@Setus:
Walter hat gesagt:
Luftfahrtgesetz (50 m Abstand zu Pisten Liften usw.) = sinnvoll da bereits Stillstände durch hängengebliebene Gleitschirme und gefährliche Situationen bei Starts auf der Piste (Skifahrer etc.)
Daher im Winter auf der Piste Startverbot. (so wie in den meisten Skigebieten)
Im Sommer keine Piste - daher auch keine Skifahrer. Ergo starten bei Einhaltung der Mindestabstände zu den Liften erlaubt.
Hast es jetzt kapiert ?
Jack
Walter hat gesagt:
Luftfahrtgesetz (50 m Abstand zu Pisten Liften usw.) = sinnvoll da bereits Stillstände durch hängengebliebene Gleitschirme und gefährliche Situationen bei Starts auf der Piste (Skifahrer etc.)
Daher im Winter auf der Piste Startverbot. (so wie in den meisten Skigebieten)
Im Sommer keine Piste - daher auch keine Skifahrer. Ergo starten bei Einhaltung der Mindestabstände zu den Liften erlaubt.
Hast es jetzt kapiert ?
Jack
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