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Allgemeines Flugverbot?

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    AW: Allgemeines Flugverbot?

    Zitat von Quaki Beitrag anzeigen
    Es gibt über ganz Deutschland verteilt Fluggebiete, die derzeit für Individualsport im Sinne des Beschlusses der Bundesregierung ohne Ansteckungsgefahr problemlos genutzt werden können.
    Selbstverständlich gibt's die (zum Glück noch). Da darfst du - das Einverständnis des Geländehalters vorausgesetzt - unter Beachtung der momentan geltenden Abstandsregeln sogar Individualsport in Form von z.B. Groundhandling ausüben. Verletzen kann man sich dabei natürlich auch und daher sollte zu Coronazeiten darauf lieber verzichtet werden. Rein rechtlich würde das aber gehen - moralisch musst du es selbst entscheiden.

    Aber starten darfst nach Luftrecht eben nicht. Mit oder ohne Ansteckungsgefahr, mit oder ohne Erlaubnis des Geländehalters - einfach wegen geltendem Recht und dem bösen DHV (guckst du § 29 LuftVG, § 25 LuftVG, § 6 LuftVG).

    Gruß

    Uli

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      AW: Allgemeines Flugverbot?

      Sorry aber ich muss mich gerade quasi selbst zitieren, aber der Vergleich mit der Diskussion mit Kleinkindern über Süßigkeitenverzicht passt einfach zu gut, vielleicht raffts ja doch noch der ein oder andere:

      Das Harte bei der Süßigkeitendiskussion ist doch dass das Argument von schlechten Zähnen und Fettleibigkeit bei EINEM Maoam ja ins leere läuft oder bei EINEM Lolli oder bei EINEM Stückchen Schokolade, aber die Summe macht es halt. Dasselbe gilt halt auch bei uns Helden der Lüfte oder den tollen und ach doch so erfahrenen Skitourengehern oder Mountainbike-Trail-Göttern.
      Erlaubt man es einem erlaubt man es ALLEN und das ist das selbe als würde man eben einer Dreijährigen eine gute und ausgewogene Ernährung selbst verantworten und sie dabei neben die Guti-Schublade setzen.

      Aber jetzt kommt natürlich das Todschlagargument dass ja die Poster hier alles und immer im Griff haben und ihnen ja nix passiert...

      ergo: Völlig sinnlos hier...
      Der frühe Wurm hat einen Vogel. (Michael Niavarani)

      http://www.xcontest.org/world/en/pilots/detail:schoepfus
      www.venetflieger.at

      Vimeo: http://vimeo.com/m/user3204136

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        AW: Allgemeines Flugverbot?

        Hallo Uli,
        verstehe ich das richtig:
        Auf irgendeiner Wiese darf ich mit Erlaubnis des Eigentümers Groundhandling machen.
        Auf einer Wiese, die vom DHV als Übungsgelände zugelassen ist, aber nicht?

        Kommentar


          AW: Allgemeines Flugverbot?

          Zitat von Uli Straßer Beitrag anzeigen
          Das Einverständnis des Geländehalters vorausgesetzt - unter Beachtung der momentan geltenden Abstandsregeln sogar Individualsport in Form von z.B. Groundhandling ausüben. Rein rechtlich würde das aber gehen.

          Aber starten darfst nach Luftrecht eben nicht. Mit oder ohne Ansteckungsgefahr, mit oder ohne Erlaubnis des Geländehalters - einfach wegen geltendem Recht und dem bösen DHV (guckst du § 29 LuftVG, § 25 LuftVG, § 6 LuftVG).
          Zitat von Uli Straßer Beitrag anzeigen

          Fliegen per se hat der DHV übrigens nicht generell verboten...........
          Ich fasse mal zusammen. Groundhandling, Fliegen und wohl auch Landen darf man. Einzig der klitze kleine Übergang vom Handeln zum Fliegen ist verboten. Also mein Tip. Handle am Startplatz bis dich eine Böe oder auch keine, unfreiwillige in die Luft befördert. Einzig beim Übergang vom Boden zum Fliegen machst du dich strafbar und da sollte man doch mit einem guten Anwalt wegen „unbeabsichtigt“ rauskommen. Also auf zum Fliegen.

          Kommentar


            AW: Allgemeines Flugverbot?

            Hallo Bruno,
            du hast eine sympathische Art zu denken. Mir fallen da auch Sachen ein.
            Was mich in dieser Diskussion beschäftigt ist die Tatsache, daß mein eigener Verband mit aller Gewalt verhindern will, daß ich fliege. Obwohl es rechtlich möglich wäre.
            Und ich bezahle die dafür, daß Sie Fliegen möglich machen. Das ist Ihr Job!

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              AW: Allgemeines Flugverbot?

              Quali, du hast überhaupt keine Ahnung. Du quakst einen Mist, das ist nicht mehr feierlich.
              Wo muss der DHV denn Übungsgelände zulassen ? Ich kenne nur, dass er Startplätze zulässt. Geh doch auf eine Wiese, da kannst du dich mit deinem Gleitschirm auch auf den Kopf stellen. So eine dumme Kinderkacke.
              Deine Eltern sollten dir endlich Rechnerverbot erteilen.

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                  AW: Allgemeines Flugverbot?

                  Zitat von Quaki Beitrag anzeigen
                  ...Was mich in dieser Diskussion beschäftigt ist die Tatsache, daß mein eigener Verband mit aller Gewalt verhindern will, daß ich fliege. Obwohl es rechtlich möglich wäre.
                  Und ich bezahle die dafür, daß Sie Fliegen möglich machen. Das ist Ihr Job!
                  Der Verband möchte, dass in Zukunft alle Piloten frei und ohne grosse Restriktionen fliegen können.
                  Leider heisst das im Moment in der Aussenwirkung und Öffentlichkeitsarbeit: Verzicht aufs fliegen.
                  .
                  Also der Verband möchte nicht dir persönlich und als einzigem das Fliegen verbieten, sondern allen in Zukunft ermöglichen. Auch hat der Verband das Virus nicht ausgesetzt.
                  Und das du als einzelner jetzt mit dem «Flugverbot» haderst ist halt ein Kollateralschaden, aber offen gesagt ein kleiner!
                  .
                  Wenn du deine finanziellen Beiträge an den DHV falsch eingesetzt siehst, wer hindert dich daran aus dem DHV auszutreten, und einen eigenen Verein zu gründen? Du kennst ja so viele die genauso denken wie du. Zeit scheinst du auch zu haben. Also: Go for it!
                  .
                  Und wenn wir schon beim Verhalten von Dreijährigen sind:
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                    AW: Allgemeines Flugverbot?

                    Zitat von Bruno63 Beitrag anzeigen
                    Einzig der klitze kleine Übergang vom Handeln zum Fliegen ist verboten.
                    Ist wie mit dem Finger am Abzug. Einzig die klitze kleine Bewegung mit dem Finger ist verboten.

                    Kommentar


                      AW: Allgemeines Flugverbot?

                      Zitat von MURMEL Beitrag anzeigen
                      Quali, du hast überhaupt k........
                      Oh oh oh, Quali, das ist der falsche Name und das könnte suggeriereren es handele sich um Qualität. Also qualitativ gute Beiträge.

                      Also Quäki für ewig rumquäkender Troll oder vielleicht Quäli, denn er quält uns langsam schon etwas mit seinen Wiederholungen.

                      Bei mir kommt er jetzt in die Trollkiste.

                      Gruss

                      Bernd

                      Kommentar


                        AW: Allgemeines Flugverbot?

                        Zitat von mats Beitrag anzeigen
                        Und wenn wir schon beim Verhalten von Dreijährigen sind:
                        https://www.youtube.com/watch?v=QX_oy9614HQ
                        Hihiiiii, zu süß!

                        -

                        Was den Möchtegern-Moralaposteln hier im Thread leider sofort das Genick bricht ist der unglaublich widerliche, giftige, besserwisserische und belehrende Ton.
                        Glaubt nicht für eine Sekunde Ihr wärt auch nur nen HAUCH besser, als die, die hier gerne verantwortungsbewusst und im Einklang mit allen Quarantänebestimmungen fliegen würden.

                        Richtig eklig!

                        Kommentar


                          AW: Allgemeines Flugverbot?

                          Mal ganz abseits von Sinnhaftigkeit und Schlussfolgerungen:

                          Quaki hat sich die Mühe gemacht, von offiziellen Stellen ein Statement einzuholen – verbindlich oder nicht. Das ist mehr, als die Mehrzahl des Forums incl. mir selbst von sich behaupten kann.

                          Bernd
                          Die Natur bevorzugt den opportunistischen Mitläufer. Die Welt verändern werden aber die Querköpfe.

                          Kommentar


                            AW: Allgemeines Flugverbot?

                            Hallo Murmel,
                            es gibt vom DHV zugelassene Übungshänge, Schulungsgelände mit einer abfallenden Wiese. Schau mal in der Geländedatenbank nach.

                            Aber ich stelle die Frage einfacher und würde mich über eine Antwort von Uli freuen:
                            Darf ich auf einer Landewiese eines vom DHV zugelassenen Fluggebiets Aufziehübungen machen?

                            Kommentar


                              AW: Allgemeines Flugverbot?

                              Hi Quaki,
                              sollte sich an deinem Schreiben etwas sinnhaftes finden, werde ich mich für meinen Ausbruch entschuldigen.
                              Aber wo findest du in der DHV Datenbank "Übungsgelände", ich finde da nur Hang-, Schlepp- und UL-Gelände.
                              Und das zur Zulassung "Geländezulassung" :

                              Erlaubniserteilung nach § 25 LuftVG

                              Durch die Beauftragungsverordnung des Bundesverkehrsministeriums vom 16.12.1993 ist der Deutsche Hängegleiterverband e. V. (DHV) zuständig für die Erteilung der Erlaubnisse zum Starten und Landen mit Hängegleitern und Gleitsegeln außerhalb der genehmigten Flugplätze (§ 25 Abs. 1 LuftVG). "

                              Und auf diesen zugelassenen Startplätzen ist derzeit das Starten verboten und auf allen anderen Plätzen in Deutschland sowieso schon immer.

                              Für Übungshänge, an denen das Fliegen aufgrund ihrer Geändeneigung eigentlich nicht möglich ist, bedarf es meines Wissens keiner Zulassung.
                              Wenn du dann doch abhebst, ist es sowieso schon verboten. Und dieses Thema "unbeabsichtigtes Abheben" mußt du mal mit einem Juristen diskutieren, doof sind die Richter auch nicht.

                              Und wie gesagt,auf einer nicht öffentlichen Wiese kannst du alleine vermutlich mit deinem Gleitschirm auch einen Kopfstand machen.

                              Mit der Beschreibung der erlaubten Handlungen
                              "Dürfen Sie noch joggen oder spazieren gehen?

                              Ja, individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft bleiben weiterhin erlaubt. Beides stärkt sogar das Immunsystem und ist somit förderlich beim Schutz gegen Krankheiten. Allerdings sollten Sie auch beim Joggen oder Spaziergang möglichst allein bleiben oder sich nur von den Mitgliedern Ihres Haushaltes begleiten lassen, um ein Ansteckungsrisiko zu verringern. Versuchen Sie zudem, sich von anderen Joggern oder Spaziergängern fernzuhalten und mindestens die empfohlenen 1,5 Meter Abstand zu halten. "

                              ist das Groundhandeln alleine auf einer Wiese, wo man es dir erlaubt hat, sicherlich gedeckt. Abheben aber nicht.
                              Ob es derzeit klug und für uns alle förderlich ist,steht wieder auf einemanderen Blatt.
                              Zuletzt geändert von MURMEL; 24.03.2020, 23:05.

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                                AW: Allgemeines Flugverbot?

                                Hallo Murmel,
                                hier ein Beispiel:

                                BROSIHOF ÜBUNGSHANG Änderung melden



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                                Koordinaten N 48°02'59.38" E 8°04'06.96"
                                Höhe NN 988 m
                                Startrichtung W
                                Erschließung zu Fuß
                                Hängegleiter 1-sitzig / Schulung
                                Gleitschirme 1-sitzig / Schulung
                                Gäste? Ja

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                                Geländehalter Freiburgs Gleitschirmschule SKYTEC
                                Bemerkung Übungshang für Gleitschirme mit max. 70m Höhendifferenz. Flugbetrieb nach Absprache mit der Flugschule Skytec

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