AW: Größerer Leistungsunterschied zwischen LTF C und D wegen Faltleinenverbot?
Vielleicht sollte man die Frage umdrehen. Nicht "wo soll die Faltleine hin", sondern die "Standardfaltleine" muss sicherstellen, dass die gezogenen Klapper die Maximalgröße und den Maximalwinkel für die Zulassung erreichen. Schliesslich soll nicht das Einklappen bewertet werden, sondern das Verhalten nach dem Einklappen und die Wiederöffnung. Also: "Wie muss eine Standardfaltleine gebaut sein, damit sie das kann?" Vielleicht braucht sie ja auch 2 Leinenebenen? (Etwa Nasenspitze und 12% Flügeltiefe)
Ich habe die Diskussion bisher so verstanden, dass man den einen Schirm mit Faltleine X (= A Gurt) und den anderen mit Faltleine Y klappen müßte, damit sie gleichwertig klappen. Oder kann man überhaupt gar nicht erst ein gleichwertiges Klappen erreichen?
Vielleicht sollte man die Frage umdrehen. Nicht "wo soll die Faltleine hin", sondern die "Standardfaltleine" muss sicherstellen, dass die gezogenen Klapper die Maximalgröße und den Maximalwinkel für die Zulassung erreichen. Schliesslich soll nicht das Einklappen bewertet werden, sondern das Verhalten nach dem Einklappen und die Wiederöffnung. Also: "Wie muss eine Standardfaltleine gebaut sein, damit sie das kann?" Vielleicht braucht sie ja auch 2 Leinenebenen? (Etwa Nasenspitze und 12% Flügeltiefe)
Ich habe die Diskussion bisher so verstanden, dass man den einen Schirm mit Faltleine X (= A Gurt) und den anderen mit Faltleine Y klappen müßte, damit sie gleichwertig klappen. Oder kann man überhaupt gar nicht erst ein gleichwertiges Klappen erreichen?
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