- Anzeige -
KONTEST =:= GLEITSCHIRMSERVICE
- Anzeige -
TURNPOINT - European Brands for Pilots
- Anzeige -
= fly it your way =
- Anzeige -
AUS LEIDENSCHAFT AM FLIEGEM
- Anzeige -
http://www.skyman.aero/de/gleitschirme/sir-edmund.html

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

    Ach Shoulders, laß doch mal diese Manie, das Forum seitenweise vollzumüllen mit albernen Versuchen, mir ins Knie zu pieksen. Wen meinst Du denn mit "Exflieger"? Reicht Dein Horizont nur bis zum nächsten Teebeutel?

    Zur Sache: Es geht nicht um "Spielregeln" oder "Unterseiten", noch nicht mal (bzw. allenfalls mittelbar) um Versicherungen, es geht um Gesetze. Laß Dir gesagt sein: Jedes Land hat solche. Entweder geht man mit diesen konfom, dann fliegt man legal, oder man verstößt gegen sie - so einfach ist das!

    Ihr nennt Euch großspurig "Piloten", wollt ernstgenommen werden, weg vom Image der Mickeymaus-Fliegerei? Dann benehmt Euch doch auch so! Ist irgendein Bereich der ernsthaften Fliegerei denkbar, wo die Leute noch nach 30 Jahren zusammenzucken, wenn man sie fragt, was sie mit welcher Lizenz wo dürfen? Wie kann man bloß einen derartigen Luftrechts-Analphabetismus für eine Tugend halten!

    Stop, Reset! Der ernsthaft argumentierende Richard hat es nicht verdient, so abgekanzelt zu werden...

    Richard, unter einer pragmatischen Augenblicksperspektive gesehen, stimme ich Dir schon zu. Nur sehe ich folgendes Problem: Beispiel Italien - natürlich gibt es auch dort Gesetze, die verbindlich regeln, wer wann wo unter welchen Voraussetzungen den Luftraum nutzen darf. Mag ja sein, daß dort die IPPI-Card gesetzlich verankert ist. Dennoch gibt es seit jahr und Tag eine Unmenge Irritationen, Wolfgang hat einige angesprochen. Irgendwie liegt das Ganze im Nebel, seit jahrzehnten, dabei müßten die Dinge doch eigentlich eindeutig zu klären sein. Dieser prekäre Grauzonenzustand kann doch nicht der Weisheit letzter Schluß sein.

    Meine Vermutung ist, daran haben sich schon kompetentere Leute als ich die Zähne ausgebissen, die zu dem Schluß gekommen sein könnten, vor einer klaren Antwort müsse man Angst haben. Aber sich 30 Jahre lang in "Baßt-scho"-Mentalität einzuigeln, kann die Lösung eigentlich nicht sein. Nimm mal folgendes Szenario: In Italien passiert ein spektakulärer Unfall wie jüngst an der Tegelbergbahn, oder ein "Großer" muß ein dramatisches Ausweichmanöver fliegen, weil ein Teebeutel (mal wieder) die Kontrollzone von Aviano verletzt hat. Pilot sei ein deutscher Ausländer. Was passiert dann? Deswegen würde man in Rom die Gesetze nicht ändern, aber falls es ein ungesetzlicher Zustand wäre, würde man darauf aufmerksam werden und der Vorhang wäre von einem Tag auf den anderen gefallen.

    Was könnte man tun, wenn sich die Sache als nicht befriedigend geregelt herausstellt? Nun, das ist das klassische Betätigungsfeld für Lobbyarbeit, dazu sind Verbände da. Okay, der DHV für sich genommen könnte da nicht viel erreichen, aber genau deshalb sind Verbände ja international vernetzt, genau dafür gibt es auch Dachverbände. Notfalls muß man der FAi oder der EHPU auf die Füße treten, wenn die sich zuviel um Pokale und zuwenig ums Alltagsgeschäft kümmern. Oder es gibt Europaparlamentarier, denen das Thema nicht zu unbedeutend ist, um es auf die Agenda zu setzen. Oder es gibt noch andere Hebel, vielleicht sogar die ICAO, was weiß ich. Das alles ist eine furchtbar langwierige Kernerarbeit, schon klar, aber was ist die Alternative?

    Die stolze Selbstbeweihräucherung als nur für sich selbst verantwortliche "Anarchisten der Lüfte" hilft da auf Dauer nicht weiter. 30 Jahre lang nicht einmal genau zu wissen, ob man - z.B. in Italien - ein echtes Problem hat oder nicht, während zugleich alle Welt munkelt, daß es da irgendwie nicht ganz astrein zugehe - das kann es doch nicht sein!

    Gruß Rüdiger
    Zuletzt geändert von ruewa; 12.01.2012, 12:37.

    Kommentar


      AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

      Hallo Rüdiger,

      diese Lobbyarbeit betreibt meines Wissens der italienische Verband (wenn nicht zeitweise handlungsunfähig) seit Jahrzehnten, ich glaube in letzter Zeit auch erfolgreich. Diese Arbeit kann ihm der DHV als deutscher Verband aber auch nicht abnehmen. Das wird wohl niemand ernsthaft erwarten.

      Was aber im Rahmen der Möglichkeiten eines Verbandes liegt, ist sicher, soviele Informationen wie möglich seinen Mitgliedern zur Verfügung zu stellen. Wenn es hier wirklich einen Nachholbedarf gibt und eine Seite wie die der FAI zur IPPI-Card nicht ausreicht, dann muss halt diese Seite auf der DHV-Website mal überarbeitet werden. Informationen, die für das Fliegen in den einzelnen Ländern wichtig sind, sollten dann zukünftig einfacher und übersichtlicher zu finden sein. Aber gleich der Hinweis, auch eine solche im Detail aufbereitete Seite wird keinen Piloten von seiner Sorgfaltspflicht entbinden, sich spätestens vor Ort nochmal schlau zu machen (aber er hat dann mal auf alle Fälle alle nötigen Scheine, wie die IPPI-Card , und Versicherungsnachweise dabei). Unsere Fliegerei ist nur bis zu einem bestimmten Grad vollkaskofähig, ab einem bestimmten Punkt greift dann wirklich die Eigenverantwortung jedes einzelnen Piloten für sich selbst.
      Schöne Flüge

      ForumAdmin
      Richard Brandl

      Kommentar


        AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

        Zitat von ruewa Beitrag anzeigen
        Ach Shoulders, laß doch mal diese Manie, das Forum seitenweise vollzumüllen mit albernen Versuchen, mir ins Knie zu pieksen. Wen meinst Du denn mit "Exflieger"? Reicht Dein Horizont nur bis zum nächsten Teebeutel?

        Zur Sache: Es geht nicht um "Spielregeln" oder "Unterseiten", noch nicht mal (bzw. allenfalls mittelbar) um Versicherungen, es geht um Gesetze. Laß Dir gesagt sein: Jedes Land hat solche. Entweder geht man mit diesen konfom, dann fliegt man legal, oder man verstößt gegen sie - so einfach ist das!

        Ihr nennt Euch großspurig "Piloten", wollt ernstgenommen werden, weg vom Image der Mickeymaus-Fliegerei? Dann benehmt Euch doch auch so! Ist irgendein Bereich der ernsthaften Fliegerei denkbar, wo die Leute noch nach 30 Jahren zusammenzucken, wenn man sie fragt, was sie mit welcher Lizenz wo dürfen? Wie kann man bloß einen derartigen Luftrechts-Analphabetismus für eine Tugend halten!

        Stop, Reset! Der ernsthaft argumentierende Richard hat es nicht verdient, so abgekanzelt zu werden...
        Ich auch nicht. Denn das ganze Gefasel von den "Anarchisten der Lüfte" hast Du Dir ganz alleine ausgedacht.

        Ich argumentiere schon lange dafür, dass sich gerade die Piloten (BTW: dass von uns beiden nicht nur Du ein Cockpit von innen kennst, hatten wir schon, also halt mal die Luft an) für das Luftrecht interessieren und sich entsprechend informieren. Das bedeutet wesentlich mehr als bloß beim Verband nach vorgekauten Informationen zu jammern und bis dahin jede Eigenverantwortung abzulehnen.

        Dass Du Dich in einer ganz anderen, privaten gedanklichen Welt bewegst, in der "Teebeutelflieger" deppensichere Gurtzeuge, vorgefertigte Rechtsgutachten, zusammengefasste Informationsseiten und so weiter brauchen, weil Selberdenken Deinem Duktus zufolge den Gleitschirmpiloten überfordert - das meine ich mit "Exflieger". Offenbar liegt Dein letzter wirklicher Kontakt mit Gleitschirmfliegern (also außerhalb des Forums) in der Tat recht weit zurück, so in etwa auf HFA-Level - aber was Du da aus den gemeinsamen Flugversuchen mit ein paar anderen Flugschülern von anno dunnemals auf die Allgemeinheit runterbrechen zu dürfen glaubst, ist ziemlich realitätsfern. Außerdem klingt da - das geht nur oft im Wortschwall unter - neben einem gewissen Lehrbedürfnis auch ziemlich Arroganz gegenüber jenen durch, deren Flügel nicht fest ans Fluggerät genietet sind.

        An Deiner Stelle würde ich den Ball deshalb deutlich flacher halten - nur so ein Tipp

        Shoulders
        Stefan Ungemach
        pfb.ungemachdata.de/

        Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

        Kommentar


          AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

          Zitat von ForumAdmin Beitrag anzeigen
          ......gilt das dann? Für den Juristen am heimischen PC wahrscheinlich nicht, für den Flieger, der im Fluggelände mit einem Carabinieri verhandelt, schon....
          Zitat von ForumAdmin Beitrag anzeigen
          ...
          Und wenn man doch genügend lange bohrt, dann geht's uns wie in Österreich, ich glaube, da hätte ich doch als deutscher Gast eine zeitlang gar nicht fliegen dürfen (soweit mir bekannt nicht mal als Österreicher ).
          Absolute Zustimmung.
          In erster Linie geht es doch darum, mit dem lokalen Platzwart Einigkeit zu erzielen und ungestört starten zu können.

          Dass es sich dann, wie an deinem Beispiel Österreich, im juristischen Sinne eigentlich um Schwarzfliegerei handelt, sollte man nicht so eng sehen.
          ______________________________________
          Grüße aus 0m GND,

          Flynix

          Kommentar


            AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

            Zitat von shoulders Beitrag anzeigen
            ... das ganze Gefasel von den "Anarchisten der Lüfte" ...
            Zitat von Flynix Beitrag anzeigen
            Dass es sich dann (...) im juristischen Sinne eigentlich um Schwarzfliegerei handelt, sollte man nicht so eng sehen.
            ... wie die Faust auf's Auge, danke...

            Kommentar


              AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

              sag mal ruewa: Bist Du "teebeutelfliegerisch" jemals über den Übungshang hinausgekommen?

              Kommentar


                AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

                Zitat von H.M.Murdoch Beitrag anzeigen
                Und demnächst macht das Gleiche der Gerd... und dann der Hans und danach der Hubert und... und...
                das Gleiche dann für Griechenland, Südafrika etc..
                und jeder bekommt unterschiedliche bis keine Antworten, hat Probleme mit der Landessprache... etc...
                Merkt ihr was?

                Admin
                Es gibt nur in sehr wenigen Ländern eine gesetzlich eingebundene Regelung für Luftsportgeräte, so wie dies in Deutschland der Fall ist. Ein italienischer Verband gab früher mal die Auskunft, dass für's Fliegen in Italien die IPPI-Card gesetzlich vorgeschrieben ist. Jetzt kann man natürlich fragen, wo steht das? Und wenn's nirgends in einem Gesetzesblatt steht, gilt das dann? Für den Juristen am heimischen PC wahrscheinlich nicht, für den Flieger, der im Fluggelände mit einem Carabinieri verhandelt, schon. Was ist da jetzt die korrekte Auskunft des Verbandes an seine Piloten? Zusammengefasst doch ganz einfach: Nehmt nach Italien zum Fliegen eine IPPI-Card mit. Wenn ihr sie braucht, dann habt ihr sie dabei, wenn nicht, dann sind 15 Euro Kosten und 10 Gramm Gewicht zu verschmerzen (das gilt übrigens dann auch für alle anderen Länder).
                Und ob es Sinn macht, die Luftfahrtbehörden eines jeden Landes dieser Erde zu kontaktieren und über das Gleitschirm- und Drachenfliegen im jeweiligen Land zu befragen, das wage ich mal zu bezweifeln.
                genau das sind doch die grosse problem und dann werden gesetze in einigen ländern bei ausländer, je nach lust und laune der beamten angewendet. ich hab 3 gute erfahrungen auf den gleitschirmreisen gemacht mit der ippi-card. einmal unfall in slowenien (vor 10 jahren) und kontrollen in italien und albanien. ob der albaner gewusst hat was die ippi-card ist sei mal dahingestellt. auf meinen reisen ist die ippi-card pflicht und auch wenn ich nach deutschland oder österreich fahre.

                ruewa: da du ja nicht mehr fliegst wirst du auch nie eine solche brauchen. würdest du aber fliegen und du könntest sie einem beamten ( der nicht mal deine sprache versteht) nicht vorweisen, glaubst du der würde dein gelaber anhören? für mich bist du einfach ein schwätzer, der glaubt auf der ganzen welt müsse alles geregelt sein!!!


                ihl piti
                www.flytours.ch

                Kommentar


                  AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

                  ... Gefasel ... Übungshang ... feuchtes Höschen ... dümmliches Gewinsel ... armseeliges Menschlein ... gelaber ... schwätzer ...
                  Was sind wir doch heute wieder geistreich...

                  Dagegen Gustav Heinemann: "... sollte bedenken, dass in der Hand mit dem ausgestreckten Zeigefinger zugleich drei andere Finger auf ihn selbst zurückweisen.“

                  Kommentar


                    AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

                    Zitat von Flynix Beitrag anzeigen
                    Absolute Zustimmung.
                    In erster Linie geht es doch darum, mit dem lokalen Platzwart Einigkeit zu erzielen und ungestört starten zu können.

                    Dass es sich dann, wie an deinem Beispiel Österreich, im juristischen Sinne eigentlich um Schwarzfliegerei handelt, sollte man nicht so eng sehen.
                    Das muss sich auch erst mal herausstellen. Bei uns beispielsweise ist der DHV vom LBA mit der Regelung von Ausbildung und Lizenzen betraut. Das schließt m.E. auch die Anerkennung ausländischer Lizenzen ein, wofür die gemeinsame FAI-Mitgliedschaft einen guten Einstiegspunkt liefert. Mit anderen Worten: fliegen darf hierzulande, wer eine vom nationalen Verband anerkannte Lizenz besitzt und auch sonst keine (vor allem luftverkehrsrechtliche) Verstöße begeht. Was automatisch die Gastpiloten mit gleichwertigen Lizenzen einschließt (wenn ich bis hierhin falschliege, korrigiert mich bitte - also lieber Ritch, der macht weniger Worte ), die deshalb bei uns legal fliegen.

                    Mit anderen Worten: überall dort, wo der Luftsport in ähnlicher Weise an einen beauftragten Verband delegiert worden ist, reicht dessen Anerkennung des jeweiligen Ausbildungslevels für die Beantwortung der Frage nach der Illegalität ebenfalls aus. Auch und vor allem Versicherern gegenüber. Das Problem lässt sich also auf die Frage nach der jeweiligen Beauftragung des Landesverbands herunterbrechen - wenn der die Gültigkeit der Lizenz bestimmen darf, reicht es aus, wenn er das auch kontrolliert. Ob das dem Schupo geläufig ist, ist ebenso uninteressant wie die seitenlangen Spitzfindigkeiten einiger Forumsschreiber.

                    Das Problem mit dem Dorfpolizisten, der das mitgeführte Papier nicht kennt, kann man nämlich genausogut daheim - und vor allem in juristisch bis ins letzte Detail geklärten Bereichen - bekommen. Auch andersherum: die vor Jahren eingeführten neuen Papiere zum Transport von Pferden beispielsweise erfüllten jeden Anspruch, den sich ein Paragrafendreher am Schreibtisch nur hätte wünschen können - und wenn man sie bei einer Kontrolle unaufgefordert einem Polizisten gezeigt hat, hat der nur "Hä?" gefragt. Dafür wollten sie immer gerne die Tachoscheibe sehen, obwohl der Eintrag "Sonder-KFZ" im Schein diese überflüssig gemacht hat (ich hatte seinerzeit immer einen ausgeschnittenen Smiley drin liegen).

                    Woraus man zweierlei lernen kann: vor Ort bzw. am Boden "menschelt" immer erst mal besagter Platzwart oder ein Ordnungshüter - und es ist völlig Banane, denn am Ende gibt es immer irgendein geltendes Recht. Praktisch ist so eine IPPI-Card also schon mal auf jeden Fall, und die wirklich wichtigen rechtlichen Fragen sind, siehe oben, vermutlich einfacher zu benatworten als man denkt. Eine Liste der FAI-Verbände, die tatsächlich einen dem DHV vergleichbaren Auftrag haben, reicht wohl aus.


                    CU
                    Shoulders
                    Stefan Ungemach
                    pfb.ungemachdata.de/

                    Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

                    Kommentar


                      AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

                      Zitat von ruewa Beitrag anzeigen
                      Dagegen Gustav Heinemann: "... sollte bedenken, dass in der Hand mit dem ausgestreckten Zeigefinger zugleich drei andere Finger auf ihn selbst zurückweisen.“
                      Erstens hat der auch nur Konfuzius zitiert (wenn schon mit Fremdwissen protzen, dann richtig ), und zweitens siehe hier...

                      CU
                      Shoulders
                      Stefan Ungemach
                      pfb.ungemachdata.de/

                      Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

                      Kommentar


                        AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

                        Zitat von wolfgang62
                        Wunderbar!!!

                        Gehen wieder mal die Argumente aus, oder warum werden einige persoenlich?

                        Unterste Schublade!
                        für mich ist da nichts persönliches oder unterste schublade, im vergleich zu dem was der ruewa manchmal schreibt. dass ist einfach meine meinung über ruewa und andere denkens (oder senden pn an mich) und ich schreib es halt.

                        ihl piti
                        www.flytours.ch

                        Kommentar


                          AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

                          Zitat von wolfgang62
                          X kann ja mal, bezogen auf Deutschland, nicht so gross sein und das Y sollten die Versicherungen ja aus dem F F wissen. Sie stellen die "Regeln" ja auch selbst auf.
                          Ach was, die wissen meistens selber erst mal nicht Bescheid. War ein ganz schön langwieriges Herumgefrage, als ich beispielsweise mal was vom ADAC zu dessen Auslandsunfallschutz wissen wollte (übrigens haben sie dann später im konkreten Fall anstandslos die Transportkosten nach einem GS-Unfall im Ausland erstattet, ohne auch nur einmal nach der Pilotenlizenz zu fragen). Am besten fährt deshalb, wer sich von seiner Versicherung ein Schreiben "Versicherung tritt ohne Einschränkung ein, wenn beim GS-Fliegen im Ausland ein Unfall passiert" schicken lässt; das bekommt man erstens erstaunlich unbürokratisch zugesandt, und zweitens kürzt das spätere Diskussionen über irgendwas Kleingedrucktes gewaltig ab, wenn sie nicht sowieso gleich vom Tisch sind.

                          Aber um sowas kümmern muss man sich schon selber, das kann einem die Tante DHV nicht abnehmen. Kostet ja auch meistens nur einen Anruf, das kann doch nicht so eine Riesenhürde sein. Oder willst Du wirklich lieber später mit einer Hardcopy oder einem heruntergeladenenen Dokument herumwedeln und riskieren, dass Dein Gegenüber ob dessen Beweiskraft einen Lachanfall kriegt?

                          Ach ja, und X ist genauso groß wie die Anzahl der anderen Länder, in denen man fliegen könnte. Also bezogen auf Deutschland genauso groß wie bezogen auf Frankreich, Nepal oder Botswana. Oder gehst Du davon aus, dass es für die Deutschen insofern einfacher sei, als diese eh nur dorthin reisen, wo es deutschsprachige Bedienungen und Jägerschnitzel gibt?

                          Zitat von wolfgang62
                          Es ist ja wohl Aufgabe der Versicherungen Aenderungen zu melden!
                          An ihre Kunden, ja. An jeden, der sie mal danach gefragt hat - natürlich nicht. Ich schick' ja auch nicht jedem ein Bild meiner vielleicht genaueren neuen Uhr, der mich mal nach der Uhrzeit gefragt hat

                          Was für ausländische Verbände erst recht gilt. Die können neue Regeln herumschicken, aber sie müssen es nicht. Also heißt es für den, der einmal mit dem Zusammentragen angefangen hat, ständige Nacharbeit. Deshalb sind auch schon allerlei Versuche der Art "Ich fang jetzt mal mit einer Liste an..." schnell wieder totgelaufen; für einen alleine ist es zu viel Arbeit, und bei vielen Mitschreibern fängt sowas wie Verbindlichkeit gar nicht erst an.


                          CU
                          Shoulders
                          Stefan Ungemach
                          pfb.ungemachdata.de/

                          Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

                          Kommentar


                            AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

                            Diese Diskussion mag ja polarisieren, trotzdem wäre es super, wenn wir uns an die allgemein anerkannten Regeln solcher Streitgespräche halten - also bitte ohne Beleidigungen. Das gilt für die ganz einfach erkennbaren genauso wie für die rhetorisch besser versteckten. Ich sehe solche Threads seit einiger Zeit durchaus als Chance, einen Mehrwert für alle Piloten zu erzielen - anders gesagt, wenn zum Schluss ein praktischer Nutzen heraus kommt, dann haben alle was davon (von einer "Gereiztheit" bin ich schon lange weit weg, sonst hätte ich längst ein Magengeschwür ).
                            Schöne Flüge

                            ForumAdmin
                            Richard Brandl

                            Kommentar


                              AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

                              Zitat von shoulders Beitrag anzeigen
                              Erstens hat der auch nur Konfuzius zitiert (wenn schon mit Fremdwissen protzen, dann richtig )
                              Nun ja, das kannst Du bestimmt belegen, denn es wäre doch zu peinlich, wenn das, womit man protzt, noch nicht mal Irgendwie-"Wissen" ist... Fröhliches Googeln!

                              Deine Annahme, daß der DHV freie Hand habe, Kraft der Beauftragung aus sich heraus zu entscheiden, welche Lizenzen anerkannt werden, ist falsch. Er hat gewiß beratende Funktion, entschieden wird soetwas aber an höherer Stelle.

                              Da muß ich Willi recht geben: Googeln hilft manchmal schon. Es gibt die LuftVZO und deren § 28. Der ist aber in unserem Fall nicht wirklich erhellend, da er sich nur um die "Großen" kümmert. Unterhalb dieses Paragraphenwerks gibt es daher eine - sorry, das muß jetzt sein - "Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr über die allgemeine Anerkennung ausländischer Luftfahrerscheine für Luftsportgeräteführer nach $ 28 Abs. 2 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)". Veröffentlicht wurde dies als NfL 87/95, eigenartigerweise findet man die aber nur beim DULV abgelegt, nicht beim DHV.. In dieser Auslegungsrichtlinie steht folgendes:

                              1) Die Allgemeine Erlaubnis erstreckt sich auf gültige Erlaubnisse/Ausweise für (...)

                              - Hängegleiterführer/Deltapiloten,
                              - Gleitsegelführer/Gleitschirmpiloten,

                              deren Inhaber ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben und eine von der Internationalen Luftsportorganisation FAI herausgegebene "International Pilot Proficiency Card" (IPPI-Card) der Stufen IV oder V besitzen.
                              Kurz gesagt: Ausländische Piloten sind in Deutschland mit der IPPI-Card aus dem Schneider, und sie brauchen sie zwingend. So stellt es der DHV auch in seinen Handreichungen für ausländische Piloten dar (was, kleine Kritik am Rande, an etwas prominenterer Stelle zu finden sein könnte als unter dem nicht wirklich intuitiv navigierbaren Home English / DHV / Our Sport / German Flying Rules).

                              Ich bin mir nicht sicher, ob das noch den aktuellen Stand wiedergibt, nehme aber zumindest an, daß diese Regelung seither nicht grundsätzlich gekippt worden ist.

                              Da hat der DHV also, wie es scheint, seine Hausaufgaben gemacht und ich muß mein Verdikt, daß die IPPI-Card rechtlich bedeutungslos sei, (ein Stück weit) revidieren.

                              Was mich allerdings schon wundert: Eigentlich sollte doch eine kurze Darlegung dieses Sachverhalts, den ich hier jetzt ausgegraben habe, für DHV-Offizielle eine locker-leichte Übung sein, die in dieser Diskussion durchaus angebracht gewesen wäre. Was soll man davon halten, wenn da über Tage hinweg nichts kommt?

                              Okay, damit ist die Sache für Deutschland hinreichend geklärt (bis auf die Nachfrage, ob dieser Stand noch aktuell ist). Und nun stellt sich die umgekehrte Frage: Gibt es analoge Regelungen in Italien? In Norwegen? In Spanien etc.? Irgendwelche Regelungen gibt es dort mit Sicherheit, nur welche? Die Auskunft der FAI-Seite ist da nicht eindeutig, die Frage "Is the IPPI-Card accepted in Your Country" ist falsch gestellt, wie die Nonsens-Antwort von Frankreich zeigt. Die Frage müßte lauten: "Was ist notwendig, um in Eurem Land legal unterwegs zu sein"?

                              Eigentlich eine einfache Frage.

                              Gruß Rüdiger

                              Nachtrag: Ich muß mich korrigieren, die NfL 87/95 ist doch auf der DHV-Seite verlinkt, nur in "Gästeregelung" umbenannt (sowie optisch "entamtlicht" und ein wenig deformatiert). Im Wortlaut handelt es sich jedoch um genau dieses Dokument.
                              Zuletzt geändert von ruewa; 12.01.2012, 21:29.

                              Kommentar


                                AW: Offene Kritik und Meinungsfreiheit im Forum

                                Zitat von ruewa Beitrag anzeigen
                                Und nun stellt sich die umgekehrte Frage: Gibt es analoge Regelungen in Italien? In Norwegen? In Spanien etc.? Irgendwelche Regelungen gibt es dort mit Sicherheit, nur welche? Gruß Rüdiger
                                schweiz:
                                Solange der Wohnsitz nicht in der Schweiz liegt, ist gelegentliches Fliegen in der Schweiz als Pilot mit dem internationalen Pilotenausweis (IPPI) Level IV oder V erlaubt. Dieser Ausweis ist über den entsprechenden Landesverband zu beziehen.


                                ihl piti
                                www.flytours.ch

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X