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Der DHV und das Vorflugrecht

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    Der DHV und das Vorflugrecht

    Die schlechte Nachricht zuerst, es gibt weltweit nirgends in der Luftfahrt ein wie auch immer geartetes Vorflugrecht!

    Löblich, der DHV schaut offenbar doch ab und an über den eigenen Tellerrand hinaus. Jetzt ist er im vereinten Königreich fündig geworden und möchte die Erkenntnisse und Empfehlungen von Greg Hamerton, die er seiner Zeit als er noch bei Flybubble war vor fast fünf Jahren zum Thema Verkehrsaufkommen beim Hangsoaring mit Gleitschirmen veröffentlicht hat, im neuen DHVmagazin seinen Schäflein näher bringen. Dabei beschränkt man sich weitestgehend auf den mehr oder weniger gelungenen Versuch einer Übersetzung. Lena Cröniger, Mitgliederservice, Schadens- und Unfallbearbeitung, zeichnet dafür verantwortlich. Möglicherweise tue ich dieser Lena auch Unrecht, denn im Untertitel schreibt sich die Übersetzerin Lena Cröninger. Eine Bearbeitung durch Karl Slezak kann ich überdies nicht wirklich erkennen, wenn man vom gänzlich missglückten und vor allen sinnverkehrten Abschnitt über das „Vorflugrecht“ einmal absieht, der im folgenden auch Objekt meiner scharfen Kritik sein soll.

    Aus dem englischen Original,
    „8. ‘Right of way’ is just a guide
    When you’ve got the ridge on your right you have ‘right of way’ but this doesn’t mean you can fly straight into others and cause a midair collision. It is just a way of defining a rule to make the traffic pattern predictable. Your only responsibility is to avoid other pilots.“
    wird
    „8. „Vorfahrt“ ist nur ein Richtwert
    Wenn du den Hang nah zu deiner Rechten hast, hast du „Vorfahrt“, aber das bedeutet nicht, dass du direkt in andere hineinfliegen und einen Zusammenstoß in der Luft verursachen kannst. Dein Flugweg muss für andere vorhersehbar sein, deshalb gilt hier „Kurshalte-Pflicht“. Aber auch jetzt besteht Deine Verantwortung darin, anderen Piloten auszuweichen, falls das erforderlich ist.“

    Selbst mit größter Nachsicht kann man dies so nicht durchgehen lassen! Diese Zeilen sind nicht einmal eine sinngemäße Übersetzung noch treffen Sie im Entferntesten die Intention des hoch geschätzten südafrikanischen Autors. Vielleicht hat aber auch nur das Wissen, dass Greg auch als Fantasy-Autor tätig ist, Lena und/oder Karl so überaus „kreativ“ werden lassen.

    „Vorfahrt“ ist nur eine Orientierungshilfe
    Wenn Sie den Bergkamm zu Ihrer Rechten haben, haben Sie "Vorfahrt", aber das bedeutet natürlich nicht, dass Sie direkt in andere hineinfliegen und eine midair collision verursachen dürfen. Vielmehr ist es nur eine Möglichkeit, eine Regel (im Sinne von Eselsbrücke) zu definieren, um die herrschende Verkehrssituation beurteilbar/vorhersehbar zu machen.
    Ihre einzige Verantwortung ist es nämlich, anderen Piloten auszuweichen.

    So etwa sollte die sinnerhaltende Übersetzung eher lauten, die es im Gegensatz zur DHV-Version vermeidet, dem Leser wieder einmal zu suggerieren, ja eigentlich zu bestätigen, es gäbe tatsächlich ein verbrieftes Vorflugrecht.
    Und dass für den DHV ein solches Vorflugrecht irgendwie doch zu existieren scheint zeigt Simon Winkler, immerhin Ausbildungsvorstand, Berufspilot, Fluglehrer und Mitglied des DHV-Lehrteams sehr eindrucksvoll bei Minute 10:20 in seinem DHV-Lehrvideo „Rücksichtnahme beim Thermikfliegen

    Ganz bestimmt dürfen solche Veröffentlichungen nicht unwidersprochen bleiben, zeugen sie nicht nur von mangelnder Kompetenz sondern erscheinen geradezu fahrlässig, konterkarieren sie doch in aller Deutlichkeit das Gebot des „defensiven“ Luftverkehrs und das allgemeingültige Good-Airmanship-Prinzip von „see and avoid“!
    Natürlich könnte man argumentieren, was macht es in letzter Konsequenz denn für einen Unterschied, ob jemand Vorflugrecht hat demzufolge alle anderen ausweichen müssen statt gerade selbst im Augenblick nicht ausweichen zu müssen, weil es ja alle anderen vorrangig zu tun hätten.

    Zum Verständnis ein aktuelles Beispiel:
    Darf die Ukraine den Krieg nicht verlieren oder muss sie ihn gewinnen?
    Auch hier wird die Konsequenz für beide Betrachtungsweisen mehr oder weniger die gleiche sein. Allerdings beinhaltet der Wunsch, sie möge den Krieg doch nicht verlieren, deutlich weniger Aggressivität und Handlungsbereitschaft als es bei die Ukraine muss gewinnen der Fall ist. Es möge einfach geschehen, ohne den Fokus zu sehr auf die Art und den dazu erforderlichen Umfang der eigentlichen militärischen Auseinandersetzung zu lenken. Man könnte also sagen, das „Nicht-Verlieren“ ist eher defensiv fast schon konziliant und das „Muss-Gewinnen“ eindeutig, geradlinig, aggressiv.

    Ähnlich verhält es sich mit den internationalen Luftverkehrsregeln. Mit der Erkenntnis, dass schon vom bloßen in Gang setzen eines Luftfahrzeugs und ohne besonderes Zutun des Piloten eine gewisse Gefahr ausgeht und somit eine Gefährdungshaftung unabdingbar ist, war klar, dass der Gesetzgeber im gesamten Regelwerk u.a. das Recht des Einzelnen konsequent durch die Pflichten aller zu ersetzen hatte. Aggressivität und Wettbewerbsgedanken wird so die Basis entzogen.
    Insofern ist es dann mehr als logisch, dass in den entsprechenden Regularien nicht vom „right of way“ gesprochen wird, sondern alle einschlägigen Vorschriften sich ausdrücklich mit der Ausweichpflicht befassen. Durchforstet man die deutsche Luftfahrgesetzgebung nach einem Vorflugrecht, wird man nicht fündig werden, ein solches Recht ist definitiv nicht formuliert!
    Eine Pflicht etwas für andere zu tun ist eben etwas grundsätzlich anderes als das Recht auf das, was andere für einen selbst tun müssen.
    Grundsätzlich soll die Ausweichpflicht natürlich die Aufmerksamkeit und das defensive Verhalten aller und damit die Sicherheit im gesamten Luftverkehr fördern. Wahrscheinlich hat jeder schon einmal im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr den Begriff vom defensiven Fahren gehört. Im weitaus komplexeren Luftverkehr hat defensives Verhalten aller Teilnehmer einen entsprechend höheren Stellenwert, welches sich in jedem Piloten verinnerlichen muss.
    Da dies aber ein immer währender Prozess ist, entfalten gerade solche Artikel und Videos so derart negative Auswirkungen, die sicher nicht im Interesse des DHV sein können.
    Bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen das besagte Video nun endlich neu vertonen - ich hatte vor Jahren mit Karl schon einmal deswegen telefoniert - und den Artikel schnellsten berichtigen und neu veröffentlichen oder komplett relegieren.

    Anmerkung:
    Diese Zeilen geben meine persönliche, nicht unbedingt richtige Meinung wieder, die ich gerne mit dem Forum sachlich erörtern kann. Anfeindungen, persönlich Angriffe oder schlicht ausgemachter Schwachsinn dürfen möglichst unterbleiben.

    Zuletzt geändert von FlyingDentist; 02.03.2023, 15:10. Grund: Formatierung

    #2
    Ich gebe dir Recht, die Übersetzung ist eine andere. Aber vielleicht war das mit Absicht.
    Letztendlich ist es aber auch schwierig.
    Einerseits soll man nicht auf seine Vorfahrt beharren, nach dem Motto "lieber die Wirbelsäule verrenkt als dem Gegenflieger die Vorfahrt geschenkt". Andererseits sorgt das Vorflugrecht für eine Berechenbarkeit.
    Diese beiden Punkte muss man halt irgendwie miteinander vereinen oder berücksichtigen.

    Kommentar


      #3
      Ich interpretiere die Übersetzung des DHV nicht so wie du FlyingDentist.
      Es mag keine wörtliche Übersetzung sein, aber sinnentstellend ist sie imho bei weitem nicht.

      Es spielt auch keine Rolle, ob man (nur ein Beispiel) "is just a guide" als "Richtwert, Leitschnur, Leitlinie, Orientierungshilfe" übersetzt. Sinnentstellend ist nichts davon.

      Wenn ich dich richtig verstehe, störst du dich prinzipiell an dem Wort "Vorfahrt".

      Ich kann mir durchaus vorstellen, das im Autoverkehr einige weniger Autofahrer, diese Vorfahrt auch nutzen, um einen Schaden am eigenen KFZ NICHT zu vermeiden, weil dann die Versicherung des anderen zahlen muss. Es soll solche Fälle schon gegeben haben.
      So sollte man das beim Fliegen natürlich nicht handhaben. Ich ging immer davon aus, dass das niemand so handhabt und interpretiert.

      Was wäre denn ein geeigneteres Wort oder Beschreibung?

      Für mich gilt vorausschauendes und für andere berechenbares, sowie sicheres Fliegen als Leitschnur.
      Die Leitschnur wenn rechts von mir der Berg, dann: erst recht berechenbar fliegen - zur Not ausweichen.
      Zuletzt geändert von ESP2019; 08.03.2023, 16:25.

      Kommentar


        #4
        Zitat von Skade Beitrag anzeigen
        Einerseits soll man nicht auf seine Vorfahrt beharren,
        weil es sie luftrechtlich gar nicht gibt (sondern nur eine Ausweichpflicht!)

        Zitat von Skade Beitrag anzeigen
        Andererseits sorgt das Vorflugrecht für eine Berechenbarkeit.
        ​Das imaginäre Vorflugrecht, genau wie Greg schreibt, kann für mehr Klarheit in der Beurteilung der aktuellen Verkeherssituation sorgen.
        Der DHV macht daraus in seiner Übersetzung und Bearbeitung aber ein veritables Vorflugrecht, was lediglich davon eingeschränkt wird, dass man eine Kollision vermeiden muss und dass man den Kurs halten soll. Mit keinem Wort wird erwähnt, dass es sich bei Greg´s "right of way" um ein Gedankenmodell handelt und nicht um eine Rechtsvorschrift!
        Der weniger informierte Leser bekommt so die take home message: Hang rechts, klarer Fall ich habe Vorflugrecht!
        Ich halte das für mehr als fahrlässig!

        Kommentar


          #5
          Zitat von ESP2019 Beitrag anzeigen
          Ich interpretiere die Übersetzung des DHV nicht so wie du FlyingDentist.
          Wenn ich dich richtig verstehe, störst du dich prinzipiell an dem Wort "Vorfahrt".
          Vorfahrt, Vorflugrecht, völlig egal. Es gibt luftrechtlich weder den Begriff Vorflugrecht, noch eine deratige, rechtlich begründete Handlungweise, s. Posting #4
          Was es gibt ist die Ausweichpflicht oder wie Greg es schreibt: "Your only responsibility is to avoid other pilots"!

          Und genau das müsste die klare Botschaft des DHV sein, stattdessen veröffentlicht man solch einen Unfug.

          Kommentar


            #6
            Jetzt ist halt nur die Frage: Wer interpretiert das Wort "Vorflugrecht" als Recht und nicht als Leitline zum vorausschauenden Fliegen und Ausweichen. Vielleicht bist du da in der Minderheit mit der Interpretation als "Recht"?

            Wenn ich mit anderen Piloten spreche, habe ich eher den Eindruck, die meisten verstehen es schon so, dass man eine Ausweichpflicht hat.

            Auch bei Flugbegegnungen, sei es nun in der Thermik oder beim Hangsoaren ist nur eine verschwindend kleine Minderheit so unterwegs, wie du das interpretierst. Wenn ich recht überlege kenne ich eigentlich keinen Fall, wo ich jemand begegnet wäre, welcher auf seinem "Vorflugrecht" beharrt hätte. Das kann aber auch daran liegen, dass ich in so einem Fall der "Falschflieger" gewesen wäre...

            Dennoch: eher kommt es vor, dass Piloten - ohne Verstand (oder zumindest aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen) gegen 10 andere Thermikreisende kurbeln.

            Kommentar


              #7
              Zitat von ESP2019 Beitrag anzeigen
              Jetzt ist halt nur die Frage: Wer interpretiert das Wort "Vorflugrecht" als Recht und nicht als Leitline zum vorausschauenden Fliegen und Ausweichen. Vielleicht bist du da in der Minderheit mit der Interpretation als "Recht"?
              Mag sein, aber Simon Winkler ist unmissverständlich!
              Er sagt im Video „Rücksichtnahme beim Thermikfliegen“ bei Minute 10:20 ​eben genau nicht die Worte, "ich habe den Hang zu meiner Rechten, die anderen Piloten sind ausweichpflichtig" sondern eindeutig und bestimmt, "ich habe den Hang zu meiner Rechten und Vorflugrecht".
              Ich denke, in einem offiziellen DHV-Lehrvideo ist ohne eine ausführliche Erklärung, dass man hier das "Vorflugrecht" nicht wörtlich zu nehmen hat, weil damit nur eine "Leitline zum vorausschauenden Fliegen und Ausweichen" gemeint ist, wenig bis kein Spielraum für Relativierung oder Interpretation, Vorflugrecht muss man als verbrieftes Recht verstehen!

              Und bei allem Respekt, ich halte diese, Deine "Relativierung" für an den Haaren herbeigezogen.

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                #8
                Wenn Du die Übersetzung für schlecht hälst und/oder denkst, da steht nur Unsinn, dann wende Dich vertrauensvoll an den DHV. Die sind durchaus erreichbar und zugänglich, nur hier im Forum lesen sie nicht mit, was ich mittlerweilse gut verstehen kann.
                Wenn es piept - eindrehen...

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                  #9
                  Ich verstehe nicht, wie jemand derart verkrampft aus der Übersetzung herauslesen kann, der DHV glaube an eine Vorfahrt. Sinngemäß - das bedeutet nämlich keineswegs ein holpriges Nachbasteln jedes einzelnen Satzes wie in #1, sondern eben das Erfassen des Gemeinten - passt sie, und auf die og. Auslegung wäre ich nie gekommen. Sonst außer dem OP vermutlich auch sonst keiner.

                  Abgesehen davon kommt wohl keiner in der Luft auf die hirnrissige Idee, es wegen Rechthaberei, Versicherungsbetrug o.ä. auf eine Kollision ankommen zu lassen. Ausweichregeln und Kurshaltepflichten gibt es überall, wo man seinen Weg innerhalb vernünftiger Grenzen frei wählen kann und selbst eine leichte Kollision recht gefährlich wäre (auf dem Wasser, in der Luft) - und seit jeher verstehen die Betroffenen ganz genau, was damit gemeint ist. Begriffe wie "Vorfahrt" entstehen dort, wo man sich auf festgelegten Bahnen bewegt und sich an festgelegten Stellen begegnet - drum heißt es ja auch nicht Vorflug oder so, und keiner will das auf etwas Anderes übertragen. Da darf man der Allgemeinheit ruhig mal etwas gesunden Menschenverstand zutrauen.

                  Letztlich geht es in dem Artikel um Praxistipps, wie man sich sozialverträglich und unfallarm in vollen Spots bewegt. Das kann man ohne jede Verrenkung aus beiden Artikeln - dem Original und der Übersetzung - klar heraus lesen, wenn, ja wenn man halt was lernen will. Sucht man freilich überall - in bester "Er hat Jehova gesagt"-Manier - nach irgendeinem Wort oder Satzzeichen, aus dem sich eine weitere Suada gegen den DHV basteln lässt (und sei sie auch noch so an den Haaren herbei gezogen), dann wird man vermutlich sogar in einem Kochbuch fündig
                  Stefan Ungemach
                  pfb.ungemachdata.de/

                  Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

                  Kommentar


                    #10
                    Witzig shoulders,
                    ich dachte an die gleiche Komikertruppe wie Du, aber aus anderem Grund:
                    mancher Wortwitz funktioniert nach einer Übersetzung nicht mehr.

                    Electrickety“ von Catweazle wird nur mäßig erreicht durch „ElektrikTrick“.

                    In diesem Fall wäre eine wortwörtliche Übersetzung zwar besser gewesen, aber irgendwo klemmt es immer…
                    ‘Right of way’ is just a guide.
                    When you’ve got the ridge on your right you have ‘right of way’ …​
                    WegeRecht‘ ist nur eine Eselsbrücke.
                    Wenn Du die Kante zur „Rechten“ hast, hast Du ‚rechts vom Weg‘ und ‚Recht auf den Weg‘…

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von shoulders Beitrag anzeigen
                      Ich verstehe nicht, wie jemand derart verkrampft aus der Übersetzung herauslesen kann, der DHV glaube an eine Vorfahrt. Sinngemäß - das bedeutet nämlich keineswegs ein holpriges Nachbasteln jedes einzelnen Satzes wie in #1, sondern eben das Erfassen des Gemeinten - passt sie, und auf die og. Auslegung wäre ich nie gekommen. )
                      Die Aussage des Originals von Greg Hamerton ist eindeutig. Die Passage um die es sich handelt, stimmt nicht einmal sinngemäß, weder in Übersetzung noch Bearbeitung mit dem Ursprungstext überein.

                      Vorfahrt ist kein Vorflug? Selten so gelacht!
                      „Wenn du den Hang nah zu deiner Rechten hast, hast du „Vorfahrt““, heißt es im DHV magazin. Nun, wenn dieses „du“ den Hang zu seiner Rechten hat, und man die Abschnitte 1-7 gelesen hat, sitzt es wohl kaum auf dem MTB oder im Auto, es hängt an seinem Schirm, sagt mir jedenfalls der zitierte gesunde Menschenverstand, den Du ja auch der Allgemeinheit zugestehst. Und dann bedeutet Vorfahrt eben auch Vorflug, zumindest wenn es auf seinen Fahrtmesser schaut. Aber vielleicht hat es ja auch einen der neuartigen Flugmesser. Sehr erheiternd, wirklich!!

                      Und wenn der DHV nicht an Vorfahrt glaubt - ich dachte die Verantwortlichen beim DHV handeln nach Wissen, aber gut, Du bist da näher dran - warum wird ausgerechnet der Terminus "Vorflugrecht" von Simon Winkler und der sinngleiche „Vorfahrt“ von Karl Slezak in dieser völlig unkommentierten Form an exponierter Stelle so verwendet?

                      Solche Texte des Verbandes müssen prinzipiell einen normativen Charakter haben, interpretierbare Literatur, im Duktus, "was will uns der Autor damit sagen" sind hier völlig deplatziert! Und genau aus dieser Sicht sind der kritisierte Passus und das Lehrvideo ein ziemlicher Ausfall.​

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von ESP2019 Beitrag anzeigen
                        Jetzt ist halt nur die Frage: Wer interpretiert das Wort "Vorflugrecht" als Recht und nicht als Leitline zum vorausschauenden Fliegen und Ausweichen. Vielleicht bist du da in der Minderheit mit der Interpretation als "Recht"?

                        Wenn ich mit anderen Piloten spreche, habe ich eher den Eindruck, die meisten verstehen es schon so, dass man eine Ausweichpflicht hat.

                        Auch bei Flugbegegnungen, sei es nun in der Thermik oder beim Hangsoaren ist nur eine verschwindend kleine Minderheit so unterwegs, wie du das interpretierst.
                        ich bin schon der Meinung das die Mehrheit das so interpretiert. Wo ist das auch die Grenze zwischen Leitlinie und Recht?
                        Leitlinie ist WischiWaschi, das sind die Leute die sich dann später in die Haare kriegen. Ich meine wir diskutieren hier ja schon herum wie man das zu interpretieren hat.
                        Ich habe es sogar in Südafrika erlebt wo Einheimische nochmal die Regeln einem erklärt haben.
                        Wenn es nur eine Leitlinie ist kann man es gleich lassen. "ich bin nicht ausgewichen..deine Schuld das du in den Baum geflogen bist..ist doch nur ne Leitlinie"

                        Nicht ohne Grund halten sich ja fast alle daran. Und die, die sich nicht daran halten werden übllicherweise lautstark beschimpft.
                        Ich denke da an Annecy..wie heisst der Startplatz an der Flugschule?

                        Und ich muss FlyingDentist Recht geben, gerade der Satz "Dein Flugweg muss für andere vorhersehbar sein, deshalb gilt hier „Kurshalte-Pflicht“ ist nicht optimal.
                        Gerade Anfänger werden mit diesem Satz darauf gedrillt wie ein Roboter Stur ohne zu Denken den Kurz zu halten wenn ihnen einer "falsch" entgegen kommt.
                        Ich hatte auch schon so Situationen die böse ausgegangen wären, wenn ich ..trotz rechte Hangregel..nicht ausgegwichen wäre.

                        Es gibt einfach Leute die bei sehr schwacher Thermik oder dynamischen Wind möglichst nahe am Berg fliegen wollen und nach dem Motto fliegen "lieber Zusammenstoßen als Absaufen".

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                          #13
                          FlyingDentist Irgendwann erkläre ich Dir mal die Funktion des Apostrophs. Oder auch nicht, Du willst Dich ja - Kontext hin oder her - aus Prinzip an den 8 Buchstaben festbeißen, da helfen Argumente nicht weiter.

                          Sowohl Greg (den ich übrigens aus meinen Jahren in RSA auch von gemeinsamen Flügen persönlich kenne und dessen Liebe zur Fantasy nicht notwendigerweise ein Nachteil ist: "Beyond the Invisible" kann gerade Gleitschirmfliegern mit etwas weiterem Horizont richtig was geben) als auch Karl wissen ganz genau, worauf es beim Hang- und Pulkfliegen ankommt. Und die Gleitschirmflieger kapieren - mit ganz wenigen Ausnahmen, aber das hat eher was mit Trotz zu tun -, was die meinen und wie man besser zusammen fliegt. Wenn Du Dich hier künstlich über "Jehova" (pardon, "Vorfahrt") aufregst, interessiert das ehrlich gesagt außer Dir keinen - und mich jetzt auch nicht mehr, ich kenn' das Muster ja schon

                          Stefan Ungemach
                          pfb.ungemachdata.de/

                          Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von shoulders Beitrag anzeigen
                            FlyingDentist Irgendwann erkläre ich Dir mal die Funktion des Apostrophs.
                            Das macht mich in der Tat neugierig. In welchem Text wurden denn Apostrophe gesetzt? Und welche Funktion haben sie??

                            Zitat von shoulders Beitrag anzeigen
                            Karl wissen ganz genau, worauf es beim Hang- und Pulkfliegen ankommt.
                            Ja dann hätte er es auch schreiben sollen, statt irgendwas von Vorfahrt zu faseln. Dein bester Fliegerkumpel Greg hat´s ja auch geschafft. (Huch ein Apostroph!)


                            Kommentar


                              #15
                              Vielleicht erklärst du, Zahnarzt nahe der Rente, uns allen bei Gelegenheit mal, warum du so einen beständigen Haß dem DHV gegenüber hegst.
                              Das hülfe einzuordnen, was du mit deinen lichtvollen Ausführungen eigentlich zu bezwecken suchst.

                              Dein Anfangspost schon - keuch - fast 1.000 Worte.
                              Nur um zu zeigen, daß, wortklauberisch, der Text des DHV (der allgemein vernünftig verstanden wird) mit Mutwillen auch mißverstanden werden kann?
                              Wärest du statt Zahnarzt wohl lieber Beamter, zB. im Bauamt, geworden? Oder gar - vielleicht - Volljurist?

                              Es steht dir immer noch die "Universität des 3. Lebensalters" offen. Hast ja evtl. noch Zeit.

                              ----------
                              Würdest du deinen Eifer positiv einbringen, im DHV, in einem Verein, irgendwo - ja, das wäre fein.
                              Zuletzt geändert von EMR; 02.03.2023, 23:43.

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