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Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

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    #46
    AW: Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

    Hallo Mankei,

    Vielen Dank für diese sehr gute Antwort.

    Auch die ersten paar Antworten fand ich sehr hilfreich.


    Eine politische Diskussion wollte ich eigentlich nicht in Gang setzen.
    Man kann das 3. Reich auch durch Nordkorea oder irgendeine andere Diktatur ersetzen, die der geneigte Leser als besser zur DDR passend empfindet.

    --> Eigentlich ist aber meine Frage beantwortet.

    Danke
    Repsol

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      #47
      AW: Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

      Hi Repsol,
      auf diese Frage von Dir gibt es auch eine legalistische Antwort:
      Zitat von Repsol Beitrag anzeigen
      Wie soll man denn ausprobieren, ob es sich lohnt ein Fluggelände zu beantragen?
      Du befragst VOR der Erstbefliegung alle Beteiligten Interessengruppen, Geländeeigner, -besitzer, Jagdrechte-Inhaber, Naturschutzbehörde und meldest das Gelände beim DHV zur Zulassung an. Der hilft Dir auch bei der Recherche, wer noch gefragt werden muß.

      Dann wird ein Erprobungsprogramm befristet auf ein Jahr, vielleicht zwei Jahre für eine namentlich benannte eng umgrenzte Anzahl von Piloten aufgesetzt.
      Danach kannst Du genauer sagen, wie lohnend eine dauerhafte Geländezulassung sein könnte,
      und auch die Folgeschäden abwägen.

      Klar erkennbar geht das kaum als Einzelperson, sondern eher als Verein.
      Aber es funktioniert. Manchmal.
      W.

      Kommentar


        #48
        AW: Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

        Ist es nicht so, dass wer nur übt, sprich wenn die Füsse immer Bodenkontakt haben, nichts passiert insofern der Grundstücksbesitzer einverstanden ist?

        Gut dass es in der Schweiz fast überall Startplätze gibt

        Kommentar


          #49
          AW: Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

          Zitat von udo1982 Beitrag anzeigen
          Ist es nicht so, dass wer nur übt, sprich wenn die Füsse immer Bodenkontakt haben, nichts passiert insofern der Grundstücksbesitzer einverstanden ist?

          Gut dass es in der Schweiz fast überall Startplätze gibt
          Ja klar, handeln darfst überall. Sofern der Eigentümer des Grundstückes seine Erlaubnis erteilt. Jedoch mit beiden Beinen einmal auch nur 1 cm in der Luft iss es schon ne Ordnungswidrigkeit.

          Ich sehe gar kein großes Problem auf Startplätzen die nicht zugelassen sind auch nicht zu fliegen. Ich wär schon froh wenn wir die Startplätze die zugelassen sind, stärken könnten.

          Immer wieder sehe ich den einen oder anderen wegen Lappalien in Gefahr. So war zum Beispiel Böhming letztes Jahr gefährdet weil einige Piloten zu nah über den Häusern flogen. Nie ist was passiert aber die Bewohner glaubten ihre Fischzucht geht in die Jagdgründe weil die Tiere Schockzustände bekämen wenn ein Gleitschirm über die Wasseroberfläche düst.

          Dann haben wir aktuell in der Oberpfalz ein Uhu Problem. Der Vogelschutzbund will ein Flugverbot für fast den ganzen Hang aussprechen weil man links und rechts vom Startplatz glaubt einen brütenden Uhu gesichtet zu haben

          Ich finde Naturschutz gut und wichtig allerdings kann er auch übertrieben werden. Das Interesse von über hundert Piloten steht hinter dem "vermeintlichen Brutbedürfnis von zwei Uhus.

          Vor einem Jahr- Da war der eine Uhu schon bekannt- hat die Gemeinde ohne widerstand von seiten des Vogelschutzbundes beschlossen, den zweitausend Jahre alten Trampelweg zur Burg in eine eine Teerstrasse umzuwandeln. Und oben an der Burg Bauarbeiten für ein Ausflugscafe durchzuführen. Diese Maßnahmen sind im Augenblick aus Finanziellen Gründen zurückgestellt worden.

          Ich finde da dass wir sowieso einiger Willkür ausgesetzt sind.

          Johann

          Kommentar


            #50
            AW: Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

            Ich stimme dir ,Johann, voll zu.Es geht nicht unbedingt um den Schutz von irgendwelchen Tieren und Pflanzen,sondern darum,was zu sagen zu haben.Anders lassen sich manche hahnebücheden Begründungen auch nicht erklären.Wir sind gerade dabei ein Gelände zuzulassen,mit Gutachten und allem Primborium,da bin ich mal gespannt,was der UNB dann wieder einfällt.Aus diesem Grunde ist es eben wichtig ,NICHT! an in der Nähe liegenden Schwarzfluggeländen zu fliegen.Auch wenn wir(Verein) das vielleicht gar nicht sind,wir sind Schuld weil greifbar.

            Gruss Mayer(der fürs Schwarzfliegen schon mal zahlen durfte)Vor sehr vielen Jahren

            Kommentar


              #51
              AW: Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

              Zitat von seidenschwan Beitrag anzeigen
              Ja klar, handeln darfst überall. Sofern der Eigentümer des Grundstückes seine Erlaubnis erteilt. Jedoch mit beiden Beinen einmal auch nur 1 cm in der Luft iss es schon ne Ordnungswidrigkeit.
              .................Johann
              ...wie war das noch mit den Übertreibungen

              Zitat von seidenschwan Beitrag anzeigen
              Dann haben wir aktuell in der Oberpfalz ein Uhu Problem. Der Vogelschutzbund will ein Flugverbot für fast den ganzen Hang aussprechen weil man links und rechts vom Startplatz glaubt einen brütenden Uhu gesichtet zu haben .........Johann
              Wir hatten mal ein geiles GH Gelände, da wohnte auch ein Uhu, als der mal Nachwuchs hatte, bat uns der Naturschützer einfach nur die andere Seite des Geländes zu nutzen, war überhaupt kein Problem für uns, dann kam ein Jahr später der "Oberuhu" und weg war das Gelände, demnächst wird dort Kies abgebaggert. Soviel dazu, da muß der Uhu dann wohl durch

              Zitat von reinhard may Beitrag anzeigen
              ...............Aus diesem Grunde ist es eben wichtig ,NICHT! an in der Nähe liegenden Schwarzfluggeländen zu fliegen.......
              ...nur nochmal weil Du es wieder erwähnst: Es gibt keine "Schwarzfluggelände" Gelände an sich sind nicht zulassungspflichtig, es sei denn es ist dort explizit verboten. (Lokales Verbot, Naturschutzgebiet, CTR, E-DR...) Du darfst dort nur nicht STARTEN, fliegen schon, sonst wäre die ganze Streckenfliegerei unmöglich. Dazu müssten gesperrte Gelände auch in den amtlichen ICAO Karten verzeichnet sein. Das Kranke bei uns ist ja, Du darfst zwar überall fliegen, mit Ausnahme der gesperrten Gebiete, aber nirgendwo starten, mit Ausnahme der erlaubten Startplätze. Sowas kriegen auch nur die Deutschen hin.

              Zitat von reinhard may Beitrag anzeigen
              Gruss Mayer(der fürs Schwarzfliegen schon mal zahlen durfte)Vor sehr vielen Jahren
              Wieviel war´s denn?

              Gruß bigben
              „Kann ich mein Leben mal kurz speichern und was ausprobieren?“

              NOVA Team Pilot

              Kommentar


                #52
                AW: Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

                "Gegen alle anderen können wir nichts machen, aber Sie brauchen unsere Zustimmung"

                Deshalb könnte eine Umkehr der Zustimmungslast unser Hobby wesentlich vereinfachen.

                Glaube mindestens ich.

                Gruß
                Repsol

                Kommentar


                  #53
                  AW: Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

                  Zitat von bigben Beitrag anzeigen
                  ...wie war das noch mit den Übertreibungen



                  Wir hatten mal ein geiles GH Gelände, da wohnte auch ein Uhu, als der mal Nachwuchs hatte, bat uns der Naturschützer einfach nur die andere Seite des Geländes zu nutzen, war überhaupt kein Problem für uns, dann kam ein Jahr später der "Oberuhu" und weg war das Gelände, demnächst wird dort Kies abgebaggert. Soviel dazu, da muß der Uhu dann wohl durch



                  ...nur nochmal weil Du es wieder erwähnst: Es gibt keine "Schwarzfluggelände" Gelände an sich sind nicht zulassungspflichtig, es sei denn es ist dort explizit verboten. (Lokales Verbot, Naturschutzgebiet, CTR, E-DR...) Du darfst dort nur nicht STARTEN, fliegen schon, sonst wäre die ganze Streckenfliegerei unmöglich. Dazu müssten gesperrte Gelände auch in den amtlichen ICAO Karten verzeichnet sein. Das Kranke bei uns ist ja, Du darfst zwar überall fliegen, mit Ausnahme der gesperrten Gebiete, aber nirgendwo starten, mit Ausnahme der erlaubten Startplätze. Sowas kriegen auch nur die Deutschen hin.



                  Wieviel war´s denn?

                  Gruß bigben
                  Hallo Bigben
                  Ich denke jeder weiss was mit Schwarzfluggelände gemeint ist.Ich denke nicht,dass ich das erklären muss.Den Strafbetrag liest man ganz am Anfang dieses Fadens.
                  Warum wird jedes Wort auf die Goldwaage gelegt?

                  Gruss Mayer

                  Kommentar


                    #54
                    AW: Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

                    Zitat von reinhard may Beitrag anzeigen
                    ......
                    Warum wird jedes Wort auf die Goldwaage gelegt?

                    Gruss Mayer
                    Leg ich ja garnicht

                    Gruß bigben
                    „Kann ich mein Leben mal kurz speichern und was ausprobieren?“

                    NOVA Team Pilot

                    Kommentar


                      #55
                      AW: Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

                      Ein wenig OT und auch wieder nicht, weil von ähnlicher Logik getrieben:

                      In Deutschland ist ja bekanntermaßen das Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt strafbar (inzwischen 60 Euro, 1 Punkt in Flensburg (was viel ist, denn der Führerschein ist ja neuerdings bei 8 Punkten weg - schon vergessen? )).

                      So weit so gut, weil nachvollziehbar (Ablenkung vom Straßengeschehen, erhöhte Unfallgefahr usw.).

                      Nun ist aber schon allein das Bedienen des Mobilfunkgeräts während der Fahrt strafbar, also schon allein das Eintippen der Rufnummer des Gesprächspartners, nicht nur das Telefonieren. So weit so gut, weil nachvollziehbar (Ablenkung...Unfallgefahr usw.)

                      Das heißt: Wenn ich während der Fahrt an meinem iPhone einen Musiktitel auswähle und diesen via Bluetooth-Kopplung über die FahrzeugStereoanlage anhören, ist das strafbar (60 Euro, 1 Punkt).

                      Mache ich exakt dasselbe an einem iPod oder am iPad auf dem Beifahrersitz, handelt es sich nicht um ein Mobilfunkgerät, schon ist es nicht mehr strafbar im Sinne wie oben beschrieben (es sei denn, es kommt dadurch nachweislich zu einem Unfall, doch das ist ein anderes Thema).

                      Das ist doch pervers

                      Kommentar


                        #56
                        AW: Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

                        Stabilo, es kann ja eigentlich nichts passieren, du hast ja ESP und ABS:


                        scnr,
                        Klaus
                        (zero points in Flensburg)
                        Motorschirmforum!
                        ppgforum.de

                        Kommentar


                          #57
                          AW: Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

                          Jajaja... Hat er mich erwischt

                          Kommentar


                            #58
                            AW: Start von nicht zugelassenem Startplatz in Deutschland?

                            Verschwörungsmodus an:

                            Was man auch nicht vergessen darf,-- denn es könnte vielleicht auch eine Rolle spielen--

                            Startplätze, gerade in unserem Sinne, sind ja nicht nur Plätze an denen nur gestartet wird.

                            Es sind vor allem auch Plätze an denen Soziales Leben stattfindet. Genauer gesagt man trifft sich, Spricht miteinander von Person zu Person, ( Und nicht über das Handy ) verabredet sich, VERSAMMELT sich.

                            Da würde ich als Staat schon wissen wollen wo das überall passieren kann

                            Verschwörungsmodus aus:

                            Johann

                            Kommentar

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