- Anzeige -
KONTEST =:= GLEITSCHIRMSERVICE
- Anzeige -
TURNPOINT - European Brands for Pilots
- Anzeige -
= fly it your way =
- Anzeige -
AUS LEIDENSCHAFT AM FLIEGEM
- Anzeige -
http://www.skyman.aero/de/gleitschirme/sir-edmund.html

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    AW: Wie alt ist mein Retter?

    Zitat von RoBsN Beitrag anzeigen
    Woher weiß ich wie alt mein Retter ist, wenn ich keinen Packnachweiß habe?
    Steht das irgenwo auf der Kappe? GIN OneG 38
    Es könnte auf dem Verbindungs-Gurt ein Aufnäher sein
    oder am unteren Rand der ersten oder letzten Bahn gestempelt.
    .
    „Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von mir.“ frei nach Karl Valentin

    Kommentar


      AW: Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

      Ohgotogotogot, dieser endlos schlechte Thread wird wohl immer wieder von Bernd_M ausgegraben werden. War dein Name in deinem früheren Leben vieleicht "Conzett" oder so ähnlich? Schaue immer wieder rein in diesen Thread, aber nun reichts, ich bin entgültig gelangweilt raus. Gruß S.

      Kommentar


        AW: Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

        Ich vermisse immer noch eine mit Fakten unterfütterte Antwort auf die Ausgangsfrage dieses Threads:

        * Zeigt das Nylon (oder ein anderer in den Rettungen verbauter Stoff) bei einer trockenen, dunklen Lagerung eine Alterung die den Schirm als Rettung unbrauchbar macht?

        Bei eigenen Recherchen konnte ich zwar viel zur Alterung von Polyamid unter dem Einfluss von UV-Strahlung, oder diverser Chemikalien finden. Von einem ohne solche äußere Einwirkung ablaufenden Alterung war jedoch nirgendwo die Rede. Das kann bedeuten, dass ich mich bei der Suche dumm angestellt habe. Es könnte aber auch sein, dass es eine solche Alterung nicht im nennenswerten Umfang gibt. Selbst von einem Nachlassen der Elastizität sie irgendwo in der Mitte des Threads behauptet wurde, ist nirgendwo die Rede.

        ---<)kaimartin(>---

        Kommentar


          AW: Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

          Zitat von ForumAdmin Beitrag anzeigen
          @Bernd
          Das Rettungsgerät nachzuprüfen ist hier außer nach einer Beschädigung oder Öffnung gar nicht vorgesehen, der Hersteller meint, Retter nach 10 Jahren wegschmeißen. Das heißt, hier wäre die Ansicht, wenn ich selber packe, muss ich die Rettung nie wieder zum Hersteller einschicken, sogar richtig.
          Das von Dir zitierte Betriebshandbuch (Du hattest nicht geschieben welches Du zitiert hast, warum eigentlich nicht?), ist aber dann wohl die totale AUSNAHME.

          In eigentlich ALLEN Betriebshandbüchern zu Rettungsgeräten steht klar geschrieben, dass diese alle 2-Jahre zum Hersteller eingeschickt werden müssen, egal ob zwischenzeitlich selber gepackt wurde, oder eine Öffnung stattgefunden hat.

          Schade eigentlich, die Rettung alle zwei Jahre zum Hersteller ist kostspielig und unbequem.

          Im Auftrag
          Bernd
          Zuletzt geändert von Bernd_M; 20.01.2015, 20:12.

          Kommentar


            AW: Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

            Hei Bernd,
            Wo ist dein Problem?
            Eine neue Rettung bekommst du, je nach Wechselkurs, bereits ab 70 €.
            Bei dem Preis holst du dir einfach alle 2 Jahre eine neue und gut ist.



            PS: Sammelbestellung für's Forum?

            Kommentar


              AW: Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

              Noch besseres Angebot:


              Das sind so 50 - 60 € für eine neue Rettung. Und diese musst du nur 499 weitere Mitstreiter finden.

              Kommentar


                AW: Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

                NEIN, die Alternative ist eine andere, man schickt einfach die Rettung NICHT alle zwei Jahre zum Hersteller ein und verstößt dann ggf. gegen ein Deutsches Gesetz, toll für Versicherungen.

                Interessant in dem Zusammenhang ist aber auch, dass eine einmal erteilte Musterprüfung nicht erlöschen kann. Auch wenn der Halter sich nicht für Betriebshandbücher interessiert.

                In Frankreich braucht mann keine Rettung, ist freiwillig, gehört mit zur persönlichen Schutzausrüstung, Protektoren auch.

                Im Auftrag
                Bernd

                (Der mit französischer DGAC Bescheinigung seinen Gleitschirm legal in Deutschland mit und ohne Motor fliegt.)

                Kommentar


                  AW: Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

                  Hallo Bernd

                  Wenn der Tag lang ist schreiben Hersteller - aus bestimmten Gründen - gerne Vieles in ihre ihre Betriebsanleitungen.

                  So musste ich letzthin nach dem Kauf eines neuen Staubsaugers feststellen, dass ich beim Staubsaugen immer einen Gehörschutz tragen muss.

                  Verstosse ich nun gegen ein Gesetz, wenn ich mit diesem Gerät weiterhin ohne Gehörschutz meinen Staub sauge?

                  Take it easy!

                  Gruss Simon

                  [Ich kenne keinen Fliegerkollegen der seine Rettung je hätte vom Hersteller überprüfen lassen. Auch wurde ich von meinem Händler des Vertrauens beim Kauf von Rettungen nie auf so etwas hingewiesen - steht der jetzt etwa nicht auch mit einem Bein im Gefängnis wegen Verstoss gegen seine Aufklärungs- und Beratungspflicht?]
                  Zuletzt geändert von simk; 21.01.2015, 17:39. Grund: schreibfehler

                  Kommentar


                    AW: Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

                    Zitat von simk Beitrag anzeigen
                    Wenn der Tag lang ist schreiben Hersteller - aus bestimmten Gründen - gerne Vieles in ihre ihre Betriebsanleitungen.
                    Für eine erfolgreiche Musterprüfung nach LTF ist der Inhalt des Betriebshandbuches etwas verbindliches. Die Prüfstellen nehmen Geld für das Lesen der Betriebshandbücher, ja sogar für jede Schirmgröße, auch wenn das Betiebshandbuch inhaltlich gleich anmutet. Der Pilot zahlt das am Ende eh alles mit.

                    Zitat von simk Beitrag anzeigen
                    So musste ich letzthin nach dem Kauf einen neuen Staubsaugers feststellen, dass ich beim Staubsaugen immer einen Gehörschutz tragen muss.
                    Ein Staubsauger kann, muss aber nicht mustergeprüft sein.

                    Zitat von simk Beitrag anzeigen
                    Ich kenne keinen Fliegerkollegen der seine Rettung je hätte vom Hersteller überprüfen lassen.
                    Ich auch nicht, deshalb ist es wohl keine Alternative, sondern offensichtlich die Regel, bzw. gängige Praxis.

                    Mir ist es auch wurscht, aber für Tandempiloten (mit der Lizenz zum töten) sollte es m.E. nicht egal sein was im Betriebshandbuch steht.

                    Sonst könnte man sich ja fragen was das alles soll mit der LTF Meierei speziell für Deutschland. Nur um Versicherungen die Chance zu geben sich rauswinden zu können, da alles zu kompliziert ist um überhaupt legal bleiben zu können? Ja HILFE dem Tandempiloten bei dem die Rettung nicht aufgeht und der die Rettung nicht alle 2-Jahre zum Hersteller geschickt hat.

                    Ein Politiker hat mal gesagt das es völlig überflüssig ist Gesetze zu erlassen, die niemand kontrolliert und die völlig an der Praxis vorbei sind.

                    Im Auftrag
                    Bernd

                    (Der mit französischer DGAC Bescheinigung seinen Gleitschirm legal in Deutschland mit und ohne Motor fliegt.)
                    Zuletzt geändert von Bernd_M; 21.01.2015, 15:33.

                    Kommentar


                      AW: Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

                      Werter Bernd

                      Deine Sorgen sind unbegründet:

                      Die Versicherung zahlt den Schaden des Passagiers unabhängig von einem Verschulden des Piloten. Dazu hat er eine solche.

                      Eine andere Frage ist die, ob die Versicherung auf den Piloten regressieren kann, was allenfalls bei Grobfahrlässigkeit/schwerem Verschulden der Fall wäre; Sie müsste dem Piloten dazu aber dann auch noch beweisen, dass seine Rettung aufgegangen wäre, wenn er beim Hersteller nachprüfen lassen hätte.

                      Wäre es anders, wären die Fälle bekannt und würde keiner mehr Passagierflüge anbieten.

                      Liebe Grüsse

                      Simon

                      Kommentar


                        AW: Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

                        Zitat von simk Beitrag anzeigen
                        ....Eine andere Frage ist die, ob die Versicherung auf den Piloten regressieren kann...
                        Ist es dann nicht besser wenn nicht alles so genau in Stein, bzw. in eine LTF gemeisselt wird?

                        Ist es dann nicht besser wenn nur Mindestanforderungen definiert werden, so das z.B auch keine Acro Schirme ausgegenzt werden? Die Klausel "ohne dazutun des Piloten selbständig ausleitet etc." in eine LTF zu schreiben ist schräg, oder? Das müsste mal jemand in eine Segelfug LTF schreiben:-) Die Segelflugzeuge aus EU Nachbarländer können dadurch auch fein ausgerenzt werden, wenn sie dem nicht entspechen. Oder wozu gibt es sonst die PMA? ;-))

                        Im Auftrag
                        Bernd

                        (Der mit französischer DGAC Bescheinigung seinen Gleitschirm legal in Deutschland mit und ohne Motor fliegt.)

                        Kommentar


                          AW: Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

                          Gähn.....usw und so fort...

                          Kommentar


                            AW: Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

                            Naja, wenn wir jetzt schon anfangen zu gähnen und mit Kausalzusammenhängen anfangen, können wir ja auch schön lecker auf EN only umschwenken.

                            Grüslie in de Schwitz.

                            Im Auftrag
                            Bernd

                            (Der mit französischer DGAC Bescheinigung seinen Gleitschirm legal in Deutschland mit und ohne Motor fliegt.)
                            Zuletzt geändert von Bernd_M; 25.01.2015, 20:41.

                            Kommentar


                              AW: Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

                              mal abgesehen, von porösität und ihgendwelchen anderen kram, worüber sich manche hier Gedanken machen,

                              klar, kann die Rettung von 1994 auf gehen und dich auf den boden bringen.

                              Aber die Hersteller schauen halt hauptsächlich auch auf "bessere Öffnungszeiten", "geringeren sinkraten" und Pendelstabilität der Retter und da hat sich in den letzten 10jahren viel getan!

                              neue Retter ( Rundkappen,Kreuzkappen) werden im schnitt mit einer Sinkrate von ca. 5m+- angeboten das sind ca. 18kmh mit denen du dich senkrecht Richtung Boden bewegst.
                              ein Rogallo Rettung hat sogar nur eine sinkrate von etwas über 3 also ca.10 kmh mit denen du dich sauber Richtung Boden bewegst

                              deine alte Rettung von 1994 hat vermutlich noch ein Sinkrate von 6,5 oder 7 das wären dann so ca. 25kmh mit denen du senkrecht in den boden ein stichst!
                              und warscheinlich pendelt die Rettung noch wie sau und du klatschts sauber in die wiese oder ins geröllfeld!



                              deswegen, vergiss das mit dem checken usw. jeder normale betrieb wirft die in den Müll oder macht ein Sonnensegel drauß oder so!
                              das alte ding hat nichtsmehr in deinem Gurtzeug verlohren!



                              wenn dir eine neu Rettung zu teuer ist für 800€ oder mehr.

                              dann schau mal auf http://www.kimfly.si/rezerva.asp?jezik=ang

                              Die FG35 geht bis 110kg bei einer sinkrate von 5,1m und kostet ihrgendwas um die 350€ -+ 15€ !
                              Wichtig Bei diesem Hersteller hat nur die FG35 eine Zulassung!

                              die anderen haben nur einen lasttest. wenn dir das egal ist, kann ich dir die R38 empfehlen, die hat bei 100 kg ein sinkrate von 4,2 .
                              und ist dann auch etwas günstiger aber halt leider ohne Zulassung.



                              Grüße Mike


                              Egal was du tust, aber entsorgt bitte den alten Lappen! Danke
                              Zuletzt geändert von Hike&Mike; 22.01.2015, 08:50.

                              Kommentar


                                AW: Rettungsgerät abgelaufen, Haltbarkeitsdatum überschritten, schlecht geworden?

                                Zitat von Hike&Mike Beitrag anzeigen
                                ...wenn dir eine neu Rettung zu teuer ist für 800€ oder mehr...
                                800€ zahlt man für zumindest für eine Rund- oder Kreuzkappe eigentlich nirgends. Für 500€ bis 600€ kriegt man fast überall eine anständige neue Rettung. Vor allem jetzt im Winter.
                                ----
                                Reine Privatmeinung ohne Zusatz von Konservierungsmitteln und Farbstoffen.
                                100% biologisch abbaubar.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X