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Umfrage: Kosten für Rettung/Bergung

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    #46
    AW: Umfrage: Kosten für Rettung/Bergung

    Was ich nicht ganz verstehe. Greift da nicht euere Rechtschutzversicherung?
    Und weiter du sagtest ja weiter oben ihr wart Versichert. Eine Versicherung hat in jedem Fall auch unberechtigte Forderungen abzuwehren. Ob diese Unberechtigt sind dazu ist die Versicherung verpflichtet das zu prüfen... Gutachter etc...

    Versteh ich die Versicherung nicht die muss ja zumindest den Teil der Abgesicherten Forderung bezahlen.

    Auf jeden Fall eine riesen Sauerei...

    Gruß Johann

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      #47
      AW: Umfrage: Kosten für Rettung/Bergung

      Hatte ich das nicht schon einmal erklärt?
      Die normale Bergeversicherung über DHV/Gerling zahlt und zwar die maximale Deckungssummer von 2500 Euro.
      Leider ist die Forderung doch erheblich höher.

      Dehalb kann ich auch nur jedem raten die Versicherungssumme zu erhöhen, dazu gibt es ein Angebot, wir haben das leider erst danach getan.

      Grüße
      Udo

      Kommentar


        #48
        AW: Umfrage: Kosten für Rettung/Bergung

        Die 2500 EUR Bergungskostenversicherung sieht sicher keinen Anlaß, hier rechtlich vor zu gehen. Die Bergung war vermutlich schon etwas anspruchsvoller und sehr viel sparen kann die Versicherung nicht, da Sie die ersten 2500 ja sowieso berappen muß.

        Somit bleibt hier nur unserem Fluegerkollegen, sich selbst zu wehren. Rechtsschutz ist ziemlich teuer und hat nur eine Minderheit. Unser Kollege ganz offensichtlich auch nicht.

        Wenn ihr jetzt auf den Prozeßtermin wartet, dann hat die behördeninterne Beschwerdestelle also die Beschwerde einfach abgewiesen. Sehr schade, der Typ hat wohl was zu viel geraucht.
        Viel Glück also vorm Gericht.
        Wenn es piept - eindrehen...

        Kommentar


          #49
          AW: Umfrage: Kosten für Rettung/Bergung

          Ja. Aber ich finde so kann man das nicht stehen lassen . Das die Feuerwehr hier so dermaßen aufgetrumpft hat. Mit 19 Fahrzeugen und einem Betrag von über 14000[emoji32]
          Ich würde mal bei irgend nem Sender anrufen ob sie die Story senden wollen. ...
          Johann

          Gesendet von meinem GT-I8190 mit Tapatalk

          Kommentar


            #50
            AW: Umfrage: Kosten für Rettung/Bergung

            Hallo

            Ich bin selber ein Feuerwehrler und oft überrascht was Kollegen da manchmal abziehen. Aber bezieh dich doch auf das Feuerwehrgesetz. In deinem Fall ist das Nordrhein-Westfalen. Im Paragraph 52 findest du alle wichtigen Punkte. 1. Gemeinde "kann" Rechnung stellen, muss aber nicht, wenn...unter anderem grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wird. Klar wir fliegen eigentlich immer mit voller Absicht ins Gemüse. Viel wichtiger ist Absatz eins.
            Die Einsätze im Rahmen der den Gemeinden und Kreisen nach diesem Gesetz obliegenden Aufgaben sind unentgeltlich, sofern nicht in Absatz 2 etwas anderes bestimmt ist. Link:https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_...BHKG#det344914
            Und die technische Rettung fällt darunter. Wenn die Jungs da ne Sternfahrt draus machen ist das das Problem der Stadt Minden.
            Ich hoff das hilft weiter.

            Gruß Jörg

            Kommentar


              #51
              AW: Umfrage: Kosten für Rettung/Bergung

              Danke Jörg,
              glaube mir, auf dieses Gesetz sind wir schon vor einem Jahr gestoßen und wenn man das weiter liest steht dort in Absatz zwei unter anderem folgende Ausnahme genannt:

              4. von der Fahrzeughalterin oder dem Fahrzeughalter, wenn die Gefahr oder der Schaden bei dem Betrieb von Kraft-, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeugen oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden, entstanden ist, sowie von dem Ersatzpflichtigen in sonstigen Fällen der Gefährdungshaftung,
              Danke allerseits für die bisherige Anteilnahme, wir warten dann mal weiter auf den Gerichtstermin.

              Ich werde berichten.

              Grüße
              Udo

              Kommentar

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