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Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

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    #31
    AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

    Verstehe ich richtig:

    Mann wirft Dir vor gegen die Flugbetriebsordnung und das LVG verstoßen zu haben, sagt aber nicht, was es genau war.

    Das erinnert mich jetzt doch stark an Kafka´s Gericht.

    Gruß

    Heinrich

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      #32
      AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

      Bei euch gehts ja ab. irgendwelche durchgeknallte vereine die hetzjagt via polizei und staatsanwalt gegen flieger betreiben... . so vereinskasperl können übel aufmischen.

      glücklicherweise offenbar ein einzelfall!

      schön das du wieder gesund bist und fliegst.

      im übrigen: egal wie heftig man gegen vorschriften verstösst, die reaktion ist unakzeptabel und unter aller sau. der staat kann selbst für "gerechtigkeit" sorgen.

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        #33
        AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

        @jojo_ch

        Warum setzts denn du nicht hier den Link ?
        Was du lt. deinen Angaben gelesen hast muss nicht unbedingt stimmen, vielleicht hast du nun auch ein falsches Bild. (Papier ist geduldig)
        Nicht umsonst wurde das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt.
        Auch die Polizeibeamten haben auf die Geier kein Loblied gesungen.

        Darum jojo_ch verstehe ich deine Argumentation nicht.

        Es wäre an der Zeit wenn die Geier die Beweise für ihr Handeln zeigen und die Fakten auf den Tisch legen, wird wohl schwierig sein bei diesem amtlichen Ausgang.
        Zuletzt geändert von Pedro; 23.12.2006, 15:13.

        Kommentar


          #34
          AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

          Ich bin selbst schon als Copilot bei einem Tandemflug mitgeflogen. Hat mir eigentlich alles sehr gut gefallen und ich habe schon mit dem Gedanken gespielt einen Flugschein zu machen. Aber wenn man das hier so liest- sollte man wirklich mal abstürzen- wird einem auch noch von Vereinsseite das Leben schwer gemacht. Irgendwie scheinen da ein paar xxxxxxxxxxxxxxxxx ihre Fürsorgepflicht falsch zu verstehen.
          Meine Heimat Rastatt liegt ja in unmittelbarer Nähe des Merkur aber Sorry Leute- ohne mich.

          Nichts für Ungut...

          Ich fahre weiter Mountainbike- da kann ich auch mal Stürzen ohne dass gleich Ermittlungen gegen mich eingeleitet werden.

          Dann hoffe ich mal für Euch alle dass Ihr nie abstürzt, denn sonst habt Ihr ja gleich zwei Probleme.

          Schönes Fest noch und Guten Flug und Rutsch
          Zuletzt geändert von ForumAdmin; 24.12.2006, 15:01. Grund: Beleidigung rausgenommen

          Kommentar


            #35
            AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

            Am Weihnachtstag sah der Merkur aber friedlich aus.

            Frohes Festle
            Angehängte Dateien

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              #36
              AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

              Zitat von RAc
              [..]Dort sind ja schon einige der Positionen auch der anderen Seite ans Tageslicht gekommen. Muß man das Ganze wieder von vorne aufribbeln?...

              Gruß,

              RAc
              Ja, muß man! Wenn es nach mir geht, holen wir das alle halbe Jahr wieder hoch. Um ein für alle mal klar zu machen, dass über manche Geschmacklosigkeiten eben nicht so schnell Gras wachsen wird!

              Der ansässige Verein hat sich und seinem Fluggebiet mit dem Verhalten weniger Mitglieder (egal ob berechtigt oder nicht) einen Bärendienst erwiesen.

              Eigentlich interessiert nach der damaligen Krakelerei im Forum gar nicht mehr, ob ein Verstoß gegen irgendeine Regel stattgefunden hat - wir werden den Unfallgrund noch erfahren - bisher ist die Schilderung von Konrad 100% glaubwürdig, ganz im Gegensatz zum Rumgepoltere einiger Schreiber im alten Thread.
              Fazit: So geht man als Verein nicht mit verunfallten Fliegerkameraden um und es ist gut, wenn so etwas nicht zu schnell vergessen wird!

              Gruß,
              Steffen

              Kommentar


                #37
                AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

                also wenn ich mir so alles durchlese, kann man feststellen:

                der verunfallte Pilot war nach eigener einlassung ohne gültige fluglizenz unterwegs.
                der verunfallte pilot hat gegen mehrere punkte der örtliche flugebtriebsordnung verstossen.

                und der zuständige verein?
                er hat ein sensibles gelände, bei dem durch häufigere vorfälle/unfälle das gesamte gelände in frage steht. durch jeden unfall wird dokumentiert, dass der verein trotz einweisung und sonstiger bemühungen nicht in der lage ist, ebensolche unfälle zu verhindern. mögliche folge: verlust des geländes durch beendigung von pachtverträgen von sp und lp. das der verein zum schutz des geländes und im interesse der mitglieder jemanden der eklatant gegen die regeln verstossen hat, hausverbot erteilt ist sicher jedem einleuchtend. es macht sicher keinen spass, wenn die polizei beim verein auftaucht und einweisungsunterlagen sucht und mitnimmt. auch kein genuss ist es, sich in seiner freizeit mit lokalpresse, lokalpolitikern und rettungsdiensten nach einem solchen vorfall rumzuschlagen.
                das wort "spaziergehverbot" im titel ist da sicher polemisch, denn er darf weiter spazierengehen, nur nicht auf den gepachteten flächen, auf denen der pächter hausrecht hat und ein solches hausverbot aussprechen darf.

                der verunfallte wird auch nicht für den unfall bestraft sondern für seine verfehlungen die aufgrund des unfalls ans tageslicht gekommen sind. für das insistieren des vereins kann man aber keine plausible erklärung finden.

                ansonsten ist das thema hier eigentlich fehl am platz. die betroffenen vereinsmitglieder und der verunfallte sollten das untereinander klären und nicht den jeweils anderen einem öffentlichen mob zum frass vorwerfen. hier könnte man sich eine persönliche oder öffentliche entschuldigung an den verunfallten vorstellen, um den frieden wieder herzustellen. und oft soll es sogar helfen, miteinader in normalem ton zu reden und nicht gleich auf konfrontation zu gehen.

                schön, das es konrad wieder gut geht.

                Kommentar


                  #38
                  AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

                  @charlie77

                  der verunfallte wird auch nicht für den unfall bestraft sondern für seine verfehlungen die aufgrund des unfalls ans tageslicht gekommen sind. für das insistieren des vereins kann man aber keine plausible erklärung finden.

                  Was ist denn an Verfehlungen ans Tageslicht gekommen wo doch die Behörden das Verfahren eingestellt haben, etwa vielleicht Schutzbehauptungen der Geier ?

                  Jedermann/Frau gilt als unschuldig solange nicht das Gegenteil bewiesen ist !

                  Also charlie77 was sollen denn deine Behauptungen ohne einen Beweis anzutreten, mit deinen hier präsentierten Vermutungen läufst du schon etwas neben den Schuhen.

                  Seit wann haben Privatpersonen oder Vereine das Recht jemanden zu bestrafen, etwa in Selbstjustiz ? (schöne Aussichten)

                  pedro

                  Kommentar


                    #39
                    AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

                    Zitat von Konrad Walter
                    trotz abgelaufener österreichischer Fluglizenz, die man letztes Jahr ja noch verlängern musste
                    Zitat von schwarzwaldgeier-flugbetriebsordnung merkur
                    Voraussetzungen für Gastpiloten:

                    Nachweis der Einweisung in das Fluggelände Merkur durch ein Mitglied des GSV Baden e.V. (auf Verlangen vorzuzeigen)

                    Lösen einer Tagesmitgliedschaft (für 5 Euro am Automat der Bergbahn erhältlich, incl. einer Berg- und Talfahrt, Karte den Tag über aufbewahren, wird von uns kontrolliert, wer keine hat zahlt Euro 10,- Strafgeld, für weitere Flüge am gleichen Tag braucht dann nur noch die Bergfahrt gelöst werden)

                    Gültige Fluglizenz (minimum A-Schein oder Vergleichbares)
                    Gültige GS-Haftpflichtversicherung
                    Gütesiegelkonforme Flugausrüstung
                    Alle Papiere sind mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen!
                    auf das zitieren der entsprechenden paragraphen des deutschen luftrechts verzichte ich.

                    @schwarzwaldgeier:
                    ihr wisst wie ihr k. walter erreichen könnt.

                    @k. walter:
                    du weisst wie die geier zu erreichen sind.

                    redet miteinander, nicht übereinander!

                    Kommentar


                      #40
                      AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

                      Statistik ist in Deutschland immer gut.

                      Ich habe gerade mal den anderen Thread gelesen und da stiess mir folgendes auf:

                      Text WEBER:

                      "Nach unseren bisherigen Ermittlungen können wir folgendes über den Vorfall weitergeben: Der Pilot war kein Vereinsmitglied und kannte das Fluggelände nicht. Er hatte weder eine Tageskarte des Vereins gelöst noch besaß er die zum Fliegen zwingend erforderliche Gefahreneinweisung. Somit hätte dieser Pilot gar nicht starten dürfen."


                      Erklärung des Verunfallten zur Gelädeeinweisung:

                      "Durch einen Arbeitseinsatz zur Erschliessung des Geländes und bei vielen Flügen in der Zeit ohne Einweisungspflicht war mir das Fluggebiet bestens vertraut."

                      Jetzt frage ich mich schon, wie das zusammen passt.
                      Auch Uli schrieb das der abgelaufene Check nicht wirklich ursächlich mit dem Unfall zu tun haben muss.
                      Egal wie man das ganze Problem sieht, hier steht Aussage gegen Aussage und und laut der Fakten war der Verunfallte schon mehrfach in dem Gelände fliegen und somit passt das wohl nicht wirklich zusammen.

                      Ich mag keine Stellung für den einen oder anderen einnehmen, aber ob die Stellungnahme des Vereins da der Wahrheit entspricht?

                      Auch in anderen Vereinen soll es schon vorgekommen sein, das ein besonders eifriger "Vereinsmeier" eine Sache unnötig aufblässt und sich dann immer weiter reinsteigert, bis er weit über das Ziel hinaus geschossen ist.
                      Nur er selbst bemerkt das zumeist gar nicht, da er ja meint im Recht zu sein und das muss in Deutschland von ihm auf jeden Fall durchgesetzt werden.

                      Wie auch immer, ich wäre schon an der Wahrheit interessiert.
                      Gute Besserung an den Verunfallten, der hoffentlich wieder fliegen kann, und dem Verein meine besten Wünsche für ihre Fluggelände, verbunden mit der Hoffnung auf weitere Unfallfreiheit.

                      Hlx vom Jens

                      Kommentar


                        #41
                        AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

                        Zitat von FLYAHOLIC Beitrag anzeigen
                        @ konrad:

                        ab zur zeitung damit als nette weihnachstgeschichte )))) !!!!


                        flieger nicht auch herBERGsuche aber auf BERGsuche! fliegerkamerad erhält von kameraden betretungsverbot des vereinsgelände dafür daß er einen absturz überlebt hat. ist dies eine warnung für die vereinsmitglieder: wenn ihr abstürzt, dann stirb gefälligst? lebend seid ihr nur eine schande für den verein?


                        also wenn die wirklich so drauf sind, hier eine message für euch: BLEIBT JA DAHEIM!!! *gggg*


                        ...aber wie gesagt, noch haben wir erst eine seite her die den vorfall schildert!

                        ...so, muß jetzt zum doc und mal sehen, ob die schlacht schon gestartet ist, bis ich zurück komme?!?!?

                        wo ist die gegenseite?

                        Hier möchte auch ich mich gerne anschließen.
                        Schönes Deutschland, diese Knaller gibts vom kleinen Vereinspfurzi bis weit hinauf .... es ist kein Einzelfall. Am schlimmsten ist es allerdings wenn die Meute ein wehrloses Opfer gefunden hat. Schreibt bitte weiter über solche Vereine, damit man diese zukünftig meiden kann.
                        Ich möchte Dir weiterhin viel Gesundheit wünschen Konrad.
                        Grüßle Klaus

                        Kommentar


                          #42
                          AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

                          Hallo liebe Fliegergemeinde, hallo Konrad, hallo Martin Wittke,

                          was hier zu lesen ist erstaunt mich sehr.

                          Da ist zu einem ein schwer verunfallter Fliegerkumpel und zum anderem ein Verein der sein Gelände schützten will.

                          Aber bitte lieber Martin Wittke hat das im Forum bzw. bei der Polizei in der Form sein müssen ?

                          Ich selber fliege schon seit fast 15 Jahren und ehrlich gesagt wie oft bin ich am Berg gestanden und sagte über einen anderen : der will doch nicht wirklich starten , spinnt der den oder ähnliches.
                          Man darf ja schimpfen (dann aber persönlich)aber helfen muß man auch!
                          und wenn schon was passiert ist tritt man nicht noch auf den am Boden
                          (bzw. Krankenhaus) liegenden!

                          aber ehrlich : wie oft sind wir schon in Situationen gekommen wo wir uns so gar nicht wohl fühlten ( annahendes Gewitter,Platzregen, Föhn oder föhnig,turbulent und zu starker Wind falscher Startplatzt usw.) und andere sagten mit Sicherheit über uns auch nichts nettes, zur Anzeige wurde es nie gebracht.
                          Wir sollten froh sein das nichts schlimmeres passiert ist und nicht noch wie im Kindergarten auf einander losgehen , dass ist der Situation nicht angemessen.
                          deweiteren verfügen wir über Polizei und den DHV die dem nachgehen und kompetent sind.

                          Zitat Martin Wittke:

                          "Nach unseren bisherigen Ermittlungen können wir folgendes über den Vorfall weitergeben: Der Pilot war kein Vereinsmitglied und kannte das Fluggelände nicht. Er hatte weder eine Tageskarte des Vereins gelöst noch besaß er die zum Fliegen zwingend erforderliche Gefahreneinweisung. Somit hätte dieser Pilot gar nicht starten dürfen. "


                          -Martin bist du Polizist? denn ich glaube nicht das dir das Recht einer Ermittlung zusteht!


                          weiteres Zitat von Martin Wittke:

                          "Zu den Auflagen gehört nicht nur, das jedes einzelne Teil der Ausrüstung eine Zulassung haben muss. Insbesondere muss der Pilot in die Gefahren des Gebiets eingewiesen sein. Ferner hat jeder Pilot die Pflicht, sich nach dem Wettergeschehen vor der Anreise zu erkundigen und die Angaben unserer Wetterstation einzuholen. Diese Verpflichtungen sind sowohl auf den Informationtafeln am Start- und Landeplatz sowie auf der Homepage unseres Vereins für jeden nachlesbar festgehalten. Die Gefahreneinweisung hätte den Unfall verhindert, da auf die besondere Windsituation in unserem Fluggebiet ausdrücklich eingegangen wird."


                          -Martin wie kontrolliert ihr die Ausrüstung und dürft ihr das?

                          Sorry dann lasse ich meinen nächsten Check von euch am Startplatzt machen.!
                          +Rettungsschirmpacken lol.


                          Bitte lieber Martin Wittke setzte dich mit Konrad in Verbindung und kläre das, soetwas macht man nicht ! denn jeder macht Fehler auch beim fliegen!

                          Gruß Freddy

                          Kommentar


                            #43
                            AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

                            Zitat von Freddy Beitrag anzeigen
                            Ich selber fliege schon seit fast 15 Jahren und ehrlich gesagt wie oft bin ich am Berg gestanden und sagte über einen anderen : der will doch nicht wirklich starten , spinnt der den oder ähnliches.
                            Man darf ja schimpfen (dann aber persönlich)aber helfen muß man auch!
                            und wenn schon was passiert ist tritt man nicht noch auf den am Boden
                            (bzw. Krankenhaus) liegenden!
                            Ich stand auch schon am Berg und nahm den Helm ab, weil er sonst durch die sich sträubenden Haare einen Schaden genommen hätte. Aber eine Regel ist verbindlich ... einen Verunfalten nachträglich noch treten zu wollen oder es auch nur zu versuchen, ist oberpeinlich!
                            aber ehrlich : wie oft sind wir schon in Situationen gekommen wo wir uns so gar nicht wohl fühlten ( annahendes Gewitter,Platzregen, Föhn oder föhnig,turbulent und zu starker Wind falscher Startplatzt usw.) und andere sagten mit Sicherheit über uns auch nichts nettes, zur Anzeige wurde es nie gebracht.
                            Wir sollten froh sein das nichts schlimmeres passiert ist und nicht noch wie im Kindergarten auf einander losgehen , dass ist der Situation nicht angemessen.
                            deweiteren verfügen wir über Polizei und den DHV die dem nachgehen und kompetent sind.

                            Zitat Martin Wittke:

                            "Nach unseren bisherigen Ermittlungen können wir folgendes über den Vorfall weitergeben: Der Pilot war kein Vereinsmitglied und kannte das Fluggelände nicht. Er hatte weder eine Tageskarte des Vereins gelöst noch besaß er die zum Fliegen zwingend erforderliche Gefahreneinweisung. Somit hätte dieser Pilot gar nicht starten dürfen. "


                            -Martin bist du Polizist? denn ich glaube nicht das dir das Recht einer Ermittlung zusteht!


                            weiteres Zitat von Martin Wittke:

                            "Zu den Auflagen gehört nicht nur, das jedes einzelne Teil der Ausrüstung eine Zulassung haben muss. Insbesondere muss der Pilot in die Gefahren des Gebiets eingewiesen sein. Ferner hat jeder Pilot die Pflicht, sich nach dem Wettergeschehen vor der Anreise zu erkundigen und die Angaben unserer Wetterstation einzuholen. Diese Verpflichtungen sind sowohl auf den Informationtafeln am Start- und Landeplatz sowie auf der Homepage unseres Vereins für jeden nachlesbar festgehalten. Die Gefahreneinweisung hätte den Unfall verhindert, da auf die besondere Windsituation in unserem Fluggebiet ausdrücklich eingegangen wird."


                            -Martin wie kontrolliert ihr die Ausrüstung und dürft ihr das?
                            Ausrüstung kontrollieren darf nur die Staatsgewalt, jeder Landeplatzbesitzer, Startplatzbesetzer oder Möchtegernblockwart sollte sich tunlichst davon fernhalten, da es imho keinerlei rechtliche Grundlage dafür gibt.

                            Sorry dann lasse ich meinen nächsten Check von euch am Startplatzt machen.!
                            +Rettungsschirmpacken lol.


                            Bitte lieber Martin Wittke setzte dich mit Konrad in Verbindung und kläre das, soetwas macht man nicht ! denn jeder macht Fehler auch beim fliegen!

                            Gruß Freddy
                            Sehe ich auch so. Und da der Mann - nach Darstellung im Forum - auch noch an der Verbesserung des fliegerischen Umfeldes tatkräftig unter Einsatz eigenen Werkzeuges mitgearbeitet haben soll, finde ich eine Derangierung in die Sparte der unfähigen und lernresistenten Flugbergerstbesteiger und Fuggebietszerstörer aber sowas von daneben, daß es mich eine Menge Beherrschung kostet, da mal nicht schmutzigflüssig mit Verbalinjurien zu aktieren.

                            Also, liebe Merkurianer, nehmt das in die Hände und löst das Problem stantepede oder auch ulipronto ... aber löst es. Der Mann ist sicherlich nicht aus freien Stücken und auf einem Erlebnistrip der besonderen Art freiwillig eingecrasht, sondern weil ihm etwas passierte, was jeden Mercurianer auch treffen kann, nämlich daß einfach ein paar Meter tragende Luft gefehlt haben.

                            mfg entius

                            Kommentar


                              #44
                              AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

                              Ich schlage vor, diesen Thread zu beenden. Diese gegenseitigen Verurteilungen, in erster Linie durch Leute, die die Sachlage nicht aus erster Hand kennen, bringt doch niemandem etwas, sondern nur böses Blut.

                              Bernd

                              Kommentar


                                #45
                                AW: Strafanzeige gegen einen Fliegerkollegen und Spazierengehverbot

                                ich warte weiterhin auf ein statement der geier, als auch auf den bericht des verunfallten.

                                Kommentar

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