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Stefan Ungemach
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Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten
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Zitat von shoulders Beitrag anzeigenEs gibt schon länger Vergleichbares z.B. von Flow: Mullet und Mullet X (letzterer eher Moustache-artig, ersterer mit gedämpftem Abtauchen beim Loslassen der Bremsen). Ein Gleitschirm ist es trotzdem genauso wenig wie ein Wingsuit, für die es ebenfalls einen Markt gibt
Bestimmt erleuchtest du uns aber noch auf welcher Quelle deine Definition eines Gleitschirms beruht.
albretty da werden sicher auch noch weitere Firmen folgen. Wie gesagt hat es flow ja auch schon versucht.
Bei little cloud war es eine Frage der Zeit, denn deren Kerngeschäft ist ja der soaring Markt. Und da bricht denen sicher einiges an Umsatz weg.
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"Meine" Definition eines Gleitschirms ist die, auf die sich DHV, LBA und Versicherer geeinigt haben. Das wurde schon hinreichend dargelegt. Sicher legen sich einige Individuen auch eine besser zu ihren Wünschen passende zurecht und man kann trefflich darüber philosophieren - aber das ist nun mal diejenige, die in allen rechtlichen und versicherungstechnischen Fragen zählt.Stefan Ungemach
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Zitat von Dünendude Beitrag anzeigenSag's doch gleich. Also ist aus deiner Sicht nur ein nach EN 926 (-1 und -2?) zertifiziertes Gerät ein Gleitschirm. Danke, dann kann ich das einordnen.
egal wer hier was für Schirm oder wingsuit hält.
desweiteren ist es mit einem Littlecloud oder moustache eh schöner an der Küste und da sind Holländer deutlich entspannter als unsere Küsten Bewohner
geile Schirme sag ich nur……
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Zitat von Dünendude Beitrag anzeigenSag's doch gleich. Also ist aus deiner Sicht nur ein nach EN 926 (-1 und -2?) zertifiziertes Gerät ein Gleitschirm. Danke, dann kann ich das einordnen.
Bei Moustache & Co. ist das nicht der Fall - die fliegen beim Loslassen der Bremsen voll beschleunigt, da kann aus der Normallage kein Gas gegeben werden. Natürlich ist das letztlich auch ein Zulassungskriterium, aber letzteres ist nur eine Folge und nicht der Grund.
Das Prinzip wurde aber schon mehrfach geklärt - es mag nur nicht jeder wahrhaben und es wird regelmäßig prompt unter einer (ablenkenden) Versicherungsdiskussion begraben.Stefan Ungemach
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Zitat von shoulders Beitrag anzeigenLeider falsch. Wesentlich für die Einordnung sind nicht Zertifizierungen, sondern das Einnehmen eines stabilen Flugzustandes ohne Benutzereingriff, bei dem die Geschwindigkeit in beide Richtungen geändert werden kann.
Bei Moustache & Co. ist das nicht der Fall - die fliegen beim Loslassen der Bremsen voll beschleunigt, da kann aus der Normallage kein Gas gegeben werden. Natürlich ist das letztlich auch ein Zulassungskriterium, aber letzteres ist nur eine Folge und nicht der Grund.
Wenn ein Schirm keinen Beschleuniger hat werden die beschleunigten Manöver in der Zulassung einfach ausgelassen, ist also kein festes Zulassungskriterium.
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Zitat von AffiPG Beitrag anzeigen
Also sind folglich der Airdesign Ronin und der Skywalk Pace auch keine GS mehr? (sehr leichte Singleskins ohne Beschleuniger oder Trimmer, beim Pace ist wohl ein optionaler Trimmer erhältlich, aber damit erlischt die Zertifizierung)
Wenn ein Schirm keinen Beschleuniger hat werden die beschleunigten Manöver in der Zulassung einfach ausgelassen, ist also kein festes Zulassungskriterium.
das ist wie in der Politik
jeder hat da seinen Standpunkt und das ist dann so.
am besten klappt das Pippi Langstrumpf Prinzip……….
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Zitat von albretty Beitrag anzeigenEs bleibt aber falls man mal in Deutschland fliegt ( wie zahllos gesehen ) einfach nur eine Ordnungswidrigkeit
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Zitat von Rallinger3 Beitrag anzeigen
Genau, solange nichts passiert. Wenn aber ein Dritter geschädigt wird - und die Eigenschaften des nichtzugelassenen Schirms ursächlich für den Unfall waren (Geschwindigkeit, Tauchen, etc.) - dann wird es richtig interessant!
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Das eine hat mit dem anderen erst mal nichts zu tun. Es gibt eine Versicherungspflicht für die Teilnahme am Straßenverkehr, aber ein nicht zugelassenes Auto zu bewegen ist trotzdem - auch wenn versichert, sofern das einer macht - mindestens eine Ordnungswidrigkeit.Stefan Ungemach
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