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Funkzeugnis

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    #16
    AW: Funkzeugnis

    @ Micbu: Mit einerm PMR Funkgerät betreibst du aber keine Luftfunkstelle !
    Zuletzt geändert von HarryXX88; 18.02.2014, 15:25.

    Kommentar


      #17
      AW: Funkzeugnis

      Spielt doch gar keine Rolle. Selbst wenn man Flugfunk betreiben würde bräuchte man in den angeführten Fällen kein Zeugnis. Also braucht man für PMR erst recht nichts. Solange ich mich also dort bewege wo kein Flugfunk vorgeschrieben ist, ist alles in bester Ordnung.
      Zuletzt geändert von micbu; 17.02.2014, 13:46.
      Michael

      Kommentar


        #18
        AW: Funkzeugnis

        Zitat von nuclearfloyd Beitrag anzeigen
        Jeder darf CB-Funk, PMR- und LPD-Funkgeräte benutzen. Das sind dann hauptsächlich Frequenzbereiche im 70cm- und 2m-Band.
        So nicht ganz richtig. LPD und PMR sind beide im 70cm-Band.CB ist im 11m-Band. "Freenet" wäre im 2m-Band.

        Eine Afu-Lizenz berechtigt nur dazu, mit anderen Funkamateuren auf den zugelassenen Frequenzen des jeweiligen Landes Funkbetrieb zu machen.

        LPD ist nicht in allen Ländern erlaubt, auch nicht in allen der EU.
        Zuletzt geändert von Pikachu; 17.02.2014, 13:38.

        Kommentar


          #19
          AW: Funkzeugnis

          Zitat von dicker-moench Beitrag anzeigen
          darf ich mit PMR / LMR aus der Luft funken. Ich habe mal gehört, weis aber nicht ob es stimmt, dass man nur vom Boden aus funken darf. Nicht aus der Luft. Ist man in der Luft mit einem Zugelassenen PMR/LMR unterwegs benötige man ein Sprechfunkzeugnis.
          Die Frequenzen für P/LMR-Geräte haben eine sog. Allgemeinzuteilung. Diese wird von der BNetzA verfügt und veröffentlicht. Zuletzt gab es eine Anpassung in 2012, deren Auswirkungen 2014 wirksam werden.

          Grundsätzlich: Nur Sprechfunk und nur Handfunkgeräte.

          Genaueres / Übersicht:



          Für CB-Funk:





          Für PMR-Funk:


          Da dort nichts von Einschränkungen bzgl. des Betriebsortes steht, darf ein PMR-Gerät also von jedermann an jedem Ort benutzt werden, sofern nicht andere Einschränkungen durch andere Gesetze/Verordnungen bestehen.

          Und noch etwas: Die früher einmal bestehende Vorschrift, daß nur fest eingebaute Antennen verwendet werden dürfen, wurde gestrichen. Theoretisch dürfen also auch Geräte mit auswechselbaren Antennen eingesetzt werden. Allerdings darf die abgestrahlte Sendeleistung für PMR nicht höher als 500mW sein, was durch Nutzung einer anderen Antenne (z.B. mit Richtwirkung) ggf. überschritten werden könnte.



          Und dann gibt es noch Freenet. Dies ist im 2m-Band:


          So, nun aber...
          Zuletzt geändert von Pikachu; 17.02.2014, 13:52.

          Kommentar


            #20
            AW: Funkzeugnis

            Zitat von micbu Beitrag anzeigen
            Spielt doch gar keine Rolle. Selbst wenn man Flugfunk betreiben würde bräuchte man in den angeführten Fällen kein Zeugnis. Also braucht man für PMR erst recht nichts. Solange ich mich also dort bewege wo kein Flugfunk vorgeschrieben ist, ist alles in bester Ordnung.

            Natürlich brauchst du für PMR kein Funkzeugnis. Ist ja auch Funk für Jedermann bis 500 mW auf den für PMR reservierten Frequenzen. Du wirst aber niemals mit einer PMR Funke eine ATIS abhören können oder mit Langen Info oder einem anderen Fluginformationsdienst reden können, weil die in nem ganz anderen Frequenzband sind. Und DAFÜR brauchst du sehr wohl ein Funkzeugnis. Es sei denn du hörst nur mit, (ATIS) dann reicht ein Funkscanner. Also um es klar zusatellen mit ner PMR Funke kannst du nicht in freigegebene Segelflugsektoren einfliegen weil ATIS nicht abhörbar !

            Dein erster Satz ist somit leider Falsch, wenn du eine Luftfunkstelle, bzw. Flugfunk betreibst brauchst du ein Funkzeugnis. PMR Funken sind wie gesagt ausgenommen, aber mit denen betreibst du auch keine Luftfunkstelle, sondern Dein persönliches privates 5 KM reichendes "Feld wald wiesen Spaß Funkgerätchen." Und nochmal ne kleine Anmerkung Flugfunk ist nicht gleich Amateurfunk. Das sind zwei paar Stiefel !
            Zuletzt geändert von HarryXX88; 17.02.2014, 16:39.

            Kommentar


              #21
              AW: Funkzeugnis

              Zitat von Pikachu Beitrag anzeigen
              LPD ist nicht in allen Ländern erlaubt, auch nicht in allen der EU.
              Weil immer mal wieder nach der Schweiz gefragt wird: LPD-nein, PMR-ja, Kombigerät LPD/PMR-nein!

              Quelle: Verschiedene, z.B. http://service.alan-electronics.de/n...s/lpdliste.htm

              Edit: Um das nochmal festzuhalten: Ein Scanner für Flugfunk berechtigt mich im Segelflugsektor zu hören, auch ohne Zeugnis, ja ich muß es sogar. Richtig?
              Zuletzt geändert von WA; 17.02.2014, 14:16.
              Grüßle,
              Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

              Kommentar


                #22
                AW: Funkzeugnis

                @ WA

                Wenn ein Segelflugsektor offen ist und du einfliegen willst MUSST du dauernde Hörbereitschaft halten, für den Fall dass dieser wieder geschlossen wird. Sprich du musst dauernd die Infos der ATIS hierzu abhören. Andernfalls merkst du es ja nicht, sollte dieser wieder geschlossen werden und bist plötzlich im falschen Luftraum unterwegs. Und da Hörbereitschaft, soweit ich weiß, nur via Funkscanner möglich ist, wenn du kein Funkzeugnis vorweisen kannst, musst du so einen mitführen. Flugfunk im eigentl. Sinne hörst du damit ja auch nicht ab, sondern nur die ATIS (Automatic Terminal Information System). Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Straftbar ist.
                Zuletzt geändert von HarryXX88; 17.02.2014, 16:38.

                Kommentar


                  #23
                  AW: Funkzeugnis

                  Wird wird so langsam mal wieder unübersichtlich. Hier wird auch gerne Einiges durcheinander geworfen.

                  Flugfunk hat nix mit allgemeinem Rumgebrabbel mit PMR Quetschen zu tun! Nur weil jemand in der Luft ein Funkgerät bedient, betreibt er noch keine Flugfunkstelle! Gemeint ist mit Flugfunk die offizielle Kommunikation auf den wohlbekannten Frequenzbereich von 117,975 bis 137 MHz (Amplitudenmoduliert). Auf denen eben auch der Tower, die Info Stellen u.s.w. funken. Das braucht Otto-Normalpilot so gut wie nie. Streckenflugcracks ausgenommen, die bezeichne ich aber nicht als Otto-Normal. Das sind doch eher die Spezialfälle und die wissen um die Thematik auch meist Bescheid.
                  Der Otto-Normalflieger verwendet eine Funke beim Windenschlepp oder um mit Freunden rumzulabern. Ab und an mal um die Logistik zu koordinieren. Nicht um mit dem Tower zu labern, was ne ganz andere Geschichte ist.

                  Also mal ganz pragmatisch zusammengefaßt:
                  1. Unmodifizierte PMR Funkgeräte: Jederman in der ganzen EU. Im EU Ausland meist nicht, da teils andere Systeme und Frequenzen (FRS in USA u.s.w.)

                  2. LPD: In einigen EU Ländern inkl. D, bei weitem (!) nicht in allen EU Ländern. Liste siehe Link ein paar Nachrichten früher.

                  3. Kombigeräte: In den meisten EU Ländern, in einigen nur im PMR Betriebsmodus, in manchen sind die generell verboten, selbst im PMR Betriebsmodus.

                  4. Amateurfunkgeräte: Benutzung nur mit Amateurfunkzeugnis, dann aber EU weit! Etwas strittig, ob die Nutzung in der Luft nicht mißbräuchlich ist. Außerhalb der deutschsprachigen Länder und für den Wettkampf allerdings trotzdem üblich (Ordnungswidrigkeit wird mehr oder minder bewußt in Kauf genommen und Risiko je nach Land sehr gering). Technisch die beste Lösung, rechtlich nicht unbedingt.

                  5. Flugfunk-Scanner: Jeder, der in einen Luftraum einfliegt, wo Hörbereitschaft gefordert ist. Beispiel Segelflugsektoren. Kein Zeugnis nötig. Ist aber schon ein Spezialfall, der eher für sehr ambitionierte Flieger oder in sehr speziellen Gebiet von Relevanz ist. Die meisten Flieger haben damit nix am Hut. Wer das braucht informiere sich.

                  6. Flugfunkgeräte: Spezialfall und stark beschränkt, siehe Diskussion, 99.99% der Flieger haben damit nix zu tun. Der Rest weiß hoffentlich, was er tut.

                  Ich hoffe die Teletubby Übersicht hilft etwas.
                  Wenn es piept - eindrehen...

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Funkzeugnis

                    Zitat von mas- Beitrag anzeigen
                    4. Amateurfunkgeräte: Benutzung nur mit Amateurfunkzeugnis, dann aber EU weit! Etwas strittig, ob die Nutzung in der Luft nicht mißbräuchlich ist.
                    An das Rufzeichen '/am' fuer aeronautical mobile anhaengen und gut is! Was ist daran strittig?

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Funkzeugnis

                      Harry, hast du meinen Post überhaupt gelesen? Ich glaube nicht. Und falls doch, dann hast du nicht verstanden was ich geschrieben habe.
                      Nochmal im Klartext für dich:
                      Solange du dort fliegst wo die Zeugnispflicht von der BNetzA ausgesetzt wurde, darfst du mit allem funken was an Funkgeräten erlaubt ist, sogar mit Flugfunkgeräten!

                      Und wenn man das mit diesen Geräten schon darf, dann erst recht mit PMR.
                      Zuletzt geändert von micbu; 18.02.2014, 15:36.
                      Michael

                      Kommentar


                        #26
                        AW: Funkzeugnis

                        Zitat von micbu Beitrag anzeigen
                        Harry, hast du meinen Post überhaupt gelesen? Ich glaube nicht. Und falls doch, dann hast du nicht verstanden was ich geschrieben habe.
                        Nochmal im Klartext für dich:
                        Solange du dort fliegst wo kein Flugfunk vorgeschrieben ist bzw. die Zeugnispflicht von der BNetzA ausgesetzt wurde, darfst du mit allem funken was an Funkgeräten erlaubt ist, sogar mit Flugfunkgeräten!

                        Und wenn man das mit diesen Geräten schon darf, dann erst recht mit PMR.
                        Sorry aber das ist schlichtweg Falsch und kann dir ziemlich viel ärger einbringen. Ich bin selbst auch segelflieger und weiß was ich schreibe, aber um es nochmal im Klartext für dich als Laien zu schreiben:


                        In Deutschland darfst du OHNE Funkzeugnis BZF1 oder 2 nur den Feld Wald Wiesen Funk PMR oder LPD oder wie diese frei verkäuflichen Funken von Conrad Elektronic und CO heissen benutzen. EGAL ob du am Boden stehst am Berg oder in nem für uns freien Luftraum am fliegen bist. Für alles andere brauchst du 1. ein entsprechendes Funkgerät um auf den für den Flugfunk entsprechenden Frequenzen überhaupt funken zu können (Das kann dein PMR Funkgerätchen leider nicht) und 2. ein entsprechendes Funksprechzeugnis. Andernfalls kannst du massiv Probleme bekommen. Wenn da irgendeiner auf der Frequenz von Stuttgart durch die gegend funkt, der nicht weiß wie er sich zu verhalten hat, dann verstehen die da aber auch gar keinen Spaß mehr !

                        Also bitte lies dir das nochmal durch. Ich hab sehr wohl gesehen was du da geschrieben hast, aber es ist leider Humbug !!!! Aber wenn du mir nicht glaubst dann kauf dir gerne eine offene Funke. Im Internet gibts da ja genug bezugsquellen und teste das mal. Wirst ja schon sehen wie weit du damit kommst

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                          #27
                          AW: Funkzeugnis

                          Interessant ... Kann dir nicht sagen in wie weit das gilt. Bei uns im Verein haben alle die im Segelflieger sitzen (es sei denn in Ausbildung) ein BZF. Hab von dieser Verordnung weder im Theorieunterricht, noch sonst irgendwann mal was gehört. Würds auch nicht ausprobieren einfach so zu funken. Zumal als Gleitschirm dir das "Mithören" ja ausreicht ! Aber das erklärt natürlich warum Micabu so argumentiert.

                          Kommentar


                            #28
                            AW: Funkzeugnis

                            Zitat von HarryXX88 Beitrag anzeigen
                            Interessant ... Kann dir nicht sagen in wie weit das gilt. Bei uns im Verein haben alle die im Segelflieger sitzen (es sei denn in Ausbildung) ein BZF. Hab von dieser Verordnung weder im Theorieunterricht, noch sonst irgendwann mal was gehört. Würds auch nicht ausprobieren einfach so zu funken. Zumal als Gleitschirm dir das "Mithören" ja ausreicht ! Aber das erklärt natürlich warum Micabu so argumentiert.
                            Sehr interessant!
                            Beziehen sich doch gleich mehrere Fragen aus dem Fragenkatalog Luftrecht zum Funksprechzeugnis, wer unter welchen Bedingungen ein Funksprechzeugnis benötigt, genau auf diese Verordnung.
                            Aber das Problem löst sich ganz einfach.
                            Nach Aussage des RegPräs. Stgt gelten die Handfunken für den Flugfunk grundsätzlich als Bodenfunkstelle. Unabhängig davon wie sie tatsächlich betrieben werden. D.h zum legalen Betrieb der Handfunkgeräte für den Flugfunk ist mind. ein BZF II erforderlich. Punkt.

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Funkzeugnis

                              Harry, zum einen bin ich kein Laie, ich besitze selber das BZF II und bin PPL C Inhaber. Zum anderen zeigt es mir, dass du meinen Post nicht gelesen hast, da ich genau zu diesem Passus als Veröffentlichung der BNetzA verlinkt habe. Du hättest diese Ausnahmen also bereits vorher lesen können.
                              Es ist klipp und klar beschrieben wann man Flugfunk betreiben darf ohne im Besitz eines Zeugnisses zu sein. Wie du selber schreibst funken ja auch die Flugschüler schon. Das dürfen sie auch, denn sie sind von der Pflicht eines Zeugnisses ausgenommen. Genauso wie verschiedene andere Teilnehmer am Luftverkehr auch. Solange ich mich also dort bewege wo diese Ausnahmen greifen brauche ich absolut nichts nachzuweisen um aus der Luft zu funken. Egal welche Technologie ich nutze. Also egal ob ich dies mit einem Funkgerät auf Flugfunkfrequenzen oder mit einem PMR mache.
                              Erst wenn ich den Bereich verlasse in welchem diese Ausnahmen greifen, dann benötige ich ein Flugfunkzeugnis und dann darf ich auch nur auf Frequenzen funken die für den Flugfunk freigegeben wurden. Ab diesem Moment ist PMR nicht mehr erlaubt.

                              Nach Aussage des RegPräs. Stgt gelten die Handfunken für den Flugfunk grundsätzlich als Bodenfunkstelle. Unabhängig davon wie sie tatsächlich betrieben werden.
                              Absolut korrekt!

                              D.h zum legalen Betrieb der Handfunkgeräte für den Flugfunk ist mind. ein BZF II erforderlich. Punkt.
                              Falsch! Siehe dazu die Ausnahmen in der Verordnung zum Flugfunkzeugnis. Es gibt sehr wohl Ausnahmen die kein Flugfunkzeugnis voraussetzen.
                              Ausgenommen sind: Bodenfunkstellen, die ausschließlich für die Übermittlung von Flugbetriebsmeldungen eingesetzt oder die ausschließlich zu Ausbildungszwecken verwendet werden
                              Zuletzt geändert von micbu; 18.02.2014, 15:36.
                              Michael

                              Kommentar


                                #30
                                AW: Funkzeugnis

                                Das ist so nicht ganz richtig. Die Voraussetzung um den Luftfahrerschein zu erwerben ist der Besitz eines Flugfunkzeugnisses. Zuerst muss man als Segelflieger also das Flugfunkzeugnis erwerben und danach kann man erst den Luftfahrerschein erwerben.
                                Man hat das Flugfunkzeugnis also nicht automatisch weil man eine PPL hat sondern weil man vorher bereits das Flugfunkzeugnis gemacht hat.
                                Michael

                                Kommentar

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