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    Zitat von "Willio" Beitrag anzeigen
    Also darf ich theoretisch mit einem nicht TÜV konformen Auto fahren, weil es zb versichert ist….
    anscheinend hast du nicht verstanden, worum sich die Diskussion dreht

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      Zitat von "Willio" Beitrag anzeigen
      Also darf ich theoretisch mit einem nicht TÜV konformen Auto fahren, weil es zb versichert ist….
      Solange es gewissen Vorschriften entspricht, darf man ein (im Ausland zugelassenes) Auto auch ohne TÜV in Deutsch fahren. Z.B US Autos, die sicherlich nicht alle durch den TÜV kommen, dürfen trotzdem in Deutschland auf die Straße
      Zuletzt geändert von MxNx; 15.05.2024, 14:01.

      Kommentar


        Zitat von MxNx Beitrag anzeigen

        Solange es gewissen Vorschriften entspricht, darf man ein (im Ausland zugelassenes) Auto auch ohne TÜV in Deutsch fahren. Z.B US Autos, die sicherlich nicht alle durch den TÜV kommen, dürfen trotzdem in Deutschland auf die Straße
        ich habe die Problem genau mit amerikanische Auto, kann nicht die Auto hier in Deutschland zulassen, weil niemand kann mir Datenblatt auch machen. Ich bin aus der Ukraine und muss unbedingt das Auto umregiestrieren. Was soll ich jetzt machen. Fahren damit darf ich auch nicht.....

        Kommentar


          Zitat von Butendeich Beitrag anzeigen

          ich habe die Problem genau mit amerikanische Auto, kann nicht die Auto hier in Deutschland zulassen, weil niemand kann mir Datenblatt auch machen. Ich bin aus der Ukraine und muss unbedingt das Auto umregiestrieren. Was soll ich jetzt machen. Fahren damit darf ich auch nicht.....
          Da sollte ein TÜV´ler helfen können. Ich hab auch ein amerikanisches Auto. Mein TÜV vor Ort konnte das Datenblatt runterladen und dann eine HU durchführen.
          PHI-Treiber

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            Zitat von Butendeich Beitrag anzeigen

            ich habe die Problem genau mit amerikanische Auto, kann nicht die Auto hier in Deutschland zulassen, weil niemand kann mir Datenblatt auch machen. Ich bin aus der Ukraine und muss unbedingt das Auto umregiestrieren. Was soll ich jetzt machen. Fahren damit darf ich auch nicht.....

            Kommentar


              Zitat von "Willio" Beitrag anzeigen
              Also darf ich theoretisch mit einem nicht TÜV konformen Auto fahren, weil es zb versichert ist….
              Genau
              es ist trotzdem versichert

              Kommentar


                Nein, darfst Du nicht, was Dir zum Beispiel per Bußgeld für abgelaufenen TÜV oder gar fehlende TÜV-Plakette bewiesen wird. Dass es trotzdem versichert ist, tut nichts zur Sache.
                Stefan Ungemach
                pfb.ungemachdata.de/

                Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

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                  Zitat von shoulders Beitrag anzeigen
                  Nein, darfst Du nicht, was Dir zum Beispiel per Bußgeld für abgelaufenen TÜV oder gar fehlende TÜV-Plakette bewiesen wird. Dass es trotzdem versichert ist, tut nichts zur Sache.
                  und wie ist es dann, um bei dem Beispiel zu bleiben, mit US Autos mit US-Kennzeichen? Diese Fahren ohne TÜV und sehr oft auch in nicht TÜV-konformen Zuständen ohne Probleme auf den dt. Straßen

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                    Der dhv hat gesagt der moustache ist kein Gleitschirm ( ob man der gleichen Meinung ist spielt da keine Rolle) wer damitin Deutschland fliegt begeht also eine Ordnungswidrigkeit.
                    deshalb ist er trotzdem Haftpflicht versichert. Das sind zweierlei Dinge.

                    ich glaube nicht dassman im Sauerland verhaftet wird um aber Ärger aus dem Weg zu gehen fliegt man halt in Holland oder sonst wo .
                    schöne Flüge

                    Kommentar


                      Zitat von albretty Beitrag anzeigen
                      deshalb ist er trotzdem Haftpflicht versichert. Das sind zweierlei Dinge.
                      Über die Haftplicht sind nur Gleitschirme abgedeckt: "Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Mitglieds als Halter von einem oder mehreren Gleitschirmen". Wieso nimmst du an, dass ein UNfall (mit einem Schaden bei Dritten) mit einem nicht zugelassenen Flügel von der Hapftplicht gedeckt sein sollte? Ich habe keine Idee, warum die das machen müssten, außer aus Mitleid

                      Kommentar


                        Zitat von Rallinger3 Beitrag anzeigen

                        Über die Haftplicht sind nur Gleitschirme abgedeckt: "Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Mitglieds als Halter von einem oder mehreren Gleitschirmen". Wieso nimmst du an, dass ein UNfall (mit einem Schaden bei Dritten) mit einem nicht zugelassenen Flügel von der Hapftplicht gedeckt sein sollte? Ich habe keine Idee, warum die das machen müssten, außer aus Mitleid
                        Wieso liest du nicht einfach die letzten paar Seiten? Das wurde doch lang und breit diskutiert?

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                          Zitat von Dünendude Beitrag anzeigen

                          Wieso liest du nicht einfach die letzten paar Seiten? Das wurde doch lang und breit diskutiert?
                          das würde doch voraussetzen, dass man ernsthaft diskutieren und nicht nur stänkern will...

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