@ Walter
also ich bin mir da nicht so sicher...
Die Bezeichnung als "Erlass" ist für die rechtliche Qualität ja irrelevant, sofern es sich dennoch um eine rechtswirksam erlassenen (Durchführungs-)Verodnung handelt, oder?.
Original geschrieben von Kepplinger Walter
Diese Vorschrift hat so viel Gewicht, wie ein Einberufungsbefehl zum Bundesheer, ausgestellt von Portier des Verteidigungsministeriums
Walter
Diese Vorschrift hat so viel Gewicht, wie ein Einberufungsbefehl zum Bundesheer, ausgestellt von Portier des Verteidigungsministeriums
Walter
Die Bezeichnung als "Erlass" ist für die rechtliche Qualität ja irrelevant, sofern es sich dennoch um eine rechtswirksam erlassenen (Durchführungs-)Verodnung handelt, oder?.
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