja weil ich sie nicht dran gemacht habe und es herrscht ja auch keine Leinenpflicht.
                        Naja er meinte dann das ich den Hund an die Leine machen müsste, da sich sonst das Wild erschrecken könnte und die sich auf der Flucht verletzen könnten....naja ich hab Ihm dann ehrlich gesagt nur den Vogel gezeigt und gesagt das die sich eher vor seinem Auto erschrecken würden als vor meinem Hund der denen nichts tut und nicht hinter her jagt.....großer Fehler da fing er dann an rumzuposaunen was für ein großartiger Jäger er doch sei und Naturschutz blabla....bin dann irgendwann einfach weiter gegangen.....da verfolgt der mich mit seiner scheiß Karre.
                        Irgendwann hab ich ihn angebrüllt und gesagt das er mich gefälligst in Ruhe lassen soll und sein scheiß Auto aus dem Naturschutzgebiet fahren soll wenn er die ach so bedrohten Tierchen retten will.....dann hat er auch Ruhe gegeben und ist wie ein wahnsinniger abgebraust.

                        Kommentar


                          #57
                          AW: Jagdpächter gegen Groundhandling

                          Ab und an kann Mann oder Frau mit einer Kiste Bier oder 1 Flasche Wein viel richten.(Schon wieder der böse Allohl)

                          EX-IR
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                            #58
                            AW: Jagdpächter gegen Groundhandling

                            Zitat von Cacao Beitrag anzeigen
                            Probleme bereiten die „politisch“ motivierten „Grünen“oder selbsternannte „Umweltschützer“, da sie im Allgemeinen von „Naturwissenschaft“ in diesem Sinne „keinen blassen Schimmer“ haben.
                            Außerdem ist noch zu erwähnen, dass viel „jagdbares“ Wild sogenannte „Kulturfolger“ sind. Dazu gehören neuerdings auch die Wildschweine, Rehe und Feldhasen, Rebhühner, Fasanenarten und jede Menge Raubtiere allgemein und Raubvögel, die von den Kultufolgern leben usw. Wo diese Tiere auftauchen, ist es also nicht gesagt, dass die wegen uns „abhauen“. Auch das wissen die s.g. „Grünen“ leider nicht.
                            Besser man spricht von fundamentalistischen "Umwelt Taliban" !

                            Die "Grünen" ist hier eher unangebracht pauschal.

                            HG

                            Kommentar


                              #59
                              AW: Jagdpächter gegen Groundhandling

                              Mit einem Jäger habe ich mich auch mal angelegt.
                              Damals war ich bei meinen Eltern zu Besuch, die ca. 500km weit weg wohnen, in einer sehr ländlichen Gegend.
                              Der Kerl hat sich beschwert, dass ich mit meiner damals dreijährigen Tochter in seinem gepachteten Jagdrevier (außerhalb der Jagdsaison) spazierengegangen bin.
                              Wollte auch nicht mit sich reden lassen, hat sich aufgebasen und den dicken Max gemacht.
                              Meine Tochter bekam Angst, deshalb bin ich abgezogen, ohne noch mehr zu sagen.
                              Er hat sich dann abends ganz kleinlaut entschuldigt... vielleicht hätte ich im doch sagen sollen, dass meine Eltern die Besitzer des Jagdreviers sind, das er gepachtet hat. ;-)

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