AW: Funkzeugnis
Mein erster Post war 16.
In 17 hast du als Antwort bereits mein Kürzel verunstaltet!!!
Erst nach mehrmaligen wiederholen dessen habe ich mich dann angepasst.
Noch Fragen?
Ich editiere dann auch mal, soweit noch möglich, ein bisschen.
Andreas, das hat tatsächlich nichts mit Geheimnisträger zu tun sondern einfach nur mit der Befähigung am Flugfunk teilzunehmen.
Harry, ein Scanner reicht in deinem letzten Beispiel nicht aus um der Anforderung "Flugfunkgerät wird mitgeführt!" genüge zu tun.
Das Gerät muss, meines Wissens nach, aktiv funken können (Scanner = Empfänger), abgesehen davon, dass man dort sowieso ein Zeugnis benötigt.
Mein erster Post war 16.
In 17 hast du als Antwort bereits mein Kürzel verunstaltet!!!
Erst nach mehrmaligen wiederholen dessen habe ich mich dann angepasst.
Noch Fragen?
Ich editiere dann auch mal, soweit noch möglich, ein bisschen.
Andreas, das hat tatsächlich nichts mit Geheimnisträger zu tun sondern einfach nur mit der Befähigung am Flugfunk teilzunehmen.
Harry, ein Scanner reicht in deinem letzten Beispiel nicht aus um der Anforderung "Flugfunkgerät wird mitgeführt!" genüge zu tun.
Das Gerät muss, meines Wissens nach, aktiv funken können (Scanner = Empfänger), abgesehen davon, dass man dort sowieso ein Zeugnis benötigt.
Kommentar