- Anzeige -
KONTEST =:= GLEITSCHIRMSERVICE
- Anzeige -
TURNPOINT - European Brands for Pilots
- Anzeige -
= fly it your way =
- Anzeige -
AUS LEIDENSCHAFT AM FLIEGEM
- Anzeige -
http://www.skyman.aero/de/gleitschirme/sir-edmund.html

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Akkreditierung Alain Zoller- gibt es was Neues?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    AW: Akkreditierung Alain Zoller- gibt es was Neues?

    Zitat von gleitfree Beitrag anzeigen
    Bis zum 1.3.2013 war das Luftfahrtbundesamt (als Behörde) dafür zuständig, Musterprüfstellen für eine Prüfung gemäß LTF anzuerkennen. Durch eine Gesetzesänderung müssen sich Musterprüfstellen seither bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditieren lassen.
    Man beachte das Datum - heute ist der 05.02.2015! Da kann sich keiner mehr rausreden - da hat man gepennt!
    mfg
    Hubert
    Hubert, wir haben in der EU 28 Mitgliedsstaaten und 24 Amtssprachen. Von den 28 Mitgliedsstaaten hat nur ein Mitgliedsstaat (Deutschland) ein Gesetz zur akkreditierten Prüfstelle für zulassungsbefreite Luftsportgeräte erlassen. Damit mischt sich der deutsche Staat als EINZIGER EU Staat in die Verantwortlichkeiten der Hersteller OHNE selber Verantwortung dafür tragen zu müssen (organisierte Verantwortungslosigkeit).

    Derzeit ist eine Prüfung durch akkreditierte Stellen für Luftsportgeräte <120kg Leermasse eine absolute Ausnahme in der EU. Die Dakks scheitert grad am lernen von 23 Amtssprachen!

    Deutschland wird es auch nicht schaffen in 27 EU Ländern das "vol libre" abzuschaffen und diese Länder zu nötigen völlig deregulierte Luftsportgeräte von akkreditierter Prüfstelle prüfen zu lassen, damit diese Geräte in Deutschland betrieben werden dürfen, ja gar überhaupt in der EU etwas zu suchen haben!
    Zuletzt geändert von Bernd_M; 06.02.2015, 00:00.

    Kommentar


      #17
      AW: Akkreditierung Alain Zoller- gibt es was Neues?

      Ja Bernd - du hast natürlich recht - mir gefällt Vieles am Deutschen Rechtsstaat auch nicht - aber, wenn man auf dem deutschen Markt Gleitschirme verkaufen will, muss man sich wohl oder übel an die hier geltenden Vorschriften halten. Und wenn man ehrlich ist, was nützen die ganzen EN-Prüfungskriterien, wenn es keine Kontrollinstanz dafür gibt - ein EN-Aufkleber ist nicht viel wert, da es niemand gibt, der in Zweifelsfällen die Erteilung der EN-Zulassung überprüft. Treu und Glauben ist zwar nett, aber.............
      mfg
      Hubert

      Kommentar


        #18
        AW: Akkreditierung Alain Zoller- gibt es was Neues?

        Zitat von gleitfree Beitrag anzeigen
        Und wenn man ehrlich ist, was nützen die ganzen EN-Prüfungskriterien, wenn es keine Kontrollinstanz dafür gibt - ein EN-Aufkleber ist nicht viel wert, da es niemand gibt, der in Zweifelsfällen die Erteilung der EN-Zulassung überprüft....
        Hubert, mir ist nicht ganz klar was Du mit Kontrollinstanz meinst? Bei LTF bzw. bei Änderungen an LTF geprüften Geräten (Erweiterung der Musterprüfung), Updates von Betriebshandbüchern etc. ist der Hersteller zuständig (verantwortlich) und nicht eine (nicht beauftragte) akkreditierte Prüfstelle!

        Da gibt es auch ein Urteil vom VGH Mannheim zu:

        Diese Website steht zum Verkauf! motorschirm-verband.de ist die beste Quelle für alle Informationen die Sie suchen. Von allgemeinen Themen bis hin zu speziellen Sachverhalten, finden Sie auf motorschirm-verband.de alles. Wir hoffen, dass Sie hier das Gesuchte finden!


        Damals war es die LBA anerkannte, nicht beauftragte Prüfstelle des DULV die den Prozess gegen einen Hersteller verloren hat. Damit sind die Zuständigkeiten klar geregelt, was also "gefühlt" Kontrollinstanz ist, war noch NIE eine!

        Kommentar


          #19
          AW: Akkreditierung Alain Zoller- gibt es was Neues?

          Grüezi mitenand! Oje - da habt ihr es euch ja kompliziert eingerichtet. Kommt doch in die Schweiz. Ist schön hier und die Leute sind entspannter als in diesem Forum. Wir brauchen auch keine Startleiter und andere Hürden, um unseren schönen Sport auszuüben. Mal im Ernst - das macht doch viel mehr Spass. Ade mitenand

          Kommentar


            #20
            AW: Akkreditierung Alain Zoller- gibt es was Neues?

            Zitat von esge Beitrag anzeigen
            Kommt doch in die Schweiz.
            Wir haben hier einige Schweizer, die sich einen Winterurlaub in ihrem Heimatland nicht mehr leisten können.
            Ich schätz mal, nach dem derzeitigen Frankenkurs werden es sicherlich noch mehr werden.
            Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!

            BGD Cure 2 / Gin Genie Lite 2 / Air3 7.3+ und Bräuninger SensBox(Backup)

            Kommentar


              #21
              AW: Akkreditierung Alain Zoller- gibt es was Neues?

              Zitat von Im Lee is schee! Beitrag anzeigen
              Wir haben hier einige Schweizer, die sich einen Winterurlaub in ihrem Heimatland nicht mehr leisten können.
              Ich schätz mal, nach dem derzeitigen Frankenkurs werden es sicherlich noch mehr werden.
              Dafür hat es fast in jeder Ecke ein Fluggebiet, das sich gut an einem Tag erreichen lässt und wo die Bahnen durchaus bezahlbar sind. Wer braucht da noch Winterurlaub?

              Kommentar


                #22
                AW: Akkreditierung Alain Zoller- gibt es was Neues?

                Die PMA geht davon aus, dass die Tests vom französischen Verband gleichwertig mit denen der in Deutschland akkredetierten Stellen sind. Bernd ist also nicht ganz so isoliert:

                "Die PMA hat zusammen mit dem Pilotenverband Frankreichs Féderation Française de Vol Libre (FFVL) und dem Pilotenverband der Schweiz SHV, sowie mehrerer grosser Hersteller innerhalb und ausserhalb der PMA die auf Europäisches Recht spezialisierte Anwaltskanzlei Eba Associés mit Sitz in Paris und München beauftragt die Anerkennung der Musterprüfungen der Prüfstellen von FFVL und Para-Test.com in Deutschland zu erwirken. 
..."

                Den ganzen Text findet ihr hier: http://www.p-m-a.info/de/aktuell/art...efstellen.html

                Da der Link auf der DHV Homepage steht, scheint es so abwegig nicht zu sein.

                In einer Antwort des Ministerums für Verkehr und digitale Infrastruktur wird auch die Möglichkeit angedeutet, dass dies auf Alain Zoller zutreffen könnte: "Nachdem seitens der Schweiz gestützt auf dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr mittels der hierzu erlassenen Beschlüsse (2014/14/EU) alle Europäischen Regelungen der Zivilluftfahrt (grundsätzlich) übernommen worden sind, wäre eine Übernahme der schweizerischen Prüfungen im Bereich der Hängegleiter und Gleitsegel naheliegend."

                Schade, dass der DHV nicht im Interesse der PilotInnen in diese Richtung interveniert hatte. Aber die wirtschaftlichen Interessen als akkredetierte Prüfstelle waren wohl gewichtiger....

                Mich hat es schon vorher nicht sonderlich gejuckt, aber ich denke, im Fall der Fälle kann man der Versicherungsfrage jetzt ein Stück gelassener entgegen sehen..
                Tommi
                Zuletzt geändert von tommi; 18.02.2015, 17:29.

                Kommentar


                  #23
                  AW: Akkreditierung Alain Zoller- gibt es was Neues?

                  Hier dazu die Stellungnahme des DHV.
                  Schöne Flüge

                  ForumAdmin
                  Richard Brandl

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Akkreditierung Alain Zoller- gibt es was Neues?

                    Zitat von tommi Beitrag anzeigen
                    Die PMA geht davon aus, dass die Tests vom französischen Verband gleichwertig mit denen der in Deutschland akkredetierten Stellen sind. Bernd ist also nicht ganz so isoliert:

                    "Die PMA hat zusammen mit dem Pilotenverband Frankreichs Féderation Française de Vol Libre (FFVL) und dem Pilotenverband der Schweiz SHV, sowie mehrerer grosser Hersteller innerhalb und ausserhalb der PMA die auf Europäisches Recht spezialisierte Anwaltskanzlei Eba Associés mit Sitz in Paris und München beauftragt die Anerkennung der Musterprüfungen der Prüfstellen von FFVL und Para-Test.com in Deutschland zu erwirken. 
..."

                    Den ganzen Text findet ihr hier: http://www.p-m-a.info/de/aktuell/art...efstellen.html

                    Da der Link auf der DHV Homepage steht, scheint es so abwegig nicht zu sein.

                    In einer Antwort des Ministerums für Verkehr und digitale Infrastruktur wird auch die Möglichkeit angedeutet, dass dies auf Alain Zoller zutreffen könnte: "Nachdem seitens der Schweiz gestützt auf dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Luftverkehr mittels der hierzu erlassenen Beschlüsse (2014/14/EU) alle Europäischen Regelungen der Zivilluftfahrt (grundsätzlich) übernommen worden sind, wäre eine Übernahme der schweizerischen Prüfungen im Bereich der Hängegleiter und Gleitsegel naheliegend."

                    Schade, dass der DHV nicht im Interesse der PilotInnen in diese Richtung interveniert hatte. Aber die wirtschaftlichen Interessen als akkredetierte Prüfstelle waren wohl gewichtiger....

                    Mich hat es schon vorher nicht sonderlich gejuckt, aber ich denke, im Fall der Fälle kann man der Versicherungsfrage jetzt ein Stück gelassener entgegen sehen..
                    Tommi
                    Die ganze Geschichte ist noch nicht "durch". Der DHV sieht die "französische" Zulassung nur für Motorschirme als gültig an, für normale Gleitschirme hingegen nicht. Normale Gleitschirme sind im französischen Luftrecht gar nicht definiert und auch nicht prüf- oder zulassungspflichtig. Deshalb ist die EN-Prüfung durch Aerotest eben nicht staatlich geregelt und somit auch nicht nach EU-Recht übertragbar, so der DHV (wenn auch in meinen Worten ausgedrückt).

                    s. auch: http://lu-glidz.blogspot.de/2015/02/...hne-dakks.html

                    Irgendjemand wird noch die Gerichte bemühen müssen, um diese Fragen zu klären. Bis dahin steht die Gelassenheit in der Versicherungsfrage auf tönernen Füßen.
                    Herausgeber von Lu-Glidz und dem Podcast Podz-Glidz
                    [url]https://lu-glidz.blogspot.com[/url]

                    Kommentar


                      #25
                      AW: Akkreditierung Alain Zoller- gibt es was Neues?

                      Sehr geehrter Admin,

                      ich sehe das rechtliche Drama das auch den DHV als Verband hier belastet.
                      Nun frage ich aber folgendes:
                      Wie kann es sein, dass ich meinen Motorschirm fliegen darf wenn ich meinen Motor auf dem Rücken habe, eingeschaltet oder nicht...
                      Jedoch dieser Schirm nicht zugelassen ist wenn ich in meinem Gurtzeug mit nach LTF geprüftem Protektor sitze (soweit ich das bisher herausgefunden habe, hat mein Motor nämlich keinen und Gott bewahre, dass wird auch irgendwann noch Pflicht, dann wandere ich aus.

                      Wer, wenn nicht die Verbände DHV und DULV hat hier bitte die Pflicht als Beauftragte des Bundesamtes eine Lösung für deren (zahlende) Mitglieder zu erwirken?
                      Immerhin ist es hier ja so, dass nur heruntereskaliert werden muss.
                      Man geht quasi von einer Genehmigung eines höher eingestuften Geräts (UL!!) zu einem niedriger eingestuften Gleitsegel. Der Schirm hat nicht nur mit weniger Gewichtsbelastung sondern auch mit geringeren Einflüssen auf das Segel (Vortrieb) an sich klarzukommen.
                      Es sollte ja nun wirklich machbar sein diese geringere Anforderung, nämlich die Zulassung als Gleitschirm, in eine Zulassung zum UL zu integrieren.


                      Die bisher seitens des DHV gegebenen Stellungnahmen sollten meiner Ansicht nach durch ein Versprechen oder eine Ankündigung ergänzt werden:
                      Diesen Missstand anzugehen und hier im Sinne der Piloten zu kämpfen.

                      Völlig frei von den Gedanken an Konkurrenzdruck der Prüfstellen übrigens. Der DHV ist meiner Meinung nach in erster Linie noch unser Verband und nicht ein Wirtschaftsunternehmen. Wenn sich das geändert hat, bitte ich diesbezüglich um eine weitere Stellungnahme.
                      Das wäre für mich nämlich ein Grund für den sofortigen Austritt.

                      All dies betrifft die Akkreditierung von Alain Zoller natürlich nur am Rande aber doch insoweit als das ich mich nicht allzuweit offtopic sehe. Wenn dem doch so ist, bitte ich um harte und gerechte Strafe.

                      Cheers

                      Kommentar


                        #26
                        AW: Akkreditierung Alain Zoller- gibt es was Neues?

                        Sehr geehrter Admin,

                        ich schließe mich Esco an.
                        Und hoffe das dieses, nach meinem Empfinden ` Trauerspiel `, nach über einem Jahr
                        bald mal zu einer Lösung findet.

                        Ich glaube nicht das diese Situation im Interesse der Mitglieder des DHV ist.

                        Grüße
                        Sigi

                        Kommentar


                          #27
                          AW: Akkreditierung Alain Zoller- gibt es was Neues?

                          Wie in meinem Schreiben vom 04.12.14 dargestellt werden in §11 Absatz 4 der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV) Muster- oder Gerätezulassungen eines Mitgliedstaates ... den in Deutschland geforderten Prüfungen gleichgestellt. Die vom Französischen Verband Féderation Française de Vol Libre (FFVL) durchgeführten Tests sollten daher von einer französischen Behörde oder einer von ihr beauftragten Stelle akzeptiert sein, so dass die resultierende Bescheinigung als Zulassung eines Mitgliedsstaates gelten kann. In diesem Fall können diese Geräte auch in Deutschland betrieben werden. Einer zusätzlichen Bestätigung meinerseits bedarf es nicht.


                          Das Antwortschreiben vom Ministerium verstehe ich so, daß sie "vom Französischen Verband Féderation Française de Vol Libre (FFVL) durchgeführten Tests" als gleichwertig ansehen.
                          Die Tatsache, daß man in Frankreich gar keine Zulassung braucht, steht dem nicht umbedingt entgegen.

                          In dem Gesetzessammelsurium gibt es aber sicherlich auch Vorschriften die man anders auslegen könnte.

                          Kommentar


                            #28
                            AW: Akkreditierung Alain Zoller- gibt es was Neues?

                            Zitat von Milan Beitrag anzeigen
                            Wie in meinem Schreiben vom 04.12.14 dargestellt werden in §11 Absatz 4 der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV) Muster- oder Gerätezulassungen eines Mitgliedstaates ... den in Deutschland geforderten Prüfungen gleichgestellt. Die vom Französischen Verband Féderation Française de Vol Libre (FFVL) durchgeführten Tests sollten daher von einer französischen Behörde oder einer von ihr beauftragten Stelle akzeptiert sein, so dass die resultierende Bescheinigung als Zulassung eines Mitgliedsstaates gelten kann. In diesem Fall können diese Geräte auch in Deutschland betrieben werden. Einer zusätzlichen Bestätigung meinerseits bedarf es nicht.


                            Das Antwortschreiben vom Ministerium verstehe ich so, daß sie "vom Französischen Verband Féderation Française de Vol Libre (FFVL) durchgeführten Tests" als gleichwertig ansehen.
                            Die Tatsache, daß man in Frankreich gar keine Zulassung braucht, steht dem nicht umbedingt entgegen.

                            In dem Gesetzessammelsurium gibt es aber sicherlich auch Vorschriften die man anders auslegen könnte.
                            Hallo Burkhard,

                            das Problem ist hier doch, dass jeder in die ministerielle Antwort das hineindeutet, was er daraus lesen will. Immerhin enthält diese auch die Formulierung "sollten akzeptiert sein". Eindeutig wäre juristisch gesehen halt was anderes...

                            Es stellt sich halt die Frage, ob ein französisches "vol libre" europarechtlich der Gleichbehandlung Willen die deutsche Zertifizierungspflicht ausknocken kann. Angesichts des derzeit geltenden Luftrechts der EU gibt es für Geräte unter 70kg wohl keine EU-weite Regelung, d.h. jeder Staat darf noch sein eigenes Süppchen kochen. Solange das nicht aufgehoben wird (durch eine Novelle auf EU-Ebene) müssten halt Gerichte entscheiden, ob nationales Recht oder die Gleichbehandlung im EU-Wirtschaftsraum höher steht. Eine solche Entscheidung dürfte freilich seine Zeit brauchen.
                            Herausgeber von Lu-Glidz und dem Podcast Podz-Glidz
                            [url]https://lu-glidz.blogspot.com[/url]

                            Kommentar


                              #29
                              AW: Akkreditierung Alain Zoller- gibt es was Neues?

                              Es wäre doch ganz einfach. Das Ministerium müsste nur eindeutig beispielsweise folgendes schreiben: Die vom französischen Verband durchgeführten Tests und die daraus resultierenden Bescheinigungen gelten als Zulassung eines Mitgliedsstaates im Sinne von §11 Absatz 4 LuftGerPV. Tut das BMV aber nicht (anders wie etwa bei den Motorschirmen) - warum wohl?

                              Der DHV muss seine Mitglieder natürlich darauf hinweisen, dass es zwischen der Rechtsauffassung einer PMA (und einer international tätigen RA-Kanzlei - wow), der freien Interpretation eines BMV-Schreibens und tatsächlichem Recht Unterschiede gibt, die einen Piloten im Zweifelsfall in Probleme bringen können.

                              Was übrigens das Thema Akkreditierung betrifft, die letzten beiden Jahre hat die PMA äußerst aktiv den Standpunkt vertreten, dass eine Akkreditierung aller Musterprüfstellen, die nach LTF prüfen, unbedingt notwendig ist. Heuer klingt das ganz anders, da haben sich anscheinend die Machtverhältnisse im Herstellerverband deutlich verschoben.

                              Und zum Thema dieses Threads - laut Newsletter von AirTurquoise sind alle Unterlagen seit Wochen bei der DAkkS und ein Audittermin ist für Ende Februar/Anfang März angesetzt.
                              Schöne Flüge

                              ForumAdmin
                              Richard Brandl

                              Kommentar


                                #30
                                AW: Akkreditierung Alain Zoller- gibt es was Neues?

                                Weiß jemand schon mehr?

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X