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Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen

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    #61
    AW: Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen

    Gasman001

    Ins eigene Haus fliegen ;-))))))

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      #62
      AW: Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen

      Zitat von El Zorro Beitrag anzeigen
      Wie ist das mit dem 'darüber nachdenken' mit dem Schirm ohne Lizenz zu starten? Ist das schon strafbar?
      hatte ich letzens tasaechlich 2 - ich nenn sie mal Schwachkoepfe - die mich ohne Begruessung sofort mit mit laufendem Motor (Scheibe runterlassen) anbloekten: 'Sie wollen hier aber nicht starten, oder!!!!'.

      Konnte mir ein freundliches 'doch, natuerlich. Geht hier aber leider nicht, ist zu flach' nicht verkneifen.

      Hat gewirkt: Ohne Tschues Scheibe hochlassen und mit Vollgas ab dafuer.


      Zitat von hob Beitrag anzeigen
      Das Luftfahrtgesetz ist als "astreines" NAZI-Gesetz fast unmodifiziert übernommen worden. Es wurde erlassen, um Juden daran zu hindern, Deutschland auf dem Luftwege zu verlassen. Das Gesetz fiel deshalb ungewöhnlich rigide aus. Insofern gibt es bis zum heutigen Tage und damit fast 70 Jahre später immer noch Flugplatzzwang auf allen Ebenen. Bis heute sind Tatbestände in diesem Gesetz nicht eindeutig formuliert. Jeder unqualifizierte Luftaufsichtende (Tankwart) kann deshalb unter einem Vorwand Flüge verhindern.
      Dazu passt noch das alte Jagdgesetz der HighSociety: in deutschem Feld und Wald *muss* alles abgeballert werden, was sich bewegt :-)

      Wenn bei mir so ein in doppeltem Sinn kurzsichtiger - ich nenn ihn mal Depp - rumrennt, leg ich lieber nicht aus.



      Armes Deutschland.
      Zuletzt geändert von Idefix; 04.10.2009, 21:02.

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        #63
        AW: Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen

        Zitat von HerlitzP Beitrag anzeigen
        Speedflyer haben es leichter.

        In Deutschland fällt Speedflying nach Informationen der Behörden BMV und LBA nicht unter das Luftrecht, sofern die Betriebsgrenze für Luftsportgeräte von 30 Meter Bodenabstand eingehalten wird.

        Gruß HerlitzP
        rein theoretisch dürfte es doch auch mit einem motor keine probleme geben wenn man unter 30m bleibt, oder?

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          #64
          AW: Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen

          Zitat von Cacao
          Oh, wie schlau, z.B. ergeben sich dann ganz neue Perspektiven für Hubschrauber...
          Oh ja, und man macht sich bestimmt auch besonders viele Freunde. Am besten direkt am Ortsrand und bei viel Wind - da kann man sich dann exakt auf der Stelle einparken.
          Kann halt sein, dass irgendwann mal irgendwas hochgeflogen kommt, aber da kann man ja dann locker ausweichen

          Kommentar


            #65
            AW: Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen

            Zitat von nitramf Beitrag anzeigen
            rein theoretisch dürfte es doch auch mit einem motor keine probleme geben wenn man unter 30m bleibt, oder?
            In D gilt 150m Mindest-Sicherheitshöhe!
            Anwohner ect. dürfen nicgt gestört werden....laut B-Schein.....

            Kommentar


              #66
              AW: Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen

              Zitat von nitramf Beitrag anzeigen
              rein theoretisch dürfte es doch auch mit einem motor keine probleme geben wenn man unter 30m bleibt, oder?
              Diese Bestimmung mit den 30 m wird immer wieder missverstanden.

              In §1(2) LuftVG ist aufgefuehrt, was alles Luftfahrzeuge sind, fuer die dementsprechend LuftVG, LuftVO usw. gelten.

              Unter §1(2) Punkt 10. LuftVG sind bspw. explizit Luftsportgeraete aufgefuehrt (1. - 9. sind Flugzeuge, Hubschrauber, Ballone usw.), und unter 11. "sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können"

              Damit werden auch Geraete, welche nicht schon explizit in Punkten 1.-10. erfasst sind, als Luftfahrzeuge (mit allen Konsequenzen) angesehen, sofern sie in Hoehen von mehr als 30 m ueber Grund betrieben werden KOENNEN.

              Das bedeutet:

              1) Ein Motorschirm ist ein Luftsportgeraet und damit automatisch ein Luftfahrzeug (egal in welcher Hoehe ich es betreibe)
              2) Selbst wenn jemand ein Fluggeraet konstruiert, welches in keine gaengige Kategorie passt: sobald es in einer Hoehe von mehr als 30 m GND betrieben werden KANN, wird es von LuftVG §1(2) Punkt 11. erfasst und ist damit ein Luftfahrzeug, fuer das alle entsprechenden Gesetze gelten. Der Wortlaut heisst "koennen", d.h., es ist unerheblich, in welcher Hoehe ich das Fluggeraet TATSAECHLICH betreibe, sofern ich es prinzipiell auch ueber 30 m Hoehe Grund betreiben KOENNTE. Die Regelung ist dazu gedacht, dass bspw. Spielzeugdrachen nicht als Luftfahrzeuge erfasst werden, da sie zwar fuer den Luftraum bestimmte Geraete sind, aber gar nicht in Hoehen ueber 30 m GND betrieben werden koennen. Es waere ja sonst auch etwas zu einfach, immer nur unter 30 m GND bleiben, und schon gelten Luftverkehrsgesetze nicht mehr?

              Aus meiner Sicht sind Speedrider mit der Definition ganz klar Luftfahrzeuge, da man sie problemlos in Hoehen von mehr als 30 m GND betreiben kann. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage, aber auch fuer Luftsportgeraete gibt es ja viele Erleichterungen, vielleicht muessen Speedrider irgendwann in die Definition "Luftsportgeraete" gepackt werden.

              Hoffe dieser 30 m Mythos ist damit tot .
              Zuletzt geändert von audacium; 27.10.2009, 19:25.

              Kommentar


                #67
                AW: Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen

                Zitat von audacium Beitrag anzeigen
                1) ...
                2) ...

                Hoffe dieser 30 m Mythos ist damit tot .
                Mord in zwei Akten.

                Grüße
                Agatha C.
                --
                http://de.paragliding-wiki.org wieder online (Bitte Benutzer neu registrieren!)

                Überlebensratgeber Indien (in Arbeit): http://www.duckflight.de/download/IndienDHVForum.epub

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                  #68
                  AW: Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen

                  Hallo Audcium,
                  Zitat von audacium Beitrag anzeigen
                  <...>
                  Unter §1(2) Punkt 10. LuftVG sind <...>unter 11. "sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können"<...>
                  habe ich das richtig verstanden:

                  *Saemtliche in D durchgefuehrten Speedriding-Grundkurse sind illegal! (Straftaten?)*

                  Und auch Inlineskaten ist in D illegal. (sofern nicht speziell gekennzeichnet)
                  Deswegen sieht man das so selten :-)


                  Was'n Glueck haben wir ein zugelassenes Hobby.

                  Kommentar


                    #69
                    AW: Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen

                    Es tut sich was ... meistens aber nicht einfach so!

                    Wer mit seinem Luftsportgerät/Motorschirm in eine Kontrollzone fliegt, 300 Passagiere mit einer Verlängerung ihres Billigfluges von Mallorca beglückt und im Vorbeiflug den Leuten auf dem Tower nett zuwinkt, der sollte sich nicht wundern, dass es bei soviel Nettigkeit auch zu einem Gegenbesuch kommt.

                    Kommentar


                      #70
                      AW: Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen

                      Zitat von audacium Beitrag anzeigen
                      Die Regelung ist dazu gedacht, dass bspw. Spielzeugdrachen nicht als Luftfahrzeuge erfasst werden, da sie zwar fuer den Luftraum bestimmte Geraete sind, aber gar nicht in Hoehen ueber 30 m GND betrieben werden koennen.
                      Kühne Behauptung! Wie kommst Du darauf, daß man Spielzeugdrachen nicht in Höhen über 30m GND betreiben kann? Habe meiner kleinen Tochter gestern das Gegenteil bewiesen...

                      Gruß,

                      Sommerflieger

                      Kommentar


                        #71
                        AW: Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen

                        Überleg mal...
                        Hast Du dein GPS bei dir, oder 7m über dir im Schirm
                        Das Reh springt hoch, das Reh springt weit
                        Warum auch nicht? Es hat ja Zeit!

                        Kommentar


                          #72
                          AW: Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen

                          Zitat von Sommerflieger Beitrag anzeigen
                          Kühne Behauptung! Wie kommst Du darauf, daß man Spielzeugdrachen nicht in Höhen über 30m GND betreiben kann?
                          Werden vermutlich mit 30m Leine ausgeliefert
                          --> bauartbedingt nicht mehr als 30m moeglich.

                          Zitat von Sommerflieger Beitrag anzeigen
                          ...Habe meiner kleinen Tochter gestern das Gegenteil bewiesen...
                          Mittels illegaler Modifikation? (Straftat?)
                          (vgl 'Aufbohren' von LPD Geraeten)

                          Kommentar


                            #73
                            AW: Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen

                            Zitat von Sommerflieger Beitrag anzeigen
                            ...Spielzeugdrachen nicht in Höhen über 30m GND betreiben ...
                            @Sommerflieger
                            @Idefix hat es fast richtig:
                            Lenkdrachen dürfen nur mit maximal 30 m langen Leinen betrieben werden.
                            Auch da kommt es schon mal vor, dass Ordnungshüter das kontrollieren

                            Einleiner, also nicht steuerbare Drachen, dürfen mit maximal 100 m Leine geflogen werden. Da der Flügel ja immer in einem Winkel vor dem "Pilot" steht, kommt auch hier keine Höhe über 30 m GND zustande.

                            An 200 m Festival-Leinen darf nur mit behördlicher Genehmigung zu angemeldeten Veranstaltungen geflogen werden.

                            Der Pilot steht immer auf dem Boden. Die "leinenpflichtige" Fraktion hält somit IMMER die Maximale Höhe von 30 m GND ein, selbst wenn er mal einen Freuden-Sprung macht.... W.

                            Kommentar


                              #74
                              AW: Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen

                              Zitat von winDfried Beitrag anzeigen
                              Lenkdrachen dürfen nur mit maximal 30 m langen Leinen betrieben werden.
                              Dürfen und Können...sind 2 verschiedene Begrifflichkeiten würde ich mal sagen. Wie gesagt unser selbstgebastelter Spielzeugdrachen "kann" weit mehr als 30m GND, was er "darf": keene Ahnung.
                              Hatten bisher weder eine Kollision mit ner 747, noch wurde ich von der GSG 9 wegen mehr als 30 GND mit dem Spielzeugdrachen abgeknallt...;-)

                              Gruß,

                              Sommerflieger

                              Kommentar


                                #75
                                AW: Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen

                                @ all
                                Ja, man muß sich langsam schämen als Deutscher Sport zu betreiben.Ich hatte bisher noch keinen Kontakt mit der Polizei wegen meines Bodenhandlings,ganz im Gegenteil !
                                Als ich im letzten Februar am Pistenrand mit Felle zum Stümpfling hinauf gelaufen bin,habe ich mir die Frage anhören müssen.ob das denn auch erlaubt sei !
                                An meinem Wohnort in Eichenau,wo ich ab und zu mal auf dem Fußballplatz meinen Schirm auslüfte,
                                steht heute ein Schild,betreten des Fußballplatzes verboten,obwohl ich damals in Eichenau den von mir gegründeten Gleitschirmclub in den Eichenauer Sportverein integriert habe,eben auch wegen des Platzangebotes.
                                Letztendlich werden sich viele Piloten von uns in Regionen und Länder zeitweilig abseilen, wo das Fliegen ohne Helm geil ist,wo man unter dem Flug mit der Kurzen gebräunt wird,wo es zum guten Ton gehört nach dem Landebier eben doch nochmal in die Luft zu gehen(Griechenland/Lefkada.)
                                Heute wundere ich mich nicht mehr,wenn ich im Januar oder Februar in Indien ungezählte,europäische GS Piloten treffe,die sich hier diesen unsinnigen (deutschen)Vorschriften
                                entziehen und dort frei und ohne Zwänge, egal mit welchem Outfit in die Luft gehen und solange fliegen,bis Ihnen der Hintern weh tut,oder die Sonne untergeht.
                                Deswegen lieber Stefan Schumacher beneide ich Dich dort um Deine Möglichkeiten und melde mich schon mal vorsorglich für den kommenden Januar in Melissas Gästehaus an.
                                Ich bin davon überzeugt,das wir auf diese Art langsam aber sicher sauer gemacht werden und viel Geld dahin bringen, wo wir wirklich frei sind, zwei davon habe ich ja schon benannt.

                                In diesem Sinne

                                Eugen.

                                PS.:
                                Wer Lust und Zeit hat kann ja mitkommen nach Indien!

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