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EAPR ist gar keine vom LBA anerkannte Prüfstelle (DHV-News)?

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    AW: EAPR ist gar keine anerkannte Prüfstelle (DHV-News)?

    Pfiadi Gott Deutschland

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      AW: EAPR ist gar keine anerkannte Prüfstelle (DHV-News)?

      Hallo zusammen,

      hier der vom Gericht anonymisierte Gerichtsentscheid zur gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen dem LBA und einer Musterprüfstelle. Die statt der Namen eingesetzten Buchstaben dienen der Verfremdung. In dieser Form ist der Entscheid öffentlich und für jeden einsehbar.
      Angehängte Dateien
      Zuletzt geändert von ForumAdmin; 26.06.2013, 20:21. Grund: letzten Satz angefügt
      Schöne Flüge

      ForumAdmin
      Richard Brandl

      Kommentar


        AW: EAPR ist gar keine anerkannte Prüfstelle (DHV-News)?

        Zitat von ForumAdmin Beitrag anzeigen
        Hallo zusammen,

        hier der vom Gericht anonymisierte Gerichtsentscheid zur gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen dem LBA und einer Musterprüfstelle. Die statt der Namen eingesetzten Buchstaben dienen der Verfremdung.
        Ganz tiefes Niveau hier:

        Der Maier verklagt den Müller. Ein Gericht fällt ein Urteil. Der Müller gibt das Urteil seinem Kumpel Huber. Der veröffentlicht es pseudo-anonymisiert, aber so dass jeder weiss, wer gemeint ist.

        Ich stehe weder dem Maier, noch dem Huber nahe, aber das ist unterirdisch. Rechtlich sicherlich nicht angreifbar, aber ich empfinde das einfach als schlechten Stil.

        Admin abmahnen!

        Thomas

        Kommentar


          AW: EAPR ist gar keine anerkannte Prüfstelle (DHV-News)?

          Interessante Argumentation in dem Urteil. Auf den DHV angewendet hätte man
          _dem_ wohl die Zulassung auch mehrmals entziehen können.

          Kommentar


            AW: EAPR ist gar keine anerkannte Prüfstelle (DHV-News)?

            Zitat von magic_boomerang Beitrag anzeigen
            Ganz tiefes Niveau hier:

            Der Maier verklagt den Müller. Ein Gericht fällt ein Urteil. Der Müller gibt das Urteil seinem Kumpel Huber. Der veröffentlicht es pseudo-anonymisiert, aber so dass jeder weiss, wer gemeint ist.

            Ich stehe weder dem Maier, noch dem Huber nahe, aber das ist unterirdisch. Rechtlich sicherlich nicht angreifbar, aber ich empfinde das einfach als schlechten Stil.

            Admin abmahnen!

            Thomas
            Das scheint die vom Gericht anonymisierte Version sein, zB. für Publikationszwecke. Eher doof, dass die Produktnamen nicht verfremdet wurden. Das wäre wie wenn die Firma "P. aus Z." für die Verwendung eines Sportfahrzeugs des Gebrauchsmusters 911 belangt würde.

            Kommentar


              AW: EAPR ist gar keine anerkannte Prüfstelle (DHV-News)?

              Zitat von ForumAdmin Beitrag anzeigen
              Hallo zusammen,

              hier der vom Gericht anonymisierte Gerichtsentscheid zur gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen dem LBA und einer Musterprüfstelle.
              Gerichtsentscheid.pdf
              Zitat von magic_boomerang Beitrag anzeigen
              Ganz tiefes Niveau hier:

              Der Maier verklagt den Müller. Ein Gericht fällt ein Urteil. Der Müller gibt das Urteil seinem Kumpel Huber. Der veröffentlicht es pseudo-anonymisiert, aber so dass jeder weiss, wer gemeint ist.

              ...das ist unterirdisch. ... ich empfinde das einfach als schlechten Stil.

              Admin abmahnen!

              Das sehe ich nicht so, Thomas. Ganz im Gegenteil.

              Dieses Gerichtsurteil wurde nicht von "Kumpel Huber veröffentlicht", sondern es ist öffentlich. Die Frage ist eher, ob man es zur Kenntnis nehmen will oder nicht.

              Da hat auch nicht irgendein Maier irgendeinen Müller verklagt, und da geht's auch nicht um irgendwelchen Maschendrahtzaun. Sondern da geht's um die Art und Weise, wie eine Prüfstelle meinte, die technischen und rechtlichen Regeln der Zulassung u.a. Deines Geräts nach eigenem Gutdünken verbiegen zu können: Nach Auffassung des Gerichts "unbelehrbar" und aus einer "Haltung innerer Opposition" heraus. Dem hat das Gericht eine klare - oder besser gesagt: Vernichtende! - Absage erteilt.

              Aber im Endeffekt klärt ein solches Urteil auch die Luft, indem es Grenzen der Selbstherrlichkeit aufzeigt. Das Urteil wird also gewiß auch von jenen Herstellern aufmerksam gelesen werden, die bislang meinten, das Regelwerk könne beliebig gedehnt und mißachtet werden. Und es wird mit Sicherheit auch bei der DAkkS studiert werden, die sich schwertun dürfte, die Beurteilung der Arbeitsweise der EAPR durch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht zu ignorieren.

              Das Luftfahrt-Bundesamt hat unmißverständlich klargestellt, daß die Musterprüfungen des Swing Scorpio und des Dudek Nucleon zu Unrecht positiv beschieden wurden. Zwei Gerichte haben diese Sichtweise ebenso unmißverständlich bestätigt. Die Firmen Swing und Dudek aber ficht das bis auf den heutigen Tag nicht an, sie versuchen nach wie vor, ihren Kunden diese Fakten zu verschweigen und ihnen Geräte zu verkaufen, die nach Auffassung der Aufsichtsbehörde und zweier Gerichte so nicht zulassungsfähig sind. Was bitte ist da nun "schlechter Stil"?

              Was ist denn so "unterirdisch" daran, wenn die Fachöffentlichkeit einen Einblick in die Mentalität der Prüfstelle und der betreffenden Firmen erhält?

              Gruß Rüdiger
              Zuletzt geändert von ruewa; 26.06.2013, 17:13.

              Kommentar


                AW: EAPR ist gar keine anerkannte Prüfstelle (DHV-News)?

                Wow. Die Urteilsbegründung ist ja eine ganz schöne "Watschn".

                Aber mit sehr schicken Formulierungen:

                "Damit nicht zu vereinbaren ist eine Haltung innerer Opposition, aus der heraus das verantwortliche Personal der Prüfstelle an unrichtigen Vorgehensweisen festhält, behördlich geforderte Korrekturen fehlerhafter Prüfbescheinigungen nur formal oder dilatorisch umsetzt und in vorwerfbarer Weise Raum oder Vorwände dafür bietet, dass sich die Hersteller betroffener Baumuster den Rechtswirkungen solcher Korrekturen entziehen könnten. Dabei ist eine Vorwerfbarkeit des Verhaltens des Personals der Prüfstelle bereits dann gegeben, wenn dieses es unterlässt, in unklaren Rechtsfragen unverzüglich die bereits durch Beanstandungen tätig gewordene zuständige Behörde zu Rate zu ziehen, und stattdessen – sei es auch anderweitig rechtskundig beraten – einer eigenen fehlerhaften Rechtsmeinung folgt."


                Sent from my iPad using Tapatalk HD
                Wer nicht vom Fliegen träumt, dem wachsen keine Flügel.

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                  AW: EAPR ist gar keine anerkannte Prüfstelle (DHV-News)?

                  @ ruewa: ich will nicht nochmal auf die vielen wortgewaltigen Posts eingehen. Ich habe mich lediglich zum Stil geäußert. Inhaltlich kann ich rein garnichts beitragen. Außer vielleicht: alle schwerwiegenden Vorwürfe, alle genannten Verfehlungen habe ich in den letzten fast 25 Jahren, gleich oder ähnlich, beim Huber auch schon - persönlich- erlebt. Ihn bin dennoch DHV Mitglied geblieben, denn der Huber sind wir alle ( die meisten jedenfalls). Da gibt es nach wie vor solche und solche.
                  Thomas

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                    AW: EAPR ist gar keine anerkannte Prüfstelle (DHV-News)?

                    Das Urteil hat natürlich jetzt auch zivilrechtliche Konsequenzen.
                    Aufgrund der Urteilsbegründung können die Firmen schon überlegen Schadensersatz zumindest von der Prüfstelle zu fördern.
                    Ob das auch für eine Durchgriffshaftung zum Geschäftsführer reicht, vermag ich nicht zu beurteilen.
                    Dumm nur, dass der Verein sich noch in eine GmbH umgewandelt hat. Jetzt muss umgehend Insolvenz angemeldet werden, sonst liegt Verschleppung vor.
                    In der Haut des GFs möchte ich jetzt nicht stecken.
                    ------------------------------
                    Greetings from Devil Hill

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                      AW: EAPR ist gar keine anerkannte Prüfstelle (DHV-News)?

                      Zitat von Rush M Beitrag anzeigen
                      Das Urteil hat natürlich jetzt auch zivilrechtliche Konsequenzen.
                      Aufgrund der Urteilsbegründung können die Firmen schon überlegen Schadensersatz zumindest von der Prüfstelle zu fördern.
                      Das scheint mir ziemlich unwahrscheinlich zu sein. Ich denke eher, die werden einen Teufel tun, ein Verfahren gegen die EAPR zu riskieren. Denn dabei könnte womöglich der Nachweis erbracht werden, daß ihnen von Anfang an klar war, daß eine Musterprüfung, die die kritischsten Testmanöver eigenmächtig aus dem Nachweiskatalog streicht, den gültigen Lufttüchtigkeitsforderungen fundamental widerspricht. Schließlich sollten sie ja in der Lage sein, die LTF zu lesen, oder etwa nicht? Wer hat denn das in seine Handbücher geschrieben:

                      Zitat von Handbuch Swing Scorpio
                      WARNUNG
                      Die folgenden Flugmanöver sind konstruktiv nicht gemäß den Vorgaben der Musterprüfung durchführbar.

                      Einseitiges Einklappen mit offenen Trimmern
                      Einseitiges Einklappen mit offenen Trimmern und Fußbeschleuniger
                      Frontstall mit offenen Trimmern
                      Frontstall mit offenen Trimmern und Fußbeschleuniger
                      Was dem Handbuch dann nicht mehr (bzw. nur verklausuliert) zu entnehmen ist, wohl aber dem EAPR-Testbericht, ist die Tatsache, daß auch Klapper mit geschlossenem Trimmer einfach mal so wegdefiniert wurden:

                      Zitat von EAPR-Testbericht Swing Scorpio 22
                      12. Verhalten des Schirmes bei seitlichem Einklapper mit geschlossenen Trimmern
                      Durchführung Konstruktiv vom Hersteller ausgeschlossen
                      (...)
                      14. Verhalten des Schirmes bei frontalem Einklappen mit geschlossenem Trimmer
                      Durchführung Konstruktiv vom Hersteller ausgeschlossen
                      Man hatte sich also offenbar im stillen Kämmerlein darauf verständigt, schlechterdings überhaupt keine Klapper mehr zu testen. Wenn man die Interpretation, wonach die Leute vollkommen bescheuert und des Lesens unkundig seien, verwirft, bleibt eigentlich nur noch die Schlußfolgerung übrig, daß sie sehenden Auges im Zusammenspiel mit der Prüfstelle das volle Risiko eingegangen sind, daß diese Musterprüfbescheinigungen eines Tages vom LBA einkassiert werden würden. Sie mögen wohl nur nicht damit gerechnet haben, aus welch kühnen Kalkulationen heraus auch immer.

                      Nocheinmal: Bis zum Stand 26. 6. 2013, 23.30 Uhr findet sich weder auf den Webseiten von Swing noch auf denen von Dudek auch nur der geringste Hinweis, daß die entsprechenden Musterprüfbescheinigungen nach Auffassung sowohl des LBA als auch zweier Gerichte ungültig bzw. rechtswidrig sind. Beide Firmen werben mit der Musterzulassung ihrer Schirme und verschweigen ihren Kunden in klarer Kenntnis der Umstände, daß nach Lage der Dinge am Ende eines Prozeßmarathons mit der Erklärung der Ungültigkeit dieser Musterzulassungen zu rechnen ist.

                      Im etwas verschlafenen Motorschirmforum hat sich heute einer gewundert,

                      Ist ein 18-seitiges Papier und aufgrund des juristischen Akzents stellenweise schwer verständlich. Aber wenn ich es richtig verstehe ergibt sich daraus die Ungültigkeit der Musterprüfungen für Chronos 25, Scorpio und Nucleon.
                      Der Kunde reibt sich die Augen... Genau das meinten die Lüneburger Richter, als sie schrieben,

                      Zitat von OVG Lüneburg
                      Der Leiter ihrer Prüfstelle hat vor diesem Hintergrund durch das zwischenzeitliche Festhalten an der Veröffentlichung von Datenblättern, die nicht entsprechend den behördlichen Vorgaben korrigiert waren, in vorwerfbarer Weise Raum oder Vorwände dafür geboten, dass sich die Hersteller der betroffenen Baumuster – etwa unter Berufung auf eine vermeintlich aufschiebenden Wirkung ihrer „Widersprüche“ – den Rechtswirkungen der Korrekturen der beanstandeten Prüfbescheinigungen entziehen könnten.
                      Das tun die bis heute. Wenn wir uns schon über Stilfragen unterhalten, lieber Thomas, dann doch wohl am ehesten über den "Stil", den diese GS-Hersteller ihren Kunden gegenüber an den Tag legen.

                      Gruß Rüdiger
                      Zuletzt geändert von ruewa; 26.06.2013, 23:32.

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                        AW: EAPR ist gar keine anerkannte Prüfstelle (DHV-News)?

                        Zitat von Rush M Beitrag anzeigen
                        Jetzt muss umgehend Insolvenz angemeldet werden, sonst liegt Verschleppung vor.
                        Wau, du bist ja ein richtiger Profi. Wann muß denn deiner Meinung nach - bei aller Schadenfreude - Insolvenz angemeldet werden ?

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                          AW: EAPR ist gar keine anerkannte Prüfstelle (DHV-News)?

                          Zitat von Segelohr Beitrag anzeigen
                          - Wann muß denn deiner Meinung nach - bei aller Schadenfreude - Insolvenz angemeldet werden ?
                          Zitat ergoogelt:

                          "Die Geschäftsführer einer GmbH haben im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen. Wird die Verpflichtung pflichtwidrig und schuldhaft verletzt, wird der Geschäftsführer schadenersatzpflichtig aus § 823 Abs. 2"

                          Nun, ich denke Rush ist in vorauseilender Einschätzung der Lage von dem Worstcase Szenario ausgegangen, daß jetzt die Hersteller von G.R. Regress fordern werden.

                          Aufklärend dieser Post:

                          Zitat von ruewa Beitrag anzeigen
                          Das scheint mir ziemlich unwahrscheinlich zu sein. Ich denke eher, die werden einen Teufel tun, ein Verfahren gegen die EAPR zu riskieren. Denn dabei könnte womöglich der Nachweis erbracht werden, daß ihnen von Anfang an klar war, daß eine Musterprüfung, die die kritischsten Testmanöver eigenmächtig aus dem Nachweiskatalog streicht, den gültigen Lufttüchtigkeitsforderungen fundamental widerspricht. Schließlich sollten sie ja in der Lage sein, die LTF zu lesen, oder etwa nicht? Wer hat denn das in seine Handbücher geschrieben:

                          Gruß Rüdiger
                          Schön, daß Du uns mit Deiner Insider Einschätzung auf dem Laufenden hältst Rüdiger. Danke dafür!

                          Zitat von MAXL
                          Hi,

                          kann/darf die DAkkS dieses Gerichtsurteil bei der beantragten Akkreditierung vom Hr. Reusch dieses Gerichtsurteil eigentlich ignorieren?

                          Ciao / Maxl
                          Das zweite >dieses Gerichtsurteil< lassen wir weg, dann passt´s!

                          Das kommt auf, aber m.M. nach kann die DAkkS dieses vernichtende Urteil des OLG nicht ignorieren. (Unsere kleine Szene und so viel Schwierigkeiten!)
                          Grüßle,
                          Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

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                            AW: EAPR ist gar keine anerkannte Prüfstelle (DHV-News)?

                            Zitat von Segelohr Beitrag anzeigen
                            Wau, du bist ja ein richtiger Profi. Wann muß denn deiner Meinung nach - bei aller Schadenfreude - Insolvenz angemeldet werden ?
                            Mein Job!
                            Die drei Wochenfrist ist nicht statisch. Wenn jetzt keine Einnahmen mehr fließen, aber weiter die Fixkosten auflaufen besteht zumindest drohende Zahlungsunfähigkeit.
                            Drohende Zahlungsunfähigkeit ist ein Insolvenzgrund. Verantwortlich für den Antrag ist der GF. Deshalb trifft die meisten GFs nach dem Aus der Firma der oder die Haftungsbescheide der Finanzämter und Sozialversicherungsträger. Letztere dann als "Forderung aus unerlaubter Handlung".
                            Zuletzt geändert von Rush M; 28.06.2013, 19:09. Grund: Tippfehler
                            ------------------------------
                            Greetings from Devil Hill

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                              AW: EAPR ist gar keine anerkannte Prüfstelle (DHV-News)?

                              Zitat von Rush M Beitrag anzeigen
                              Die drei Wochenfrist ist nicht statisch. Wenn jetzt keine Einnahmen mehr fließen, aber weiter die Fixkosten auflaufen besteht zumindest drohende Zahlungsunfähigkeit.
                              Das sind doch Prämissen ohne jede Grundlage. Du kennst weder sämtliche Einnahmequellen noch die Rücklagen
                              der Firma, also was soll das Geschwätz ? Dramatisieren ?
                              Ich kenne weder den Laden, noch den Besitzer, finde die Reaktionen hier aber ganz allgemein befremdlich.

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                                AW: EAPR ist gar keine anerkannte Prüfstelle (DHV-News)?

                                Zitat von Segelohr Beitrag anzeigen
                                Das sind doch Prämissen ohne jede Grundlage. Du kennst weder sämtliche Einnahmequellen noch die Rücklagen
                                der Firma, also was soll das Geschwätz ? Dramatisieren ?
                                Ich kenne weder den Laden, noch den Besitzer, finde die Reaktionen hier aber ganz allgemein befremdlich.
                                Fixkosten kennt er auch nicht...
                                NOVA

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