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Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

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    AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

    Hinweise für den Piloten Besuch in Irland auf Urlaub

    Mitgliedschaft: Sie brauchen nicht auf die Gebühr für die volle IHPA Mitgliedschaft zu zahlen, wenn Sie nur in Irland zu fliegen, während Sie hier im Urlaub sind, aber wir würden Sie bitten, nehmen Sie sich bitte die Zeit, um den Besuch Mitgliedschaft und Versicherung Seite, um sich anzumelden als Visiting Pilot und die Entschädigung Verzichtserklärung unterschreiben. Sie erhalten einen aktuellen Ausweis für Ihre eigenen nationalen Verband und eine gültige IPPI Karte zeigt, dass Sie eine gültige Pilotenlizenz Rating entspricht Para Pro / Safe Pro 3 oder höher benötigen. Ihre eigenen nationalen Verband in der Lage, Ihnen einen IPPI Karte auf Anfrage.

    einfach google ruewa! du hast ja anscheinend zeit für so was oderrrrr!!

    ihl piti
    www.flytours.ch

    Kommentar


      AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

      Hallo Rüdiger,

      erstens hab ich schon in einem meiner zurück liegenden Postings darauf hingewiesen, das "zumindest die fliegenden Gäste in Deutschland beruhigt ihre Reise antreten können in dem Wissen, dass hier die IPPI-Card einen bestätigt hochoffiziellen Status hat". Außerdem wäre mir nie in Sinn gekommen, diese Tatsache in einer Diskussion über die Gültigkeit einer IPPI-Card für deutsche Piloten im Ausland in die Waagschale der Pro-IPPI-Card-Argumente zu werfen.
      Außerdem gibt's außerdem noch diese Seite, auf der wirklich haarklein beschrieben und verlinkt wird, wer mit welchem Schein in Deutschland fliegen darf, wie die IPPI-Card bei dem Erwerb des Deutschen Scheines bewertet wird und was dabei für Piloten mit ausländischem Schein ohne IPPI-Card gilt.

      Dass übrigens der Karl hier nicht mitschreibt, liegt ganz einfach daran, dass der mit den Testpiloten der DHV-Musterprüfstelle zwei Tage unterwegs war. Bei den ganzen Forderungen und Ideen, was "man" tun könnte, wird nämlich gerne vergessen, dass in den Referaten im DHV leider keine 20 Leute, sondern im Schnitt eher 1,5 sitzen.

      P.S. Sogar auf der "Fliegen im Ausland"-Seiten kommt man nach Klicken auf Deutschland auf die German Flying Rules.

      Der berechtigte Einwand, dass man das Thema "Fliegen im Ausland" für Deutsche und natürlich auch "Fliegen in Deutschland" für Ausländer prominenter und einfacher zu finden auf der DHV-Website unterbringen sollte, wird im Rahmen der Überarbeitung der entsprechenden Seiten Berücksichtigung finden. Ich hab jetzt beim Durchforsten der verschiedenen ausländischen Verbandsseiten selber schon ein paarmal darüber geflucht, wie versteckt das Thema Gastflugregelung teilweise untergebracht ist. Das sollten wir besser machen.
      Zuletzt geändert von ForumAdmin; 12.01.2012, 18:41. Grund: P.S. angefügt
      Schöne Flüge

      ForumAdmin
      Richard Brandl

      Kommentar


        AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

        Ich hättte nie gedacht das es mal soweit kommt.........er macht mich mit seinem Klugscheissertum und seiner Besserwisserei unglaublich agressiv.
        Deswegen ist er seit gerade auf meiner Ignoriererliste

        RUEWA

        jetzt machts wieder Spaß

        Bernd

        PS an alle: wer ihm nicht mehr antwortet ärgert ihn!!!
        Zuletzt geändert von zenzi; 12.01.2012, 18:48.
        Gott erhalt den Gerstensaft
        und meiner Frauens Arbeitskraft

        Kommentar


          AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

          @ all
          Zitat von Ruewa
          Veröffentlicht wurde dies als NfL 87/95, eigenartigerweise findet man die aber nur beim DULV abgelegt, nicht beim DHV.. In dieser Auslegungsrichtlinie steht folgendes:
          Die genannte Bekanntmachung (NfL) befindet sich schon auf der DHV-Website, seit es eine DHV-Website gibt. http://www.dhv.de/web/fileadmin/user...steflug_1_.pdf

          Grüße

          Karl

          Kommentar


            AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

            Hi Rich,

            Ich hab jetzt beim Durchforsten der verschiedenen ausländischen Verbandsseiten selber schon ein paarmal darüber geflucht, wie versteckt das Thema Gastflugregelung teilweise untergebracht ist. Das sollten wir besser machen.
            Ich auch (geflucht mein ich), nämlich bei der Recherche für die Seite "Fliegen im Ausland":-) Ich finde aber, wir haben das so schlecht nicht gemacht. Du klickst auf das "English-Symbol" auf unserer Website und siehst sofort (rechts) die "German Flying Rules".

            Grüße

            Karl
            Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

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ID: 813002

            Kommentar


              AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

              Zitat von shoulders Beitrag anzeigen
              ...mit Recherche bzw. Landessprache (welch Unsinn übrigens: Englisch ist Allgemeinbildung, darüberhinaus sozusagen die Sprache der Fliegerei, und wird überall verstanden) überfordert sind.
              Hihihi, wenn du dich da mal nicht vertust, lieber shoulders! Hab von einige Berufspiloten nette Storys von Flügen jenseits des Urals gehört, auch jenseits des Mittelmeers kann es mit English abenteuerlich sein. Oder hast du im Nachbarland F schon mal versucht auf englisch den Weg zu einem Bankautomaten zu erfragen?
              Ja gut, in größeren Flughäfen klappt das mit dem Flugfunk-English gut. Und etwas Fremdsprachenkenntnisse können einem auf Reisen in fremde Länder nie schaden...

              Zitat von shoulders Beitrag anzeigen
              Immerhin sehe ich hier bisher vielleicht eine Handvoll Poster, die das Fehlen einer bequemen Ein-Klick-Infozentrale bemängeln, treffe aber jedes Jahr in allerlei fremden Ländern einen Haufen deutschsprachiger Piloten, die die Selbstinformation über die lokalen Gegebenheiten offenbar bestens gebacken bekommen haben.
              a) Nicht alle Reisenden sind hier im Forum unterwegs.
              b) Wär mir da nicht so sicher, dass die sich wirklich vorher informiert haben...

              Zitat von shoulders Beitrag anzeigen
              Soo dramatisch für das wirkliche Leben kann das Fehlen einer solchen Infozentrale also doch nicht sein. Sicher ganz nett, wenn sich mal wer die Arbeit antut
              Dramatisch nicht, aber schlicht hilfreich. Müssen ja nicht 20 Leute dort anrufen und nerven, wenn man das gesammelte Wissen in Ruhe auf einer Internetseite nachlesen kann.

              Zitat von ForumAdmin Beitrag anzeigen
              Es gibt nur in sehr wenigen Ländern eine gesetzlich eingebundene Regelung für Luftsportgeräte, so wie dies in Deutschland der Fall ist. ... Und ob es Sinn macht, die Luftfahrtbehörden eines jeden Landes dieser Erde zu kontaktieren und über das Gleitschirm- und Drachenfliegen im jeweiligen Land zu befragen, das wage ich mal zu bezweifeln.
              Nur keine schlafende Hunde wecken... Wenn's blöd läuft, lautet die Antwort von dort: Nein, verboten.

              Zitat von ForumAdmin Beitrag anzeigen
              Die aktuellsten Infos sind halt immer auf den Seiten der jeweiligen Landesverbände zu finden. Dafür braucht's auch keinen Übersetzer, jeder Browser bietet nach Installation eines entsprechenden Add-on's fast ohne Zeitverzögerung eine brauchbare Übersetzung an
              Sorry, Richard, aber manche Formulierungen können übersetzt mehrdeutig und mißverständlich sein. Deshalb wäre es gut, wenn einer mal so einen Text vernünftig ins Deutsche übersetzen würde.

              Zitat von ForumAdmin Beitrag anzeigen
              Ich kann gerne mal anregen, dass wir die FAI-Seite aus dem Englischen übersetzt auch auf der DHV-Seite bringen.
              Au ja, wäre fein! Kann natürlich den obligatorischen Hinweis enthalten, dass man auf den jeweiligen Seiten der nationalen Verbände sich selbst über den aktuellen Stand informieren sollte.

              Zitat von ForumAdmin Beitrag anzeigen
              P.S. Und es gibt anscheinend doch eine Seite des dänischen Verbandes mit Hinweisen in Deutsch: http://www.dhpu.dk/nydhpu/index.html (auf die ich einfach nicht zugreifen kann).
              Sonst probier mal http://www.danskdrageflyverunion.dk/ , hat gerade bei mir funktioniert. Der andere Link übrigens auch.

              Zitat von ruewa Beitrag anzeigen
              Es geht nicht um "Spielregeln" oder "Unterseiten", noch nicht mal (bzw. allenfalls mittelbar) um Versicherungen, es geht um Gesetze. Laß Dir gesagt sein: Jedes Land hat solche. Entweder geht man mit diesen konfom, dann fliegt man legal, oder man verstößt gegen sie - so einfach ist das!
              Nicht überall ist das Fliegen mit Paraglidern and Hangglidern geregelt...

              Zitat von ruewa Beitrag anzeigen
              Meine Vermutung ist, daran haben sich schon kompetentere Leute als ich die Zähne ausgebissen, die zu dem Schluß gekommen sein könnten, vor einer klaren Antwort müsse man Angst haben.
              ... Gut möglich. Weil dann aus einer stillschweigenden Duldung unserer Fliegerei schnell ein Verbot werden kann. Warum auch sollten die "legalen" Flieger den Luftraum mit uns teilen? Dann gäb's für die eine Sorge und Lufthindernisse weniger. Ob da unsere Lobby gegen ankämpfen kann? Hmmm....

              Zitat von ruewa Beitrag anzeigen
              30 Jahre lang nicht einmal genau zu wissen, ob man - z.B. in Italien - ein echtes Problem hat oder nicht, während zugleich alle Welt munkelt, daß es da irgendwie nicht ganz astrein zugehe - das kann es doch nicht sein!
              Leider ja.

              Zitat von ForumAdmin Beitrag anzeigen
              Ich hab jetzt beim Durchforsten der verschiedenen ausländischen Verbandsseiten selber schon ein paarmal darüber geflucht, wie versteckt das Thema Gastflugregelung teilweise untergebracht ist. Das sollten wir besser machen.
              Dann hat sich dieser Faden hier ja schon gelohnt, gell Richard?
              Zuletzt geändert von FliegenWilli; 12.01.2012, 23:19.

              Kommentar


                AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

                "Als DHV-Mitglied erhältst Du besonders gute
                Konditionen für Deine Berufsunfähigkeitsversicherung
                inklusive Flugrisiko bei unserem Partner HDI-Gerling.
                Sich Gedanken vor dem Start machen war gestern -
                melde Dich bei Thomas, Can und Christian!"

                So ist es wohl.(Und wie). Mir geht es darum nicht zahlen zu müssen. Und das lasse ich mir von Thomas, Can und Christian schriftlich geben.
                IPPI, FAI...Links...da und hier, all das verblasst, wenn eine Zahlungsaufforderung oder ein Einschreiben im Briefkasten liegt.
                (Anhörung, Aufforderung zur Anhörung, Förmliche Zustellung, Gerichtskasse....).

                "Versicherung tritt ohne Einschränkung ein, wenn beim GS-Fliegen im Ausland ein Unfall passiert"
                Das klingt schonmal ganz gut.
                Viel besser als "kein Versicherungsschutz für Schadensfälle ohne ordnungsgemäßen Luftfahrerschein".

                „NICHT QUATSCHEN – MACHEN!“ Soso..

                Beim Licht machen haben ruewa und shoulders gewonnen. Hätte ich nicht hinbekommen! Meinen Dank für Ihre Arbeit.
                Beim Fliegen machen mit IPPI gewinnen andere. Das bekomme ich auch hin. Es macht mir sogar Spaß und ich habe schon viel Ärger deswegen bekommen. Gerade eine Strafanzeige, weil ich auf der Autobahn zurück vom Startplatz vor 4 Monaten etwas getan hätte. Mein Anwalt versucht herauszufinden um was es geht. Beim GH hier in FFM bekommen ich immer auf die Mütze..immer und überall...

                Ob die, die gegen ruewa unsachlich schreiben schonmal Konflikte mit dem Gesetz hatten?
                Realnames natürlich. Damals als Spiderman, war ich auch gut drauf...schon klar.
                Jeder, der schonmal versucht hat sich ohne Anwalt zu retten, wird doch zustimmen, daß er mit Engelszungen schreibt.
                So, nun warte ich auf die HDI-Gerling. Alles andere macht nur nervös...

                :-)

                Kommentar


                  AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

                  @ Karl: Danke, ich hatte den Link zeitgleich entdeckt und mein Posting entsprechend korrigiert. Ihr hattet das Dokument in "Gästeregelung" umbenannt, während ich gezielt nach einer NfL gesucht habe.

                  Zitat von ForumAdmin Beitrag anzeigen
                  Außerdem wäre mir nie in Sinn gekommen, diese Tatsache in einer Diskussion über die Gültigkeit einer IPPI-Card für deutsche Piloten im Ausland in die Waagschale der Pro-IPPI-Card-Argumente zu werfen.
                  Doch, finde ich schon, Richard. Für mich war das der "Missing Link".

                  Ich weiß auch nicht, warum das immer so eskaliert. Laß uns einfach nochmal versuchen, das Problem ganz nüchtern zu betrachten.

                  Zentral scheint mir folgende Überlegung: Es braucht einfach ein Bindeglied zwischen der IPPI-Card und dem nationalen Luftfahrt-Regelwerk. In Deutschland ist das entscheidende Dokument, das Rechtssicherheit schafft, eben jene NfL 87/95 (die Ihr in "Gästeregelung" umbenannt habt). Jedes Land hat Luftfahrtgesetze. Deshalb muß es in jedem Land so ein Bindeglied in der Art geben, wenn denn die IPPI-Card dort ein rechtswirksames Dokument darstellen soll. Ohne diese Einbindung kann sie nichts anderes sein als ein schöner Fetzen Papier. Die IPPI-Card kann aus sich heraus keine Normen setzen, die existierenden Normen müssen sich ihrer formell bedienen, dann wird ein Schuh draus. Genau das ist in Deutschland geschehen und das ist auch gut so.

                  Das Problem, das so viele Irritationen schafft, ist nun, daß dieser Sachverhalt weder von der FAI noch von den nationalen Verbänden, auch nicht vom DHV, so kommuniziert wird. Deshalb ist die Bezeichnung der IPPI-Card als "internationale Lizenz" so kontraproduktiv: Denn genau das ist sie nicht. Sie kann nur ein Werkzeug sein, dessen man sich aber erst einmal von Staatlicher Seite juristisch bedient haben muß (wie das in D geschehen ist), bevor sie dann in diesem Land einen rechtswirksamen Status erhält. Anders funktioniert das nicht. Deshalb zielt auch die Formulierung der FAI, ob in einem Land die Karte "akzeptiert" würde, daneben. Die entscheidende Frage ist vielmehr, ist in dem betreffenden Land diese Anbindung an nationales Recht verwirklicht, die sie dort dann in den Stand eines rechtsverbindlichen Dokuments erhebt und auf diese Weise Rechtssicherheit schafft.

                  Nur darum geht es, nicht um komplizierte x*y-Fragematrizen. Meiner Meinung nach wäre es eine originäre Aufgabe eines Verbandes, diese Recherchearbeit zu leisten - der Einzelne stößt damit notwendig an Grenzen. Und erst dann sieht man auch klarer, wo noch (konzertierte) Lobbyarbeit vonnöten ist.

                  Ich hoffe, es ist deutlich geworden, daß ich keineswegs prinzipiell gegen die IPPI-Card argumentiere. Aber um ihr Sinn zu geben über das "baßt-scho-irgendwie" hinaus müßte man m.E. so vorgehen.

                  Und die Frage, wo Rechtssicherheit herrscht und wo nicht, ist schon nochmal etwas anderes als der Ruf nach "Vollkasko".

                  Gruß Rüdiger

                  Kommentar


                    AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

                    Eben, genau dieses Bindeglied zwischen der IPPI-Card und dem nationalen Luftfahrt-Regelwerk. Genau dieses muss doch die HDI-Gerling kennen wie keine andere. Und diese sei der starke Partner, der reichlich Werbung macht und mitverdient. Kann der DHV nicht den etwas dunklen Peter in diese Richtung schieben. Man könnte fast glauben, aber einer bestimmten Schadenssumme fliegt man nicht mehr ordentlich :-) Aber wie ich sagte. Für das Kleingedruckte hatte ich schon immer ein linkes Händchen...
                    Ich bin halt zu blöd. Andere steigen da besser durch. Andi

                    Kommentar


                      AW: legales Fliegen im Ausland :

                      nachdem ich mich durch die diversen Beiträge zu diesem (!) Thema durchgelesen habe : wünschenswert wäre wohl eine ähnlich klare (Rechts) Situation, wie sie bei der "Kfz-Verwendung im Ausland" besteht - siehe dazu die entsprechende Info-hp unserer - also der österreichischen - Regierung :



                      - ob aber "sowas" auch beim GS/HG-Fliegen möglich ist, kann ich nicht beurteilen....

                      Kommentar


                        AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

                        Zitat von Andi1965 Beitrag anzeigen
                        ...
                        So, nun warte ich auf die HDI-Gerling. Alles andere macht nur nervös...

                        :-)
                        IPPI Karte, rechtliche Regelungen, Schwarzfliegen hin oder her:

                        Hat das eigentlich eine Auswirkung auf den Versicherungsschutz?
                        Soweit ich das überblicke, steht in meiner Versicherung nur was von "Luftfahrerschein" (hab ich).
                        Von anderen (ausländischen) Lizenzen wird nichts erwähnt und nur das Nicht-Einhalten von vor Ort gültigen Gesetzen entbindet die Versicherung ja nicht von der Zahlungspflicht.

                        Also: bin gespannt auf Andis Rückmeldung.



                        P.S: um 99% der Schlauberger-Antworten zu vermeiden: Ja, eine Versicherung, insbesondere die Haftpflicht-Versicherung zahlt auch bei Gesetzesverstößen. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Alkohol vielleicht nicht, aber das ist doch hoffentlich OT
                        ______________________________________
                        Grüße aus 0m GND,

                        Flynix

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                          AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

                          @ Andi & Flynix: Versicherungsschutz hin oder her: Man macht sich im Gastland halt u.U. auch strafbar. Ob aus Vorsatz oder Unwissenheit, spielt bekanntlich dann keine Rolle. Prekär wird das immer erst dann, wenn die Behörden (z.B. infolge eines Unfalls) auf einen aufmerksam geworden sind (also für den Schweizer Bruchpiloten vom Tegelberg spielt es jetzt schon eine Rolle, ob seine Lizenzen in Ordnung waren oder nicht!). Deshalb ist es schon nützlich, vorab zu wissen, ob man in einem Land eine rechtssichere Situation vorfindet oder ob man sich in ein Gestrüpp von Wildwuchs begibt.

                          Gruß Rüdiger

                          Kommentar


                            AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

                            ruewa, alles richtig. Es macht aber vielleicht Sinn, die 2 Aspekte:


                            1) Straftaten/Owis
                            2) Versicherungsschutz

                            mal getrennt zu beleuchten. Beide haben für sich gesehen jeweils weitreichende Konsequenzen. Aber manchmal eben auch unabhängig voneinander.
                            ______________________________________
                            Grüße aus 0m GND,

                            Flynix

                            Kommentar


                              AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

                              ...und zum Thema Tegelbergunfall. Vielleicht etwas OT, aber weiß jemand ob es irgendwelche Fakten über die Konsequenzen gibt?
                              ______________________________________
                              Grüße aus 0m GND,

                              Flynix

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                                Fliegen im Ausland

                                für das Fliegen nehme ich schon ein Risiko in Kauf, wenn ich es abschätzen kann...auch eine Grauzone(unschön, klar).
                                Aber ich möchte kein Kirchendach bezahlen müssen, weil mein Luftfahrerschein nicht ordentlich war, dagegen bezahle ich ja Beiträge..
                                ja, 2 Fälle sozusagen..

                                1. eine neue Kirche bezahlen müssen
                                2. in der grauzone GS fliegen..

                                vielleicht trägt diese Unterscheidung ja zur Sachlichkeit bei...keiner will ja ein Flugverbot...

                                Kommentar

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