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Nein, keine Ahnung. aber angenommen, er hätte keine (für diesen Flug) gültige Lizenz, würde das automatisch ein Strafverfahren nach sich ziehen. Und die Strafen bzw. Bußgelder in Deutschland bei Luftrechtsverstößen sind > richtig < happig! Da ist der Unterschied zum Kirchendach dann nicht mehr weit (davon können die UL-Kollegen mit ihren notorisch überladenen Kisten ein Lied singen).
Sorry, ich wollte das Versicherungsthema nicht abwürgen. Nur nicht darauf verengt sehen,
Gruß Rüdiger
Zitat von Flynix
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Sorry, ich wollte das Versicherungsthema nicht abwürgen. Nur nicht darauf verengt sehen,
Gruß Rüdiger
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