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    #16
    Musterzulassung

    (4) Von der Musterzulassung befreit sind:
    1. ein- oder zweisitzige Luftsportgeräte mit einer höchstzulässigen Leermasse von 120 Kilogramm einschließlich Gurtzeug ; für diese Luftfahrzeuge hat der Hersteller die Erfüllung der Lufttüchtigkeitsforderungen nach § 11 der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät nachzuweisen
    das ist doch immer das Problem mit dem Bürokratendeutsch...man könnte diesen Satz doch auch so verstehen, das Luftsportgeräte bis 120 kg von der Musterzulassung befreit sind.

    Der Nebensatz "...einschließlich Gurtzeug und Rettungsgerät" könnte dabei nur als Wiegevorschrift verstanden werden.

    Aus diesem Verständnis heraus stelle ich mir die Frage: Ist ein Gurtzeug und ein Rettungsgerät ein Luftfahrtgerät. Auf den Begriff "Luftfahrtgerät" beziehen sich ja fast alle kreuz- und querverweisenden §§§ jedweder Provenienz.

    grübelnd,
    Dieter

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      #17
      Re: Gurtzeugprüfung

      Zitat von dbrehm Beitrag anzeigen
      das ist doch immer das Problem mit dem Bürokratendeutsch...man könnte diesen Satz doch auch so verstehen, das Luftsportgeräte bis 120 kg von der Musterzulassung befreit sind.

      Der Nebensatz "...einschließlich Gurtzeug und Rettungsgerät" könnte dabei nur als Wiegevorschrift verstanden werden.

      Aus diesem Verständnis heraus stelle ich mir die Frage: Ist ein Gurtzeug und ein Rettungsgerät ein Luftfahrtgerät. Auf den Begriff "Luftfahrtgerät" beziehen sich ja fast alle kreuz- und querverweisenden §§§ jedweder Provenienz.
      Jetzt wo Du es sagst, erscheint mir Deine Interpretation richtig! Allerdings egal ob mit Gurtzeug und Rettung oder ohne. Drachen wiegen bis 50kg, Gurt 5-15kg, Rettung 5kg, sind wir bei 70kg, also auf jeden Fall unter 120kg und damit sind die Hängegleiter=Drachen von der Musterzulassungspflicht befreit. Ob Gurtzeug/Rettung auch Luftfahrtgerät sind .. und ebenso von der Musterzulassung befreit ? Ich denke dieses "einschließlich" bezieht sich nicht nur auf das Gewicht, sondern kennzeichnet Gurt/Rettung als zum Luftfahrtgerät gehörend.

      Wenn ich eine Kamera anbaue wird das Gewicht zwar erhöht aber die Kamera ist kein Luftfahrtgerät, darum sind Gurt/Rettung hier explizit genannt und damit als Luftfahrtgerät gekennzeichnet. ... aber das sollen Juristen interpretieren oder der Gesetzgeber im Kommentar zum Gesetz klarstellen.

      Was für Gurte und Rettung gilt, ergibt sich dann spätestens aus der FBO:
      Flug-, Rettungs-, Schleppgerät und Gurtzeug müssen für die jeweilige Startart und Insassenzahl vorschriftsmäßig geprüft ..
      interpretiere ich obiges so, dass Gurtzeug, Rettungsgerät und Schleppgerät auch prüfungspflichtig sind (egal ob wir sie zum Luftfahrtgerät zählen oder nicht).
      Zweifelst Du das Rettungsgeräte geprüft sein müssen? - für Gurtzeuge, Schleppklinken, Startwagen, Schleppwinden .. gilt das gleiche.
      Zuletzt geändert von cooly; 01.07.2015, 14:30.

      Kommentar


        #18
        AW: Re: Gurtzeugprüfung

        Zweifelst Du das Rettungsgeräte geprüft sein müssen? - für Gurtzeuge, Schleppklinken, Startwagen, Schleppwinden .. gilt das gleiche.
        Eigentlich zweifelte ich gar nicht. Hab im Theorieunterricht zum A-Schein gelernt: In Deutschland BRAUCHST du ein Gütesiegel für Drachen, Gurtzeug und Rettung.

        Nur meine Versuche, dies selbst aus dem Rechtsgewirr herauszulesen blieben erfolgsbefreit, zumindest was die Gurtzeuge betrifft.

        Im Zweifelsfall sind wir sicher gut beraten für alle 3 Elemente ein Gütesiegel vorweisen zu können, damit im Ernst=Versicherungfall keine Nachteile für uns auftreten.

        VG,
        Dieter

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          #19
          AW: Seedwings - eine Stellungnahme.

          Gibt es da nicht einen DHV, der dieses Rätsel lösen könnte?
          Warum kommt denn da kein Beitrag - herrscht Unsicherheit?

          Kommentar


            #20
            AW: Seedwings - eine Stellungnahme.

            Kleiner Ausflug: hab mit dem Seeswings SR das Fliegen gelernt, bin dann auf ein FR von Skyline umgestiegen...Welten Unterschied, mit DHV Siegel und super hilfsbereiten Wolfgang Frag mich ehrlich wie man sowas wie das SR überhaupt verkaufen konnte!

            Kommentar


              #21
              AW: Seedwings - eine Stellungnahme.

              Hi Carsten,

              Gurtzeuge werden nur auf Festigkeit geprüft und sind somit zur Verwendung genehmigt.

              Ob ein Gurtzeug sich auch zum Starten und landen positiv eignet wird nicht geprüft.

              Und darin liegt der Unterschied.

              Ein gut funktionierendes Gurtzeug ist die halbe Landung.

              Das sollte auch die Prüfstelle wissen und dementsprechend im Sinne der Piloten reagieren.

              Tomas

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                #22
                AW: Seedwings - eine Stellungnahme.

                Absolut richtig...mit einem Funky mag das zB ja auch noch kein Problem sein, mit einem Turmlosen wird es aber def. zu einem sehr großen!

                Kommentar


                  #23
                  AW: Seedwings - eine Stellungnahme.

                  Noch zur Ergänzung:

                  Die 'Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät' bzw. die Luftfahrtgeräte-Prüf-Verordnung (LuftGerPV) fordert, dass das Muster eines Luftfahrtgerätes nach den nationalen Prüfvorschriften bzw. Lufttüchtigkeits-Forderungen (LTF) geprüft wird.
                  In D gelten für uns die LTF des LBA(DHV), siehe http://www.dhv.de/web/fileadmin/user...ads/lbaltf.pdf

                  Luftfahrtgerät im weiteren Sinne muss nicht ein Luftfahrzeug sein, sondern kann z.B. auch eine Schleppwinde sein.

                  In den LTF des LBA(DHV) werden daher neben Gleitsegel und Hängegleiter auch Gurtzeuge, Gurtzeugprotektoren, Rettungsschirme, Schleppwinden, Schleppklinken und Startwagen behandelt.

                  Dass Gurtzeug und Rettung zwingender Bestandteil eines Drachens oder Gleitschirms sind, dafür habe ich jetzt keine explizite Verordnung gefunden.
                  Auch weiß ich nicht mehr, wann durch welche Verordnung ein Rettungsschirm und ein Protektor vorgeschrieben wurde.

                  Gruß, Bernhard

                  Kommentar


                    #24
                    AW: Seedwings - eine Stellungnahme.

                    Zitat von Bernhard Wienand Beitrag anzeigen
                    Luftfahrtgerät im weiteren Sinne muss nicht ein Luftfahrzeug sein, sondern kann z.B. auch eine Schleppwinde sein.

                    In den LTF des LBA(DHV) werden daher neben Gleitsegel und Hängegleiter auch Gurtzeuge, Gurtzeugprotektoren, Rettungsschirme, Schleppwinden, Schleppklinken und Startwagen behandelt.
                    So richtig logisch und in sich konsistent ist das alles immer noch nicht. Warum bekommen zum Beispiel Winde und Klinke ein Gütesiegel während das Schleppseil frei von Prüfungen und Zertifizierungszwängen ist?

                    ---<)kaimartin(>---

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                      #25
                      AW: Seedwings - eine Stellungnahme.

                      Zitat von kaimartin Beitrag anzeigen
                      Warum bekommen zum Beispiel Winde und Klinke ein Gütesiegel während das Schleppseil frei von Prüfungen und Zertifizierungszwängen ist?
                      ich hätte das Seil als zugehörig zur Winde / Teil der Winde betrachtet.
                      Ebenso wie das Azimutsystem. Nicht für jedes Einzelteil (Schraube) gibts eine Prüfung sondern für das Gesamtpaket.

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                        #26
                        AW: Seedwings - eine Stellungnahme.

                        Zitat von cooly Beitrag anzeigen
                        ich hätte das Seil als zugehörig zur Winde / Teil der Winde betrachtet.
                        Seile werden getrennt von Winden verkauft.

                        Nicht für jedes Einzelteil (Schraube) gibts eine Prüfung sondern für das Gesamtpaket.
                        Bei der Musterprüfung für eine Winde ist das Seil nicht Teil des Pakets.

                        ---<)kaimartin(>---

                        Kommentar


                          #27
                          AW: Seedwings - eine Stellungnahme.

                          Zitat von kaimartin Beitrag anzeigen
                          Bei der Musterprüfung für eine Winde ist das Seil nicht Teil des Pakets.
                          Das ist so nicht richtig !

                          Der Hersteller schreibt das Seilmaterial für die Winde vor und somit ist das Seil sehr wohl Teil der Musterprüfung.
                          Außerdem kann man schon rein technisch nicht einfach das Material der Seile ändern, da die Kappvorrichtung auf das jeweilige Material der Seile abgestimmt sein muss.

                          Festigkeitsmässig sind die Seile sowieso im absolut sicheren Bereich, 3000N (4000N für Doppelsitzer) Mindestzugfestigkeit ist ca. die doppelte Last die die Sollbruchstelle aushalten darf (1500N/2000N; jetzt bei Kunststoffseil immer 2000N).

                          HG

                          P.S.: Ein Blick in die Windenführerbestimmungen ist unheimlich hilfreich: http://www.dhv.de/web/fileadmin/user...gen_6-2011.pdf
                          Zuletzt geändert von hangglider; 04.09.2015, 09:56.

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                            #28
                            AW: Seedwings - eine Stellungnahme.

                            Zitat von hangglider Beitrag anzeigen
                            Der Hersteller schreibt das Seilmaterial für die Winde vor und somit ist das Seil sehr wohl Teil der Musterprüfung.
                            Nope. Geprüft wird nur die Winde. Seile bekommen kein Gütesiegel. Auch wenn sie dreimal an den Prüfungen für eine Winde teilgenommen haben.

                            Außerdem kann man schon rein technisch nicht einfach das Material der Seile ändern, da die Kappvorrichtung auf das jeweilige Material der Seile abgestimmt sein muss.
                            Ein anderes Seil ist nicht gleichbedeutend mit einem anderen Seilmaterial.
                            Die "Abstimmung" des Kappmessers besteht schlicht darin, dass es stark genug sein muss. Dabei wählt man aus gutem Grund Parameter mit reichlich "Luft" nach oben.

                            [quote]Festigkeitsmässig sind die Seile sowieso im absolut sicheren Bereich, 3000N (4000N für Doppelsitzer) Mindestzugfestigkeit ist ca. die doppelte Last die die Sollbruchstelle aushalten darf[quote]
                            Wenn das Seil neu ist.
                            Wichtiger: Der Wert für die Zugfestigkeit ist erstmal nur eine Zahl im Datenblatt. Ob das reale Produkt diesen Wert erreicht, steht auf einem anderen Blatt. Das zu überprüfen wäre Aufgabe einer Musterprüfung.

                            Dein Posting liest sich als ob Du meinst, ich würde solche Prüfungen fordern. Das Gegenteil ist der Fall. Ich weise nur darauf hin, dass es keine für alle beteiligten Komponenten zutreffendes Kriterium gibt, warum es für sie ein Gütesiegel samt Musterprüfung gibt, oder eben nicht. An dieser Stelle ist das Fundament, auf das der DHV sein Gütesiegelgebäude baut, bemerkenswert weich.

                            ---<)kaimartin(>---

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