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SERA: Auch in D ändert sich manches

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    #31
    AW: SERA: Auch in D ändert sich manches

    Zitat von Skywalker1107 Beitrag anzeigen
    1)wer vor Nov13 offene Luftsportgeräte wie Trikes, Moschis ERST- angemeldet hat (Kennzeichen beantragt) könnte hierfür noch eine von der DFS zugelassene Handfunke wie was AC-15 bei der BNA anmelden und damit offiziell erlaubt benutzen bis Ende 2017.
    "Ältere" Moschis vor Nov13 angemeldet haben also Glück.

    2) Nach Nov13 geht nichts mehr für Luftsportgeräte und 25kHz!!! Das gilt auch für Luftsportgeräte, welche Vor Nov 13 angemeldet wurden und neu eine Funke anmelden wollen. Ihr bekommt aktuell KEINE Funke angemeldet. Habs selbst probiert. BNA Sachbearbeiter entschuldigten sich für diese aktuelle "Rechtssackgasse".

    Ach ja, und DULV und DHV ignorieren die Tatsache, dass man quasi gezwungen wird, rechtswidrig sich zu verhalten. Letzte Aktualisierung DHV war 2009 zum Thema Funk?!? DULV hatte mich an die BNA verwiesen.. Sagt doch alles.
    Die Kennzeichenzuteilung beim DULV hat erstmal nichts mit der Anmeldung einer Flugfunke bei der BNA zu tun. Das ist auch keine "Anmeldung", "Zulassung" etc., denn wir sprechen hier von zulassungsbefreiten Luftsportgeräten unter 120kg.

    Wenn es kein zugelassenes Funkgerät am Markt gibt, welches von der Bauart auch für GS oder Moschi geeignet wäre, kann man eigentllich auch nichts falsch machen.
    Wenn das Gerät wenigstens eine DFS-Zulassung hat, ist man immerhin teilweise legal unterwegs. Das ist doch auch schon mal was

    Ich kenne übrigens immer weniger Leute, die ihre Handfunke bei der BNA anmelden...

    wie Armin schon bemerkte:
    Zitat von Armin Harich Beitrag anzeigen
    Alles komplett Legal zu machen ist wie immer fast unmöglich, auch wenn der Deutsche dazu neigt es zu versuchen :-).

    Btw: gibt es eigentlich die EMV-Gebühr noch? Für die paar Minuten Senden pro Jahr war das ein ganz schön happiger Betrag. Mobiltelefon wäre billiger.


    LG Klaus
    Motorschirmforum!
    ppgforum.de

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      #32
      AW: SERA: Auch in D ändert sich manches

      Hallo,

      [QUOTE]Die Kennzeichenzuteilung beim DULV hat erstmal nichts mit der Anmeldung einer Flugfunke bei der BNA zu tun. Das ist auch keine "Anmeldung", "Zulassung" etc., denn wir sprechen hier von zulassungsbefreiten Luftsportgeräten unter 120kg.
      /QUOTE]

      Die BNA verlangt aber ein Kennzeichen. Entweder du beantragt ein Kennzeichen auch wenn du für Luftsportgeräte < 120 kg kein brauchst und kannst ein Funkgerät zulassen oder ohne geht nix.

      [QUOTE]Wenn es kein zugelassenes Funkgerät am Markt gibt, welches von der Bauart auch für GS oder Moschi geeignet wäre, kann man eigentllich auch nichts falsch machen. /QUOTE]

      Von der Bauart gebe es ja welche. Sind in der EU zugelassen, aber leider nicht in Deutschland. (die schlafen noch)

      [QUOTE]Ich kenne übrigens immer weniger Leute, die ihre Handfunke bei der BNA anmelden... /QUOTE]

      ich kenne keinen einzigen der jetzt noch anmeldet, weil es im Moment nicht geht.

      Gruß Heinz
      www.gleitschirmjäger-saar.de
      www.baustellenkoordinator.de

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        #33
        AW: SERA: Auch in D ändert sich manches

        Um das Thema RMZ nochmal aufzugreifen: Wenn ich das richtig sehe, dann ist die RMZ 10 x 10 NM (18,5 x 18,5 km) groß und 1000 Fuß hoch. Liege ich damit richtig?

        Damit ergibt sich für die meisten Streckenflieger ein wirkliches Problem. Mit einem Drachen kann ich bei entsprechender Basis eine RMZ noch gut überfliegen, aber für mich als Gleitschirmflieger herrscht im Frühjahr doch eine gewisse Hemmung.

        Mich persönlich trifft die RMZ Donaueschingen. Dadurch werden künftig die richtig großen Dreiecke im Schwarzwald nur noch möglich sein, wenn man eine aktive Luftraumverletzung u.U. in Kauf nimmt (wenn man auf halbem Weg absäuft). Ehrlich gesagt kotzt mich das ganz schön an. Denn unter dem Gesichtspunkt, dass der Luftraum F vorher absolut problemlos funktioniert hat, ist die Neuerung durch SERA eine absolute Verschlechterung für uns Streckenflieger und ich verstehe nicht, warum der DHV das einfach so hinnimmt

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          #34
          AW: SERA: Auch in D ändert sich manches

          @ubache.....ich denke nicht , dass der DHV das so einfach hinnimmt!
          Die haben bestimmt schon alles versucht, aber wir sind ein kleiner Verband, das interessiert die "Großen" eh nicht!
          Außerdem gibt's ja genug Platz im Schwarzwald zum Fliegen,von daher .....!

          Kommentar


            #35
            AW: SERA: Auch in D ändert sich manches

            Jürgen, ich würde mich halt freuen, wenn das der DHV auch entsprechend kommuniziert. Im Moment sind viele Vereine deswegen in Schwierigkeiten gekommen. Dich betrifft es am Fürstenberg ja auch, da das Start- und Landegelände direkt in der RMZ liegt. Auf der DHV-HP ist nun auch noch mal ein offizieller Fall bekannt (http://www.dhv.de/web/newsdetails/ar...astflugverbot/).

            Mal ganz konkret: ich finde keine genaue ICAO-Zeichnung, in der die Größe der RMZ festgehalten ist. Betrifft es "nur" die blau schraffierte Fläche? http://www.gsc-lenticularis.de/media..._Grenzorte.jpg

            Kommentar


              #36
              AW: SERA: Auch in D ändert sich manches

              ️Ja Mathias im Moment, denke ich ist noch nicht alles geklärt...leider:-(
              Bei uns im Moment so....,ob und wie gross die RMZ letztendlich ist und bleibt...wird man noch sehen!
              Das Flugverbot wegen der neu eingerichteten RMZ ist aufgehoben. Mit der nachfolgenden Veröffentlichung des Auszuges aus der NFL 1-329-14 bzgl. der Funkkommunikationspflicht nach NfL 1-240-14 (RMZ-E…

              Kommentar


                #37
                AW: SERA: Auch in D ändert sich manches

                Danke für den Link. Hört sich auf jeden Fall erst mal gut an, dass ihr überhaupt wieder fliegen dürft!

                Aaaber... "Der Startleiter meldet telefonisch die passive Hörbereitschaft auf der Frequenz EDTD-Info 124.250MHz, die eigene telefonische Erreichbarkeit sowie den ersten Start / die letzte Landung des Tages an EDTD-Info und gibt wesentliche Informationen, z.B. IFR- Traffic / Modellflüge in Neudingen / Transitflüge an startende Gleitschirmflieger weiter."

                Meinst du das wird so wirklich funktionieren? Ehrlich gesagt finde ich das für den Alltag recht fehleranfällig und nur schwer konsequent umsetzbar. Werdet ihr euch Flugfunkgeräte zulegen? So wie es aussieht gibt es ja gar keine geeigneten Handfunkgeräte, die man in D zugelassen bekommt!

                Und das macht mir ernsthaft Angst: http://www.schwarzwaelder-bote.de/in...80fafe04d.html

                Zitat: "Gibt es noch weitere RMZ im Regierungsbezirk Freiburg?"

                "Nein, derzeit noch nicht."
                Zuletzt geändert von Gast; 08.01.2015, 10:37.

                Kommentar


                  #38
                  AW: SERA: Auch in D ändert sich manches

                  Im Moment sieht es so aus, Anmeldung wenn Flugbetrieb am Berg, Abmelden wenn nicht mehr geflogen wird!
                  Telefonisch zum Tower!
                  Problem eigentlich ist, wenn man höher wie 300m über Grund dann fliegt, müsste man sich per Funk abmelden am Tower, und falls man wieder einsinkt...anmelden....:-(
                  Ja Funkgerät gibt's dafür keine , die für die Hand zugelassen sind....von daher auch keine Ahnung wie und was in Zukunft!

                  Kommentar


                    #39
                    AW: SERA: Auch in D ändert sich manches

                    Das wurde mehrfach kommuniziert:
                    z.B. hier unter Piloteninfos und in einer News am 11.12.14 oder im DHV-Vereinsinfo August 2014.

                    Das Geländereferat des DHV hat selbstverständlich alles getan, um eine bestmögliche Regelung für alle Piloten zu erreichen. Da waren ganz andere Höhen oder auch eine Transponderpflicht im Gespräch. Das Geländereferat unterstützt aktuell Vereine, die mit ihren Fluggeländen in einer RMZ liegen, um Sondervereinbarungen zu erreichen.
                    Schöne Flüge

                    ForumAdmin
                    Richard Brandl

                    Kommentar


                      #40
                      AW: SERA: Auch in D ändert sich manches

                      Hallo Richard,

                      gibt es von eurer Seite aus Empfehlungen für Flugfunkgeräte, die wir einsetzen können?
                      Ansonsten ist die RMZ faktisch eine CTR, in die man nicht ohne weiteres einfliegen kann.

                      Kommentar


                        #41
                        AW: SERA: Auch in D ändert sich manches

                        Hallo,

                        ein altes Gerät kannst du nicht mehr anmelden und es gibt zur Zeit kein neues Handgerät, das eine Zulassung hat.

                        Gruß Heinz
                        www.gleitschirmjäger-saar.de
                        www.baustellenkoordinator.de

                        Kommentar


                          #42
                          AW: SERA: Auch in D ändert sich manches

                          Anbei ein aktuelles Bild der aktuellen ICAO-Karte. Bei der FreeFlight App, ist die seit einiger Zeit online.


                          Liebe Grüße, Armin
                          Flysurfer/SKYWALK

                          Meine Tipps und Erfahrungen zum Flachlandfliegen habe ich hier gesammelt :
                          http://www.SKYWALK.info/flachlandfliegen

                          Kommentar


                            #43
                            AW: SERA: Auch in D ändert sich manches

                            Hallo

                            @Ubache: Die RMZ Donaueschingen ist garnicht soo groß. Da könntest dran vorbei kommen bei deinem 150 FAI

                            Beim Beschäftigen mit der RMZ bin ich auf Regularien und Karten der DFS gestossen. Es sind die deutschlandweiten RMZ´s aufgeführt:



                            "2. Regularien für RMZ
                            Neben der Einhaltung der Sichtflugregeln für
                            Luftraumklasse G gelten für die RMZ zusätzlich
                            die folgenden Regelungen:
                            Vor Einflug in eine RMZ ist eine Erstmeldung
                            auf der entsprechenden festgelegten Frequenz
                            (hier der jeweiligen Info-Frequenz des
                            IFR-Flugplatzes) erforderlich mit Angaben zu
                            – Kennung der gerufenen Station,
                            – Rufzeichen und Luftfahrzeugmuster,
                            – Standort, Flughöhe und Flugabsichten.
                            Hinweis:
                            Die jeweilige RMZ-Frequenz ist auf der
                            ICAO-Karte 1:500.000 und im Luftfahrthandbuch
                            veröffentlicht.
                            Während des Fluges in der RMZ haben Luftfahrzeuge
                            eine dauernde Hörbereitschaft
                            aufrechtzuerhalten. Der Ausflug aus der RMZ
                            ist ebenfalls zu melden. Sofern seitens der
                            gerufenen Station (Bodenfunkstelle) keine
                            Antwort erfolgen sollte, kann der Flug durch
                            die RMZ trotzdem mit Aufrechterhaltung der
                            Hörbereitschaft fortgesetzt werden. Die
                            Sprechfunkmeldungen sind auch für den Fall
                            abzugeben, dass seitens der Bodenfunkstelle
                            keine Antwort erfolgt. Neben der Möglichkeit
                            der Erteilung von gezielten
                            Verkehrsinformationen durch die Info-Stelle
                            des Flugplatzes erhalten somit auch die in
                            diesem Luftraumbereich befindlichen Piloten
                            direkt auf Basis der einzelnen Meldungen
                            Hinweise über anderen Verkehr. Sprechgruppen
                            für die RMZ werden im Luftfahrthandbuch
                            veröffentlicht.
                            Ausnahmen:
                            Örtliche Ausnahmereglungen (z. B. für in der
                            RMZ liegende VFR-Flugplätze oder Luftsportgelände)
                            können durch die zuständigen
                            Luftfahrtbehörden der Länder festgelegt werden."


                            Gruß Samuel
                            Zuletzt geändert von Samuel Blocher; 11.01.2015, 17:30.

                            Kommentar


                              #44
                              AW: SERA: Auch in D ändert sich manches

                              Zitat von Samuel Blocher Beitrag anzeigen
                              Hallo

                              @Ubache: Die RMZ Donaueschingen ist garnicht soo groß. Da könntest dran vorbei kommen bei deinem 150 FAI
                              Hi Samuel,

                              für ein 150 km FAI ist die RMZ je nach Lage tatsächlich nicht großartig im Weg. Aber ich hab einen Plan für was größeres von einem speziellen Startplatz aus. Da kommt die RMZ whs. doch in den Weg Würde doch gern das erste 200er FAI auf rein deutschem Boden in den Schwarzwald holen Außerdem hatte ich wirklich schon oft den Fall, dass die schönsten Wolkenstraßen oder der einzig gute Weiterweg in einer CTR oder ED-R liegt - das macht eine weitere Beschränkung nicht besser.

                              Wie ich aber bisher gehört habe ist mit der Flugplatzleitung in Donaueschingen ganz gut Kirschen essen - im Gegensatz zum Regierungspräsidium Freiburg. Daher wird es interessant sein wie die diesjährigen Luftraumverletzungen (die es garantiert geben wird) gehandhabt werden.

                              Gruß Matthias

                              Kommentar


                                #45
                                AW: SERA: Auch in D ändert sich manches

                                Überleg mal 1000 Ft GND und du musst dich melden. Wenn du bei deinem 200 KM so Tief an der stelle bist, dann musst du dir eh gedanken machen. Bin der Meinung da kann man bei entsprechender Basis und an entsprechenden Tagen (Und solch einer muss auch vorliegen bei deinem Vorhaben) problemlos drüber kommen.

                                Kommentar

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