- Anzeige -
KONTEST =:= GLEITSCHIRMSERVICE
- Anzeige -
TURNPOINT - European Brands for Pilots
- Anzeige -
= fly it your way =
- Anzeige -
AUS LEIDENSCHAFT AM FLIEGEM
- Anzeige -
http://www.skyman.aero/de/gleitschirme/sir-edmund.html

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Geplante Änderungen für A- und B-Schein

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • shoulders
    antwortet
    AW: Geplante Änderungen für A- und B-Schein

    Theoretisch soll jeder von Verein im Zweifel zusammen mit der Tageskarte kontrollieren - praktisch hat keiner Lust drauf, solange einer nicht völlig unbekannt ist und durch Selbstgefährdung oder betonte Wurschtigkeit auffällt...

    Die Konsequenz ist ein Flugverbot, wie überall in vergleichbaren Situationen abgedeckt durch die Fluggebietsordnung.

    CU
    Shoulders


    "Echte Vögel kotzen nicht!"

    Einen Kommentar schreiben:


  • Koerzl
    antwortet
    AW: Geplante Änderungen für A- und B-Schein

    Und wer kontrolliert das dann bei euch ob jemand den B Schein hat?
    Was hat es für Konsequenzen wenn jemand diese Regelung ignoriert?

    Einen Kommentar schreiben:


  • shoulders
    antwortet
    AW: Geplante Änderungen für A- und B-Schein

    Da muss ich mal selbstkritisch sein. Wir (DFCI) haben beides, Gastflugregelung und B-Schein-Pflicht. Letztere ist in 2 von unseren 3 Geländen aber ziemlicher Unsinn - und galt dort vor einigen Jahren auch noch nicht.

    Im dritten allerdings schon, und da ist sie auch angebracht. Geländeform und Luftverhältnisse erfordern eine gewisse Reife, und auch wenn die durch einen Schein nicht sicher gestellt werden kann, ist sie durch die damit verbundene längere Flugpraxis deutlich wahrscheinlicher.

    Außerdem kann man gerade "Fußgängern" wie Gemeinderat und Presse so viel leichter vermitteln, dass man ja was für "die Sicherheit" getan hat - die brauchen einfache Formeln, auch wenn diese die Realität nicht richtig treffen.

    CU
    Shoulders

    "Echte Vögel kotzen nicht!"

    Einen Kommentar schreiben:


  • thmu
    antwortet
    AW: Geplante Anderungen für A- und B-Schein

    Zitat von Stephan Knips Beitrag anzeigen
    Genau, insbesondere Startleiter!
    Damit noch mehr Vereine keine Lust mehr haben, und ihre Gelände für Gastpiloten dichtmachen.
    Gelände beschränken zu müssen, weil sie nicht so viele Flieger vertragen oder weil man überforderte Flieger vor ihnen schützen muss, ist leider mal ein ganz, ganz doofes Problem. Irgendjemand muss da immer in die Rolle des A...lochs schlüpfen und sagen: "So kommsu nich rein. Nich mit diese Schuhe(*)!". Aber eine Gastflugregelung ist da doch deutlich besser als dieser Unsinn die Überlandflugberechtigung als Filter zu zweckentfremden. Sollen damit dann wirklich kompetentere Flieger herausgesiebt werden? Das spricht irriger Weise kompetenten A-Scheinlern die Fähigkeit ab mit dem Gelände klar zu kommen und ist somit einfach nur bürokratischer Quatsch.
    Beim B-Schein geht um die Überlandflugberechtigung. Da darf doch nicht das Ziel einer Prüfungsänderung sein, ein besseres Instrument zum Schutz überlaufener / kniffeliger Fluggelände zu werden.

    (*) Das Klischee fordert, dass ein Türsteher grundsätzlich so dumm sein muss, dass er nicht die Transferleistung "ohne B-Schein/Geländeeinweisung/Gästekarte" statt "falsche Schuhe" hinkriegt. Ich kenne keinen einzigen Gleitschirmflieger, der tatsächlich diesem Klischee gerecht würde.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Cygnea
    antwortet
    AW: Geplante Änderungen für A- und B-Schein

    Schade, dass die A-Schein Ausbildung immer noch nicht an die IPPI 4 Anforderungen ran kommt, obwohl der DHV dies so bescheinigt. nur damit die Piloten mit deutscher A Ausbildung legal im Ausland fliegen dürfen.... schämt ihr euch nicht?

    Einen Kommentar schreiben:


  • Stephan Knips
    antwortet
    AW: Geplante Änderungen für A- und B-Schein

    Genau, insbesondere Startleiter!
    Damit noch mehr Vereine keine Lust mehr haben, und ihre Gelände für Gastpiloten dichtmachen.

    Knipsi

    Einen Kommentar schreiben:


  • thmu
    antwortet
    AW: Geplante Änderungen für A- und B-Schein

    Zitat von Stephan Knips Beitrag anzeigen
    Nochmaliges Vorführen einer sauberen Startechnik, damit die B-Schein-Gelände nicht von Nixkönnern blockiert werden.
    Da frage ich mich, ob wirklich der Schwanz mit dem Hund wedeln sollte.
    Ich sehe durchaus ein, dass bei einigen überlaufenen oder besonders tückischen Geländen leider ein Filter nötig ist - rein aus pragmatischen Gründen um praktikablen Flugbetrieb und den Erhalt des Geländes zu ermöglichen. Da ist der B-Schein als Filter zwar bequem, aber eigentlich komplett ungeeignet, denn da geht gar nicht wirklich um das, was der B-Schein bescheinigt: Die Berechtigung zum Streckenfliegen. In dem Sinne gefällt mir die Idee überhaupt nicht den B-Schein auf bessere Filterwirkung zu optimieren.
    Als Filter sind verpflichtende Geländeeinweisungen (meinetwegen auch inkl Start-Demonstration), Quotenregelungen und Startleiter leider unliebsame, aber viel besser geeignete Ansätze.

    Einen Kommentar schreiben:


  • shoulders
    antwortet
    AW: Geplante Änderungen für A- und B-Schein

    Ziellanden auf kleinen Landeplätzen ist als Prüfungselement ungeeignet, weil ein Versagen unnötig schlimme Folgen haben kann (wenn überhaupt muss man dies simulieren). Der ganze Schirmbeherrschungskram steht seit Langem in der DHV-Ausbildungsordnung. Und dass man den 10km-Flug per Abgleiter abreißen kann, heißt noch lange nicht, dass man's auch tut - ich hatte seinerzeit ein 15km FAI mit 1.000m Startüberhöhung eingereicht; dazu brauchte ich taskbedingt nicht mal einen Flugauftrag. Leute, bleibt doch mal a bisserl in der Realität verankert!

    CU
    Shoulders

    "Echte Vögel kotzen nicht!"

    Einen Kommentar schreiben:


  • Stephan Knips
    antwortet
    AW: Geplante Änderungen für A- und B-Schein

    Zitat von thmu Beitrag anzeigen
    Das finde ich einen seeehr guten Punkt, wobei ich das "sich flugphysikalisch sicher bewegen" sogar noch niedriger bewerten würde, denn das ist Eigenverantwortung. Da sollten die Grundlagen bereits im A-Schein verankert sein, denn der Streckenflieger hat (außerhalb von Wettkämpfen) eher weniger potentiellen Kontakt mit Luftraummitbenutzern als der Hausbartkreiser. Wenn da überhaupt ein Bedarf für praktische Prüfung besteht eher sowas wie: Ziellanden auf drei verschiedenen, kleinräumigen Landeplätzen, evtl mit Anforderungen an Windverhältnisse. Denn eigentlich ist doch das Außenlanden auf unbekannten Landeplätzen der einzige Unterschied zwischen den Anforderungen an einen ein A/B-Schein-Flieger. Ob der wirklich aufdrehen und Strecken fliegen kann, ist doch (außer für dessen Ego) eigentlich Wumpe. Hauptsache er tut niemandem weh, idealerweise auch nicht sich selbst.

    Für die Theorie hingegen ist die bestehende B-Schein Prüfung schon ok. Problematisch ist aber, dass das Wissen einrostet. Was dagegen tun? Etwa alle 3 Jahre eine theoretische Nachprüfung, sonst ruht der B-Schein? Gnaa, so eine Gängelung will ich nun nicht wirklich. Aber vielleicht abgeschwächt: Informationspflicht einfordern. Man stellt an zentraler Stelle Updates im Luftrecht (inkl ICAO Karten) zum Download oder per Snail-Mail-Order bereit und wer den Service innerhalb der letzten 3 Jahre nicht in Anspruch genommen hat, dessen Streckenflugberechtigung ruht.
    Meine vollste Zustimmung!

    Und aus rein praktischen Gründen:

    Nochmaliges Vorführen einer sauberen Startechnik, damit die B-Schein-Gelände nicht von Nixkönnern blockiert werden.
    Dazu noch ein Mindestmaß an Schirmbeherrschung, wozu für mich das Auskorrigieren von Seitenklappern, mindestens eine sichere Abstiegshilfe sowie eine saubere Kurventechnik (wirklich schnelle 8 mit Ein-und Ausleitung auf Achse) gehören, sowie Hanglandung (weil man auf Strecke bisweilen nicht im Tal landen kann, oder eine Hanglandung aus meteorologischen Gründen sicherer sein kann).

    So, das macht m.E. einen Piloten aus, aber ganz bestimmt nicht, daß er sich bei günstigen Bedingungen 10 oder 15 km weit verblasen lassen kann.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Sir Vival
    antwortet
    AW: Geplante Änderungen für A- und B-Schein

    Sehr guter Beitrag, sehe ich zu 100% genauso.

    Einen Kommentar schreiben:


  • thmu
    antwortet
    AW: Geplante Änderungen für A- und B-Schein

    Zitat von Sir Vival Beitrag anzeigen
    Die Frage ist doch, was soll der B-Schein über den Inhaber aussgen?
    ...
    Aus meiner Sicht sollte der B-Schein den Piloten befähigen sich im Luftraum rechtlich und flugphysikalisch sicher zu bewegen.
    Das finde ich einen seeehr guten Punkt, wobei ich das "sich flugphysikalisch sicher bewegen" sogar noch niedriger bewerten würde, denn das ist Eigenverantwortung. Da sollten die Grundlagen bereits im A-Schein verankert sein, denn der Streckenflieger hat (außerhalb von Wettkämpfen) eher weniger potentiellen Kontakt mit Luftraummitbenutzern als der Hausbartkreiser. Wenn da überhaupt ein Bedarf für praktische Prüfung besteht eher sowas wie: Ziellanden auf drei verschiedenen, kleinräumigen Landeplätzen, evtl mit Anforderungen an Windverhältnisse. Denn eigentlich ist doch das Außenlanden auf unbekannten Landeplätzen der einzige Unterschied zwischen den Anforderungen an einen ein A/B-Schein-Flieger. Ob der wirklich aufdrehen und Strecken fliegen kann, ist doch (außer für dessen Ego) eigentlich Wumpe. Hauptsache er tut niemandem weh, idealerweise auch nicht sich selbst.

    Für die Theorie hingegen ist die bestehende B-Schein Prüfung schon ok. Problematisch ist aber, dass das Wissen einrostet. Was dagegen tun? Etwa alle 3 Jahre eine theoretische Nachprüfung, sonst ruht der B-Schein? Gnaa, so eine Gängelung will ich nun nicht wirklich. Aber vielleicht abgeschwächt: Informationspflicht einfordern. Man stellt an zentraler Stelle Updates im Luftrecht (inkl ICAO Karten) zum Download oder per Snail-Mail-Order bereit und wer den Service innerhalb der letzten 3 Jahre nicht in Anspruch genommen hat, dessen Streckenflugberechtigung ruht.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Sir Vival
    antwortet
    AW: Geplante Änderungen für A- und B-Schein

    Die Frage ist doch, was soll der B-Schein über den Inhaber aussgen? Wofür braucht man den B-Schein und was ist seine Berechtigung?

    Spielt es denn wirklich eine Rolle gemäß der Zielsetzung, ob der Inhaber auch wirklich eine Thermik zentrieren kann oder vielleicht nur im Top-Fluggebiet den Könnern hinterherfliegt und so den Aufwind gar nicht selber erfliegt sondern ihn gezeigt bekommt? Ich denke nicht.

    Ich wohne in Norddeutschland und für mich ist Gleitschirmfliegen ein reiner Urlaubssport. Zwar kann man aus der Winde auch große Strecken zurücklegen, aber zum einen ist mein A-Schirm dafür nicht optimal, zum anderen hätte ich große Probleme zum Startplatz bzw. zum Auto zurückzukommen - denn die Plätze liegen irgendwo im Nirgendwo. Trotzdem hatte ich den B-Schein ins Auge gefasst: Mir macht das lernen Spaß und ich bin neugierig, der wichtigere Punkt ist aber, dass der B-Schein eine permanennte Außenlandeerlaubnis darstellt. Für mich gilt mit dem A-Schein noch die Flugplatzpflicht und daher ist für mich die Erreichbarkeit des Landeplatzes in jeder Flugphase auch ein Entscheidungskriterium für die weitere Planung. Ein vermeintlich erwarteter Bart ein wenig abseits ist dann schon unerreichbar.

    Kurze Rechnung: Aus dem Seil bei ca. 350m, die Position liegt auf 50m Höhe - Macht 300m zum Probieren, in denen man aber auch schon den Kilometer zum Startplatz (bzw. die Position) bewältigt haben muss. Der Kilometer kostet aber schon 100m. Ohne B-Schein und die Flexibilität daraus macht das Fliegen am Seil schon fast keinen Sinn mehr.

    Aus meiner Sicht sollte der B-Schein den Piloten befähigen sich im Luftraum rechtlich und flugphysikalisch sicher zu bewegen. Ob er nun in der Lage ist große, kleine oder gar keine Strecken zu fliegen macht da keinen Unterschied. Es ist ja eine Medallie, die man sich umhängt um zu zeigen: Hey, ich bin schon soundso weit geflogen!

    Einen Kommentar schreiben:


  • amstef
    antwortet
    AW: Geplante Änderungen für A- und B-Schein

    Also die Änderung im A Schein finde ich gut. Es gibt ja schon lange Bestrebungen, diese Höhenflüge irgendwie zu vermeiden. Viele Flachlandflugschulen haben das Problem, dass die Schüler wirklich fit sind und vom Schlepp aus schön in der Thermik rumfliegen, aber dann für die Startart Hang noch mal in die Alpen müssen um bei Laborbedingungen ein paar mal da den Berg mit mehr als 500m Höhendifferenz runter zu hüpfen.

    Wenn das in Zukunft mit entsprechender Anzahl an Thermikflügen von Minihügeln oder der Winde aus kompensiert werden kann ist das super.

    Die B-Schein Änderung finde ich ziemlich egal.

    Aber Rückwärtsstart sollte auch schon im A-Schein ein Muss sein. Sonst kommt nach dem Schein im Mittelgebirge das böse erwachen. Wo die Startplätze oft eng sind und eh bei mehr Wind geflogen wird.

    Einen Kommentar schreiben:


  • marcel1
    antwortet
    AW: Geplante Änderungen für A- und B-Schein

    solange kein diesbezüglicher Druck von Außen
    Habe da keine Insider-Infos, aber vorstellbar wäre das als Hintergrund sogar. Ist vermutlich in kaum einem anderen Land so einfach eine "IPPI5 Level" (dem entspricht der B-Schein) Lizenz zu erhalten wie in Deutschland und Österreich. Gut möglich, daß es da schon kritische Anmerkungen von anderen Verbänden gab... wer weiß.

    Einen Kommentar schreiben:


  • nikolaus
    antwortet
    AW: Geplante Änderungen für A- und B-Schein

    Zitat von marcel1 Beitrag anzeigen
    Du willst den B-Schein komplett abzuschaffen?
    Habe ich nicht gesagt. Ich würde nur die Anforderungen nicht ändern, solange kein diesbezüglicher Druck von Außen (LBA, DFS, od. äh.) auf den Verband besteht. Ansonsten hätte ich mir ohne die Aufteilung in A und B den "Unbeschränkten" gar nicht leisten können, sofern alle Schritte dahin unter Fluglehreraufsicht hätten erfolgen müssen.

    Einen Kommentar schreiben:

Lädt...
X