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Gäste im Fluggelände - OT aus Videothread

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  • Micha0365
    antwortet
    AW: Gäste im Fluggelände - OT aus Videothread

    Zitat von tomy1309 Beitrag anzeigen
    Ich habe mich nur dahin gehend geäußert, dass ich ein blödes Gefühl habe, wenn z.B. eine B-Schein Pflicht gelten soll, mit der Begründung, das Gelände sei besonders "schwierig". Wir sind uns bestimmt einig darüber, das in unseren Reihen miserable B-Schein Piloten und auch ausgezeichnete A-Schein Piloten zu finden sind.
    Ich denke nicht, dass das Verlangen eines B-Scheins ein Problem ist.
    Wenn ich ein Gelände vor der Tür hätte wo das verlangt wäre, na dann würde ich ihn halt einfach machen. Ich hab' meinen B damals noch im gleichen Jahr gemacht wie den A, einfach um möglichst wenige Einschränkungen zu haben.

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  • Dumbo
    antwortet
    AW: Gäste im Fluggelände - OT aus Videothread

    in so ein Startbuch kann man sich mit Schirm und Farbe eintragen. Oder eine Patenschaft wäre bindent. Sind schon mal gute Regelungen.

    Aber mal eherlich gesagt, kann viele Vereine verstehen die einen Riegel vorschieben (müssen). Oder die von vorn herein einen Riegel haben.

    Ich war ebenfalls in einem Verein tätig, bei dem alle Gastflieger herzlich willkommen waren und noch sind. Viel beflogen und beliebt. Großes Pilotenaufkommen mit immer mehr Idioten. (Wanderheuschrecken)
    Irgendwann, kam es zu einigen schweren Vorfällen. Es mussten Maßnahmen ergriffen werden . Warn- und Informationstafeln wurden aufgestellt. Einweisungspflicht für alle neu Flieger. Neue Regelung mit Einschränkungen. Wir waren dazu gezwungen, sonst hätte es härtere Einschränkungen für andere Stelle gegeben und mussten wir durchsetzen gegenüber der Öffentlichkeit und dem DHV und anderen Behörden. Ich gebe dem Fluggebiet 2-5 Jahre, dann wird auch dieses Geschlossen oder es kommt zu Regelungen, dass Gäste nicht mehr erlaubt sind. Es hat wenig gebraucht, die Gebietsinfo über Homepage, Einweisungspflicht, Information der Piloten und über Tafeln darüber zu informieren. Regelungen werden ignoriert. Also nur noch eine Frage der Zeit bis Fremdpiloten und nicht Vereinsmitglieder wegen ignoranten Idioten ausgeschlossen werden.

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  • joeflight
    antwortet
    AW: Gäste im Fluggelände - OT aus Videothread

    Zitat von Goeldi Beitrag anzeigen
    Bei einem Vereinsmitglied sieht man ja schon am Schirm wer es ist, bei einem Gastpiloten aber nun mal nicht, da man ihn ja nicht persönlich kennt!
    Den Schirmtyp und die Farben des Schirms des Piloten zusätzlich im Startbuch aufzunehmen, dürfte doch wirklich kein großes Problem sein?

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Gäste im Fluggelände - OT aus Videothread

    Zitat von joeflight Beitrag anzeigen
    Das versteh ich jetzt wirklich nicht. Bei den Gastfliegern wollt oder könnt ihr nicht Sheriff spielen, bei den Vereinsmitgliedern geht es doch? Außerdem spielt ihr nun mit dieser Regelung noch viel mehr Sheriff, weil jeder Gast der bei Euch trotzdem starten will von Euch abgewiesen werden muss. Jemanden abzuweisen der eigentlich nichts falsches getan hat sondern nur fliegen will, ist dann wirklich eine unangenehme Aufgabe.

    Noch einmal, nehmt die Anonymität heraus indem sich jeder ins Startbuch eintragen muss. Macht auf den Schautafeln klar deutlich, dass die Schließung droht. Ich bin mir sicher die wenigsten Gastflieger machen das mit Absicht, sondern wissen davon nichts oder ihnen ist nicht bekannt welch extreme Konsequenzen das fürs Fluggebiet hat. Dann bleiben nur noch die paar Idioten übrig, die trotzdem auf alle Regeln pfeifen. Und da lohnt es sich dann wirklich ab und zu mal Sheriff zu spielen, was wegen der fehlenden Anonymität nicht mehr schwierig ist.
    Bei einem Vereinsmitglied sieht man ja schon am Schirm wer es ist, bei einem Gastpiloten aber nun mal nicht, da man ihn ja nicht persönlich kennt!

    Im grossen und ganzen hast du ja recht, Joe, aber was soll denn deiner Meinung nach ein Verein tun, wenn jemand das Fluggebiet sperren lassen will und wohl auch kann, weil klare Regeln nicht eingehalten werden? Sollen die Vereinsmitglieder etwa dabei zusehen wie es gesperrt wird, nur weil ein paar Volldeppen meinen sie wären die Heros??? Und ja, natürlich kann es auch sein das einige aus Unkenntnis die Regeln nicht beachtet haben. Die Frage ist dann allerdings, wieso haben sie sich nicht informiert?
    Nochmal, wir sind alle irgendwann, irgendwo Gäste und eine solche Entscheidung fällt darum garantiert keinem Verein leicht! Aber aktuell war es wohl die einzigste wirkungsvolle Massnahme! Ausserdem wird dieses Thema ja nun auch öffentlich gemacht und öffentlich diskutiert, was sicherlich auch, für alle Fluggebiete, Früchte tragen wird!
    Ich flieg jetzt schon seit zig Jahren und bin wirklich viel rumgekommen, aber ich habe noch NIE versäumt mich in einem fremden Fluggebiet bei den Locals zu erkundigen worauf ich in IHREM Fluggebiet achten sollte/ muss! Wenn das jeder tun würde, hätten wir alle garantiert nicht solche Probleme!

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  • joeflight
    antwortet
    AW: Gäste im Fluggelände - OT aus Videothread

    Zitat von Goeldi Beitrag anzeigen

    Sorry, aber die Sauerländer Piloten sind froh dass der Verein so viele Startplätze zugelassen hat, denn man kann hier bei jeder Windrichtung irgendwo fliegen. Und wer sich als Vereinsmitglied nicht an die Regeln hält wird auch ausgeschlossen und bekommt sogar Startverbot in allen Geländen! Die paar wenigen Gastflieger die rücksichtslos machen was sie wollen, können aber nun mal nicht zur Rechenschaft gezogen werden! Oder soll der Verein jetzt auch noch neben dem Startleiter einen "Sheriff" am Landeplatz positionieren? Hey, wir sind nicht im Verein um Sheriff zu spielen sondern um zu fliegen!
    Das versteh ich jetzt wirklich nicht. Bei den Gastfliegern wollt oder könnt ihr nicht Sheriff spielen, bei den Vereinsmitgliedern geht es doch? Außerdem spielt ihr nun mit dieser Regelung noch viel mehr Sheriff, weil jeder Gast der bei Euch trotzdem starten will von Euch abgewiesen werden muss. Jemanden abzuweisen der eigentlich nichts falsches getan hat sondern nur fliegen will, ist dann wirklich eine unangenehme Aufgabe.

    Noch einmal, nehmt die Anonymität heraus indem sich jeder ins Startbuch eintragen muss. Macht auf den Schautafeln klar deutlich, dass die Schließung droht. Ich bin mir sicher die wenigsten Gastflieger machen das mit Absicht, sondern wissen davon nichts oder ihnen ist nicht bekannt welch extreme Konsequenzen das fürs Fluggebiet hat. Dann bleiben nur noch die paar Idioten übrig, die trotzdem auf alle Regeln pfeifen. Und da lohnt es sich dann wirklich ab und zu mal Sheriff zu spielen, was wegen der fehlenden Anonymität nicht mehr schwierig ist.
    Zuletzt geändert von joeflight; 23.04.2015, 17:26.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Gäste im Fluggelände - OT aus Videothread

    Wenn man sich die Praxis bei den Eingangstests für Tandempiloten und Fluglehrer so anschaut, dann ist das auch kein Garant für großes Können.

    Aber der ganze Ansatz ist Mist: In unserer Leistungsgesellschaft brauchen wir doch nicht noch mehr "Ich bin besser, weil ... und deshalb darf ich ... und Du nicht" als es eh schon gibt. Ich denke, der umgekehrte Weg ist der richtige: Wenn ein Startplatz oder ein Fluggebiet schwierig ist, dann muss man den Piloten sagen warum und sie dann selber entscheiden lassen. Dass sich jemand trotzdem überschätzt, wird man genausowenig verhindern können, wie dass ein Top-Pilot (mit B- und Fluglehrerschein) an einem gefährlichen Startplatz verunglückt. An unserer Klippe starten die guten Piloten mit ihren Enzos etc. deutlich gefährdeter als die Anfänger mit ihren einfach zu startenden, fehlerverzeihenden A-Schirmen. Man könnte also genausogut sagen "nur noch A-Schirme hier". Oder "keine Zweileiner". Wenn die Gefahr beim Fluggebiet eher mit Wind zu tun hat, wärs dann andersrum: "Keine A-Schirme hier". Oder "nur noch Zweileiner". Ist natürlich alles Spaß und soll nur verdeutlichen, dass es der Holzweg ist, Gleitschirmpiloten nach irgendwelchen Kriterien zu selektieren (Alter, Flugerfahrung, Scheine, Schirme, Temperament... ;-) Meiner Meinung nach: Entweder darf jeder fliegen, der es sich zutraut, oder keiner.

    Das Posting bezieht sich jetzt natürlich nur auf die Reglementierung aus sogenannten "Sicherheitsgründen".

    Eine Reglementierung aus Gründen der Reduzierung des Flugaufkommens ist sehr wohl legitim. Dazu ist übrigens der B-Schein genausogut geeignet wie andere Kriterien, wie zum Beispiel die Vereinszugehörigkeit, das Alter, das Geschlecht, die Hautfarbe, die Finanzkraft, das polizeiliche Führungszeugnis, der Beruf, die Schirmklasse und -farbe, das Auto (beliebig zu ergänzen, auch kumulierbar). Hier sind der Phantasie des jeweiligen Halters des Geländes keinerlei Grenzen gesetzt.
    Zuletzt geändert von Gast; 23.04.2015, 12:29.

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  • Im Lee is schee!
    antwortet
    AW: Gäste im Fluggelände - OT aus Videothread

    Zitat von MAXL
    Genial, echt jetzt!
    Danke für die Blumen.
    Eigentlich bin ich ja auch gegen mehr Bürokratisierung aber manche Restriktionen helfen dem grossen Ganzen oft mehr als alles auf zu machen und damit komplett gegen die Wand zu fahren.
    Aber, eine gute, "sozialverträgliche" Lösung wird es wohl nicht geben.

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  • Im Lee is schee!
    antwortet
    AW: Gäste im Fluggelände - OT aus Videothread

    Zitat von RAc
    Hmmmm, da kann sich die Popcornindustrie auf einen satten Umsatz freuen, wenn DIE Diskussion hier losgetreten wird...
    Etwas provokativ gesagt: Wer da dagegen ist, ausser aus monitären Gründen, fliegt einfach nicht gut genug.
    Und für diesen Schein ist der B Schein nicht Voraussetzung. Das ist also auch kein Grund dagegen zu sein.

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  • Im Lee is schee!
    antwortet
    AW: Gäste im Fluggelände - OT aus Videothread

    Zitat von JN Beitrag anzeigen
    Keiner findet das gut, aber keiner weiß was besseres.
    Der B Schein ist doch nur eine Frage der Zeit bis man ihn hat und ist ja wirklich nur eine Streckenflugberechtigung.
    Besser Fliegen kann danach keiner.
    Wie wäre es, wenn man noch einen E (experience) Schein einführt der nicht, wie beim B Schein, seinen Schwerpunkt auf die Theorie sondern ausschliesslich auf die Praxis legt.
    Die Aufgabenstellung könnte an dem Vorauswahltest der Gleitschirmlehrerausbildung angelehnt sein.
    Das wäre für einige B Scheininhaber endlich mal ein Ansporn um auch weiterhin in ihrem gewohnten Fluggebiet fliegen zu dürfen welches tatsächlich anspruchsvoll ist und deswegen B Schein pflichtig ist.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Gäste im Fluggelände - OT aus Videothread

    Zitat von tomy1309 Beitrag anzeigen
    wenn z.B. eine B-Schein Pflicht gelten soll, mit der Begründung, das Gelände sei besonders "schwierig". Wir sind uns bestimmt einig darüber, das in unseren Reihen miserable B-Schein Piloten und auch ausgezeichnete A-Schein Piloten zu finden sind.

    Ich kann leider auch keine Lösung dafür liefern, welche Begründung besser wäre. Mir gefällt sie nur nicht. Aber ich akzeptiere sie!
    So geht es doch allen. Keiner findet das gut, aber keiner weiß was besseres. Solange niemand einen besseren Vorschlag hat, macht es keinen Sinn, sich darüber aufzuregen.

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  • tomy1309
    antwortet
    AW: Gäste im Fluggelände - OT aus Videothread

    Zitat von RAc
    Was heißt "Ihr?" Ich selber habe niemals die B-Schein Regelung weder irgendwo erwähnt noch gutgeheißen noch verteidigt. Was wirfst Du denn Alles in einen Topf???

    Mir geht es in meiner Argumentation lediglich darum, diesem blöden Vorurteil "Vereinsvorstände sind Möchtegernsheriffs, die nach Gutdünken willkürlich Flugverbote aussprechen" etwas entgegensetzen. Sorry, wenn Du's nicht verstehen willst, laß es, aber hier noch einmal zum Mitschreiben:

    Wenn ein Fluggelände nur für Vereinsmitglieder zugelassen ist, heißt das im Normalfall NICHT, daß diese Regelung vom Verein ohne äußeren Druck durchgesetzt wurde oder gar vom Verein gutgeheißen wird. Für den Verein ist das in Aller Regel eine Kröte, die geschluckt werden muß, um eine Zulassung überhaupt durchsetzen zu können. Glücklich ist in den davon Betroffenen Vereinen Niemand, das kannst Du mir glauben.

    So, und nun sag mir mal, wo in dem (was nix Anders als die 97. Paraphrasierung dessen ist, was ich und Andere immer wiederholen, leider ohne daß es Jemand zu lesen scheint) irgendwas auch nur annähernd mit B-Schein vorkommt. Also?
    Rüdiger,

    als erstes möchte ich Dir sagen, dass ich es merkwürdig finde, Zitate hervor zu kramen, die komplett OT sind, nur um Jemanden "vorzuführen", der nicht Deiner Meinung ist. Sehr merkwürdige Streitkultur...

    Dann möchte ich nochmals betonen, dass ich niemanden, nicht Dir und nicht Deinem Verein, irgendetwas vorwerfe. Ich verstehe diese Regelungen. Die haben einen Sinn, sind aus Erfahrungen heraus entstanden. Das sagst Du ja auch.

    Ich habe mich nur dahin gehend geäußert, dass ich ein blödes Gefühl habe, wenn z.B. eine B-Schein Pflicht gelten soll, mit der Begründung, das Gelände sei besonders "schwierig". Wir sind uns bestimmt einig darüber, das in unseren Reihen miserable B-Schein Piloten und auch ausgezeichnete A-Schein Piloten zu finden sind.

    Ich kann leider auch keine Lösung dafür liefern, welche Begründung besser wäre. Mir gefällt sie nur nicht. Aber ich akzeptiere sie!

    Klinke mich an dieser Stelle aus. Ist alles gesagt worden.

    Gruß
    Thomas

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  • HarryXX88
    antwortet
    AW: Gäste im Fluggelände - OT aus Videothread

    Zitat von RAc

    Wenn ein Fluggelände nur für Vereinsmitglieder zugelassen ist, heißt das im Normalfall NICHT, daß diese Regelung vom Verein ohne äußeren Druck durchgesetzt wurde oder gar vom Verein gutgeheißen wird. Für den Verein ist das in Aller Regel eine Kröte, die geschluckt werden muß, um eine Zulassung überhaupt durchsetzen zu können. Glücklich ist in den davon Betroffenen Vereinen Niemand, das kannst Du mir glauben.
    Da stimme ich definitiv zu. Ich kenne auch ein Fluggebiet bei einem Freund, wo nur Vereinsmitglieder fliegen dürfen. Dies ist eine Auflage der Stadt die den Startplatz an den Verein verpachtet. Der Verein ist nicht glücklich darüber aber die Stadt will einfach die Gleitschirme und damit die daraus resultierende Unfallgefahr begrenzen. Und das ist auch ihr gutes Recht.

    Letztlich geht es doch immer um 2 Punkte: Entweder weniger Piloten im Fluggebiet oder wenn dann nur Gäste die sicher fliegen können bzw keine Idioten. Wenn diese Forderung mal im Raum steht gibt es nur die unten genannten Möglichkeiten im Verein dies durchzusetzen:

    1. Fluggebiet ganz für Gastflieger sperren -- Diskussion beendet
    2. Fluggebiet nur für Vereinsmitglieder oder vom Verein benannte Personen: Der Verein selbst trennt die Spreu vom Weizen, wobei es da auch schwierig sein kann einzelne Mitglieder loszuwerden.
    3. Diese Auflage "B-Schein" erforderlich für Gastflieger: Schützt den Verein vor vermeindlichen Anfängern.

    Ich bin mit keiner dieser Möglichkeiten zufrieden und glücklick aber was bleibt den Vereinen letztlich übrig ? Die B-Schein Regelung ist noch die humanste, da es zumindest die Möglichkeit offen lässt das ein Teil dort fliegen kann. Ich bin mir allerdings sicher, dass wenn in einem Fluggebiet das Aufkommen an Fliegern bzw. Unfällen zunimmt dieses Fluggebiet auch ganz schnell geschlossen wird für Gastpiloten.

    Ich kenne viele Piloten die jahrelang fliegen und sicherer starten und besser fliegen als mancher B-Schein Pilot.
    Zuletzt geändert von HarryXX88; 23.04.2015, 07:55.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    AW: Gäste im Fluggelände - OT aus Videothread

    Zitat von joeflight Beitrag anzeigen
    Die guten Gäste sind die große Mehrheit, sie pauschal auszugrenzen ist für den Verein bequem aber eben auch ungerecht.
    Ok, und nun?
    Klar, du hast recht, die grosse Mehrheit hält sich immer an die Regeln, in allen Fluggebieten, aber wie sollte man denn aktuell vorgehen um den Besitzer des Wildpark erstmal von seinem betreiben, den Startplatz schliessen zu lassen, abzuhalten?

    Sorry, aber die Sauerländer Piloten sind froh dass der Verein so viele Startplätze zugelassen hat, denn man kann hier bei jeder Windrichtung irgendwo fliegen. Und wer sich als Vereinsmitglied nicht an die Regeln hält wird auch ausgeschlossen und bekommt sogar Startverbot in allen Geländen! Die paar wenigen Gastflieger die rücksichtslos machen was sie wollen, können aber nun mal nicht zur Rechenschaft gezogen werden! Oder soll der Verein jetzt auch noch neben dem Startleiter einen "Sheriff" am Landeplatz positionieren? Hey, wir sind nicht im Verein um Sheriff zu spielen sondern um zu fliegen!

    Also was tun???
    Schilder stehen bereits, eine Infoblatt wird auch ausgegeben sobald man sich einträgt, ein Startleiter ist immer am Starplatz! Die Regel ist auch eigentlich einfach, nicht über die Seilbahn in Flugrichtung rechts fliegen, wenn man nicht mindesten 500m Höhe hat!
    Wie bitte soll man jetzt vorgehen um das Fluggebiet nicht endgültig zu verlieren?

    Nochmal, es ist wirklich schade und auch ärgerlich das Gastpiloten vorerst ausgeschlossen werden, das sieht wohl jeder so denn wir sind ja auch alle irgendwann, irgendwo Gäste in anderen Fluggebieten! Aber es war aktuell wohl die einzige Lösung um den Betreiber des Wildpark klar aufzuzeigen, das der Verein wirklich alles tut um dieses Problem zukünftig zu verhindern.

    Für diejenigen die FB nutzen und öfters im Sauerland fliegen hier ein Link zur aktuellen Diskussion auf unsere FB Seite: https://www.facebook.com/groups/203482093000197/
    Zuletzt geändert von Gast; 23.04.2015, 08:48.

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  • Klaus
    antwortet
    AW: Gäste im Fluggelände - OT aus Videothread

    Zitat von H.M.Murdoch Beitrag anzeigen
    So etwas haben wir in einigen Geländen. Das Problem dabei: Das Starterbuch ist unten in der Nähe des Landeplatzes, der Startleiter der das kontrollieren könnte/sollte/müsste aber oben am Startplatz......

    Ich möchte da kein Startleiter sein ....
    das ließe sich heutzutage relativ einfach lösen:
    dropbox einrichten, zu der alle Vereinsmitglieder Zugriff haben, dort ein elektronisches Startbuch ablegen, zwei billige Vereins-Smartphones mit prepaid-Karte anschaffen und dem Startleiter/Shuttlebusfahrer etc. aushändigen. Die meisten haben eh´ein Smartphone immer dabei. Gäste dürfen nur nach Vorlage der Lizenz fliegen (so kann niemand einen falschen Namen angeben), bei Auffälligkeiten sofort Eintrag machen und alle Mitglieder wissen sofort Bescheid, wer sich daneben benommen hat.

    LG Klaus
    Zuletzt geändert von Klaus; 23.04.2015, 07:31.

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  • joeflight
    antwortet
    AW: Gäste im Fluggelände - OT aus Videothread

    Wenn das Gastflugverbot also nur kurzfristig ist, bis ihr ein bessere Lösung gefunden habt, dann ist das natürlich in Ordnung.

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