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Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

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    AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

    Könntest natürlich recht haben, aber ich nehme mal an dass sich der Admin diesen Account ganz schnell mal unter die Lupe nimmt bzw. schon hat.

    Kommentar


      AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

      @ ruewa

      du bist ein"Steher". Respekt!!!
      Bitte informiere mich , wenn du das erste Mal an der Nordhelle fliegen gehst, da will ich unbedingt dabei sein

      LG

      marabu
      "Zahme Vögel singen von Freiheit, wilde Vögel fliegen." John Lennon

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        AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

        @ Pikachu
        Zitat von Cacao
        Diese Anbindung an Wohn- oder Gewerbehaus ist entscheident.
        Das "Hausrecht" bezieht sich also nicht auf beliebige sonstwie genutzte Grundstücke.
        Bei Fluggeländen fehlt diese Anbindung an die Wohnung usw, die wiederum erst den Schutz des Art. 13 GG auslöst, genannt "Hausrecht".

        Das ist definitiv falsch!
        Ich habe noch mal meinen „Juristischen Gewährsmann“ befragt.

        Folgendes ist herausgekommen:
        Der Art. 13 Grundgesetz ist eine spezielle Ausprägung des Persönlichkeitsschutzes auf Verfassungsebene.

        Dazu gibt es eine Reihe von Kommentaren, die auch teilweise im Internet zur Verfügung stehen, die sich jeder Interessierte angucken kann.

        Schutzgegenstand des Art, 13 Abs. 1 GG ist die Integrität „der Wohnung“ (auch „Geschäftsraume“ sind mit einbezogen, die Einzelheiten hatten wir schon aufgeführt, ich lasse sie der Übersichtlichkeit wegen weg.)
        Die Wohnung bezeichnet zum Aufenthalt von Menschen geeignete Räume als räumliche Lebenssphäre einer Person, also Räume, die von Ihr erkennbar zu Wohnzwecken bestimmt und als ihr privater Bereich auch anerkannt sind.
        Dabei genügt nach dem Schutzzweck des Grundrechtes bereits die tatsächliche Anerkennung, weil die Privatsphäre als tatsächliche Gegebenheit geschützt werden soll.

        Bei Fluggeländen geht es sowieso nicht um „wohnen“.
        Das Bundesverfassungsgericht hat den Schutz auch auf Betriebs- und Geschäftsräume ausgedehnt, Einzelheiten lasse ich der Übersichtlichkeit halber weg.
        Demgegenüber hat der Europäische Gerichtshof diesen auf gemeinschaftsrechtlicher Ebene (EU) verneint.
        Das Bundesverfassungsgericht sah sich später gezwungen, im Hinblick auf die Geschäftsräume bei der Grundrechtsbeschränkung (gilt z.B. bei Lauschangriff usw.) andere Maßstäbe anzulegen als für die zum persönlichen Gebrauch benutzten Wohnungen im engeren Sinne (hier muss man die einzelnen Urteile nachlesen).
        Die Unverletzlichkeit der Wohnung greift auch dann ein, wenn der Wohnungsinhaber die geschützten Räume für die Öffentlichkeit zuganglich gemacht hat.

        Aber wie schon gesagt, es dreht sich alles um den Persönlichkeitsschutz, die räumliche Lebenssphäre einer Person.
        Um die „räumliche Lebenssphäre" geht es bei Startgeländen sicher nicht, wobei man jetzt noch abgegrenzte Gewerbeflächen extra betrachten könnte, wenn es diese bezogen auf GS Fliegen geben sollte.
        Ich mache mir diese Mühe deshalb, weil die Clubs allgemein, wie auch Nordhelle, auf dem „hohen Ross“ des „Hausrechts“ sitzen. Das „hohe Ross“ ist leider (aus GS Sicht) ein verrottetes hölzernes Schaukelpferd, das nicht mal für einen Kinderspielplatz gut ist.

        Wichtig könnte sein, dass die Verträge für Fluggelände auf den entsprechenden Landschaftsgesetzen (hier NRW) beruhen, da stehen die entsprechenden Rechte und Pflichten drin.

        Zuletzt geändert von Cacao; 15.07.2010, 14:10.

        Kommentar


          AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

          lieber rüdiger (ruewa),
          hast du bereits den vielgescholtenen (zu recht oder nicht) arno gxxxxxx persönlich kontaktiert und dein anliegen erläutert?falls nicht,wirst du doch nicht im ernst erwarten,dass er sich aufgrund von forumsbeiträgen dazu hinreissen lässt,eine sache ,die nur 2 seiten betrifft,nämlich flori und den verein aber keinesfalls die unterstützer von flori, hier in diesem forum auszutragen.
          ich an seiner stelle,würde mich hier nicht zu wort melden.
          falls dem guten flori tatsächlich unrecht geschehen ist,gibt es exakt 2 möglichkeiten:
          1. zu kreuze kriechen
          2. sein recht vor gericht einklagen
          eventuell erreicht er mit beiden varianten das selbe.
          falls aber das flugverbot zu recht ausgesprochen wurde, entschuldigt sich dann die gesamte unterstützerschaft von flori bei arno gxxxxxx r?ich schätze mal nein.
          ich finde,dass nicht unbedingt der rhetorisch geschickteste immer recht hat.
          bist du 100 prozentig sicher,das flori unrecht geschehen ist,oder vermutest du nur,dass er "unschuldig" ist?
          falls nein,fände ich dein engagement in dieser sache unglaublich.
          deine ausschweifenden beiträge und der damit verbundene moralische druck auf arno gxxxxxx sind für mein empfinden eine lediglich subtilere art jemanden zu etwas bewegen zu wollen,als die "totschlagargumente" ala silberrücken,etc. von der hemdsärmeligen fraktion.
          da du ja von dejavu-erlebnissen berichtest,erinnert mich das hier an die letzte aktion vom gutmenschen wolfgang thierse (seine sitzblockade).
          gruss siegmar
          p.s. falls ich hier ganz daneben liege,werde ich mich selbstverständlich entschuldigen
          Zuletzt geändert von ForumAdmin; 16.07.2010, 06:51. Grund: rechtschreibung ------ ForumAdmin: Name xxxxx

          Kommentar


            AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

            Zitat von siegmarlange Beitrag anzeigen
            falls aber das flugverbot zu recht ausgesprochen wurde...
            Ein "lebenslängliches" Flugverbot zu Recht? Das kannst Du nicht ernst meinen...
            Alles was wir vom Leben mitnehmen, ist das was wir gelebt haben (Brasilianisches Sprichwort)

            Kommentar


              AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

              doch,meine ich!
              es gibt genauso gut hausverbote,etc.
              solange das rechtlich (es geht hier nicht um moralisches recht!!) einwandfrei ist,ist das nunmal so!
              wie gesagt,der rechtsweg steht jedem offen.
              gruss sl

              Kommentar


                AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                LEBENSLANG!!!!!!!!!
                hoffentlich ist Flori so JUNG und überlebt die lebenslänglichen (alt..,verkap...,Säck.)

                EX-IR
                T-3
                EX-IR
                PHI Maestro 23 + Carrera M+

                Kommentar


                  AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                  Zitat von siegmarlange Beitrag anzeigen
                  falls dem guten flori tatsächlich unrecht geschehen ist,gibt es exakt 2 möglichkeiten:
                  1. zu kreuze kriechen
                  2. sein recht vor gericht einklagen
                  ad 1. sehr pragmatisch. Der Chef hat immer Recht...

                  Nur nicht aufmucken, nur nicht zurückreden, auf die andere Backe hinhalten und dann die Hand die einen gerade geschlagen hat sauberschlecken. Und morgen wünschen wir uns dann wieder Bürger mit "Zivilcourage"

                  ad 2. Dass das 1tens Geld kostet und 2tens kaum was bringen wird, wird dir als aufmerksamen Leser dieses Theads sicher in Erinnerung geblieben sein. Auch vor Gericht heißt Recht haben nicht unbedingt Recht bekommen, schon gar nicht wenn es um solch "Bagatellen" geht.

                  Wenn man in einem Rechtsstaat lebt dann hat man Anrecht dass Sanktionen plausibel begründet werden. Wenn Macht ausgeübt wird so muss diese Macht gerechtfertigt werden. Delikte müssen bewiesen werden. Wenn man sie nicht beweisen kann, dann heißt es im Zweifel für den Angeklagten. Es laufen Mörder frei herum weil man ihnen die Tat nicht beweisen kann, obwohl es alle wissen.

                  Um ein weiteres Mal auf die Fakten zurückzukommen:

                  Flori hatte temporäres Flugverbot. OK, vielleicht hat er sich ja wirklich wie eine Wildsau benommen. Das Flugverbot wurde in ein unbefristetes umgewandelt. Warum eigentlich ? Weil Flori es hier im Forum zum Thema gemacht hatte und weil sein Werbeschirm von einem anderen Piloten geflogen wurde. Er selbst war nicht mal mehr dort. Und das alles obwohl der DHV vermittelt ? Obwohl mit Verboten umsichtig umgegangen werden soll und eigentlich nur der DHV sie aussprechen kann ?

                  Und das riecht für dich nicht nach Willkür ?

                  Kommentar


                    AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                    Zitat von Cacao Beitrag anzeigen
                    GS und HG Flieger sind eben vielfach „spießige Kleinbürger“,
                    Es wird eine „spießige“ „Flugmoral“ verteidigt,
                    die in den Luftfahrtgesetzen keine Stütze hat,
                    obwohl die Leute das glauben.

                    Literatur In seinem 1930 erschienenen Roman Der ewige Spießer charakterisiert der Schriftsteller Ödön von Horváth einen Spießer als einen "hypochondrischen Egoist, der danach trachtet, sich überall feige anzupassen und jede neue Idee zu verfälschen, indem er sie sich aneignet." Der Spießer reist in der Welt herum und sieht doch nur sich selbst.
                    Was gut und böse ist, weiß er, ohne nachzudenken.

                    Wie man sieht, braucht man nicht ständig was frisches zu bringen,
                    was hier im Forum läuft, ist keineswegs neu.
                    Zuletzt geändert von Cacao; 16.07.2010, 08:58.

                    Kommentar


                      AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                      ..........
                      Zuletzt geändert von Flight_Noob; 22.11.2011, 17:03.

                      Kommentar


                        AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                        Zitat von Flight_Noob Beitrag anzeigen
                        Kann mir hier mal einer eine Kurzzusammenfassung der Geschehnisse geben?

                        Der Zuspruch lässt erahnen, daß es um ein interessantes Thema geht. Aber mehr als 80 Seiten liest doch kein Mensch mehr.
                        ... ganz sicher nicht.

                        Es gibt bei solch traurigen Geschichten zwei Kurzzusammenfassungen oder auch Wahrheit (ohne Plural) genannt .....

                        Gruß
                        Jörg

                        Kommentar


                          AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                          Zitat von siegmarlange Beitrag anzeigen
                          ...wirst du doch nicht im ernst erwarten,dass er sich aufgrund von forumsbeiträgen dazu hinreissen lässt,eine sache ,die nur 2 seiten betrifft,nämlich flori und den verein aber keinesfalls die unterstützer von flori, hier in diesem forum auszutragen.
                          Die Sache betrifft m.E. nicht nur Flori und den Verein, sondern auch den DHV.
                          Das aber nur am Rande.

                          Wenn man es schafft emotional zu entkoppeln kann man sich eigentlich nur ruewa anschliessen: entweder es mündet in ein "win-win" oder in ein "lose-lose".

                          Das vermeintliche "win-lose" zu Lasten von Flori ist nur vordergründig existent und seine max. Wirkung schon eine Weile her. ( Damit meine ich, Flori hat das Verbot bereits weh getan. )

                          Kommentar


                            AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                            Zitat:
                            Um ein weiteres Mal auf die Fakten zurückzukommen:

                            Flori hatte temporäres Flugverbot. OK, vielleicht hat er sich ja wirklich wie eine Wildsau benommen. Das Flugverbot wurde in ein unbefristetes umgewandelt. Warum eigentlich ? Weil Flori es hier im Forum zum Thema gemacht hatte und weil sein Werbeschirm von einem anderen Piloten geflogen wurde. Er selbst war nicht mal mehr dort. Und das alles obwohl der DHV vermittelt ? Obwohl mit Verboten umsichtig umgegangen werden soll und eigentlich nur der DHV sie aussprechen kann ?

                            Und das riecht für dich nicht nach Willkür ?[/QUOTE]

                            hallo jhg,
                            du willst uns hier was von fakten erzählen?lies doch mal den zitierten absatz,wo sind denn da fakten?vielleicht, warum? das sind mutmassungen und keine fakten!warst du persönlich dabei,oder findest du es "nur" ungerecht,was das flugverbot angeht?
                            was das flugverbot angeht,kann das nicht nur der dhv aussprechen,sondern zuallererst mal der geländehalter oder eigentümer.
                            wieso sollte der verein der öffentlichkeit erklären,warum er welches verbot auf seinem gelände erlässt?und erneut:falls flori "sein" recht haben will,soll er es einklagen und sich keine sympathiemehrheit besorgen.
                            recht haben und recht bekommen sind tatsächlich nicht immer das selbe-habe ich persönlich auch schon erfahren müssen.
                            warum ist es so schwer zu verstehen,dass sich flori unterordnen muss und nicht der verein.keiner hat ihn gebeten dort zu fliegen.im gegenteil, er ist dort gast!und wer sich nach auffassung des "gastgebers" nicht aufführt wie ein gast,der muss eben gehen.
                            dazu gibt es doch genügend parallelen in der gesellschaft.seit wann muss sich die mehrheit der minderheit anpassen?integration ist hier das stichwort.
                            gruss sl

                            Kommentar


                              AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                              mich würde mal der Fakt interessieren der dazu geführt hat dass ein temporäres in lebenslängliches Flugverbot umgewandelt wurde. Wenn es nämlich wirklich darum geht dass er es öffentlich gemacht hat ist das doch sehr sehr willkürlich und lässt die Nordehlle Jungs und mädels wieder mal in sehr sehr dunklem Licht dastehen !

                              Kommentar


                                AW: Startverbot auf Grund von Werbeaufschrift!

                                ob Willkür da im ersten Fall ne Rolle spielt, tut da im Nachhinein ja nichts zur Sache.
                                Glaube, den Flugleher und Verein kümmerts nicht weiter.

                                Das ist wie mit dem Türstehenr vor der Disco, wenn die Nase nicht gefällt.
                                Wenn mans drauf ankommen lässt und sich ne blutige Nase holt, ist dort meistesn Ende mit befristet...

                                Zumindest im zweiten Fall liegt der Sachverhalt klar auf der Seite des Vereins.

                                Lernresistenz und das ewige "ich will aber" ist vergeudete Energie.
                                Aber sehr interessant wie das immmmer weiter geht.

                                Der Fluglehrer wird sich nie dazu hier öffentlich äußern. Wer weiss schon was im Hintergrund passiert, mit Rechtsanwälten beispielsweise die sehr wahrscheinlich aktiviert wurden.

                                Deswegen bracuehn wir hier auf keine große Auflösung warten.

                                Wenn die rechtlichen Dinge, auf die wir m.E. keinen Einfluss haben und so auch hier nicht öffentlich erfahren werden, , geklärt sind, liegts an den Parteien dazu Stellung zu nehemen oder eben auch nicht
                                Zuletzt geändert von baldus; 16.07.2010, 16:55.

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