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Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen

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    #46
    AW: Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen

    Zitat von Mops Beitrag anzeigen
    Ernsthaft? Hast Du dazu mal eine Quelle? Ich stehe auf einer Wiese hier oben in Hannover, weit und breit keine Möglichkeit abzuheben, habe aber natürlich zum Turnen die ganze Montur an und das ist eine Straftat? Mag's ja kaum glauben....

    Gruß
    Olli
    dem ist nicht so denn solange du nicht abhebst ist es erlaubt weil es nichts mit dem fliegen dann zu tun hat

    kleines beispiel : wenn ich keinen führerschein habe darf ich mich trotzdem auf den fahrersitz setzen und alles einstellen

    und etwas rumspielen auf der wiese ist in der gesetzgebung eine grauzone die nicht richtig difiniert ist
    satz eines fluglehrers
    DAS ANDERE RECHTS !?!

    mfg ludwig

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      #47
      AW: Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen

      naja, so hatte ich das bisher auch verstanden, aber die Formulierung von Andreas klingt anders. Ich kann es aber tatsächlich nicht glauben, dass "flugfertig" auf der Wiese stehen schon eine Straftat sein soll, auch wenn der Schirm über mir steht.

      Gruß
      Olli

      Kommentar


        #48
        AW: Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen

        Zitat von paralu Beitrag anzeigen
        dem ist nicht so denn solange du nicht abhebst ist es erlaubt weil es nichts mit dem fliegen dann zu tun hat

        kleines beispiel : wenn ich keinen führerschein habe darf ich mich trotzdem auf den fahrersitz setzen und alles einstellen

        und etwas rumspielen auf der wiese ist in der gesetzgebung eine grauzone die nicht richtig difiniert ist

        Solange der Zündschlüssel nicht steckt mag das richtig sein.

        Beispiel: Sollte man Dich betrunken in Deinem Auto antreffen und der Zündschlüssel steckt bist Du dran (Fahrbereit). Steckt der Zündschlüssel nicht ist alles OK (nicht Fahrbereit).

        Leider kann ich hier auch nur das wieder geben was der betreffenden Person gesagt wurde.

        Gruß A.

        P.S.: Ich glaube auch nicht das jemand wegen ein wenig Groundhandeln belangt wird, jedoch besteht wohl die Möglichkeit einer Bestrafung wenn die Behörden gerufen werden.

        Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt
        Zuletzt geändert von Andreas M. W.; 02.10.2009, 19:15.
        www.freiflieger-niederrhein.de

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          #49
          AW: Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen

          Zitat von Mops Beitrag anzeigen
          ...auf einer Wiese hier oben in Hannover, weit und breit keine Möglichkeit abzuheben, habe aber natürlich zum Turnen die ganze Montur an und das ist eine Straftat? Mag's ja kaum glauben....
          Mopsi,
          für Dich nicht, denn Du hast eine Gleitschirm-Lizenz.
          Für die Kneipenbekanntschaft von gestern abend, der das ganze mal mit Deiner Ausrüstung ausprobieren will, aber schon !
          Und Du bist dann auch dran, denn Lehrtätigkeit ohne Fluglehrer-Lizenz ist ebenfalls strafbewehrt
          Also: Immer Vorsicht mit den jungen Pferden. W.

          Kommentar


            #50
            AW: Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen

            @winDfried
            so ist eigentlich auch mein Kenntnisstand. Daher auch die Frage nach der Quelle.
            So oder so, bisher kam uns hier immer nur positives Interesse entgegen. OK, der eine oder die andere frage nach 10 Min. auch schon mal etwas genervt, wann ich denn nun starten würde

            Gruß
            olli

            Kommentar


              #51
              AW: Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen

              Zitat von Andreas Wiedeking Beitrag anzeigen
              Solange der Zündschlüssel nicht steckt mag das richtig sein.

              Beispiel: Sollte man Dich betrunken in Deinem Auto antreffen und der Zündschlüssel steckt bist Du dran (Fahrbereit). Steckt der Zündschlüssel nicht ist alles OK (nicht Fahrbereit).
              Das ist definitiv falsch. Es gab dazu bereits ein Urteil. Tenor: Das "FÜHREN" des Kfz ist verboten. Nicht das Darinsitzen, nicht einmal das Anlassen.

              Belege: Googel z.B. mal nach "BGH, VRS 76, 198"

              Erläuterung: Gem. §§ 315a und 316 StGB führt man ein Kfz, wenn man es in Bewegung setzt.


              Weiter: Zeig mal eine Evidenz, die Dein Statement zur og. angeblichen "Straftat" belegt.
              Zuletzt geändert von Pikachu; 02.10.2009, 20:37.

              Kommentar


                #52
                AW: Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen

                Ich gebe das weiter was ich in Erfahrung bringen konnte und ich glaube das keiner der Beteiligten Lust hatte den "Dicken" raus zu kehren.

                Falls Du ein toller Anwalt bist bringe ich Euch aber gerne zusammen. Kohle siehst Du aber nur bei Erfolg, nicht fürs erzählen.

                A.
                www.freiflieger-niederrhein.de

                Kommentar


                  #53
                  AW: Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen

                  Zitat von Andreas Wiedeking Beitrag anzeigen
                  Wer ohne gültige Lizenz mit einem Schirm vom Boden abhebt oder komplett flugfertig eingehängt ist begeht eine Straftat.
                  Wie ist das mit dem 'darüber nachdenken' mit dem Schirm ohne Lizenz zu starten? Ist das schon strafbar?

                  Eventuell fällt das ja je nach Auslegung schon unter den § 89 a StGB ? ( "Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat" )



                  Jaaa, es wird immer sicherer bei uns...

                  Kommentar


                    #54
                    AW: Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen

                    Zitat von Andreas Wiedeking Beitrag anzeigen
                    Ich gebe das weiter was ich in Erfahrung bringen konnte und ich glaube das keiner der Beteiligten Lust hatte den "Dicken" raus zu kehren.
                    na wer sagte denn nun, dass angleint auf der Wiese stehen schon strafbar sei?

                    Gruß
                    Olli

                    Kommentar


                      #55
                      AW: Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen

                      Hab da so ne Idee,
                      Ist eventuell sogar ne Marktlücke. Gleitschirm ohne Musterzulassung = Kite, oder?
                      Problem Gelöst............
                      Using our potential and creativity, we have come to where we are today, up high.
                      (von mir)

                      Kommentar


                        #56
                        AW: Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen

                        Zitat von artemis Beitrag anzeigen
                        Hab da so ne Idee,
                        Ist eventuell sogar ne Marktlücke. Gleitschirm ohne Musterzulassung = Kite, oder?
                        Problem Gelöst............
                        marktlücke? gibt's doch schon von mehreren anbietern http://www.skywalk.info/Content/95/

                        aber wer will/braucht sowas?

                        Kommentar


                          #57
                          AW: Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen

                          Zitat von winDfried Beitrag anzeigen
                          ... Und Du bist dann auch dran, denn Lehrtätigkeit ohne Fluglehrer-Lizenz ist ebenfalls strafbewehrt ...
                          das stimmt aber nicht, denn so das nennt man beim dhv eine grauzone, denn ich brauche für grounghandling- kurse durchzuführen, kein fluglehrer zu sein
                          Zuletzt geändert von paralu; 03.10.2009, 15:20. Grund: wortstellung grins
                          satz eines fluglehrers
                          DAS ANDERE RECHTS !?!

                          mfg ludwig

                          Kommentar


                            #58
                            und schwarzstarten?

                            jaaaaahhh, was is denn nu wenn ich die A-lizenz oder von mir aus die B-Lizenz habe und bei mir vorm haus starte weil da der perfekte hügel ist`was kann da schlimmstenfalls passieren?

                            Kommentar


                              #59
                              AW: und schwarzstarten?

                              Zitat von gasmann001 Beitrag anzeigen
                              jaaaaahhh, was is denn nu wenn ich die A-lizenz oder von mir aus die B-Lizenz habe und bei mir vorm haus starte weil da der perfekte hügel ist`was kann da schlimmstenfalls passieren?
                              SCHLIMMSTEN FALLS ? Naja was fällt mir da auf Anhieb ein....

                              Du startest an Deinem Hügel und es geht super Thermisch. Du kannst nicht wiederstehen und drehst bis auf 1500m auf ohne Dir bewußt zu sein, daß Du mitten in der CTR des nächsten Großflughafens bist. Eine 747 kommt angerauscht und Du wirst in die Turbine gesaugt. Die 747 stürzt ab mitten in eine Großstadt und das folgende Feuer zerstört die ganze Stadt.

                              SCNR

                              Claus

                              Kommentar


                                #60
                                AW: Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen

                                Da streitet man sich mit Spitzfindigkeiten was man darf oder tun könnte wo doch in Deutschland alles bis aufs äusserste geregelt ist und niemand mehr weiss was nun Gültigkeit hat.
                                Mich dünkt der Hund beisst sich da selber in den Schwanz.

                                Gruss ... pedro

                                Ja vielleicht gibt es auch wieder mal Flugwetter !

                                Kommentar

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