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    #16
    @ Walter

    Original geschrieben von Kepplinger Walter


    Diese Vorschrift hat so viel Gewicht, wie ein Einberufungsbefehl zum Bundesheer, ausgestellt von Portier des Verteidigungsministeriums
    Walter
    also ich bin mir da nicht so sicher...

    Die Bezeichnung als "Erlass" ist für die rechtliche Qualität ja irrelevant, sofern es sich dennoch um eine rechtswirksam erlassenen (Durchführungs-)Verodnung handelt, oder?.

    Kommentar


      #17
      @Vroni
      Auch wenn DU dir nicht sicher bist. Es ist so wie ich sage.
      Juristische Diskussionen mit Laien bringen nichts.
      Es handelt sich beim gegenständlichen Erlass eben nicht um
      eine rechtswirksam erlassenen (Durchführungs-)Verordnung.
      Walter

      Kommentar


        #18
        @ walter

        Original geschrieben von Kepplinger Walter
        @Vroni

        Juristische Diskussionen mit Laien bringen nichts.
        Es handelt sich beim gegenständlichen Erlass eben nicht um
        eine rechtswirksam erlassenen (Durchführungs-)Verordnung.
        Walter
        wieso bist du dir so sicher, dass ich ein Laie bin?
        und woher weisst du so genau, dass der Erlass nicht als Verordnung qualifiziert (Walter-Mayer)werden kann?
        Ich werde mich mit der Qualität dieses Erlasses in nächster Zeit jedenfalls eingehender beschäftigen (und auch sein "Erzeuger" interwiewen)

        Kommentar


          #19
          Re: @ walter

          Original geschrieben von Vroni
          wieso bist du dir so sicher, dass ich ein Laie bin?
          und woher weisst du so genau, dass der Erlass nicht als Verordnung qualifiziert (Walter-Mayer)werden kann?
          Ich werde mich mit der Qualität dieses Erlasses in nächster Zeit jedenfalls eingehender beschäftigen (und auch sein "Erzeuger" interwiewen)
          Vroni, mach das. Du wirst zum gleichen Schluss kommen. Ich beschäftige mich mit der Materie schon seit Jahren. Am Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht der Uni-Salzburg beschäftigen sich namhafte Professoren intensiv mit diesem Erlass und kommen zum gleichen Ergebnis. Walter-Mayer und Öhlinger behandeln das Thema auch sehr ausführlich.
          Der Erlass nur ein Stück Papier ohne jede Rechtswirkung für außenstehende Rechtsunterworfene. Rechtswirkung könnte er u. U. nur für weisungsgebundene Beamte haben.
          Du findest einiges zu diesem Thema schon in diesem Forum unter
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          Walter

          Kommentar


            #20
            @ Vroni
            Gut dargestellt ist das Thema auch in "Allgemeines Verwaltungsrecht" Bernhard Raschauer RZ 771ff
            Walter

            Kommentar


              #21
              WOW walter,
              DAS nenn ich ne breitseite. Respekt.
              Nach dem Start ist vor der Landung

              Kommentar


                #22
                Es wurden gegen Flieger schon Verwaltungsstrafverfahren geführt, die gegen eine der im Erlass festgeschriebenen Regeln verstoßen haben.
                Sie hätten bei richtiger Reaktion die verhängten Stafen nicht zahlen müssen.
                Wer künftig mit einem solchen Problem konfrontiert wird, kann sich direkt an mich wenden.
                Walter

                Kommentar


                  #23
                  @Walter

                  Ich werde mal schauen, was der Herr Prof. Raschauer spricht.
                  Dann reden wir weiter.
                  Nach deiner Theorie wären also sämtliche "Erlässe" aller Bundes- u. Landesbehörden ein rechtliches "Nichts"?
                  Vroni

                  Kommentar


                    #24
                    Re: @Walter

                    Original geschrieben von Vroni
                    Ich werde mal schauen, was der Herr Prof. Raschauer spricht.
                    Dann reden wir weiter.
                    Nach deiner Theorie wären also sämtliche "Erlässe" aller Bundes- u. Landesbehörden ein rechtliches "Nichts"?
                    Vroni
                    Also Vroni, DAS habe ich nie gesagt!
                    Ich habe gesagt der österreichische HG/PG-Erlass ist ein rechtliches Nichts. Also genau lesen, was ich schreibe.
                    Eine weitere Diskussion sollten wir direkt per email führen, weil die Forumsteilnehmer sich bei solchen Diskussionen eher langweilen.
                    Walter
                    p.s. Wenn du dich einliest, beachte besonders: Stufenbau der Rechtsordnung und Fehlerkalkül!

                    Kommentar


                      #25
                      @Walter

                      Hy Walter, Hy Forumsgemeinde!

                      Also soweit ich jetzt mitgelesen habe is es Vorschrift mit einer geeigneten Kopfbedeckung (kein Turban) :-) zu fliegen.
                      Sprich ich könnt mir jetzt einfach nen Skihelm aufsetzten der sauber aerodynamisch ist und im endeffekt im Fall eines Zwischenfalles nichts helfen würde?!

                      Ich frag deswegen, denn beim Hangsoaren im Hochsommer wenn man sich total einpackeln muss und Schwitz wie ein ...... dann würd ich lieber ohne allem Fliegen, nur Gurtzeug.

                      Tu ich dass bin ich ja Vorschriftswidrig unterwegs?!

                      Bitte um kurze aufklärung!

                      Danke Dir

                      lg
                      Johannes
                      c u at the cloudbase

                      Kommentar


                        #26
                        Startleiter

                        Frage an Roland ( oder an die Juristen ) :

                        Was qualifiziert eigentlich einen "Startleiter" ?

                        Wo liegt sein Veratwortungsbereich ?

                        Kann er überhaupt für irgendetwas verantwortlich gemacht werden ?

                        Kommentar


                          #27
                          @ Johannes
                          Ein Problem dieses Forums ist, dass von den meisten nur die letzten paar postings gelesen werden. Es steht aber schon alles da.
                          Hier nochmal:
                          Da ein Erlass nicht das geeignete (verfassungsmäßig vorgesehene) Mittel zur Festlegung von Normen an Rechtsunterworfene ist, ist der Erlass verfassungswidrig und somit für den Verwaltungsgerichtshof nicht einmal existent.
                          Obwohl natürlich Helm, Retter und Protektor zu empfehlen sind, gibt es somit keine rechtsgültige Norm die das vorschreibt. Fliegen "ohne" kann daher keine nachteiligen Konsequenzen für den Piloten haben.
                          Da ich schon genug gesteinigt worden bin: nehmt diese Info oder nehmt sie nicht.
                          Ernste Anfragen können aber direkt an mich gerichtet werden.
                          Walter

                          Nachtrag: Betrifft die Rechtslage in A


                          Im privaten mailverkehr mit mir hat Vroni übrigens auch die Verfassungswidrigkeit des Erlasses bejaht. Vroni sieht sie derzeit nur in der fehlenden Kundmachung, was aber nur einer von vielen Gründen für die tatsächliche Verfassungswidrigkeit des Erlasses ist. Da für diesen Erlass das für sonstige Rechtsnormen gültige Fehlerkalkül nicht gilt, braucht er von Rechtsunterworfenen auch nicht befolgt zu werden.
                          Anders wäre z. B. das bei verfassungsmäßig "richtig" zu Stande gekommenen Gesetzen. Die müssen, auch wenn sie offenkundig verfassungswidrig sind, so lange eingehalten werden bis der Verfassungsgerichtshof sie aufhebt.
                          Gruß
                          Walter

                          Kommentar


                            #28
                            @Walter

                            Sorry für die Umstände, dass du alles zweimal schreiben musstest!
                            Ich dachte ich hätte alles gelesen, und habs noch net ganz kapiert!

                            Danke für deine Bemühungen!

                            Lg
                            JOhannes
                            c u at the cloudbase

                            Kommentar


                              #29
                              Zum Abschluss noch eine letzte Feststellung:

                              Es handelt sich nicht um eine von mir aufgestellte oder vertretene Theorie, sondern um geltendes Verfassungs- und Verwaltungsrecht (und den Stand der Rechtswissenschaft), wie sie von Walter, Mayer, Öhlinger und Raschauer in ihren Lehrbüchern auf zusammen wohl hundert Seiten sehr anschaulich dargestellt wird. Ich schließe mich dieser Darstellung gemeinsam mit anerkannten Rechtsprofessoren und professionellen Juristen an und gebe sie nur (zugegeben bruchstückhaft) hier wieder.
                              Walter

                              Kommentar


                                #30
                                Original geschrieben von Kepplinger Walter
                                ...was aber nur einer von vielen Gründen für die tatsächliche Verfassungswidrigkeit des Erlasses ist. ...
                                Gruß
                                Walter
                                Also wenn der Erlass scheinbar so offensichtlich verfassungswidrig ist, wäre doch die naheliegende Konsequenz daraus, Klage beim Verfassungsgerichtshof einzureichen. Ist so etwas geplant, oder wie ist der Stand der Dinge ?

                                Schönen Gruß
                                Otto

                                Kommentar

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