- Anzeige -
KONTEST =:= GLEITSCHIRMSERVICE
- Anzeige -
TURNPOINT - European Brands for Pilots
- Anzeige -
= fly it your way =
- Anzeige -
AUS LEIDENSCHAFT AM FLIEGEM
- Anzeige -
http://www.skyman.aero/de/gleitschirme/sir-edmund.html

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Funkzeugnis

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #46
    AW: Funkzeugnis

    Mein erster Post war 16.
    In 17 hast du als Antwort bereits mein Kürzel verunstaltet!!!
    Erst nach mehrmaligen wiederholen dessen habe ich mich dann angepasst.
    Noch Fragen?
    Ich editiere dann auch mal, soweit noch möglich, ein bisschen.


    Andreas, das hat tatsächlich nichts mit Geheimnisträger zu tun sondern einfach nur mit der Befähigung am Flugfunk teilzunehmen.
    Harry, ein Scanner reicht in deinem letzten Beispiel nicht aus um der Anforderung "Flugfunkgerät wird mitgeführt!" genüge zu tun.
    Das Gerät muss, meines Wissens nach, aktiv funken können (Scanner = Empfänger), abgesehen davon, dass man dort sowieso ein Zeugnis benötigt.
    Zuletzt geändert von micbu; 18.02.2014, 15:44.
    Michael

    Kommentar


      #47
      AW: Funkzeugnis

      Zitat von micbu Beitrag anzeigen
      Mein erster Post war 16.
      In 17 hast du als Antwort bereits mein Kürzel verunstaltet!!!
      Erst nach mehrmaligen wiederholen dessen habe ich mich dann angepasst.
      Noch Fragen?
      Ich editiere dann auch mal, soweit noch möglich, ein bisschen.
      Mein lieber Michael Burkholz,

      Ich hatte bei meinem ersten Posting deinen Nick schlichtweg falsch gelesen und die kombination aus vor und Nachnamen nicht erfasst und ein Micabo im Kopf draus gemacht ohne nochmals hinzuschauen. Das war keine Absicht und ist editiert. Das mehrmalige wiederholen dieses Fehlers ist mir trotz zweimaligem lesen meiner Postings nicht aufgefallen.

      Kommentar


        #48
        AW: Funkzeugnis

        So, ich hab dann mal ein bisschen editiert. Ich hatte es als absichtliche Verunglimpfung empfunden da dies gestern auch im Post 21 noch vorhanden war. Das hatte mich geärgert, aber das hast du ja anscheinend bereits gestern noch editiert.
        Trinken wir jetzt einen Kaffee zusammen?
        Zuletzt geändert von micbu; 18.02.2014, 16:16.
        Michael

        Kommentar


          #49
          AW: Funkzeugnis

          Immer doch

          Kommentar


            #50
            AW: Funkzeugnis

            nur mal so am Rande zur Verwirrung:

            ich habe ca. im Jahr 2000 den UL Dreiachserschein gemacht, da waren Grundkenntnisse Flugfunk ein Teil der UL-Theorie (sollte bei Motorschirm bzw. Drachentrike genauso sein). Wir haben das "Baby-BZF" genannt. Natürlich durften wir damit Funken, auch nach der Schulung!

            Ein offizielles BZF 1 oder 2 konnte man nachmachen, das war aber keine Pflicht (ist es jetzt aber, so weit ich weiß).
            Ich habe bis heute kein BZF, funke aber trotzdem beim Moschi-Fliegen (mit einer zugelassenen ICOM-Handquetsche).

            LG Klaus
            Motorschirmforum!
            ppgforum.de

            Kommentar


              #51
              AW: Funkzeugnis

              Also lieber AndreasR,

              was Du hier verzapfst, kann ja nicht mal mehr Unfug genannt werden...


              Im einzelnen:

              Zitat von AndreasR Beitrag anzeigen
              Wer ohne BZF oder anderer Berechtigung ein eingeschaltetes Flugfunkgerät nur anfasst, kann arge Probleme bekommen.
              Welche denn?
              Wenn jemand nur "anfaßt"?



              Wer meint, er nimmt seine Flug-Handfunke mal mit auf die Besucherterasse eines Internationalen Airports, um dort den Phrasen der Profis zu lauschen, wird umgehend festgenommen und abgeführt!
              Mit welcher Rechtsgrundlage denn?


              Ein Druck auf die PPT-Taste, und er hätte den Flugverkehr empfindlich stören können. Das haben die so dick, da hört jeder Spaß sofort auf!
              Das glaubst Du doch wohl selber nicht.
              Wenn ich (ich zitiere Dich) "einmal" auf die PTT-Taste drücke, dann wird ein unmodulierter Träger mal kurz gesendet. Was soll der den für großartigen Schaden anrichten? Auf ner Handquetsche mit 5 Watt? Lächerlich.

              Weder mit (...) noch mit dem Amateurfunk ist irgendwelches freies Gelaber erlaubt. Nur kurze, vorgesehene Sprechgruppen. Das gilt auf der ganzen Welt.
              Steht wo?
              Zeig mal den Gesetzes- oder Verordnungstext.
              Grotesk...

              Mit der BZF-Prüfung wird man "Geheimnisträger".

              Jetzt wird's aber vollends lächerlich!
              Mit einer "Prüfung" soll man Geheimnisträger werden? So was!

              Man hat theoretisch über den Inhalt des Flugfunks stillschweigen zu bewahren,
              Unsinn: Man hat IMMER Stillschweigen zu bewahren, wenn die Inhalte nicht für einen selbst bestimmt sind!
              Informiere Dich doch bitte mal erst!

              Man unterschreibt aber dieses Gelübde nach bestandener BZF-Prüfung auch.
              Welches "Gelübde"?
              Sind wir beim Bund oder in der Kirche?


              Irgendein Scanner ist vor Gericht sicherlich kein ernst zu nehmendes Gerät, um wichtige Funkmeldungen sicher zu empfangen.
              Wieso nicht?
              Gib mal technische Information, warum ein Scanner nicht "sicher empfangen" können soll...


              Wer mit einem PMR fliegt und es auch mal benutzt ... für den gilt im Zweifel einfach nur das 11. Gebot.
              Und das lautet?
              (Sag mal, bist Du Priester?)

              Kommentar


                #52
                AW: Funkzeugnis

                Zitat von AndreasR Beitrag anzeigen
                -- noch mit dem Amateurfunk ist irgendwelches freies Gelaber erlaubt. Nur kurze, vorgesehene Sprechgruppen. Das gilt auf der ganzen Welt.
                Mit meiner damaligen 400 Watt KW-See Station habe ich ab und zu im Amateurfunk reingehört und da war´s eine normale Unterhaltung. An einen erlesenen Weintrinker in der Gartenlaube nahe Hannover kann ich mich erinnern.

                Zitat von HarryXX88 Beitrag anzeigen
                @ WA

                Wenn ein Segelflugsektor offen ist und du einfliegen willst MUSST du dauernde Hörbereitschaft halten, für den Fall dass dieser wieder geschlossen wird. Sprich du musst dauernd die Infos der ATIS hierzu abhören. Andernfalls merkst du es ja nicht, sollte dieser wieder geschlossen werden und bist plötzlich im falschen Luftraum unterwegs. Und da Hörbereitschaft, soweit ich weiß, nur via Funkscanner möglich ist, wenn du kein Funkzeugnis vorweisen kannst, musst du so einen mitführen. Flugfunk im eigentl. Sinne hörst du damit ja auch nicht ab, sondern nur die ATIS (Automatic Terminal Information System). Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Straftbar ist.
                Von vielen unterschiedlichen Posts irritiert, muß ich nochmal nachfragen ob o.g. Post so richtig ist.
                Grüßle,
                Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

                Kommentar


                  #53
                  AW: Funkzeugnis

                  Wo finde ich eine Schule in der ich das BZF 2 machen kann? Beim DULV (Furchtbare Internetseite) und DHV finde ich nicht wirklich was.
                  Oder kann man sich das mit einem LehrBuch (?) selbst beibringen und dann zur Bundesnetzagentur gehen und die Prüfung ablegen?
                  Segelflugschulen vielleicht?

                  Kommentar


                    #54
                    AW: Funkzeugnis

                    Zitat von Manuel Beitrag anzeigen
                    Wo finde ich eine Schule in der ich das BZF 2 machen kann? Beim DULV (Furchtbare Internetseite) und DHV finde ich nicht wirklich was.
                    Oder kann man sich das mit einem LehrBuch (?) selbst beibringen und dann zur Bundesnetzagentur gehen und die Prüfung ablegen?
                    Segelflugschulen vielleicht?
                    Ich habe mich für das BZF2 bei www.fluglehrerteam.de in 2013 fit gemacht. Ich fand den Live Unterrricht online klasse. Du hast ein Jahr zeit, kannst abends unter der Woche üben und meldest dich dann zur Prüfung an wenn Du dich sicher fühlst bzw. Sie sagen du bist soweit. Kann ich nur empfehlen.

                    Kommentar


                      #55
                      AW: Funkzeugnis

                      Zitat von Skywalker1107 Beitrag anzeigen
                      Ich habe mich für das BZF2 bei www.fluglehrerteam.de in 2013 fit gemacht. Ich fand den Live Unterrricht online klasse. Du hast ein Jahr zeit, kannst abends unter der Woche üben und meldest dich dann zur Prüfung an wenn Du dich sicher fühlst bzw. Sie sagen du bist soweit. Kann ich nur empfehlen.
                      @ Manuel

                      Dies wäre ein Möglichkeit. Ich habe es damals zusätzlich zu meiner UL-Ausbildung gemacht. Also eine Flugschule suchen die das anbieten.
                      Die Prüfung war bei mir (Theoriefragen zum ankreuzen), plus kompletter Funksprech für einen Flug von Hamburg nach Saarbrücken.
                      Man muss sich nur auf die Gegebenheiten auf einem Flugplatz 'einstellen'- ist kein Hexenwerk!

                      Gruß Christian
                      Der Vergleich ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit.

                      Kommentar


                        #56
                        AW: Funkzeugnis

                        @ WA

                        Das stimmt so 100 % dafür verbürg ich mich. Schau dir bitte diesen Link nochmal an auf Seite 2 ist das Prozedere nochmals erklärt:



                        bzw diesen Link:



                        Da stehen unten auch Beispiele wie das ganze für Stuttgart aussieht. Es gibt auch spezielle Segelflug ICAO Karten da sind die Sektoren genau eingezeichnet, da werden die Begrenzungen klarer. Im XCSoar beispielsweise werden die Sektoren auch angezeigt wenn man den entsprechenden Luftraum anklickt.

                        Für alle anderen. Es ist wirklich total unnötig als Gleitschirmflieger oder Hängegleiter Pilot, wenn man nicht absolut ambitionierter Streckencrack ist und in Deutschland diese Strecken fliegen will ein BZF zu machen. Der einzige Benefit dieser Prüfung wäre dass man direkt mit Langen Info Funken könnte um beispielsweise segelflugsektoren öffnen zu lassen oder den Status einzelner EDR`s abzufragen. Das brauchen aber viell nur 0.1 % der Luftsportgeräteführer. Zumal die segelflugsektoren an guten Tagen eh durch die Segelflugvereine aktiviert werden, da reicht dann Hörbereitschaft.

                        Da ihr mit dem Gleitschirm oder Drachen niemals einen Anflug auf eine CTR machen werdet (hoffe ich zumindest) ist es total unnötig ein Sprechfunkzeugnis dafür zu haben.
                        Zuletzt geändert von HarryXX88; 19.02.2014, 08:04.

                        Kommentar


                          #57
                          AW: Funkzeugnis

                          Hallo zusammen,

                          hier ist eine schöne Zusammenfassung zum Thema zu finden.
                          Schöne Flüge

                          ForumAdmin
                          Richard Brandl

                          Kommentar


                            #58
                            AW: Funkzeugnis

                            Hallo Richard

                            Der Link von der DHV Seite kommt jetzt in diesem Thread zum 3. mal.
                            Darin steht:
                            "..In den anderen Lufträumen genügt eine Sprechfunkerlaubnis nach § 42 LuftPersV, die bei den Beauftragten (DAeC, DHV, DULV) erworben werden kann..."

                            Wo bitte kann ich dazu was auf der DHV Seite finden?
                            Bietet der DHV solche Kurse an? So verstehe ich diesen Abschnitt. Oder im DHV Shop "erwerben"?

                            Ich hätte Lust so einen BFZ 2 zu erwerben, komme aus Mittelfranken. Wer weiß wo ich das machen kann, so konkret jetzt?
                            (Ausser natürlich das mit dem Onlinekurs von oben. Danke dafür schon mal.)
                            Zuletzt geändert von Manuel; 19.02.2014, 12:09. Grund: Ergänzung.

                            Kommentar


                              #59
                              AW: Funkzeugnis

                              Was bedeuted denn bitte: "Sprechfunkerlaubnis nach § 42 LuftPersV"?????
                              Michael

                              Kommentar


                                #60
                                AW: Funkzeugnis

                                Zitat von Manuel Beitrag anzeigen
                                Hallo Richard

                                Der Link von der DHV Seite kommt jetzt in diesem Thread zum 3. mal.
                                Darin steht:
                                "..In den anderen Lufträumen genügt eine Sprechfunkerlaubnis nach § 42 LuftPersV, die bei den Beauftragten (DAeC, DHV, DULV) erworben werden kann..."

                                Wo bitte kann ich dazu was auf der DHV Seite finden?
                                Bietet der DHV solche Kurse an? So verstehe ich diesen Abschnitt. Oder im DHV Shop "erwerben"?

                                Ich hätte Lust so einen BFZ 2 zu erwerben, komme aus Mittelfranken. Wer weiß wo ich das machen kann, so konkret jetzt?
                                (Ausser natürlich das mit dem Onlinekurs von oben. Danke dafür schon mal.)
                                @ Manuel Regner

                                Du hast zwei Möglichkeiten. Entweder in nem Flugsportverein, bei den Segelfliegern einfach den BZF Theorieunterricht mitmachen (sicher am billigstens und schnellsten). Oder bei ner offiziellen Flugschule, die das anbietet. Musst dich da selbst informieren. Ablaufen tut das immer gleich. Du hast entsprechend Theorieunterricht, wo die Sprechgruppen erlernt werden und dann im Anschluss werden An und Abflüge von bestimmten Flughäfen bis zum Erbrechen geübt, wobei dein Ausbilder den Controller spielt. Theorieunterricht war bei mir glaub 8 - 10 mal über den Winter verteilt.

                                Die Prüfung machst du dann bei der Bundesnetzagentur, bzw. bei einer Aussenstelle von denen, die bei dir am nächsten gelegen ist. Das läuft so ab, dass du zuerst glaub ne Stunde oder so Theorie Multiple Choice Fragen beantworten musst und danach gibts ne praktische Prüfung. Da kommt ein echter controller und du musst nen An und Abflug möglichst ohne groben Schnitzer (Pflichtmeldepunkte vergessen, ... etc) durchfunken. Der Controller funkt dann mit dir wie wenn er im Tower sitzt und du funkst als ob du die an- oder abfliegende Maschine bist.

                                Wenn du gleich BZF1 machst dann läuft das ganze zusätzlich noch auf Englisch ab und du musst noch ein Textverständnis zeigen indem du einen Englischen Text fehlerfrei übersetzt. Das ist wohl nicht ganz ohne. Als ich damals die Prüfung gemacht habe wollten 4 Leute gleich das BZF1 machen und geschafft hat es nur 1.

                                Dauer der ganzen Prüfung ca. nen halben bis dreiviertel Tag.
                                Zuletzt geändert von HarryXX88; 19.02.2014, 13:49.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X