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    Zitat von albretty Beitrag anzeigen
    jetzt gibt es vergleichbares von Littlecloud
    la mouette
    Es gibt schon länger Vergleichbares z.B. von Flow: Mullet und Mullet X (letzterer eher Moustache-artig, ersterer mit gedämpftem Abtauchen beim Loslassen der Bremsen). Ein Gleitschirm ist es trotzdem genauso wenig wie ein Wingsuit, für die es ebenfalls einen Markt gibt
    Stefan Ungemach
    pfb.ungemachdata.de/

    Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

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      Naja
      Gleitschirm hin oder her
      er ist versicherbar und im Ausland erlaubt

      der Rest ist was für die Archive


      schöne Flüge

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        Zitat von shoulders Beitrag anzeigen
        Es gibt schon länger Vergleichbares z.B. von Flow: Mullet und Mullet X (letzterer eher Moustache-artig, ersterer mit gedämpftem Abtauchen beim Loslassen der Bremsen). Ein Gleitschirm ist es trotzdem genauso wenig wie ein Wingsuit, für die es ebenfalls einen Markt gibt
        Interessant, ich wäre fast darauf reingefallen, weil die Schirme ja alle gleich aussehen von weitem.

        Bestimmt erleuchtest du uns aber noch auf welcher Quelle deine Definition eines Gleitschirms beruht.

        albretty da werden sicher auch noch weitere Firmen folgen. Wie gesagt hat es flow ja auch schon versucht.
        Bei little cloud war es eine Frage der Zeit, denn deren Kerngeschäft ist ja der soaring Markt. Und da bricht denen sicher einiges an Umsatz weg.

        Kommentar


          "Meine" Definition eines Gleitschirms ist die, auf die sich DHV, LBA und Versicherer geeinigt haben. Das wurde schon hinreichend dargelegt. Sicher legen sich einige Individuen auch eine besser zu ihren Wünschen passende zurecht und man kann trefflich darüber philosophieren - aber das ist nun mal diejenige, die in allen rechtlichen und versicherungstechnischen Fragen zählt.
          Stefan Ungemach
          pfb.ungemachdata.de/

          Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

          Kommentar


            Sag's doch gleich. Also ist aus deiner Sicht nur ein nach EN 926 (-1 und -2?) zertifiziertes Gerät ein Gleitschirm. Danke, dann kann ich das einordnen.

            Kommentar


              Zitat von Dünendude Beitrag anzeigen
              Sag's doch gleich. Also ist aus deiner Sicht nur ein nach EN 926 (-1 und -2?) zertifiziertes Gerät ein Gleitschirm. Danke, dann kann ich das einordnen.
              Hi abgesehen davon das ich bei der axa versichert bin hat es auch noch keinen Fall gegeben das eine Versicherung der Zulassung wegen nicht bezahlt hat.


              egal wer hier was für Schirm oder wingsuit hält.

              desweiteren ist es mit einem Littlecloud oder moustache eh schöner an der Küste und da sind Holländer deutlich entspannter als unsere Küsten Bewohner


              geile Schirme sag ich nur……

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                Zitat von Dünendude Beitrag anzeigen
                Sag's doch gleich. Also ist aus deiner Sicht nur ein nach EN 926 (-1 und -2?) zertifiziertes Gerät ein Gleitschirm. Danke, dann kann ich das einordnen.
                Leider falsch. Wesentlich für die Einordnung sind nicht Zertifizierungen, sondern das Einnehmen eines stabilen Flugzustandes ohne Benutzereingriff, bei dem die Geschwindigkeit in beide Richtungen geändert werden kann.

                Bei Moustache & Co. ist das nicht der Fall - die fliegen beim Loslassen der Bremsen voll beschleunigt, da kann aus der Normallage kein Gas gegeben werden. Natürlich ist das letztlich auch ein Zulassungskriterium, aber letzteres ist nur eine Folge und nicht der Grund.

                Das Prinzip wurde aber schon mehrfach geklärt - es mag nur nicht jeder wahrhaben und es wird regelmäßig prompt unter einer (ablenkenden) Versicherungsdiskussion begraben.
                Stefan Ungemach
                pfb.ungemachdata.de/

                Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

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                  Es bleibt aber falls man mal in Deutschland fliegt ( wie zahllos gesehen ) einfach nur eine Ordnungswidrigkeit
                  Zuletzt geändert von albretty; 09.05.2024, 07:46.

                  Kommentar


                    Zitat von shoulders Beitrag anzeigen
                    Leider falsch. Wesentlich für die Einordnung sind nicht Zertifizierungen, sondern das Einnehmen eines stabilen Flugzustandes ohne Benutzereingriff, bei dem die Geschwindigkeit in beide Richtungen geändert werden kann.

                    Bei Moustache & Co. ist das nicht der Fall - die fliegen beim Loslassen der Bremsen voll beschleunigt, da kann aus der Normallage kein Gas gegeben werden. Natürlich ist das letztlich auch ein Zulassungskriterium, aber letzteres ist nur eine Folge und nicht der Grund.
                    Also sind folglich der Airdesign Ronin und der Skywalk Pace auch keine GS mehr? (sehr leichte Singleskins ohne Beschleuniger oder Trimmer, beim Pace ist wohl ein optionaler Trimmer erhältlich, aber damit erlischt die Zertifizierung)
                    Wenn ein Schirm keinen Beschleuniger hat werden die beschleunigten Manöver in der Zulassung einfach ausgelassen, ist also kein festes Zulassungskriterium.

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                      Zitat von AffiPG Beitrag anzeigen

                      Also sind folglich der Airdesign Ronin und der Skywalk Pace auch keine GS mehr? (sehr leichte Singleskins ohne Beschleuniger oder Trimmer, beim Pace ist wohl ein optionaler Trimmer erhältlich, aber damit erlischt die Zertifizierung)
                      Wenn ein Schirm keinen Beschleuniger hat werden die beschleunigten Manöver in der Zulassung einfach ausgelassen, ist also kein festes Zulassungskriterium.
                      Diese Diskussion wurde bereits ergebnislos geführt

                      das ist wie in der Politik

                      jeder hat da seinen Standpunkt und das ist dann so.

                      am besten klappt das Pippi Langstrumpf Prinzip……….

                      Kommentar


                        Agree to disagree...
                        Stefan Ungemach
                        pfb.ungemachdata.de/

                        Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

                        Kommentar


                          Zitat von albretty Beitrag anzeigen
                          Es bleibt aber falls man mal in Deutschland fliegt ( wie zahllos gesehen ) einfach nur eine Ordnungswidrigkeit
                          Genau, solange nichts passiert. Wenn aber ein Dritter geschädigt wird - und die Eigenschaften des nichtzugelassenen Schirms ursächlich für den Unfall waren (Geschwindigkeit, Tauchen, etc.) - dann wird es richtig interessant!

                          Kommentar


                            Zitat von Rallinger3 Beitrag anzeigen

                            Genau, solange nichts passiert. Wenn aber ein Dritter geschädigt wird - und die Eigenschaften des nichtzugelassenen Schirms ursächlich für den Unfall waren (Geschwindigkeit, Tauchen, etc.) - dann wird es richtig interessant!
                            das ist wie bereits schon öfter geschrieben falsch. Die Axa versichert den Schirm weltweit, das ist auch in Deutschland gültig. Die einzigen Länder die ausgenommen sind, sind Kanada und Russland.

                            Kommentar


                              Also darf ich theoretisch mit einem nicht TÜV konformen Auto fahren, weil es zb versichert ist….

                              Kommentar


                                Das eine hat mit dem anderen erst mal nichts zu tun. Es gibt eine Versicherungspflicht für die Teilnahme am Straßenverkehr, aber ein nicht zugelassenes Auto zu bewegen ist trotzdem - auch wenn versichert, sofern das einer macht - mindestens eine Ordnungswidrigkeit.
                                Stefan Ungemach
                                pfb.ungemachdata.de/

                                Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

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