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Duenen fliegen

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    #16
    AW: Duenen fliegen

    Hallo albretty,

    Zitat von albretty Beitrag anzeigen
    ... Da muss es doch eine klare definition geben
    Wenn ich also die duene runter huepfe fliege ich ja noch nicht.
    Zitat von Dumbo Beitrag anzeigen
    ein Gleitschirm ist als Flugsportgerät deklariert. Damit ein Fluggerät. Gehst du damit in die Luft, begehst du eine Straftat...
    Zitat von HarryXX88 Beitrag anzeigen
    Ist doch ganz einfach. Stehst du auf der Erde, lässt du nur nen großen Drachen steigen, sind beide Füße nicht mehr auf der Erde begehst du ohne Schein oder Fluglehrer eine Straftat...
    Die Harrys und Dumbos dieses Forums haben Dir zwar geantwortet, aber leider nicht ganz richtig.

    Für unseren Gesetzgeber genügt es, wenn Du ein Flugsportgerät (Segelflugzeug, Drachen, Gleitschirm) in Betrieb nimmst,
    und dabei eine Flug-Absicht klar erkennbar wird.
    Also Deine bloße Absicht den Boden mit beiden Beinen zu verlassen, die vorhandene technische Möglichkeit dazu,
    egal, ob es Dir gelingt oder nicht, genügt, damit eine lizenzpflichtige Flugtätigkeit festgestellt werden kann.
    Warum? Schon das Anlassen des Motors und das Fahren zur Startbahn mit einem eigenstartfähigen Segelflugzeug zählt dazu.

    An der Düne oder einer Hangwiese herumspielen mit einem Gleitschirm ist also eine Lizenzpflichtige Tätigkeit und ohne Lizenz oder Fluglehrer strafbewehrt. Dafür genügt, dass Du abheben könntest, egal ob Du es tust oder nicht.
    Ein Kite ist kein Flugsportgerät, sondern ein Zug-Sportgerät, es ist also primär keine Flugabsicht offensichtlich.
    Wenn es dann unbeabsichtigt mal abhebt ... erreicht der Jurist seine Grenzen präziser Definitionen.

    Auf einer ebenen (!) Wiese herumspielen wird meistens nicht als strafbewehrte Flugaktivität angesehen.
    Eine Erlaubnis zum Betreten sollte vom Grundstückseigentümer trotzdem vorhanden sein.
    Mit Ausnahmen: es gab da den Fall, wo eine Groundhandling-Wiese in Sichtweite von einem Flughafen bespielt wurde.
    Landende Piloten wurden von vermeintlicher Flugaktivität irritiert. -> Polizei fährt vor und fordert zum Einpacken auf.

    Merke: Auch für´s "Drachensteigen lassen" gelten Abstandsregeln zu Flughäfen, Verkehrswegen und Hochspannungsleitungen.
    Viel Spaß beim Legalen (!) Bodentraining, W.

    Kommentar


      #17
      AW: Duenen fliegen

      Da haben dir die Windfrieds dieses Forums leider noch was falsches erzählt. Segelfugzeuge sind Luftfahrzeuge und keine Luftsportgeräte und unterliegen dadurch ganz anderen Regularien. Außerdem gibt es kein Segelfugzeug welches Eigenstartfähig ist und selbst zum Startplatz rollt. Dies können nur sogenannte Motorsegler (K Zulassung), die jedoch mit reinen Segelfugzeugen die Eigenstartfähig sind recht wenig zu tun haben. Mit solch einem Motorsegeler dürfte theoretisch jeder rollen egal ob Schein oder nicht. Die Aussage, dass das verboten wäre in deutschland ist falsch. Das Problem ist aber einerseits, dass du nicht fliegen darfst ohne Schein und andereseits solche Luftfahrzeuge nur auf Flugplätzen oder Flughäfen betrieben werden dürfen. Um auf diesen Rollen zu dürfen braucht man jedoch einen Funksprechzeugnis und genau daran haperts dann.

      Den Passus mit der "Flugabsicht erkennen lassen" soll mit der Windige Friedel mal genau mit Quelle aufzeigen, wenn er kann .... vorher glaub ich ihm kein Wort !

      Kommentar


        #18
        AW: Duenen fliegen

        Das mit der "Flugabsicht" hat der DHV früher mal so festgelegt bzw. damit auf die sich stellende Frage geantwortet.
        Im Gesetz gibt es m.W. so etwas nicht.

        Und zwar ging es vor Jahren schon mal darum, wie das mit GH ohne Schein ist. Da sich diese Frage nur bei GSlern stellt (m.W. das einzige Fluggerät, mit dem man GH macht (ja, ich weiß, es gibt auch ein Gestell für Drachen)), wurde sie m.W. auch nur durch den DHV beantwortet (bzw. versucht zu beantworten).

        Wenn ich mich recht erinnere, ging es dabei um die Neigung des Übungsgeländes. Wenn dieses aufgrund keiner oder zu geringer Neigung kein Abheben beim GH unter normalen Umständen erlaubt (rein technisch), dann ist damit auch keine "Flugabsicht" verbunden, d.h. es darf unterstellt werden, daß der angehende Piot hier wirklich nur GH macht.

        Geht man dagegen an einen schönen Hang und zieht auf, dann könnte es ja beim "Erwischtwerden" eine Ausrede sein, nach dem Motto: "Ich wollte ja nicht fliegen, sondern nur GH machen, aber leider habe ich aus Versehen abgehoben."

        Um dem gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen, empfahl der DHV (wenn ich recht erinnere), nur auf Geländen zu üben, wo ein Abheben ausgeschlossen ist.
        Zuletzt geändert von Pikachu; 02.10.2015, 09:22.

        Kommentar


          #19
          AW: Duenen fliegen

          Zitat von HarryXX88 Beitrag anzeigen
          Den Passus mit der "Flugabsicht erkennen lassen" soll mit der Windige Friedel mal genau mit Quelle aufzeigen, wenn er kann .... vorher glaub ich ihm kein Wort !
          Sinngemäss zu finden unter: http://www.dhv.de/web/fileadmin/user...ndhandling.pdf

          Kommentar


            #20
            AW: Duenen fliegen

            Danke Pikachu und michi_e,
            für Eure Klarstellungen.

            Dass es sich nicht lohnt, mit Mr. HarryXX88 zu diskutieren, weil er von Eigeninteresse gesteuert wieder elegant vom Thema ablenken
            würde, war mir vorher klar.

            Dir ist der Unterschied zwischen Rechtssetzung und Rechtsvollzug offensichtlich nicht klar.
            Es braucht keine Gesetzesvorschrift, in der dies oder jenes klipp und klar drin steht.
            Entscheidend ist nämlich nicht nur, wie Du selber das siehst, sondern wie die Juristen und Gutachter das sehen,
            wenn Du das wegen eines wie auch immer gearteten Präzendenzfalles (Schadensfall zu Lasten Dritter) vor Gericht klären lassen musst.
            Und da spielt, wie die Kollegen oben unterstreichen, die erkennbare Flugabsicht schon eine Rolle.

            Und wenn der Fadeneröffner eine klipp und klare Rechtsvorschrift für seine Ausgangsfrage braucht:

            Im §1(1) 11. ist nachzulesen was alles sonst noch ein Luftfahrzeug im Sinne des Gesetzes ist.
            Darum dürfen die Kiteleinen keine Flughöhe von mehr als 30 m über Wasser zulassen.
            Und auch in diesem Paragraphen genügt die bloße theoretische Möglichkeit bzw. die Zweckbestimmung, den Luftraum 30 m über dem Boden zu benutzen. Das ist also dem Geiste der Rechtsvorschrift innewohnend.

            Selbst das Groundhändling auf ebener Wiese findet damit schon in einer Grauzone statt,
            und ich würde jedem noch nicht lizensierten Fliegerkollegen dringend raten,
            dabei KEINE junge Mutter mit Kinderwagen anzurempeln.
            Das könnte nämlich so einen o.e. Präzendenzfall schaffen. W.

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              #21
              AW: Duenen fliegen

              Zitat von winDfried Beitrag anzeigen
              Und wenn der Fadeneröffner eine klipp und klare Rechtsvorschrift für seine Ausgangsfrage braucht:

              Im §1(1) 11. ist nachzulesen was alles sonst noch ein Luftfahrzeug im Sinne des Gesetzes ist.
              Darum dürfen die Kiteleinen keine Flughöhe von mehr als 30 m über Wasser zulassen.
              Ganz so einfach ist es nicht.
              Der entfallene siebte Punkt dieses Gesetzes schloss (Fessel-) Drachen in die Definition ein. Er wurde vor drei Jahren ersatzlos entfernt weil steigen gelassene Drachen nicht als Teil der Luftfahrt, sondern als Hindernis für die Luftfahrt angesehen werden. In der Begründung zum Entwurf für das entsprechende Änderungsgesetz nennt den Punkt "historisch bedingt" und durch die ausdrückliche Aufnahme von "Gleitsegeln" und "Hängegleitern" überflüssig gemacht.

              Gemäß §16 der Luftverkehrs-Ordnung benötigt erst das Steigen lassen von Drachen an einer mehr als hundert Meter langen Leine eine ausdrückliche Erlaubnis.

              Und auch in diesem Paragraphen genügt die bloße theoretische Möglichkeit bzw. die Zweckbestimmung, den Luftraum 30 m über dem Boden zu benutzen. Das ist also dem Geiste der Rechtsvorschrift innewohnend.
              Wenn man den letzten Punkt in §1 des Luftverkehrsgesetzes mit den 30 Metern als kontextfreie, mathematisch scharfe Definition liest, ergeben sich absurde Konsequenzen. Unter anderem wäre jedes Papierflugzeug ein Luftfahrzeug. Denn man kann es offensichtlich aus dem Fenster eines zehnstöckigen Hochhauses werfen. Zum Glück funktioniert unsere Rechtsprechung nicht auf diese Weise.

              Selbst das Groundhändling auf ebener Wiese findet damit schon in einer Grauzone statt, und ich würde jedem noch nicht lizensierten Fliegerkollegen dringend raten, dabei KEINE junge Mutter mit Kinderwagen anzurempeln. Das könnte nämlich so einen o.e. Präzendenzfall schaffen. W.
              Andere Leute so anzurempeln, dass sich daraus ein Schadensersatzprozess ergibt, ist so oder so keine gute Idee. Im Zweifelsfall hat dann mindestens eine Partei grob fahrlässig gehandelt.
              Zuletzt geändert von kaimartin; 03.10.2015, 02:03.

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                #22
                AW: Duenen fliegen

                Super
                Das war ja mal Input
                Danke jetzt weiß ich rechtlich ja mehr

                Werde trotzdem weiter an hängen und Dünen rum hopsen🎈
                Grüße
                Ralf

                Kommentar


                  #23
                  AW: Duenen fliegen

                  Zitat von albretty Beitrag anzeigen
                  schon echt deutsch
                  Danke
                  Klingt fast als ob du denkst das sei etwas negatives. Meiner Meinung nach sitzen die wahren Buerokraten woanders. Gerade in sogenannten Entwicklungs- oder Schwellenlaendern kann man sein blaues Wunder erleben. Deutschland liegt gefuehlter weise eher so im Mittelfeld, das meiste macht halbwegs Sinn und am ende wird auch nicht alles ganz so heiss gegessen wie es gekocht wird.
                  NOVA

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                    #24
                    AW: Duenen fliegen

                    Da bin ich ganz bei dir👍

                    Danke an alle

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