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Blick nach vorne - Neustart nach Corona

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    AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

    Hallo Heinz,

    ich verstehe den Unmut zum Teil, allerdings sehe ich die Situation so:
    - Die Gelände waren geschlossen worden. Ob das überhaupt rechtswirksam war, lassen wir mal so stehen, es haben sich alle dran gehalten, Schwamm drüber.
    - Der DHV nimmt die Entscheidung zurück und übergibt sie den Geländehaltern
    - Eine Haftung hinsichtlich der Infizierung hätte weder für den DHV vorher bestanden noch besteht sie jetzt für den Geländehalter, solange es sich um volljährige rechtsfähige Personen handelt.
    - Der Geländehalter KANN jetzt entscheiden, ob und in welcher Art eine NUTZUNG erlaubt wird; der Geländehalter kann nun nach Anzahl der verfügbaren Personen, Mitgliedern und Größe des Geländes entscheiden, ob er
    a. das Gelände geschlossen läßt
    b. das Betreten nur für eine gewisse Anzahl Personen oder an bestimmten Tagen zulässt
    c. Nur Groundhandling oder auch Fliegen erlaubt
    d. alles freigibt, mit der Kontrolle durch einen Startleiter.
    Diese Entscheidungen kann er ohne Begründung sowieso fällen, denn es gibt kein Gesetz dass ein Fluggelände frei gibt!

    Die einzige Zusatzverantwortung des Halters gegenüber den Ordnungsbehörden ist meines Erachtens nach die Bereitstellung geeigneter Maßnahmen zur Einhaltung der Abstände.
    Existiert in dem Bundesland eine entsprechend restriktive Ausgangsbeschränkung, ist es NICHT der Geländehalter, der diese kontrollieren muss. Meine Empfehlung wäre in diesem Fall, das Gelände noch solange geschlossen zu lassen, da genaugenommen die Aufsicht nicht sichergestellt werden kann und die Öffung keinen Sinn macht, wenn keiner kommen darf.

    Ich schreibe bewusst "Geländehalter" und "Nutzung", geht ja auch ums Landebier.

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      AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

      Zitat von dobo Beitrag anzeigen
      Weiß jemand zufällig, welche Strafe droht, wenn man ohne Starterlaubnis fliegt.
      Ist dafür das Luftfahrtbundesamt zuständig?


      Du meinst wenn man in Deutschland von einem nicht zugelassenen Gelände startet?
      Das wird glaube ich gar nicht selten praktiziert in Deutschland, aber aktuell sind die Umstände sicher anders als sonst.

      Und spielt die Zustimmung des Eigentümers dabei eine Rolle? (Wenn er nicht zustimmt ist ja eh schon Mal ganz schlecht)
      https://

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        AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

        Zitat von Born2Fly Beitrag anzeigen
        Und spielt die Zustimmung des Eigentümers dabei eine Rolle?
        Natürlich nicht, sonst könnte der Grundstückseigner sich seinen eigenen Startplatz erlauben.
        Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!

        BGD Cure 2 / Gin Genie Lite 2 / Air3 7.3+ und Bräuninger SensBox(Backup)

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          AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

          Ich meine, welches Risiko gehst du ein, wenn du z. B. glaubst du dürftest legal fliegen, hinterher stellt sich heraus, du hast dich geirrt.
          Oder auch das leuchtende Beispiel mit der Baumlandung in Oberfranken. Dort steht im Pressebericht, der Pilot bekommt eine Anzeige wegen Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung (vermutlich 150 Euro) und eine Anzeige weil er keine Starterlaubnis hatte. Ist hier die Luftfahrtbehörde zuständig und was kostet dann so was. Ich hab mal gehört, dass so was dann schnell einige Tausend Euros kosten kann, stimmt das?

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            AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

            Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
            Lt. Rückfrage bei einem Ordnungsamt (nicht von mir) 5000,-- €
            Und wenn du sagst, du hast es nicht gewusst, musst du das doppelte bezahlen, weil du sie für doof verschaukeln wolltest.
            Glaubst du ernsthaft, das nimmt dir jemand ab ?

            Kommentar


              AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

              Zitat von dobo Beitrag anzeigen
              Ich meine, welches Risiko gehst du ein, wenn du z. B. glaubst du dürftest legal fliegen, hinterher stellt sich heraus, du hast dich geirrt.
              Oder auch das leuchtende Beispiel mit der Baumlandung in Oberfranken. Dort steht im Pressebericht, der Pilot bekommt eine Anzeige wegen Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung (vermutlich 150 Euro) und eine Anzeige weil er keine Starterlaubnis hatte. Ist hier die Luftfahrtbehörde zuständig und was kostet dann so was. Ich hab mal gehört, dass so was dann schnell einige Tausend Euros kosten kann, stimmt das?
              Unabhängig von der Corona-Sondersituation ist ein Start in D von einem nicht zugelassenen Startplatz (also auch ein Start von einem zwar zugelassenen, aber aktuell gesperrten Startplatz) illegal. Für das Strafmaß hat sich der Gesetzgeber eine ziemlich breite Bandbreite gelassen. Je nach Schwere des illegalen Eingriffes in den Luftverkehr geht das von einer Ordnungswidrigkeit bis hin zur Straftat, die mit Gefängnis bis zu 5 Jahren geahndet werden kann.

              Wie der Richter dann im Einzelfall die Schwere des Vergehens beurteilt, weiß nur der Richter. Und ob da jetzt die Corona-Thematik eine Rolle spielt steht auch in den Sternen. Ein von mir hier schon mal konstruierter Fall, dass z.B. durch einen als illegal eingestuften Gleitschirmflug ein Rettungshubschrauber behindert wird, dessen Besatzung wegen Corona momentan nicht mit Gleitschirmfliegern in der Luft gerechnet hat, könnte sich theoretisch schon auf das Strafmaß auswirken.

              Das ist aber alles graue Theorie und ich persönlich möchte momentan nicht das Versuchskaninchen spielen, um herauszufinden, wie es dann wirklich abläuft. Ich habe mir noch zwei Wochen Geduld auferlegt und wir im Verein werden die Situation bzgl. Wiederöffnung unserer Gelände Ende April neu bewerten.

              Nichtsdestotrotz sehe ich den DHV in der Pflicht, für alle 16 Bundesländer die rechtliche Situation laufend abzuklären. Das muss von Verbandsseite passieren. Momentan ist das sicher eine Sisyphos-Aufgabe, da die Behörden ja selbst täglich neue (Halb)Infos bekommen, mit der Situation überfordert sind und ihre Prioritäten sicher nicht auf uns Gleitschirmflieger gelegt haben. Aber Kernaufgabe unseres Verbandes ist, sich für das freie Fliegen einzusetzen und gerade in diesen Zeiten ist da alle Energie und Engagement, natürlich mit diplomatischem Augenmaß, gefragt.

              Corona wird unser tägliches Leben mindestens bis zu flächendeckend verfügbaren Impfungen beeinflussen. Das kann bis weit in 2021 dauern. Aber es kann und muss auch möglich sein, in diesen Zeiten wieder zu Fliegen. Und dafür müssen wir und unser Verband kämpfen.

              Wie gesagt, bis Ende April übe ich mich noch in Geduld. Spätestens wenn in den Nachbarländern wieder munter geflogen wird (CZ fliegt, CH soll nicht, ist aber legal, A ab Mai wieder legal,...), ist es aber an der Zeit, den Kopf nicht mehr in den Sand zu stecken. Dann müssen wir - am besten alle zusammen - für unsere Freiheit kämpfen.

              Gruß

              Uli

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                AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

                Zitat von Heinz Pusse Beitrag anzeigen
                An alle Vereine kann ich nur appellieren, laßt eure Gelände zu bis es eine genaue Regelung gibt. Und wenn der DHV das nicht hinbekommt, sollte man den Vorstand in Frage stellen.
                Ich möchte mal eine Lanze für unseren Verband brechen. Die Situation ist außerordentlich, schwierig und unübersichtlich. Selbst andere, beispielsweise der Sachverständigenrat ist ratlos, wie die Lage zu bewerten ist. Zwar geht es da um die grundsätzlichere Abschätzung der ShutDown Folgen für die Wirtschaft und alle Bürger Deutschlands und Europas, aber offensichtlich haben die auch keine Ahnung.

                Zitat: "Der Sachverständigenrat (SVR) hat sich in einem Gastbeitrag für die FAZ zu einer „Exit-Strategie für Deutschland“ geäußert. Auch für ökonomische Laien ist unschwer zu erkennen, wie groß die Ratlosigkeit in diesem Gremium ist.
                [...]
                Die einzige Schlussfolgerung, die Politiker aus diesem Beratungsvakuum der führenden Volkswirtinnen und Volkswirte Deutschlands ziehen werden, ist, dass sie sich in ihren Entscheidungen nur auf die Fachleute aus der medizinischen Wissenschaft stützen können. Im Übrigen werden sie sich mit den Unternehmern und Wirtschaftsverbänden verständigen. Dass dabei die zentralen gesamtwirtschaftlichen Zusammenhänge hinreichend und schnell berücksichtigt werden, so dass das Wohl aller Bürger bestmöglich geschützt wird, ist leider mehr als unwahrscheinlich."
                Quelle: Ausverkauf des Sachverstandes

                PS: Ich halte mich an alle Regeln, ich fordere keine Flugfreigabe, ich lese lediglich (auch) kritische Artikel und weise zum Diskussionszwecke darauf hin.

                Kommentar


                  AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

                  Zitat von dobo Beitrag anzeigen
                  Ich meine, welches Risiko gehst du ein, wenn du z. B. glaubst du dürftest legal fliegen, hinterher stellt sich heraus, du hast dich geirrt.
                  Oder auch das leuchtende Beispiel mit der Baumlandung in Oberfranken. Dort steht im Pressebericht, der Pilot bekommt eine Anzeige wegen Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung (vermutlich 150 Euro) und eine Anzeige weil er keine Starterlaubnis hatte. Ist hier die Luftfahrtbehörde zuständig und was kostet dann so was. Ich hab mal gehört, dass so was dann schnell einige Tausend Euros kosten kann, stimmt das?
                  Hatten wir schon mal.

                  https://www.gleitschirmdrachenforum....in-Deutschland

                  Am besten gleich zum sinnvollsten Beitrag im Faden springen

                  https://www.gleitschirmdrachenforum....l=1#post435230

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                    AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

                    Ja danke, hab ich mir schon so ähnlich gedacht.
                    Schadet aber wohl nicht, sich das alle paar Jahre mal vor Augen zu halten,
                    bevor man auf dumme Gedanken kommt.

                    Ich bleibe auch noch mindestens 2 Wochen brav zu Hause.

                    Kommentar


                      AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

                      Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

                      Dafür hast Du das Fach LUFTRECHT in der Ausbildung. Schon vergessen?

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                        AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

                        Ne, vor 25 Jahren war das alles noch ganz anders.

                        Mich hätte es halt etwas konkreter und aktueller interessiert.

                        Kommentar


                          AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

                          Zitat von Heinz Pusse Beitrag anzeigen
                          An alle Vereine kann ich nur appellieren, laßt eure Gelände zu bis es eine genaue Regelung gibt. Und wenn der DHV das nicht hinbekommt, sollte man den Vorstand in Frage stellen.
                          Wenn der DHV so viel Vertrauen in seine Vereine setzt um ihnen die Entscheidung zu überlassen ob sie ihr Fluggebiet wieder öffnen können und sich jetzt einige darüber beschweren, das ihnen zu viel Verantwortung übertragen wurde sollten diejenigen sich mal überlegen ob diese Vereine ihren Vorstand nicht gegen andere austauschen, die mit Verantwortung umgehen können.
                          Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!

                          BGD Cure 2 / Gin Genie Lite 2 / Air3 7.3+ und Bräuninger SensBox(Backup)

                          Kommentar


                            AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

                            Da steht alles zum Bußgeld.

                            LVG

                            Dritter Abschnitt
                            Straf- und Bußgeldvorschriften

                            § 58

                            Kommentar


                              AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

                              Interessanterweise verweist der DHV in seiner Anordnung vom 19.03. https://www.dhv.de/fileadmin/user_up...19.03.2020.pdf explizit auf §60 LuftVG:

                              Wir verweisen auf die strafrechtlichen Konsequenzen gem. LuftVG § 60 Abs 1 Nr.4
                              Danach https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/__60.html wäre ein Start ohne vorliegende Genehmigung mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe zu ahnden. Damit wäre es keine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße abgetan ist, sondern eine Straftat mit Konsequenzen wie Eintrag ins Strafregister (Vorstrafe).

                              Keine Ahnung, wie das von den Behörden und der Rechtsprechung gehandhabt wird.

                              Kommentar


                                AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

                                Zitat von MURMEL Beitrag anzeigen
                                Da steht alles zum Bußgeld.

                                LVG

                                Dritter Abschnitt
                                Straf- und Bußgeldvorschriften

                                § 58
                                Ich denken, das muss man genau lesen. § 58 Absatz 8a:

                                8a. als Führer eines Luftfahrzeugs entgegen § 25 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 oder 3 startet oder landet,

                                In § 25 LufvVG steht

                                (1) Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten und landen, wenn der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte zugestimmt und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat. Für Starts und Landungen von nicht motorgetriebenen Luftsportgeräten tritt an die Stelle der Erlaubnis der Luftfahrtbehörde die Erlaubnis des Beauftragten nach § 31c; dieser hat die Zustimmung der Luftfahrtbehörde einzuholen, wenn das Außenlandegelände weniger als 5 Kilometer von einem Flugplatz entfernt ist. Luftfahrzeuge dürfen außerdem auf Flugplätzen

                                1. außerhalb der in der Flugplatzgenehmigung festgelegten Start- oder Landebahnen oder
                                2. außerhalb der Betriebsstunden des Flugplatzes oder
                                3. innerhalb von Betriebsbeschränkungszeiten für den Flugplatz

                                nur starten und landen, wenn der Flugplatzunternehmer zugestimmt und die Genehmigungsbehörde eine Erlaubnis erteilt hat. Die Erlaubnis nach Satz 1, 2 oder 3 kann allgemein oder im Einzelfall erteilt, mit Auflagen verbunden und befristet werden.
                                Eine Ordnungswirdrigkeit ist es nach §58 Abs 8a nur, wenn 2. außerhalb der Betriebsstunden des Flugplatzes oder 3. innerhalb von Betriebsbeschränkungszeiten für den Flugplatz gestartet oder gelandet wird.


                                Satz 1 und Satz 3, Nr. 1 sind in §60 Abs 1 Nr. 4 angesprochen

                                Wer
                                ...
                                4. als Führer eines Luftfahrzeugs entgegen § 25 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 3 Nr. 1 startet oder landet,
                                ...
                                wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
                                Aber wie oben schon geschrieben, keine Ahnung, wie das in der Praxis gehandhabt wird. Ich würde es auf jeden Fall nicht darauf ankommen lassen.
                                Zuletzt geändert von Michael Buck; 17.04.2020, 15:31.

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