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    Video und Datenschutz

    Hallo Ihr Lieben,

    aktuell filme ich fast nur in der Luft. Andere Piloten begegnen mir dort in Ihrer Schutzkleidung und sind dadurch auch nicht als Person xy erkennbar.
    Insofern habe ich hier keine Probleme hinsichtlich des Datenschutzgesetzes.
    Was ist aber mit den Aktivitäten beim Auf- und Abbau, oder beim anschließenden Lagerfeuer?

    Wie geht Ihr mit der Einverständniserklärung der einzelnen Personen um?
    Welche Regelungen gibt es in den Vereinen hierzu?
    Wäre eine Anpassung der Satzung ausreichend?
    Habt Ihr Beispiele?

    Kommt immer heil runter!!!!!

    LG
    Hans

    ​​​​​​​


    #2
    Die Vereine verlangen von ihren Mitgliedern teilweise Einverständniserklärungen, mit Unterschrift, separates Formular. Wird bei Anmeldung gleich mitgeschickt, Teil des Antrags. Ist aber schwierig für Bestandsmitglieder. Auf jeden Fall ein Thema.

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      #3
      Zuerst einmal - wo kein Kläger, da kein Richter. Zum Zweiten, wer veröffentlicht, der ist "Anspruchsgegner" - gegen den können Forderungen gestellt werden (nicht der Verein, wenn Mitglied x ein Bild von y bei sich auf seine Seite hochläd). Welche Rechte können verletzt sein? Persönlichkeitsrechet (sie Wiki - "Recht am eigenen Bild" etc.) aber auch Urheberrecht (von Gebäuden und Kunstwerken - beim Überfliegen) - ist aber zu vernachlässigen. Persönlichkeitsrechte: Gefilmte Personen - die sich in der Öffentlichkeit bewegen (an Startplätzen mehr als erfüllt), sollten nicht direkt identifizierbar sein. (Leichtbekleidete Personen in Gärten - absolutes NoGo! - Intimbereich eröffnet)

      In der Öffentlichkeit sollte nicht das Gesicht gefilmt werden. Vor allem auch bei Kindern ist das wichtig. Es sei denn es liegt eine Einverständniserklärung der Eltern vor. Bei Erwachsenen kann ab und zu auf ein "schweigendes Einverständnis" abgestellt werden. Wenn die Kamera gesehen wird und die Person dann trotzdem interagiert, sich nicht aus dem Bild bewegt, und nicht erkennbar das Filmen ablehnt ("Sie haben mich in das Gesicht gefilmt - das dürfen sie nicht" ;-) Doch das darf das TV-Team. Es darf es aber nur unter bestimmten Umständen veröffentlichen - Demos sind noch einmal anders zu bewerten, da man ja aktiv die Öffentlichkeit sucht und mit seinem Gesicht für eine Forderung einsteht - das am Rande).

      Personen sollten ohne Einverständnis so abgebildet werden, dass sie nicht "erkennbar" sind. Das wäre ja auch schon bei seltenen Gurtzeug/Schirmkombis der Fall. Hier gibt es eine Rechtsprechung zu seltenen Autos (finde ich vergleichbar): Ein OLG hat die Identifizierbarkeit nur anhand des Autos verneint. Es könnte ja auch Person x den Schirm und das Gurtzeug von Person y Fliegen. Das alles gilt für privates (nichtgewerbliches) filmen/fotografieren und Veröffentlichen. Davon zu unterscheiden: Webcams müssen so aufgebaut sein, dass sie Personen nicht in einer Weise filmen, die in ihre Persönlichkeitsrechte eingreifen. Da die Streams ja 24/7 sind, ist die Anforderung an die Erkennbarkeit wesentlich höher.

      "Wäre eine Anpassung der Satzung ausreichend?" - interessante Frage - ich denke nein, da die Satzung nicht wie AGBs wirken können... ist nur eine Vermutung.
      Zuletzt geändert von Rallinger3; 14.11.2022, 13:29.

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        #4
        Zitat von Rallinger3 Beitrag anzeigen
        "Wäre eine Anpassung der Satzung ausreichend?" - interessante Frage - ich denke nein, da die Satzung nicht wie AGBs wirken können... ist nur eine Vermutung.
        Ginge wohl schon – warum nicht – aber nur, wenn der Verein sich von jedem einzelnen die Satzungsänderung genehmigen ließe. Siehe AGB Änderungen vieler Banken, aktuell, und einiger Email Provider. Da kann er sich genausogut nen Zusatzwisch unterschreiben lassen. Hat den Vorteil, daß Verweigerer nicht den Verein verlassen müssen.

        Er kann jedoch nicht einfach einseitig und nachträglich die Satzung ändern. Gfs. wäre zudem noch das Satzungsänderungsverfahren zu berücksichtigen, z.B. Beschlußfähigkeit, Einstimmigkeit oder 2/3 Mehrheit, Information usw.
        Zuletzt geändert von Andreas09; 14.11.2022, 13:52.

        Kommentar


          #5
          Zitat von flieger-hans Beitrag anzeigen
          Wäre eine Anpassung der Satzung ausreichend?
          Schildere doch bitte mal die Rahmenumstände. So müssen alle raten, wie du von "Video und Datenschutz" auf "Anpassung der Satzung" kommst? Welche Satzung? Warum?

          Ich stochere mal im Nebel:

          Ein Gleitschirmverein betreibt eine Webcam, auf der man neben den Windverhältnissen (Windsack) auch den Andrang am Start- / Landeplatz erkennen kann. Dabei sind die Personen auch deutlich zu erkennen.

          In diesem Fall würde ich eine Webcam einsetzen, welche Personen oder Bereiche automatisch und Live verschwommen und somit nicht identifizierbar abbildet.

          Siehe unter Datenschutz, Kamerabilder: https://www.foto-webcam.eu/impressum/

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            #6
            wir haben ein DSGVO Formular erstellt und auch von den Bestandsmitgliedern das Einverständnis eingeholt - in dem Zuge hat sich auch eine Bereinigung der Mailadressen (elektronische Konversation benötigt auch ein Einverständnis) - eine WhatsApp Gruppe und ein aufräumen der Mitgliederliste ergeben. (Auch das elektronische Speichern von Mitgliederdaten....)

            Im Zuge des Formulars auch Freigabe von Bildern/Videos auch auf der Homepage und SocialMedia ...
            Jeder einzelne Punkt kann von jedem Mitglied individuell gewählt werden.

            Auch ein anpassen der Statuten war nötig :-)

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              #7
              Die Eingangsfrage ist nicht einfach zu beantworten.
              Es muss zunächst unterschieden werden zwischen "Filmen" und "Veröffentlichen". Ist der Pilot oder die Piloten nur eine Randnotiz und man wollte "Impressionen" filmen ist es einfacher. Dass das Gesicht der Piloten nicht zu sehen ist, ist leider kein Freibrief; es geht um Identifizierung. Schirm + Gurtzeug + Helm + Klamotten lassen eine Identifizierung zu.
              Das Veröffentlichen ist dann ohne Einwilligung äußerst kniffelig.
              Das Thema wäre mal was für Lucian Haas.
              ------------------------------
              Greetings from Devil Hill

              Kommentar


                #8
                Hallo Ihr Lieben,

                dann konkretisiere ich mal den Sachverhalt.
                Der Verein betreibt einen kleinen Flugplatz in der Eifel. Dort wird erfolgreich F-Schlepp für Hängegleiter und auch die Ausbildung angeboten.
                Das Klima ist gut und es wird gern nach dem Schlepp gegrillt, usw..
                Es kommen jedes Wochenende andere Gäste, zum Mitfliegen oder auch nur auf eine Tasse Kaffee.
                Bisher filme ich nur in der Luft und setze die Filme auch in youtu.
                Um das Vereinsleben komplett darzustellen, wäre es aber günstig, wenn man auch paar Sequenzen vom abendlichen Grillen filmen und mit den Luftaufnahmen gemeinsam veröffentlichen dürfte.
                Jedem Einzelnen nachzurennen ist ein enormer Aufwand und deshalb wurde dies bisher noch nicht umgesetzt.

                Ich erhoffe mir jetzt von Euch eine pragmatische Lösung.

                Da kam mir eine Idee: Wieso nicht die Vereinssatzung abändern, statt jedem neuen Gast nachzurennen? Ein Hinweis am Aushang vom Hangar, das gemäß Satzung der Verein für seine Zwecke Videoaufnahmen macht und veröffentlicht. Wer damit nicht einverstanden ist, möge bitte beim Platzhalter vorsprechen oder den Platz (es ist ja Privatgelände) bitte verlassen.

                Wäre dies ein gangbarer Weg?

                LG
                Hans

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                  #9
                  Weder Satzung noch Aushang reichen aus. Formulare vor die Nase halten und unterschreiben lassen.

                  Kommentar


                    #10
                    Ich würde das Risiko (wie bisher) eingehen. Sollte sich jemand beschweren, löscht man.
                    Sinnvoll ist sicherlich am Eingang des Geländes ein deutlicher Hinweis auf Filmaufnahmen.

                    Es wird aber immer ein gewisses Risiko bleiben. Jedoch: Was hat kein Risiko?

                    PS: Verorte mich eigentlich (im Gegensatz zu anderen Foristen) eher bei den Datenschützern. Jedoch mit Augenmaß.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von ESP2019 Beitrag anzeigen
                      Ich würde das Risiko (wie bisher) eingehen. Sollte sich jemand beschweren, löscht man.
                      Sinnvoll ist sicherlich am Eingang des Geländes ein deutlicher Hinweis auf Filmaufnahmen.

                      Es wird aber immer ein gewisses Risiko bleiben. Jedoch: Was hat kein Risiko?

                      PS: Verorte mich eigentlich (im Gegensatz zu anderen Foristen) eher bei den Datenschützern. Jedoch mit Augenmaß.

                      Tjaaaa... kann man machen, ja. Und es sollte ja alles passen - eigentlich. Aber wenn es im Nachgang auf Vereinswebpage oder gar youtube veröffentlicht wird... und dort lange steht, gar "für immer"... und dann mal einer sich nicht mehr damit wohlfühlt, aus der Gesellschaft im Streit ausscheidet... eine Rechtsschutzversicherung hat... braucht man wie ein Loch im Kopf. Dann lieber keine Leute so filmen, daß es eine Erlaubnis bräuchte. Wenn die Leute nur "unbedeutendes Beiwerk" sind, dann ists ok. Gehe davon aus, daß auch der Verein kein riskantes Material würde publizieren wollen - insofern ist Film ohne Genehmigungen eh unbrauchbar, außer für ganz private Zwecke. Youtube sehe ich da aber nicht.

                      Nachträgliches Löschen nützt nur etwas bei Anspruchstellern, die noch gutwillig sind - vor Gericht hilft das nichts mehr. Auch der Hinweis auf Filmaufnahmen nützt nichts. Und wenn du Datenschützer mit Augenmaß bist nützt das auch nichts, weil du bist ja nicht der gegebenenfalls Klagende. Der hat kein Augenmaß, wie wir gestern erst lesen konnten bei dem Bauern mit dem 5stelligen Wiesenbetretungsschaden...

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                        #12
                        Ich erhoffe mir jetzt von Euch eine pragmatische Lösung.

                        Da kam mir eine Idee: Wieso nicht die Vereinssatzung abändern, statt jedem neuen Gast nachzurennen?​
                        Einmal im Verein ansprechen, wer es nicht will. Wer sich meldet wird nicht gefilmt / geknipst. Danach wird nur noch auf Wunsch gelöscht. Gibt erfahrungsgemäß keine Probleme - praktizieren wir seit Jahren so.
                        In die Satzung aufnehmen ist zu umständlich. Für ne Satzungsänderung brauchst du einen Beschluß auf der JHV, dann mußt du wieder zum Amtsgericht und erzwingen sollte man da eh nix.

                        Was ich persönlich vermeide ist Fotos mit vollem Namen.
                        Wenn es piept - eindrehen...

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                          #13
                          Zitat von flieger-hans Beitrag anzeigen
                          Hallo Ihr Lieben,

                          dann konkretisiere ich mal den Sachverhalt.
                          Der Verein betreibt einen kleinen Flugplatz in der Eifel. Dort wird erfolgreich F-Schlepp für Hängegleiter und auch die Ausbildung angeboten.
                          Das Klima ist gut und es wird gern nach dem Schlepp gegrillt, usw..
                          Es kommen jedes Wochenende andere Gäste, zum Mitfliegen oder auch nur auf eine Tasse Kaffee.
                          Bisher filme ich nur in der Luft und setze die Filme auch in youtu.
                          Um das Vereinsleben komplett darzustellen, wäre es aber günstig, wenn man auch paar Sequenzen vom abendlichen Grillen filmen und mit den Luftaufnahmen gemeinsam veröffentlichen dürfte.
                          Jedem Einzelnen nachzurennen ist ein enormer Aufwand und deshalb wurde dies bisher noch nicht umgesetzt.

                          Ich erhoffe mir jetzt von Euch eine pragmatische Lösung.

                          Da kam mir eine Idee: Wieso nicht die Vereinssatzung abändern, statt jedem neuen Gast nachzurennen? Ein Hinweis am Aushang vom Hangar, das gemäß Satzung der Verein für seine Zwecke Videoaufnahmen macht und veröffentlicht. Wer damit nicht einverstanden ist, möge bitte beim Platzhalter vorsprechen oder den Platz (es ist ja Privatgelände) bitte verlassen.

                          Wäre dies ein gangbarer Weg?
                          Nein, lieber flieger-hans,
                          gelegentlich zu Gast bei euch auf dem Flugplatz, möchte ich nicht
                          angetrunken abends am Lagerfeuer abgelichtet werden, im Wissen, dass dies dann später auf Youtube auftauchen wird.
                          Bitte beschränke das Anfertigen und die Veröffentlichung von Aufnahmen meiner Person und meiner Angehörigen auf die Momente, die direkt mit dem Flugsport zu tun haben,
                          konkret, wenn ich einen Helm auf dem Kopf trage.
                          Danke, Grüße, W.

                          Kommentar


                            #14
                            Als Journalist bin ich regelmäßig mit dem Problem konfrontiert, wenn ich Testivals und Messen dokumentiere. Folgendes hat sich derzeit als gängige Praxis (gegen die seit Jahren keine erfolgreiche Klage zustande gekommen ist) etabliert: Bei Einzelaufnahmen (einer sitzt im Gurtzeug, eine Standbesatzung posiert für ein Standfoto) vorher das mündliche Einverständnis der direkt Abgebildeten einholen (muss nicht schriftlich sein, das gilt als mündlicher Vertrag), ansonsten gilt so eine Veranstaltung als öffentlicher Raum, über den im Rahmen einer journalistischen Tätigkeit berichtet und Bildmaterial angefertigt werden darf. Sprich: Wer im Hintergrund durchs Bild läuft oder auf einer Panoramaaufnahme von Messegasse, Start- oder Landeplatz erscheint, hat vorher mit diesem Risiko rechnen müssen und sich durch sein Erscheinen damit einverstanden erklärt.

                            Anders sieht das aus, wenn eine Veranstaltung nicht als öffentlich gilt bzw. es sich überhaupt nicht um eine solche handelt (dazu gehört zum Beispiel eine klare Abgrenzung von Zeit und Ort, eine entsprechende Bekanntmachung und die Einmaligkeit). Ein StubaiCup z.B. erfüllt diese Bedingungen - selbst wenn es ihn jedes Jahr gibt, handelt es sich um verschiedene Veranstaltungen. Ein wöchentlicher offener Grillabend erfüllt sie nicht. Deshalb gelten dort die strengeren Regeln zum Schutz der Privatsphäre, und die lassen sich weder durch einen Aushang, noch durch eine Satzungsänderung - und schon gar nicht für Außenstehende - außer Kraft setzen.
                            Stefan Ungemach
                            pfb.ungemachdata.de/

                            Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von flieger-hans Beitrag anzeigen
                              ... Flugplatz ... Dort wird erfolgreich F-Schlepp für Hängegleiter und auch die Ausbildung angeboten. Das Klima ist gut und es wird gern nach dem Schlepp gegrillt, usw.. Es kommen jedes Wochenende andere Gäste, zum Mitfliegen oder auch nur auf eine Tasse Kaffee. ... Um das Vereinsleben komplett darzustellen, wäre es aber günstig, wenn man auch paar Sequenzen vom abendlichen Grillen filmen und mit den Luftaufnahmen gemeinsam veröffentlichen dürfte.
                              Jedem Einzelnen nachzurennen ist ein enormer Aufwand und deshalb wurde dies bisher noch nicht umgesetzt.
                              Hallo Hans,

                              ich kann deine Probleme nachvollziehen.
                              In der analogen Foto- und Videozeit war es unkomplizierter. Knipsen und Filmen war teuer, daher gab es nur wenige und kurze Aufnahmen. Und diese verschwanden in privaten Fotoalben. Mit der digitalen Fotografie mit einfachen Knipsen oder Smartphones hat sich das verändert. Durch das Verbreiten über das Internet haben mehr Personen Zugriff darauf, auch Personenen, denen man manches Motiv oder Situation nicht gerne zeigen mag. Und hier fangen die Probleme an.

                              Mit der Änderung der Vereinssatzung erreichst du nur die am Lagerfeuer teilnehmenden Mitglieder. Wechselnde Gäste wissen nichts davon. Auch der Aushang am Hangar 20m vom Lagerfeuer entfernt ist für die Gäste wahrscheinlich ebenso unbekannt und wurden nicht gelesen.

                              Eigentlich müsstest beim Grillen deutlich sichtbar ein Schild aufstellen: Vorsicht Kamera, hier wird gefilmt!
                              Das würde jeder Teilnehmer, egal ob Vereinsmitglied oder Gast, erkennen und kann sich dann vorher (!) überlegen, ob er am Lagerfeuer teilnehmen möchte und dabei eventuell aufgezeichnet wird.

                              Schilder aufstellen mag aber niemand.
                              Was dir bleibt, kurz bevor du anfängst zu filmen, die Gruppe als ganzes anzusprechen: Seid ihr einverstanden, wenn ich von unserem gemeinsamen Grillen ein paar Aufnahmen mache, einen kurzen Film zusammenstelle und auf der Vereinshomepage / Youtube stelle?
                              Wenn ein, zwei Personen das verneinen, könntest du die Kamera so aufstellen, dass diese im Film nicht zu sehen (und zu hören!) sind. Bei größerer Ablehnung hast du leider verloren.

                              Passend zum Thema: https://www.heise.de/ratgeber/Privat...n-7324852.html

                              Gruss

                              Kommentar

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