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Blick nach vorne - Neustart nach Corona

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    AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

    So ist es geregelt : Allgemein in § 25, der aber für uns nicht zutrifft (weil nicht motorgetriebene Luftsportgeräte),
    deshalb § 31c, wo die Zulassung der Gelände an juristische Personen privaten Rechts delegiert worden ist, bei uns der DHV.
    In § 25 steht auch, dass wir bauartbedingt auch ausserhalb von Flugplätzen landen dürfen.


    Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
    § 25
    (1) Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten und landen, wenn der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte zugestimmt und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat. Für Starts und Landungen von nicht motorgetriebenen Luftsportgeräten tritt an die Stelle der Erlaubnis der Luftfahrtbehörde die Erlaubnis des Beauftragten nach § 31c; dieser hat die Zustimmung der Luftfahrtbehörde einzuholen, wenn das Außenlandegelände weniger als 5 Kilometer von einem Flugplatz entfernt ist. Luftfahrzeuge dürfen außerdem auf Flugplätzen

    1.
    außerhalb der in der Flugplatzgenehmigung festgelegten Start- oder Landebahnen oder
    2.
    außerhalb der Betriebsstunden des Flugplatzes oder
    3.
    innerhalb von Betriebsbeschränkungszeiten für den Flugplatz

    nur starten und landen, wenn der Flugplatzunternehmer zugestimmt und die Genehmigungsbehörde eine Erlaubnis erteilt hat. Die Erlaubnis nach Satz 1, 2 oder 3 kann allgemein oder im Einzelfall erteilt, mit Auflagen verbunden und befristet werden.

    Einer Erlaubnis und Zustimmung nach Absatz 1 bedarf es nicht, wenn

    1.
    der Ort der Landung infolge der Eigenschaften des Luftfahrzeugs nicht vorausbestimmbar ist,


    Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
    § 31c
    Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates juristische Personen des privaten Rechts mit der Wahrnehmung folgender Aufgaben im Zusammenhang mit der Benutzung des Luftraums durch Freiballone, Luftsportgeräte und Flugmodelle zu beauftragen:

    1.
    Muster- und Verkehrszulassung (§ 2),
    2.
    Erteilung der Erlaubnis für Luftfahrtpersonal (§ 4),
    3.
    Erteilung der Erlaubnis für die Ausbildung (§ 5),
    4.
    Erteilung der Erlaubnis zum Starten und Landen außerhalb der genehmigten Flugplätze (§ 25) für nicht motorgetriebene Luftsportgeräte,
    5.
    Aufsicht über den Betrieb von Luftsportgeräten auf Flugplätzen und Geländen, wenn beide ausschließlich dem Betrieb von Luftsportgeräten dienen (§ 29 Abs. 1 und 4),
    6.
    Erhebung von Kosten nach der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung.

    Satz 1 findet Anwendung auf Segelflugzeuge, sofern das betreffende Land für seinen Aufgabenbereich (§ 31 Abs. 2) zustimmt.



    Und dann zu den Straf- und Bußgeldvorschriften :



    § 60
    (1) Wer

    1.
    ein Luftfahrzeug führt, das nicht zum Luftverkehr zugelassen ist, oder als Halter einem Dritten das Führen eines solchen Luftfahrzeugs gestattet,
    2.
    ein Luftfahrzeug ohne die Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 führt oder bedient oder als Halter eines Luftfahrzeugs die Führung oder das Bedienen Dritten, denen diese Erlaubnis nicht erteilt ist, gestattet,
    3.
    praktische Flugausbildung ohne eine Lehrberechtigung nach § 5 Abs. 3 erteilt,
    4.
    als Führer eines Luftfahrzeugs entgegen § 25 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 3 Nr. 1 startet oder landet,
    5.
    ohne Erlaubnis nach § 27 Abs. 1 Satz 1 Stoffe oder Gegenstände, die durch Rechtsverordnung nach § 32 Abs. 1 Nr. 7 als gefährliche Güter bestimmt sind, mit Luftfahrzeugen befördert,
    6.
    ohne Erlaubnis nach § 27 Abs. 2 Satz 1 Stoffe oder Gegenstände, die durch Rechtsverordnung als gefährliche Güter bestimmt sind, ohne Erlaubnis in Luftfahrzeugen im Handgepäck mit sich führt oder an sich trägt,
    7.
    entgegen § 27 Abs. 3 Satz 1 elektronische Geräte betreibt,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.


    Interessanterweise spricht man im übergeordneten Abschnitt III von Straf- und Bußgeldvorschirften,

    im darin enthaltenen § 58 wird von ordnungswidrig gesprochen, in § 60 wird gar nicht von Ordnungswidrigkeit oder Straftat gesprochen, da steht nur das Strafmaß. Vermutlich ist das aber ja gar nicht notwendig wegen der Höhe der angedrohten Strafen.


    Zum Unterschied zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit findet man eine Menge, aber Verstoß gegen § 60 ist wohl eine Straftat.
    Und es wird kein Bußgeld (Ordnungswidrigkeit) sondern eine Geldstrafe oder Gefängnisstrafe verhängt.
    Zuletzt geändert von MURMEL; 17.04.2020, 21:16.

    Kommentar


      AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

      Lockerungen in RLP inclusive. Benutzung von Sportanlagen.

      Kommentar


        AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

        Luftsport wird sogar explizit unter den zulässigen Sportarten erwähnt.

        Kommentar


          AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

          RLP macht'S, Hessen (noch) nicht.
          Es lebe der Föderalismus.

          Im Endeffekt bleibt die Frage, ob ein Fluggelände eine Sportstätte ist.
          Das sollte der DHV schleunigst klären.

          Kommentar


            AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

            Die Regelung von RLP ist ein guter Anfang. Hoffentlich ziehen andere Bundesländer bald nach.

            Ein nicht zu unterschätzendes Problem wird die zeitliche Abfolge der Wiedereröffnung der Gelände sein. Auch wenn Rechtssicherheit in dem einen oder anderen Bundesland wieder hergestellt ist will vermutlich kein Verein der erste sein, der aufsperrt, da er nicht ganz unbegründet einen Ansturm von ausgehungerten fluggeilen Piloten erwartet, die allein schon wegen ihrer zu großen Anzahl die Wiederöffnung des Geländes sofort gefährden könnten. Hier wird sich bei "Hotspots" eine vorübergehende Beschränkung z.B. auf Vereinsmitglieder, evtl. mit Startleitereinsatz kaum vermeiden lassen.

            Je mehr Gelände möglichst frühzeitig - selbstverständlich mit Rechtssicherheit - wieder aufmachen, um so mehr wird sich der Andrang entzerren. Hier empfiehlt sich eine Absprache mit Nachbarvereinen, die dann evtl. alle gleichzeitig aufmachen und so für eine bessere Verteilung sorgen.

            Wie schnell es dann wieder in Richtung "Normalität", d.h. Starterlaubnis auch für Gäste, übergehen kann, hängt primär vom Verhalten von uns Piloten ab. Das bedeutet, dass man evtl. auch mal ohne großes Murren unverrichteter Dinge wieder abzieht, weil die Situation vor Ort den einen oder anderen Flug corona-bedingt nicht zulässt.

            Vorteilhaft ist dabei, dass der DHV-XC noch ruht und daher zumindest kein Wettbewerbsdruck die Flugentscheidung beeinflusst.

            Gruß

            Uli

            Kommentar


              AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

              will vermutlich kein Verein der erste sein, der aufsperrt, da er nicht ganz unbegründet einen Ansturm von ausgehungerten fluggeilen Piloten erwartet,

              Da der Geländehalter die uneingeschränkte Entscheidungsgewalt hat, sollten es mit etwas Kreativität nicht schwer sein, Lösungen zu finden.

              Bei uns macht nächste Woche der Wertstoffhof wieder auf (Ist mir unklar, warum er zu gemacht wurde, aber der Staat kann seine Bediensteten ja bei vollen Bezügen heimschicken), aber immerhin, an geraden Tagen muss mein Auto eine gerade Nummer haben, un ungeraden eine ungerade.

              Könnte man auf den Geburtstag abändern oder die Schirmfarbe , dann bei stärkeren Bedingungen nur B-Schein, Vor-Nachmittag usw.

              Wo ein Wille ist, ist auch ein Gebüsch!

              Kommentar


                AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

                Da der Geländehalter die uneingeschränkte Entscheidungsgewalt hat, sollten es mit etwas Kreativität nicht schwer sein, Lösungen zu finden.
                Das Problem wird sein, daß absolut niemand Lust hat, da dann Polizei zu spielen und entsprechend komplexere Regelungen zu kontrollieren.

                Die nationalistische Lösung, die bekanntlich auch die EU Staaten gezogen haben, ist die am einfachsten umsetzbare. Sprich anfangs geht das Gelände halt nur für den lokalen Verein auf. Zumal ziemlich genau das auch im Sinne der Gemeinden vor Ort sein dürfte, die wollen nämlich aktuell so wenig wie möglich Leute von weiter weg sehen.

                Hinzu kommt, daß die Abstandsregeln faktisch die Geländekapazitäten deutlich stärker deckeln. Je nach verfügbaren Platz vor Ort teilweise auf weniger als die Hälfte. Da ist dann an so manchem Gelände nicht mal mehr genug Platz für die eigenen Vereinsmitglieder.

                Wie schnell es dann wieder in Richtung "Normalität", d.h. Starterlaubnis auch für Gäste, übergehen kann, hängt primär vom Verhalten von uns Piloten ab. Das bedeutet, dass man evtl. auch mal ohne großes Murren unverrichteter Dinge wieder abzieht, weil die Situation vor Ort den einen oder anderen Flug corona-bedingt nicht zulässt.
                Da ist viel dran und leider fällt genau das vielen schwer, wenn es vor Ort nicht geht. Aber wer aktuell 200 km fahren muß, um ein geöffnetes Gelände zu finden, sollte das einfach tunlichst lassen. Es mag 1x gehen, aber sobald sich das rumspricht und so was mehr Leute machen, ist das Gelände dann zu. Aktuell ist King, wer vor Ort selber was regeln kann.

                Hoffen wir, daß die RLP Regelung sich schnell verbreitet und auch die Vereinsklauseln schnell fallen.
                Wenn es piept - eindrehen...

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                  AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

                  Also die ersten Vereine in RLP haben Ihre Gelände ab Montag wieder geöffnet. Alle haben Einschränkungen vormuliert und diese auch kommuniziert.
                  Es muss sich also ganz genau beim Geländehalter informiert werden, ob und mit welchen Einschränkungen Flugbetrieb möglich ist.
                  Aber am Montag ist eh erst mal Starkwind angesagt

                  Kommentar


                    AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

                    Ich habe mich auf der FB Seite des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg einmal mit der Frage ob Individualsport im Ländle verboten sei, an das Staatsministerium gewandt.

                    Ohne entsprechende Genehmigung fällt unser Flugtraining wohl aus...

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                      AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

                      Leider werden in BW alle Start- und Landeplätze als Sportstätten klassifiziert.

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                        AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

                        @Don:

                        Woher hast Du das?
                        Sind ja erst mal Fluggelände.

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                          AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

                          Ohne entsprechende Genehmigung fällt unser Flugtraining wohl aus...
                          Flugtraining? Wenn das in irgend einer Weise ein organisiertes Training als Angebot für Dritte ist, dann ist die Durchführung in allen Bundesländern untersagt und es wird keine derzeit Genehmigung geben. Das hat der DHV recht deutlich an alle Flugschulen kommuniziert. Daß sich daran vor dem 4. Mai was ändert ist leider utopisch.

                          Alle expliziten Vereinsaktivitäten sind aktuell sehr schwierig und bedürfen einer Genehmigung. Individualsportler können teilweise was machen, brauchen dafür aber ein nicht-gesperrtes Gelände. Und gehen ein gewisses Risiko ein, trotzdem nach der Landung Ärger zu bekommen. Bei einem Streckenflug, wo man den Landeplatz nicht vorher weiß, ist das gar nicht so leicht zu eruieren, wie hoch das Risiko wohl sein mag.

                          Wer Hike-und-fly von nicht zugelassenen, aber sonst meist geduldeten Startplätzen macht, lebt aktuell recht riskant. Und verheizt den Startplatz mit gewisser Wahrscheinlichkeit. Das sollte man nicht machen.

                          Längere Anreisen zu Startplätzen fremder Vereine sollte man im Moment dringend unterlassen. Das bringt nur Frust für alle. Gäste von weitab sind aktuell nirgends wirklich willkommen. Leider.

                          Wir hoffen alle dringend auf Besserung. Der DHV macht wirklich, was er kann und zeigt vorbildlichen Einsatz. Das kann man ruhig mal anerkennen.

                          Ferner bekommen wir nach einem recht trockenen Aprilanfang jetzt eine starke und sehr stark abtrocknende Ostwindlage. Sobald das danach fliegbar wird ist grundsätzlich mit anspruchsvollen Hammer-Bedingungen und starker Frühjahrsthermik zu rechnen. Für alle unerfahrenen Piloten ohne gutes Wintertraining ist das ein absolut nicht zu empfehlender Kickstart. Da kann ich nur an die Vernunft appellieren. Die Situation ist einfach so wie sie ist. Redet sie euch nicht schön. Sich aktuell in die Tannen zu hängen wird mit Sicherheit eine besonders miese Erfahrung.
                          Wenn es piept - eindrehen...

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                            AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

                            Zitat von marcel1 Beitrag anzeigen
                            Flugtraining?
                            Unglückliche Wortwahl? Ich hatte gehofft, daß dies im Sinne von "Wer rastet, der rostet." verstanden wird.
                            Zitat von marcel1 Beitrag anzeigen
                            Ferner bekommen wir nach einem recht trockenen Aprilanfang jetzt eine starke und sehr stark abtrocknende Ostwindlage. Sobald das danach fliegbar wird ist grundsätzlich mit anspruchsvollen Hammer-Bedingungen und starker Frühjahrsthermik zu rechnen. Für alle unerfahrenen Piloten ohne gutes Wintertraining ist das ein absolut nicht zu empfehlender Kickstart. Da kann ich nur an die Vernunft appellieren. Die Situation ist einfach so wie sie ist. Redet sie euch nicht schön. Sich aktuell in die Tannen zu hängen wird mit Sicherheit eine besonders miese Erfahrung.
                            Genau das. Ich bin seit Anfang März nicht mehr richtig in die Luft gekommen.
                            Zugegeben: Einen Tag vor Schließung der Gelände hat's noch mal für einen Abgleiter gereicht. Das war's.

                            Das ist zuwenig um fit zu bleiben.

                            Thüringen und Rheinland-Pfalz laßen dem Luftsport Raum. Warum auch nicht?

                            Man kann sich doch auf Folgendes einigen:
                            • Keine Tandemflüge, eventuell ausgenommen Mitglieder eines Haushaltes;
                            • Beschränkung auf Walk & Fly (keine Nutzung von Bergbahnen, keine gemeinsamen Auffahrten)
                            • Aussetzen klassischer Vereinsaktivitäten wie Versammlungen, Ausflüge, Grillabende etc.
                            • Einhalten des vorgegebenen Mindestabstandes zwischen einzelnen Personen, eine unvermeidbare Unterschreitung bedarf der Nutzung eines Mundschutzes bei allen Beteiligten;

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                              AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

                              Zitat von DonQuijote Beitrag anzeigen
                              Leider werden in BW alle Start- und Landeplätze als Sportstätten klassifiziert.
                              Und wie nennen sich die Orte wo die Fußballbundesliga-Vereine gerade in Kleingruppen trainieren? ... ;-)

                              VG

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                                AW: Blick nach vorne - Neustart nach Corona

                                Und wie nennen sich die Orte wo die Fußballbundesliga-Vereine gerade in Kleingruppen trainieren? ... ;-)
                                Arbeitsplatz für Neureiche.
                                Wenn es piept - eindrehen...

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