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    #46
    So langsam beschleicht mich das Gefühl, dass hier das eigentliche Thema in den Hintergrund gerät - zumindest kann ich auf Anhieb nicht erkennen, was Politik an sich damit zu tun hätte...

    Falls es also noch jemanden interssieren sollte - hier meine Meinung zum "eigentlichen" Thema:

    Wohl jeder von uns hat vor dem Autoführerschein ein paar Runden auf einem Feldweg oder einem Parkplatz gedreht. Ich selbst hatte das "Glück" dass ich nachmittagelang in unserer Einfahrt rückwärts einparken "musste". Fazit: Wenn's alleine ums einparken geht war ich wohl besser als jeder Fahrschüler mit eben bestandener Prüfung - egal wie viele Fahrstunden er zuvor hatte...

    So - und jetzt das aber: Autofahren ist halt viel mehr als rückwärts einparken !

    Was heisst das jetzt für Julian ? Es ist ja absolut nix dagegen einzuwenden, auf einer Wiese Aufzeihübungen zu machen, Bodenhandling zu trainieren und vielleicht auch mal an einem kleinen Hügel ein paar Meter durch die Luft zu hopsen (auch wenn das natürlich "offiziell" auch verboten ist). Das Deine Schirmbeherrschung am Boden damit natürlich um Welten besser ist als die von 99% der A-Schein-Absolventen steht ausser Frage !

    Aber - und hier wieder der Vergleich zum Auto: Wenn ich perfekt rückwärts einparken kann und auch schon mal im zweiten Gang übern Feldweg gerollt bin - auf der Autobahn hab ich deswegen noch lange nix zu suchen !!!

    Also - ab mit Dir in eine Flugschule. Zeig denen, was Du mit dem Schirm schon drauf hast - wenn Du Glück hast (und wirklich so talentiert bist wie Du vorgibst) lässt sich so ein Grundkurs auch schneller bestätigen als vorgesehen. Denn glücklicherweise ist ja nicht die absolute Dauer vorgeschrieben, sondern bestimmte Lerninhalte. Und wenn Du die beherrscht, dann hast Du Dein Ausbildungsziel erreicht !!!

    Kommentar


      #47
      Original geschrieben von ShaunP
      Also - ab mit Dir in eine Flugschule. Zeig denen, was Du mit dem Schirm schon drauf hast - wenn Du Glück hast (und wirklich so talentiert bist wie Du vorgibst) lässt sich so ein Grundkurs auch schneller bestätigen als vorgesehen. Denn glücklicherweise ist ja nicht die absolute Dauer vorgeschrieben, sondern bestimmte Lerninhalte. Und wenn Du die beherrscht, dann hast Du Dein Ausbildungsziel erreicht !!!
      Hi Shaun

      Was Du geschrieben hast, würde ich fast unterzeichnen.

      Es ändert aber leider nichts an dem im ganzen Spiel wesentlichen Faktor "Julian hat keine Kohle"

      @Julian: Ich kann mir nicht vorstellen, daß irgendeine GS-Schule dieser Welt Dich durch z.B. einmaliges Vorfliegen direkt zur Prüfung lässt. Und das ganze auch noch umsonst.

      Deinen Bedenken zum Trotz, daß Du Dich dann outen würdest, würde ich ggf. folgendermaßen vorgehen.
      Angriff ist die beste Verteidigung.
      Gehe zu diversen Flugschulen und teile diesen mit, daß Du seit geraumer Zeit Schwarzflieger bist und diesen Zustand ändern möchtest. Teile den Flugschulen ebenfalls mit, daß Du Mittellos bist, gerne einen Sonderpreis hättest und vereinbarst evtl. lebenslange Ratenzahlung und/oder Mitarbeit im FS-Betrieb.
      Daß die Flugschule in der *praktischen Ausbildung* keine Mühe hätte, könntest Du durch überzeugendes Vorfliegen demonstrieren.

      Um die theorethischen Lehrinhalte wirst Du nicht drumherum kommen.

      HLx & viel Erfolg

      Thomas
      Wer fliegen will muß starten wollen!

      Kommentar


        #48
        original geschrieben von Vibe
        Das gilt selbstverständlich auch für Scheininhaber die ohne Versicherung fliegen. Bloß die stehen hier gerade nicht zur Diskussion.
        O.k., wenn du Leute, die, aus welchen Gründen auch immer, ohne Versicherungsschutz fliegen, ebenso als "vorsätzlich fremdes Leben gefährdende Wahnsinnige" bezeichnest, dann ist deine Argumentation in sich schlüssig.
        Dennoch denke ich, daß du da weit über´s Ziel hinaus schießt!!
        Meine Meinung ist eben, daß die Fremdgefährdung eines GS-Fliegers dermaßen klein ist, daß ich sie getrost als irrelevantes Restrisiko abtue.
        Von der "vorsätzlichen Gefährdung fremden Lebens" kann also wirklich keine Rede sein, wobei ich das "vorsätzlich" in diesem Zusammenhang ohnehin für falsch halte.

        Zum Berggehen fliege ich manchmal auch mit einem nicht zugelassenen Gurtzeug. Der 3fache Familienvater, dessen Wirbelsäule ich bei der Landung brechen könnte, würde von meiner Versicherung keinen Cent sehen.
        Es gibt aber dutzende solcher Fälle aus verschiedensten Bereichen, die allesamt deutlich wahrscheinlicher eintreten, als der oben genannte.
        Was passiert, wenn ich mit dem Modellflugzeug jemanden verletze?
        (vielleicht 10% der Modellflieger sind speziell haftpflichtversichert)
        Was passiert, wenn mir selbiges mit dem Mountainbike passiert.
        (in Tirol gab´s da einen Fall, weil das Mountainbiken lange Zeit so gut wie überall verboten war. Damit war fast jeder Mountainbiker illegal unterwegs, was jeder Haftpflichtversicherung als Ausstiegsgrund genügte)
        Es gäbe noch unzählige solcher Beispiele, in denen man im Unglücksfall ohne Haftpflichtversicherung da steht.
        Das ist halt eine Realität, daß man seine Umgebung nicht vor allem Eventualitäten schützen kann. Genau so wenig, wie man es für sich selbst machen kann.

        Wobei ich eh anmerken möchte, daß in vielen Fällen die finanzielle Entschädigung gerade ein Tropfen auf den heißen Stein ist.
        Wieviel Gewicht hat denn die finanzielle "Entschädigung" für eine Familie, deren Mutter stirbt?
        Das aber nur nebenbei.
        original geschrieben von ShaunP
        Aber - und hier wieder der Vergleich zum Auto: Wenn ich perfekt rückwärts einparken kann und auch schon mal im zweiten Gang übern Feldweg gerollt bin - auf der Autobahn hab ich deswegen noch lange nix zu suchen !!!
        Damit hast du sicher recht!!
        Aber das Analogon beim Fliegen, zur dicht befahren Autobahn wäre bei mir das Thermikfliegen, Klapper, usw.
        Und darüber lernt man in der Schulung genau nichts.
        Soweit ich weiß wird oft nicht einmal eine Abstiegshilfe gelehrt.
        Wenn einer also sicher starten und landen kann, dann ist er in jeder Hinsicht weiter als ein durchschnittlicher Flugschulabgänger.
        Denn dieser kann in der Regel nicht rückwärtsstarten, und dieses Fliegen einer 8 schafft jeder auf Anhieb.
        original geschrieben von Pericard
        @Julian: Ich kann mir nicht vorstellen, daß irgendeine GS-Schule dieser Welt Dich durch z.B. einmaliges Vorfliegen direkt zur Prüfung lässt. Und das ganze auch noch umsonst.
        Das sehe ich auch so.
        Beim Grundkurs sollte sich auf jeden Fall was machen lassen - ich denke da hat man bei den meisten Schulen gute Karten.
        Bei den Höhenflügen ist´s natürlich schwieriger, weil der Gesetzgeber ja eine bestimmte Zahl von Höhenflügen vorschreibt - die Schule wäre da nicht mehr ganz legal unterwegs.
        Aber ich weiß, daß es auch in diesem Fall entgegenkommende Schulen gibt.
        Wenn man eine Schule findet, die einem also auch noch einen Teil der Höhenflüge mit den damit verbundenen Kosten erläßt, kann man sich schon sehr glücklich schätzen.
        Mehr ist sicher nicht drin, wenn nicht gerade der Onkel Flugschulbesitzer ist.

        pipo
        NOVA

        Kommentar


          #49
          @Pipo
          nicht schon wieder auf die armen Modellflieger!!!!!! Ich wette(!!) von denen sind mehr versichert (bestimmt >95%) als bei den Gleitschirmfliegern. In unseren dichtbesiedelten Gebieten kannst du kaum noch irgendwo schwarzfliegen, also brauchst du einen Modellflugplatz. Und damit bist du in einem Verein und dort bist du garantiert versichert. In Deutschland sind ferngesteuerte Flugmodelle <5kg und ohne Motor noch in (alten) Haftpflichtversicherungen drin. Im übrigen halte ich das Gefährdungspotential gegenüber Dritten beim Modellflug auch für wesentlich höher. Wenn bei uns am Platz Jets geflogen werden, dann bewegen sich mal locker 12 kg mit mehr als 300 km/h . Also dann fällt mir schon lieber ein Gleitschirmflieger auf den Kopf.
          CU
          Ernst

          Kommentar


            #50
            Hi Ernst,
            meine Schätzung, daß nur 10% der Modellflieger haftpflichtversichert sind, ist nicht fundiert.
            Ich kenne auch nur ein paar Modellpiloten, und von denen weiß ich halt, daß keiner versichert ist.
            ...vielleicht kenne ich einfach die falschen Leute.
            Das sind alle samt Segler oder E-Segler Piloten und damit fliegt man bei uns einfach an irgend einem Hang und so muß man nirgendwo Mitglied sein.
            So wird wahrscheinlich auch der Prozentsatz der versicherten Modellflieger von Gebiet zu Gebiet stark variieren.
            Es kann also gut sein, daß es anderswo 95% sind.

            Es braucht übrigens keinen Jet mit 300km/h um jemanden unter die Erde zu bringen.
            Ich bin mir sicher, daß etwa ein F3B Modell mit etwas Blei in der Rumpfspitze locker genügt!
            Und wenn ich mich erinnere, was an den Modellflughügeln teilweise für kranke Überflüge über die Köpfe der Leute geflogen werden, dann wundert´s mich, daß nicht (noch) mehr passiert.
            Selbst wenn´s der Pilot drauf hat; kurze Empfangsausfälle hat jeder Modellpilot wohl schon einige Male erlebt - wenn das im falschen Moment passiert, dann kann´s schlimm ausgehen.

            Und wenn so ein Ding in meinem Kopf steckt, dann ist mir herzlich egal, ob der Pilot haftpflichtversichert war - und ich hoffe, meinen Angehörigen im großen und ganzen auch.

            ...übrigens gibt´s in Österreich meines Wissens diese "unter-5kg-Regelung" nicht.

            pipo


            Dieser Flieger tut dir sicher nicht weh: Pibros aus Hartschaum mit ca. 140g
            Angehängte Dateien
            Zuletzt geändert von pipo; 04.04.2004, 09:12.
            NOVA

            Kommentar


              #51
              Hi,
              ich denke, es ist letztlich zweitrangig, ob Fliegen ohne Versicherungsschutz "nur" grob fahrlässig oder schon "Vorsatz" ist. Fakt ist, dass es für den Geschädigten so oder so völlig egal sein wird. Letzlich wird ein Gericht zu entscheiden haben...

              Allerdings bin ich ganz entschieden der Meinung, dass angesichts der Tatsache, dass ich verpflichtet bin mich entsprechend zu versichern und ich es trotzdem nicht tue (oder gar nicht kann, weil ich die notwendigen Voraussetzungen nicht mitbringe), dies eine vorsätzliche Handlung darstellt. Insofern hat vibe recht! Und Freunde, die Spekulationen, dass ja eh nichts oder so gut wie nichts passiert, Dritten gegenüber, ist gelinde gesagt, Quatsch. Vielleicht hat der DHV ja mal Zahlen und Fakten, die präzise darüber Auskunft geben, wie hoch die von Fliegern verursachten Haftpflichtschäden denn tatsächlich sind.

              Richard
              Alles was wir vom Leben mitnehmen, ist das was wir gelebt haben (Brasilianisches Sprichwort)

              Kommentar


                #52
                Ich weiß, daß ich mir bzw. meiner Argumentation damit in´s eigene Fleisch schneide:
                Das habe ich gerade auf orf.at gelesen.
                Hoffentlich ist dem Kind und dem Piloten nichts ernstes passiert!
                Es war aber kein GS, sondern ein HG.
                original geschrieben von Richard S.
                Allerdings bin ich ganz entschieden der Meinung, dass angesichts der Tatsache, dass ich verpflichtet bin mich entsprechend zu versichern ....
                Bist du sicher, daß man als GS-Pilot dazu verpflichtet ist, einen Haftpflichtversicherung abzuschließen?
                Das höre ich ehrlich gesagt zum ersten Mal

                Noch was zum Vorsatz:
                Vibe hat gesagt, einer der ohne Versicherungsschutz fliegt, würde andere Leute vorsätzlich gefährden, bzw. schädigen.
                Das stimmt natürlich nicht, weil eine eventuelle Schädigung keineswegs absichtlich erfogen würde.
                Die Schädigung würde auch nicht bewußt in Kauf genommen.
                Es ist also falsch, von einem Vorsatz, oder auch "nur" von einem bedingten Vorsatz zu sprechen.

                Zut Höhe der verursachten Schäden durch GS-Piloten:
                Interessant im Zusammenhang mit dieser Diskussion sind meiner Meinung nach nur Schäden über, sagen wir, 10.000EURO.
                Schäden in geringerer Höhe kann jeder mehr oder weniger leicht selbst wieder gut machen.

                Wenn ein Pilot mit Skiern einem anderen auf seinen Schirm landet, dann ist´s zwar auch ein Schaden, den die Haftpflichtversicherung decken würde.
                Der Schaden bewegt sich aber in einer Höhe, für die´s noch keine Versicherung braucht.

                pipo
                Zuletzt geändert von pipo; 04.04.2004, 14:47.
                NOVA

                Kommentar


                  #53
                  @pipo
                  Original geschrieben von pipo

                  ...
                  Zut Höhe der verursachten Schäden durch GS-Piloten:
                  Interessant im Zusammenhang mit dieser Diskussion sind meiner Meinung nach nur Schäden über, sagen wir, 10.000EURO.
                  Schäden in geringerer Höhe kann jeder mehr oder weniger leicht selbst wieder gut machen.
                  ...
                  pipo
                  Da hätte der Julian wohl ein "kleines" Problem, bei der Summe. Nach eigenen Aussagen hat er ja noch nicht mal 1.000 Euro für eine Ausbildung. Sonst kann ich Deinen Postings voll zustimmen.

                  Ich denke auch, das eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist. Werde aber im Info mal nachschauen und dann hier posten, falls Richard nicht schneller ist.

                  @ julian
                  So stellt sich die Sache wieder etwas anders dar. Wegen der Gesetzeslage in Deutschland (und wohl auch Österreich) empfehle ich Dir trotzdem sehr dringend den Besuch einer Flugschule. Du mußt halt den Schein haben. Wenn mal was passiert oder Du auch nur kontrolliert wirst, kann es richtig teuer werden. Da fragt keiner nach Deiner Flugpraxis und Deinem Können. Da geht es um den Schein. Das finanzielle Risiko steht in keinem Verhältnis zum "Nutzen". Man kann sicher darüber diskutieren, ob ein Schein zwingend vorgeschrieben sein muß. Das ist aber am eigentlichen Thema vorbei und auch nicht zielführend. Ich glaube Dir gern, das Du Deinen Schirm am Boden und bei kleinen Hüpfern schon recht gut beherrschst.

                  Es gibt auch Flugschulen, bei denen Du die Kursgebühren in Raten bezahlen kannst. Mit Deinem Vorwissen solltest Du in der Lage sein, die notwendigen Flüge sehr schnell nachzuweisen und die Prüfungen abzulegen. Geschenkt bekommst Du aber sicher nirgendwo den Schein.

                  Grüße
                  Holger

                  Kommentar


                    #54
                    Haftpflichtversicherung

                    Paragleiter müssen in Österreich (wie auch in Deutschland) zugelassen sein, er gilt als zugelassen, wenn der Halter eine gerätebezogene Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

                    So steht es in den Unterlagen, die man bereits beim Grundkurs bekommt (sofern man einen gemacht hat).

                    So und jetzt geh ich ein bißchen Autofahren, habe zwar keinen Führerschein,aber mein Freund popi hat es mir gelernt und ich kann es jetzt viiiiiiiel besser als ein Führerscheinneuling.


                    Grüße Gerhard
                    Zuletzt geändert von Koni; 05.04.2004, 09:35.

                    Kommentar


                      #55
                      Haftpflicht

                      @pipo

                      Laut Luftverkehrsgesetz §43 ist (in Deutschland) eine Haftpflichtversichrung erforderlich, so habe ich das zumindest verstanden. Es sei denn, man kann die notwendige Kohle hinterlegen;-) Nachzulesen unter http://www.luftrecht-online.de/index-read-d-gesetze.htm

                      Gruß
                      Stefan

                      Kommentar


                        #56
                        Haftpflichtversicherung

                        Danke für die Info.
                        Das habe ich echt nicht gewußt!!

                        pipo

                        ...nur so nebenbei, für den Fall, daß das falsch rübergekommen ist - ich selbst bin haftpflichtversichert.
                        Es gibt halt doch einige Geschichten von Schirmen in diversen Leitungen, Landungen auf Porschedächern, ...

                        Zu den Personenschäden:
                        Aus der Unfallstatistik 2001 des DHV geht hervor, daß es keinen einzigen Fall mit Verletzung Dritter gab.
                        NOVA

                        Kommentar


                          #57
                          Re: Haftpflichtversicherung

                          Original geschrieben von pipo

                          ...nur so nebenbei, für den Fall, daß das falsch rübergekommen ist - ich selbst bin haftpflichtversichert.
                          Hoffentlich auch als Führer und Halter von Luftsportgeräten!?

                          Ich mein ja nur

                          Bin ja schon wieder weg, Servus Olav
                          Nicht alles so ernst sehen, das Leben ist schön
                          The better side of life:
                          http://forum.schlechtfliegermag.com/
                          http://www.schlechtfliegermag.com/

                          Kommentar


                            #58
                            Haftpflicht

                            Original geschrieben von harvey
                            @pipo


                            Da hätte der Julian wohl ein "kleines" Problem, bei der Summe. Nach eigenen Aussagen hat er ja noch nicht mal 1.000 Euro für eine Ausbildung. Sonst kann ich Deinen Postings voll zustimmen.

                            Ich denke auch, das eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist. Werde aber im Info mal nachschauen und dann hier posten, falls Richard nicht schneller ist.

                            ...

                            Grüße
                            Holger
                            Hallo zusammen!

                            Tja, daß ist dann genau das Problem wieso man halt, gerade wenn man nicht viel Kohle hat, sich entsprechend versichern sollte! Irgendwelche Milliardäre brauchen nicht unbedingt ne Versicherung! Die könnten zur Not auch viele Millionen für nen verursachten Schaden locker bezahlen! Aber was macht jemand, der halt eben nicht viel Kohle hat? Für den sind auch "kleinere" Sachschäden (z.B. die besagten 10.000€) u.U. finanziell sehr übel zu verkraften!

                            In D zumindest ist die Haftpflichtversicherung für GS und HG eine Pflichtversicherung! Dies bedeutet, daß man ohne entsprechende Versicherung gegen ein Gesetz verstößt! Jedoch bedeutet der Begriff "Haftpflicht" nicht automatisch, daß die Versicherung Pflicht ist, sondern daß die Haftung Pflicht ist! So ist man auch nicht verpflichtet, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen!

                            cu in the sky
                            Alex.

                            Kommentar


                              #59
                              Hier wird wirklich viel Unsinn geschrieben:


                              1. "Beim Fliegen ohne Schein steht man schon mit einem Bein im Knast"

                              ( geschrieben von Segelohr )
                              Siehe hier : nur ein Bussgeld, obwohl sogar der Strassenverkehr gefährdet wurde, was ja in D. so ungefähr das schlimmste ist.
                              Sollte es wirklich passieren, dass ein Schein kontrolliert wird, würde denke ich das Verfahren eher eingestellt als das es grossen Ärger gibt.


                              2. "Ausbildung bei der Flugschule ist besser und sicherer"


                              Warum eigentlich ?
                              Vorgeschrieben ist der Funk nur beim ersten Höhenflug, danach kann auch frei geflogen werden. Ich kenne einen Fall, da hat der Funk bei einem Flugschüler nicht funktioniert ( ca. 20. Höhenflug ) . Ergebnis : 6 Monate Krankenhaus / Reha
                              Dieser Flieger war halt ( brutal ausgedrückt ) noch nicht reif für einen Höhenflug, die Flugschule hat ihn trotzdem fliegen lassen. Der Kurs war halt gebucht.
                              Es kann sich wohl kaum eine Schule leisten, ihre Kunden am Übungshang zu lassen, während Schüler anderer Schulen schon Höhenflüge sammeln.

                              3. "Die Freundin von Vibe"
                              Ist eigentlich eigentlich ein Nebenkriegsschauplatz. Solche Leute sollten überhaupt zu Hause bleiben, denn Gefahr von oben droht überall. Der Freundin von Claus kann z.b. schon im nächsten Italienurlaub ein Wäscheleine auf den Kopf krachen, und wer zahlt dann ?
                              Was das ganze nun aber mit der am. Aussenpolitik ( Logik von Segelohr ) zu tun hat erschliesst sich mir auch nicht

                              Trotz allem ist Schwarzfliegen natürlich verboten und mit dem Hintergedanken "es darf nichts passieren !" ist auf lange Sicht der Flugspass sicher etwas eingeschränkt .

                              Kommentar


                                #60
                                Da ich hier immer wieder angegriffen werde weil ich mich für Versicherungen einsetzte mal mein genauer Standpunkt dazu:

                                Jeder Mensch sollte diese zwei freiwilligen Versicherungen abschließen.

                                1) Private Haftpflicht Versicherung um mich vor dem Kosten zu schützen die mir entstehen wenn ich jemand anderen schädige

                                2) Private Unfall Versicherung um mich vor den Kosten zu schützen die mir entstehen wenn ich mich selber schädige oder von einem "Ding" geschädigt werde.

                                Zu diesen Versicherungen kommen dann noch, die für die jeweiligen von mir ausgeführten Aktionen gesetzlich vorgeschriebenen, weil sonst die beiden Versicherungen oben aus der Pflicht sind. Also Haftplicht fürs Auto wenn ich Autofahre, Haftpflicht fürs Fliegen wenn ich Gleitschirmfliege. Alle anderen Fälle, die vom Gesetzgeber nicht ausdrücklich eine eigene Versicherung verlangen werden durch die beiden Versicherungen oben abgesichert. Auch PPT seine Wäscheleine die mir auf den Kopf fällt, so denn der Besitzer der Leine eine Private Haftpflicht hat und man ihm nachweisen kann das er die Wäscheleine nicht ordungsgemäß befestigt hat. Kann ihm das nicht nicht nachgewiesen werden, greift wieder meine private Unfallversicherung. Das gilt auch für alle andern hier angeführten Fälle, wie Mountainbiken und ich denke auch fürs Modellfliegen (oder gibts da auch gesetzliche Regelungen ? das weiß ich nicht genau).

                                Somit muss ich nicht 1000 verschiedene Versicherungen haben (wie von PPT immer so schön proklamiert) um mich gegen alles zu sichern. Diese beiden reichen vollkommen aus.

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