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Arbeitgeber verlangt indirekt das Fliegen aufzugeben. Ausfallzeit wegen Flugunfall.

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    #46
    AW: Arbeitgeber verlangt das Fliegen aufzugeben. Ausfallzeit wegen Flugunfall.

    Zitat von harald e. wolf Beitrag anzeigen
    Als Arbeitgeber in unseren Hauptberufen achten wir auch darauf, dass unsere MA nicht unbedingt diese Sportarten ausüben (unsere: Reiten, Klettern, Wildwasser, Fliegen).
    Also genau die Dinge, die dir nach deiner Selbstdarstellung am meisten Spaß machen und die du offensichtlich als so sinnstiftend erlebst, dass du beträchlichen Aufwand treibst, diese Erlebnisse mit anderen Menschen zu teilen, indem du Betreuung und Kurse anbietest - außer natürlich für deine eigenen Mitarbeiter - kommst du dir da nicht irgendwie zweizüngig vor?

    Und dann kann man ja weiterdenken: Sich jedes Wochenende die Kante geben, Fußball spielen, Skifahren, Boxen, Volleyball, Mountainbike fahren, Autorennen - das ist alles erlaubt? Letztlich ist es aber eh egal, denn bisher ist - mit der einzigen (!) Ausnahme Kickboxen - juristisch keine der genannten Sportarten als "besonders gefährlich" eingestuft; die Arbeitsgerichte erklären regelmäßig entsprechende Klauseln für unwirksam. Es bleibt also dabei, dass es - von sehr wenigen Ausnahmen (z.B. Profisportler) abgesehen - den AG nichts angeht, womit sich der AN in seiner Freizeit beschäftigt.
    Zuletzt geändert von Tobias S.; 06.11.2015, 09:30.

    Kommentar


      #47
      AW: Arbeitgeber verlangt das Fliegen aufzugeben. Ausfallzeit wegen Flugunfall.

      Zitat von harald e. wolf Beitrag anzeigen
      Wenn Du mal in die Situation gerätst und LFZ tätigen musst, wirst Du das anders sehen. Ich hatte mal so einen Fall in den 90ern mit einem MA. Das hat mich fast ruiniert (auch physisch); Arbeit war da für zwei, ich musste also alles alleine machen und dann noch zahlen.
      Das mag vielleicht anno Tobak mal so gewesen sein, aber Du argumentierst ja für die Gegenwart. Und da gilt meines Wissens die LFZ erstens nur im Krankheitsfall; Unfallfolgen sind gar nicht betroffen. Und zweitens kriegt man als Arbeitgeber selbst dieses Geld größtenteils (80%/100%) vom Staat wieder. Das Gejammer ist also nicht ganz nachvollziehbar.

      Mitarbeitern wie ein kleiner Fürst in ihr Privatleben hineinzubestimmen (wie es noch ein paar Jahrzehnte früher sogar jeder kleine Bürovorsteher für sich in Anspruch genommen hat) ist überholt. Man muss sich da als Chef - sowohl gedanklich als auch vom Hintergrundwissen her - auch mal weiterentwickeln. Außerdem kommt's mir fragwürdig vor, eine Situation zu schaffen, in der man das eigene Umfeld von den eigenen "Heldensportarten" abhalten will - riecht ein wenig nach krampfhaftem Aufrechterhalten eines Protzgefälles statt nach ernsthaften Problemen mit der Sozialgesetzgebung...

      Ein Mentaltraining bzw. Coaching könnte bei der Aufarbeitung dieser Defizite hilfreich sein; manchmal ist man ja selber durch jahrzehntelanges Belehren von anderen bloß ein wenig betriebsblind geworden


      CU
      Shoulders
      Zuletzt geändert von shoulders; 06.11.2015, 09:48. Grund: Grammatik...
      Stefan Ungemach
      pfb.ungemachdata.de/

      Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

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        #48
        AW: Arbeitgeber verlangt das Fliegen aufzugeben. Ausfallzeit wegen Flugunfall.

        ich hab sowas Ähnliches auch schon durch...
        Fazit nach persönlicher und juristischer Ansicht: ICH bestimme meine Freizeit und NICHT der AG! Feddich!
        wenn der AG das Meckern anfängt, einfach nicken und weitermachen.
        ok....WENN dann mal was vorfällt, muss man eben damit rechnen, dass es Ärger geben KANN.
        ob man das auf sich nehmen möchte, muss jeder für sich selbst entscheiden.

        Kommentar


          #49
          AW: Arbeitgeber verlangt das Fliegen aufzugeben. Ausfallzeit wegen Flugunfall.

          Falls es jemanden interessiert, wie das für Beamte geregelt ist, hier mal ein Auszug aus einem entspr. Schreiben (für bayerische Beamte):

          "Beamte sind gemäß § 34 BeamtStG gehalten, ihre Fähigkeit zur Dienstleistung
          zu erhalten. Dies gebietet ihnen etwa, sich außerhalb des Dienstes, in
          Freizeit und beim Sport, sich im Rahmen des sozial Adäquaten zu halten.
          War ein durch die Freizeitgestaltung oder Sport verursachter Unfall oder
          sonstiger Freizeitschaden vorhersehbar und vermeidbar, kann ein Verstoß
          des Beamten gegen seine Gesunderhaltungspflicht (als Dienstpflicht) vorliegen.

          Anders als im Bereich der Freizeit hat der Dienstherr bei der Gestaltung
          dienstlicher Veranstaltungen auf Grund seiner Fürsorgepflicht (§ 45 BeamtStG)
          die Möglichkeit und auch die Pflicht, gesundheitsgefährliche Betätigungen
          zu verhindern. Z. B. die bessere Förderung der Teamfähigkeit
          durch riskante Betätigungen kann daher nicht als rechtfertigende Begründung
          für solche Betätigungen angeführt werden."


          Konkret ging es da um die Frage, ob z.B. für ein Lehrerkollegium als teambildende Maßnahme Aktionen wie Rafting, Hochseilgärten o.ä. durchgeführt werden dürfen (was das Kultusministerium verneint). Die weichen Formulierungen im ersten Absatz sind m.E. ein Zeichen für "Wir würden das ja gerne regeln, wissen aber genau, dass das nicht möglich ist." Bleibt die Frage, ob Gleitschirmfliegen eine Tätigkeit "im Rahmen des sozial Adäquaten" ist? Manch Ehepartner würde das wohl verneinen .

          Kommentar


            #50
            AW: Arbeitgeber verlangt das Fliegen aufzugeben. Ausfallzeit wegen Flugunfall.

            Zitat von shoulders Beitrag anzeigen
            Und zweitens kriegt man als Arbeitgeber selbst dieses Geld größtenteils (80%/100%) vom Staat wieder. Das Gejammer ist also nicht ganz nachvollziehbar.

            CU
            Shoulders
            Also da muss ich mal widersprechen, dass keine Halbwahrheiten weiter verbreitet werden.

            Du bekommst als AG je nachdem welchen Tarif du in der U1 gewählt hast zwischen 40 und 80% des Arbeitslohnes.
            Das bedeutet wenn der AN im Monat 3000 Euro brutto verdient bekommt man von der Krankenkasse bei 60% 1800 € zurückerstattet.
            Ein AN kostet aber incl. Versicherungen, Urlaubskasse, Arbeitgeberanteil für Sozialversicherungen und sonstigen direkten Kosten auf den Arbeitslohn mindestens bei oben genannten Beispiel 6000€

            Ein kleiner Betrieb zahlt also für einen Arbeitnehmer bei dem Beispiel für 4 Wochen Ausfall mindestens 4200 € drauf.
            Das muss auch erst einmal zusätzlich von der gesunden Mannschaft verdient werden.
            Größerere Betriebe haben diese Umlage sowieso nicht.

            Kommentar


              #51
              AW: Arbeitgeber verlangt das Fliegen aufzugeben. Ausfallzeit wegen Flugunfall.

              Zitat von Tobias S. Beitrag anzeigen
              "... Anders als im Bereich der Freizeit hat der Dienstherr bei der Gestaltung
              dienstlicher Veranstaltungen auf Grund seiner Fürsorgepflicht (§ 45 BeamtStG)
              die Möglichkeit und auch die Pflicht, gesundheitsgefährliche Betätigungen
              zu verhindern. Z. B. die bessere Förderung der Teamfähigkeit
              durch riskante Betätigungen kann daher nicht als rechtfertigende Begründung
              für solche Betätigungen angeführt werden."
              und wie sieht der Dienstherr das z.B. bei Polizisten (bei der täglichen Arbeit) oder der Betätigung als Lehrer an der einen oder anderen Brennpunktschule

              Gruß

              Uli

              Kommentar


                #52
                AW: Arbeitgeber verlangt das Fliegen aufzugeben. Ausfallzeit wegen Flugunfall.

                Zitat von Uli Straßer Beitrag anzeigen
                und wie sieht der Dienstherr das z.B. bei Polizisten (bei der täglichen Arbeit) oder der Betätigung als Lehrer an der einen oder anderen Brennpunktschule
                Für die Polizei kann ich nicht sprechen; bei Lehrkräften liegen die Ursachen für lange Ausfälle und Berufsunfähigkeit jedenfalls nicht im Bereich der Freizeitbeschäftigung:
                Seite 1: Lehrer erfüllen Lehrpläne und haben dabei nur wenig Spielraum, oft auch so viel Stress, dass Pausen ausfallen müssen: Die Fehlzeiten infolge von arbeitsbedingter psychischer Erschöpfung nehmen immer mehr zu.


                An mir selbst und in meinem persönlichen Umfeld kann ich beobachten, dass mir diejenigen Lehrkräfte, die regelmäßig intensiven Hobbys in der Natur nachgehen, oft ausgeglichener und psychisch wie physisch belastbarer vorkommen als diejenigen, die gedanklich nur um die Schule kreisen. Als Führungskraft habe ich ein dienstliches Interesse daran, dass sich meine Mitarbeiter in ihrer Freizeit mit Dingen beschäftigen, die ihnen den Kopf freimachen - ob das nun Bergsteigen oder Häkeln ist, ist ganz allein deren Sache.

                Kommentar


                  #53
                  AW: Arbeitgeber verlangt das Fliegen aufzugeben. Ausfallzeit wegen Flugunfall.

                  Greeny, danke!

                  Moses.
                  Noch kurz zum Fall damals: "Hausunfall" gemeldet, Motocross-Unfall beim Rennen war es realiter, wie ich später erfuhr. Fast 5 Monate Ausfall, aber wg. des nicht gezahlten 13. Gehalts recht sauer gewesen.


                  Aber da die Beiträge jetzt wieder unterstellend (Moses) bis giftig werden - aus.
                  Gabi Leixner und Harald E. Wolf - 1st pilot's mental and coaching center. Since 1995

                  Kommentar


                    #54
                    AW: Arbeitgeber verlangt das Fliegen aufzugeben. Ausfallzeit wegen Flugunfall.

                    Ich versteh das nicht, als Arbeitgeber zahlst Du 6 Wochen und dann übernimt die Krankenkasse 80% und Du nichts mehr.
                    Wie kommt man dazu mehrere Monate Ausfall zahlen zu müssen?
                    Evtl. die Mitarbeiter nicht sozialversichert?

                    Kommentar


                      #55
                      AW: Arbeitgeber verlangt das Fliegen aufzugeben. Ausfallzeit wegen Flugunfall.

                      Zitat von harald e. wolf Beitrag anzeigen
                      Aber da die Beiträge jetzt wieder unterstellend (Moses) bis giftig werden - aus.
                      Da brauchst Dich ja auch nicht drüber zu wundern, bei so viel Doppelmoral.

                      Geld verdienen an Angestellten, Geld verdienen an Gleitschirmfliegern, aber den eigenen Angestellten das Gleitschirmfliegen verbieten (es aber als Chef dieser Angestellten selbst tun)...
                      www.slople.com - Über 10'000 Hänge mit Wind- und Wetterprognosen für Modellsegelflug- und Gleitschirmpiloten!

                      Kommentar


                        #56
                        AW: Arbeitgeber verlangt das Fliegen aufzugeben. Ausfallzeit wegen Flugunfall.

                        Hallo Harald,

                        Als Arbeitgeber in unseren Hauptberufen achten wir auch darauf, dass unsere MA nicht unbedingt diese Sportarten ausüben (unsere: Reiten, Klettern, Wildwasser, Fliegen).

                        Will da noch mal Stellung nehmen.
                        Mal über 4-5 Monate LFZ leisten ohne "Gegenwert" - geht heute fast nicht mehr. Genau, musst Du auch nicht:
                        Gemäß §3 Entgeltfortzahlungsgesetz hat man bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung (bzw. Lohnfortzahlung) für bis zu sechs Wochen.

                        Somit bist Du bei einem GS-Flieger unter dem Ausfall, der durch Schwangerschaften bzw. Elternzeit stattfindet. (Du musst jetzt nciht öffentlich zugevben, dass Du deswegen keine Frauen im gebärfähigen Alter einstellst, die Problematik in kleinen Betrieben ist mir durchaus bewusst.)

                        Und was ist mit Deiner Firma (gehe mal davon aus dass es Deine ist), wenn DU den Unfall hast?

                        Das ist meiner Meinung nach ein bisschen kurz gedacht, wenn es für Dich ein Problem darstellt, kann man es sicher anders lösen, mit einer Zusatzversicherung oder Backup über exteren Mittarbeiter.
                        Bisher ist Gleitschirmfliegen nicht amtlich als Risikosportart eingestuft, und es zählt erst mal der Status Quo.

                        Kommentar


                          #57
                          AW: Arbeitgeber verlangt das Fliegen aufzugeben. Ausfallzeit wegen Flugunfall.

                          Die Lösung : https://www.afa-anwalt.de/arbeitsrec...-arbeitnehmer/

                          Kommentar


                            #58
                            AW: Arbeitgeber verlangt das Fliegen aufzugeben. Ausfallzeit wegen Flugunfall.

                            Zitat von Tobias S. Beitrag anzeigen
                            ...bei Lehrkräften liegen die Ursachen für lange Ausfälle und Berufsunfähigkeit jedenfalls nicht im Bereich der Freizeitbeschäftigung:
                            http://www.wiwo.de/erfolg/beruf/burn...s/9732580.html
                            gerne ergänzen um medizinisches Personal und Flugpersonal...

                            Zitat von Tobias S. Beitrag anzeigen
                            An mir selbst und in meinem persönlichen Umfeld kann ich beobachten, dass...diejenigen..., die regelmäßig intensiven Hobbys in der Natur nachgehen, oft ausgeglichener und psychisch wie physisch belastbarer vorkommen als diejenigen, die gedanklich nur um die ... Arbeit... kreisen. Als Führungskraft habe ich ein dienstliches Interesse daran, dass sich meine Mitarbeiter in ihrer Freizeit mit Dingen beschäftigen, die ihnen den Kopf freimachen - ob das nun Bergsteigen oder Häkeln ist, ist ganz allein deren Sache.
                            So damn ****ing true....

                            Kommentar


                              #59
                              AW: Arbeitgeber verlangt das Fliegen aufzugeben. Ausfallzeit wegen Flugunfall.

                              Bildungsurlaub für Gleitschirmflieger,kopiert aus http://www.dhv.de/web/newsdetails/ar...schirmflieger/

                              Ein großer Schritt nach vorn bei der Förderung des Gleitschirmsports ist der Paragliding Academy gelungen. Denn nun sind neben den Sicherheitstrainings auch die Ausbildungskurse, gegliedert nach Grundkurs, Höhenschulung A- Basic und A- Advanced, als Bildungsurlaub anerkannt. Derzeit gilt die Anerkennung in Niedersachsen, weitere Länder wie Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen- Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern folgen.

                              Beim Bildungsurlaub haben Arbeitnehmer/innen das Recht, anerkannte Seminare während der Arbeitszeit zu besuchen, wobei sie sich hierfür vom Arbeitgeber beurlauben lassen. Die Kosten teilen sich Arbeitnehmer (Seminargebühren) und Arbeitgeber (Lohnfortzahlung). Der Staat fördert mit diesem gesetzlich verbrieften Anrecht auf Weiterbildung die Initiative von Arbeitnehmer/innen zum lebenslangen Lernen. Der Arbeitgeber hat dabei einen Anspruch darauf, dass er einen so genannten „Mindestnutzen“ von der Fortbildung hat. Dieser Begriff zeigt jedoch auch, dass es nicht um die tägliche Anwendbarkeit gehen muss. Da beim Gleitschirmfliegen die Themen Angst- und Stressbewältigung eine große Rolle spielen sind zum Beispiel die in der Ausbildung erworbenen Techniken im Umgang damit auch im Beruf von Nutzen.

                              Nicht in jedem Bundesland gibt es dieses Recht, doch hier haben Arbeitgeber die Möglichkeit, freiwillig Bildungsurlaub zu gewähren.

                              Kommentar


                                #60
                                AW: Arbeitgeber verlangt das Fliegen aufzugeben. Ausfallzeit wegen Flugunfall.

                                Da beist die maus keinen faden ab
                                Wer andauernd krankfeiert ist nicht wirtschaftlich
                                Da unternehmer keine ev sind muessen ewig kranke mitarbeiter halt woanders schaffen.
                                Egal ob flieger biker oder fussballer

                                So ist s halt

                                Gruesse ralf

                                Kommentar

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