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    Ich bin gespannt, wie lange diese Drohnen fliegen werden, wenn deren (Forschungs-) Betrieb nicht durch staatliche Subvention gefördert wir. Gerade so Privatunternehmen wie die Helios Kliniken werden bei den anfallenden Kosten sicher recht schnell wieder auf übliche Kurierdienste zurückgreifen.

    Kommentar


      Kosten Kurierdienst: Anschaffung Lieferwagen, Lohn Fahrer, Benzin.
      Kosten Drohnen: Anschaffung Drohne, Lohn Pilot (Fernsteuerung), Akkuladung.
      Liegen beide Varianten so weit auseinander?

      Kommentar


        Was mir bei kommerziellen Drohnenflüge Sorgen macht: Wie ist die Vorflugregelung?
        Unbemannte Flugobjekte (hier Drohnen) müssten bemannte Flugobjekte (hier Gleitschirmflieger) ausweichen. Wie erkennen die kommerziellen Drohen uns als Hindernisse?

        Reichen die Kameras und der fernsteuernde Pilot? Oder werden wir uns mit Transponder, FLARM oder ähnliches künftig "sichtbar" machen müssen? Oder werden wir aus diesen Lufträumen gleich ganz ausgesperrt? Letzteres wäre unser Aus.

        Kommentar


          Glaube schon, dass es ja deutliche Unterschiede gibt. Im Drohnenfall muss zusätzlich zum Transportgewicht das Drohnengewicht erst mal in die Schwebe gebracht werden. Das fällt bei Kurierdiensten grundsätzlich weg. Nicht umsonst wird bei allen Warentransporten grundsätzlich dafür Sorge getragen, dass Transportmittel verwendet werden, welche möglichst viel Gewicht bei geringst möglichen Kosten transportieren können. Nur Waren bei denen es auf maximale Geschwindigkeit und wenig Gewicht ankommt, ist ein anderer Faktor relevant.
          Kliniken mit Organtransporten oder Proben könnten da Interesse haben. Aber auch da muss Kosten / Nutzen abgewägt werden.

          Es kann also schon einen (kleinen) Markt für „Hochgeschwindigkeitstransporte geben, aber der wird immer vom Kosten / Nutzenverhältnis begrenzt sein. Solange jedoch solche in meinen Augen Spielereien Subventioniert werden, wird jeder Nutzer das natürlich vernachlässigen. Er hat ja nicht die erhöhten Kosten zu tragen.

          Im Bereich Wasserstoffbusse hat man das schon gesehen, weil nach Auslaufen der Testphase diese recht schnell wieder abgestoßen wurden.
          Sie seien halt einfach in der Praxis weniger tauglich als übliche Busse.

          Es verwundert nur, warum man das niemals schon vorher weiß.

          PS: die Drohnen werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht von einem Piloten gesteuert. Das könnte ein Einsparfaktor sein. allerdings kann Bodengebundener Transport ein Vielfaches (gelinde gesagt) transportieren, wie Drohnen. Nochmal der Vergleich: wieviel Güter werden per Schiff, LKW, Kleintransporter, Flugzeuge transportiert?
          Zuletzt geändert von ESP2019; 21.04.2023, 09:15.

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            Zitat von FliegenWilli Beitrag anzeigen
            Was mir bei kommerziellen Drohnenflüge Sorgen macht: Wie ist die Vorflugregelung?
            Wir haben doch schon ausgiebig festgestellt, das es, ausser der Platzrunde, keine Vorflugregelung gibt sondern "nur" die Ausweichpflicht.
            Und die gilt für Drohnen, egal ob kommerziell oder nicht, genau so.
            Man kann zwar für die Erprobung gewisse Flugzonen einrichten um keinen Schaden zu verursachen aber wenn diese Teile in den freien Verkauf gehen ist es, mit der jetzigen Regelung, vorbei mit einer Sonderbehandlung.
            Was sich die Drohnenlobbyisten dann noch einfallen lassen steht auf einem anderen Blatt.
            Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!

            BGD Cure 2 / Gin Genie Lite 2 / Air3 7.3+ und Bräuninger SensBox(Backup)

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              Zitat von Im Lee is schee! Beitrag anzeigen

              Wir haben doch schon ausgiebig festgestellt, das es, ausser der Platzrunde, keine Vorflugregelung gibt sondern "nur" die Ausweichpflicht.
              Im weltweiten Luftrecht gibt es keine Vorflugregeln (egal ob mit oder ohne Anführungszeichen!!). Die Platzrunde ist da keine Ausnahme!!

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                Zitat von Im Lee is schee! Beitrag anzeigen
                [ ... ] das es, ausser der Platzrunde, keine Vorflugregelung [ ... ]
                Zitat von FlyingDentist Beitrag anzeigen
                Im weltweiten Luftrecht gibt es keine Vorflugregeln (egal ob mit oder ohne Anführungszeichen!!). Die Platzrunde ist da keine Ausnahme!!
                Hat einer "JEHOVA" gesagt?

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                  Zitat von FlyingDentist Beitrag anzeigen
                  Die Platzrunde ist da keine Ausnahme!!
                  Das hab ich jedenfalls vom Fliegermagazin schon damals aufgeschnappt.

                  Ein Platzrunden-Privileg gibt es aber doch: Luftfahrzeugen im Endteil des Landeanflugs (vor der Schwelle) und landenden Luftfahrzeugen (über oder hinter der Schwelle sowie über oder auf der Landebahn) ist stets auszuweichen. Grundsätzlich hat das tiefer fliegende Luftfahrzeug immer Vorflugrecht.
                  Vielleicht hab ich das mit der "grossen" Platzrunde zu weit gefasst.

                  P.S. Und ausserdem hab ich nicht das Vorflugrecht in Anführungszeichen gesetzt.
                  Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!

                  BGD Cure 2 / Gin Genie Lite 2 / Air3 7.3+ und Bräuninger SensBox(Backup)

                  Kommentar


                    Das wird es wohl leider nicht werden.
                    Die Drohnen gliedern sich nicht in unsere Fliegerwelt ein. Die bekommen einen eigenen Luftraum, sozusagen lokal um die Drohne herum, in dem wir erst mal nix zu suchen haben. Sie weichen sich selbst und uns aus, wenn sie uns sehen und das können die nur, wenn wir einen noch zu definierenden Transponder haben.

                    Hört euch das im Detail beim Luglitz an
                    Das Gleitschirm-Magazin im Blogformat von Lucian Haas. Aktuelle News aus der Gleitschirmszene, Tests und Podcast.

                    Kommentar


                      und hier noch der aktuelle Stand vom Verkehrsminister

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                        Zitat von dobo Beitrag anzeigen
                        Das wird es wohl leider nicht werden.
                        Die Drohnen gliedern sich nicht in unsere Fliegerwelt ein.
                        Naja, den Drohnen wird gar nichts anderes übrig bleiben!

                        Gleitschirme und Drachen sind Teil der allgemeinen Luftfahrt und müssten sich deswegen nicht mehr Sorgen machen als der Rest der nicht kommerziellen zivilen Luftfahrt.

                        Im Übrigen sollte man sich mal den Umfang und den zeiltlichen Ablauf der Implementierung des gesplanten U-Spaces anschauen. Denn abgesehen davon, dass z.Zt. noch nicht einmal U-Space 1 realisiert ist, was schon seit 2019 abgeschlossen sein sollte, weil es noch immer an einem mindestens europaweiten Standard zu E-Identification fehlt, ist mit der ersten geplanten Nutzung von den frei zugänglichen Lufträumen G und E frühestens mit der Ausbaustufe U-Space 4 ab 2035 zu rechnen. ( s. https://www.drone-zone.de/wissen-was...-fuer-drohnen/ )

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                          Ich fürchte, hier erleben wir wieder - ähnlich wie bei Corona "damals" - neben einer bundesweiten Regelung "U-Space" noch föderale Einzelbestimmungen für Bundesländer. In Baden-Württemberg hat das Regierungspräsidium einem Klinikkonzern Flugwege für Drohnen eines kommerziellen Anbieters freigegeben, auf denen Transporte durch Drohnen möglich sind.
                          In diesem Fall werden die Drohnen individuell von Drohnenpiloten geflogen. Eine Kamera an der Drohne übertragt für den Piloten die Flugsicht auf einen Monitor. Der Pilot fliegt damit die Drohne, ohne dass er die Drohne selbst in Sichtweite hat. Ein ganz anderes Konzept als U-Space.

                          Gelten dann Sichtflugregeln für diese Drohnen? Dann müssten Sie ummotorisierten Luftfahrzeugen (uns) ja ausweichen?
                          Gelten für diese Drohnenflüge die Bestimmungen des U-Space, d.h. elektronische Sichtbarkeit der Drohnen? Oder ist das eine völlig andere (föderale) Baustelle?

                          Es wird eng.

                          Kommentar


                            Zitat von Quaki Beitrag anzeigen
                            Es wird eng.
                            Nein, wird es nicht!

                            Wenn der RP diese Drohnenflüge genehmigt hat und sie im nicht beschränkten Luftraum G und E stattfinden, unterliegen sie den geltenden Luftverkehrsregeln. Entweder sind sie dann so groß, dass sie als Luftfahrzeug auch wahrgenommen werden können, oder die genehmigten Flugwege müssen als Notam bekanntgemacht werden.

                            Der U-Space allerdings ist eine europäische Geschichte des Single European Sky​ und hat keinen deutsch-föderalen Spielraum.

                            Kommentar


                              Wäre NOTAM nicht schon ein halber Supergau?
                              Jedes Wesen kann nur in seiner Eigenheit gut sein.
                              _________________________________________

                              Wenn‘s piepst, Psychiater aufsuchen...

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                                Zitat von BIKEandFLY Beitrag anzeigen
                                Wäre NOTAM nicht schon ein halber Supergau?
                                Nein!
                                Denn solche Luftraumwahrnungen, "Achten Sie auf Drohnenverkehr von A nach B" oder so, gebe es nur aufgrund einer besonders begründete Notwendigkeit, wären räumlich und zeitlich sehr begrenzt und aller Wahrscheinlichkeit nach in, an oder über besiedeltem Gebiet, also dort wo Gleitschirme und Drachen eher weniger zu finden sind. Mit solchen Notams ließe sich leben, wären sie momentan auch nur der fehlenden Ausbaustufe U-Space 4 geschuldet.

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