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Allgemeines Flugverbot?

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    AW: Allgemeines Flugverbot?

    Die Region, in der das geschehen ist, gehört vermutlich nicht zu den vielbeflogenen Gebieten (korrigiert mich, falls ich da falsch liege), wodurch keine Routine im Umgang mit Baumlandungen vorliegt. Das mag – neben den schon erwähnten/angedeuteten Ursachen- in diesem Fall eine weitere Erklärung für diesen Massenauflauf sein.

    Dort, wo mehr Flugbetrieb herrscht und Baumlandungen immer wieder einmal vorkommen, rücken weit weniger Helfer aus, da der im Regelfall notwendige Aufwand bekannt ist. So zumindest bei den wenigen Baumlandungen, bei denen ich bislang die Bergung beobachten konnte.

    Bernd

    * das kann aber auch in die Gegenrichtung losgehen: bei einem schweren Unfall in einer damals noch wenig beflogenen Gegend im Ausland wurden nach unserer Notfallmeldung erstmal zwei Forstarbeiter mit einer Erste Hilfe Box losgeschickt, die klären sollten, ob da überhaupt etwas Erwähnenswertes passiert ist. Letztlich hat es dann über drei Stunden gedauert, bis wir ernstgenommen wurden und professionelle Hilfe eingetroffen ist.
    Die Natur bevorzugt den opportunistischen Mitläufer. Die Welt verändern werden aber die Querköpfe.

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      AW: Allgemeines Flugverbot?

      Denkt mal nach, wozu können 40, 400, 4000 Mann dienen, was nicht auch 15- 20 Mann erledigen können?
      Sollen die wirklich den Baum per Hand ausreisen und sanft hinlegen?

      Jürgen, danke für die Erklärung. Ich finde dies sein ein großer Nachteil, wenn zB 2 Notrufe kurz nacheinander einkommen: der erste Notruf "Menschenrettung" wegen Flieger im Baum und es startet die gesammte Feuerwehrmannschaft los in Richtung Berg.
      Kurz darauf kommt der 2e Notruf "Menschenrettung", es brennt ein Mehrfamilienhaus aber die ganze Mannschaft ist gerade am Berg spazieren gegangen.

      Der Zeitungsartikel sollte vielleicht dazu dienen, dass man sich Gedanken macht:
      - ob Fliegen wirklich sinnvoll ist in diesen Zeiten
      - ob die Feuerwehr nicht was falsch macht

      Ciao!

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        AW: Allgemeines Flugverbot?

        Zitat von Sascha1987 Beitrag anzeigen

        Jürgen, danke für die Erklärung. Ich finde dies sein ein großer Nachteil, wenn zB 2 Notrufe kurz nacheinander einkommen: der erste Notruf "Menschenrettung" wegen Flieger im Baum und es startet die gesammte Feuerwehrmannschaft los in Richtung Berg.
        Kurz darauf kommt der 2e Notruf "Menschenrettung", es brennt ein Mehrfamilienhaus aber die ganze Mannschaft ist gerade am Berg spazieren gegangen.
        Das brennende Haus wäre z. B. ein Gebäudebrand als Stichwort und würde in GAS 4 oder gar 5 fallen. Für solche Szenario gibt es die AAO und es würde(n) die benachbarte(n) Feuerwehr(n) alarmiert werden. Das ist meist über den kompletten Landkreis im Einsatzleitsystem eingepflegt (kann Feuerwehr A nicht, kommt B oder C....). Bei diesem Szenario kommt es aber zu einem Zeitverzug (je nachdem wie die Geografie der Gegend ist - manchmal nahe 0 Zeitverzug, manchmal auch sehr viel). Da könnte man dann die Hilfsfrist vielleicht nicht einhalten. Das wird aber im Rettungsdienst (monatlich, da sehr viele Einsätze) und bei den Feuerwehren (meist jährlich, da ca. 10 % der Einsätze des Rettungsdienstes) überprüft und statistisch ausgewertet. Sollte sich dort abzeichnen, dass eine Gemeindefeuerwehr ihre Hilfsfrist oft nicht einhalten kann, muss in irgendeiner Form nachgesteuert werden. Bei den Feuerwehren ist dies oft schwierig. Der Rettungsdienst erweitert dann oft in diesen Gebieten um eine weitere Wache mit min. einem Rettungswagen (kostet natürlich auch viel Geld, ist aber bedeutend günstiger als bei den Feuerwehren).

        Die Entscheidung, welche Ressourcen (Fahrzeuge und Personal) wohin geschickt werden, entscheidet der Kommandant, Stellv., Zugführer, Gruppenführer - eben eine Führungskraft der jeweiligen Feuerwehr - unter Einhaltung der gültigen AAO selbst.


        Grüße

        Jürgen
        Zuletzt geändert von Jürgen Lobmüller; 17.04.2020, 08:09.

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          AW: Allgemeines Flugverbot?

          [QUOTE=Sigma4;555731]
          Zitat von Leroy Beitrag anzeigen
          Die Polizei hat jetzt sogar Zeit die Bevölkerung aus der Luft, mittels Zeppelin, bei uns im Bodenseekreis zu überwachen.
          Wie bitte? Kannst Du dazu näheres sagen?

          Kommentar


            AW: Allgemeines Flugverbot?

            [QUOTE=Ismiregal;555829]
            Zitat von Sigma4 Beitrag anzeigen
            Wie bitte? Kannst Du dazu näheres sagen?


            Zuletzt geändert von Sigma4; 17.04.2020, 20:26.

            Kommentar


              AW: Allgemeines Flugverbot?

              So, nun haben wir's schriftlich.
              Gilt für Baden-Württemberg.

              Gelände auf denen auf der Grundlage §25 LuftVG mit nicht motorgetriebenen Luftsportgeräten gestartet oder gelandet wird, sind Sportstätten in diesem Sinn.
              Der Betrieb ist nicht gestattet.
              (RegPräs Stuttgart Referat 46.2).

              Quelle:Regionalbeirat Südwest (DHV)

              In Baden-Württemberg sind aktuell Sportstätten und -anlagen noch bis mindestens zum 3. Mai gesperrt.

              Gruß

              Bernd

              Falls noch mehr der Meinung sind, dass dies nur für den Regierungsbezirk Stuttgart gilt, hier eine weitere Info

              Referat 46.2 - Luftverkehr und Luftsicherheit

              Das Regierungspräsidium Stuttgart ist als Luftfahrtbehörde und Luftsicherheitsbehörde zuständig für die Aufgaben auf dem Gebiet des Luftverkehrsrechts sowie der Luftsicherheit in Baden-Württemberg. Wir sind Ansprechpartner für die Luftfahrer, die Betreiber von Flugplätzen, die Luftfahrtunternehmen, aber auch für die Bürger, die nicht selbst aktiv Luftfahrt betreiben.
              Zuletzt geändert von cloudbuster; 20.04.2020, 15:46.

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                AW: Allgemeines Flugverbot?

                Zitat von cloudbuster Beitrag anzeigen
                So, nun haben wir's schriftlich.
                Gilt für Baden-Württemberg.

                Gelände auf denen auf der Grundlage §25 LuftVG mit nicht motorgetriebenen Luftsportgeräten gestartet oder gelandet wird, sind Sportstätten in diesem Sinn.
                Der Betrieb ist nicht gestattet.
                (RegPräs Stuttgart Referat 46.2).

                Quelle:Regionalbeirat Südwest (DHV)

                In Baden-Württemberg sind aktuell Sportstätten und -anlagen noch bis mindestens zum 3. Mai gesperrt.

                Gruß

                Bernd
                Gilt streng genommen nur für den Regierungsbezirk Stuttgart. Und kann vom übergeordneten Ministerium korrigiert bzw. anders ausgelegt werden. Aber nachdem sich die Regierung dafür entschieden hat, selbst Sportboothäfen ausdrücklich zu schließen - warum auch immer, Neidfaktor? -, fehlt mir der Glaube an eine Änderung. So geht es, wenn man als Werkzeug für die Freiheitseinschränkungen für die Bürger zur Beißzange statt zur Pinzette greift.

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                  AW: Allgemeines Flugverbot?

                  Zitat von Planer Beitrag anzeigen
                  Gilt streng genommen nur für den Regierungsbezirk Stuttgart. Und kann vom übergeordneten Ministerium korrigiert bzw. anders ausgelegt werden. Aber nachdem sich die Regierung dafür entschieden hat, selbst Sportboothäfen ausdrücklich zu schließen - warum auch immer, Neidfaktor? -, fehlt mir der Glaube an eine Änderung. So geht es, wenn man als Werkzeug für die Freiheitseinschränkungen für die Bürger zur Beißzange statt zur Pinzette greift.
                  Könntest Du mir mal streng genommen Deine Aussage verifizieren ? Wie kommst Du darauf, dass dies nur für den Regierungsbezirk Stuttgart gilt ?

                  Kommentar


                    AW: Allgemeines Flugverbot?

                    So allmählich glaube ich auch nicht mehr daran, dass wir jemals wieder motorlos fliegen werden. Hier nicht in Baden-Württemberg oder im Nachbarland Bayern auch nicht. Das Verbot wurde jetzt mal bis nach dem 03.05. verlängert. Dann wird vermutlich im IM BW in der Woche danach erneut drüber abgestimmt. Dann wird es eine neue Verlängerung des Flugverbots geben, da durch die anderen Lockerungen die Infektionszahlen vermutlich leider steigen werden. Irgendwie ein Teufelskreis. Schon bedauerlich wenn man auf eine Sportstätte wie wir angewiesen ist. Ein Jogger, Angler, Mountainbiker, Motorradfahrer, Fahrradfahrer etc. hat es wirklich einfacher seinen Sport auszuüben. Gestern war ich auf einem Radweg, da war was los. Aber der Sicherheitsabstand war schon eingehalten worden, da kann man nix sagen. Aber den hätten wir auch an den Startplätzen. Wir sind aber leider, bzw. gottseidank zu wenig um irgendwas zu bewegen, wir haben keine Lobby. Ob jetzt 40.000 Drachen- und Gleitschirmflieger während des Flugverbots oder auf Dauer was anderes machen, fällt nicht ins Gewicht und spielt keine Rolle. Und das ganze Geschreibsel hier bringt uns auch nicht weiter. Ich klemm mich da raus.

                    Gruß Rainer
                    Zuletzt geändert von Leroy; 20.04.2020, 17:33.

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                      AW: Allgemeines Flugverbot?

                      Zitat von cloudbuster Beitrag anzeigen
                      Könntest Du mir mal streng genommen Deine Aussage verifizieren ? Wie kommst Du darauf, dass dies nur für den Regierungsbezirk Stuttgart gilt ?
                      Die Aussage wurde vom Referat 46.2 - Luftverkehr und Luftsicherheit des RP Stuttgart getroffen. Daran müssen sich die anderen RPs nicht halten. Aber wie gesagt, ich habe wenig Hoffnung, dass Freiburg, Karlsruhe oder Tübingen anders entscheiden werden.

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                        AW: Allgemeines Flugverbot?

                        Zitat von Planer Beitrag anzeigen
                        Die Aussage wurde vom Referat 46.2 - Luftverkehr und Luftsicherheit des RP Stuttgart getroffen. Daran müssen sich die anderen RPs nicht halten. Aber wie gesagt, ich habe wenig Hoffnung, dass Freiburg, Karlsruhe oder Tübingen anders entscheiden werden.
                        Vielleicht solltest Dich einfach mal vernünftig informieren. Hab's Dir übrigens einfach gemacht, brauchst Dir nur nochmal mein Ursprungspost durchlesen. 😉🤔

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                          AW: Allgemeines Flugverbot?

                          Wenns ins BaWü länger dabei bleibt und andererseits Österreich in absehbarer Zeit die Grenzen für deutsche Touristen wieder öffnet, dann Gnade Gott Andelsbuch - aber ich befürchte, selbst der würde dann nicht mehr helfen können. Und bewaffnete Fliegerhorden aus Bayern stürmen und besetzen zeitgleich das Pinzgau und die Emberger .


                          Bernd
                          Die Natur bevorzugt den opportunistischen Mitläufer. Die Welt verändern werden aber die Querköpfe.

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                            AW: Allgemeines Flugverbot?

                            Zitat von cloudbuster Beitrag anzeigen
                            Vielleicht solltest Dich einfach mal vernünftig informieren. Hab's Dir übrigens einfach gemacht, brauchst Dir nur nochmal mein Ursprungspost durchlesen. 😉🤔
                            Ok, dann haben wir halt wie befürchtet Pech gehabt

                            Kommentar


                              AW: Allgemeines Flugverbot?

                              Hallo,

                              aktuell neu eingetroffen vom DHV:


                              Bayern:

                              Seitens des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege hat der DHV diese E-Mail erhalten:

                              Sehr geehrter Herr Klaassen,

                              vereinzelte Gleitflüge sind für Piloten möglich, die zu Fuß zum Startplatz wandern und dann zum Landeplatz fliegen. Sport an der frischen Luft ist erlaubt, § 4 Abs. 3 Nr. 7 Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

                              Unter dem Aspekt des Gemeinwohls wird aber darum gebeten, den Sport an der frischen Luft in der unmittelbaren näheren Umgebung durchzuführen. Es wird dringend davon abgeraten, dass man zur Sportausübung über größere Strecken irgendwo hinfährt. Dr. Annalena Scholl, Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Referat 51 – Stabsstelle Recht-Corona


                              In Bayern ist also folgendes möglich: Aufgrund der Ausgangsbeschränkung können lokal vereinzelte Flüge zum Landeplatz nach einem Aufstieg zu Fuß (körperliche Betätigung – Sport in der freien Natur) durchgeführt werden. Voraussetzung für einen solchen Hike & Fly Flug: Beachtung der Bayrischen-Corona- Allgemeinverfügung:

                              Verkündungsplattform Bayern - Ein Informationsangebot der Bayerischen Staatsregierung


                              Auszug: „7. Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Hausstand lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands und ohne jede sonstige Gruppenbildung und…….“. In Bayern darf die eigene Wohnung nur bei vorliegen eines triftigen Grundes verlassen werden.


                              Was ist in Bayern zu beachten: Die Geländehalter (in der Regel Vereine / Flugschulen) können den Startplatz für vereinzelte Hike & Fly Flüge freigeben. Ihr solltet daher z. B. auf Eurer Homepage und / oder am Start- und Landeplatz bekanntgeben, ob ihr Euren Startplatz weiterhin geschlossen haltet oder für Hike & Fly Flüge öffnet. Verweist auf die jeweiligen Bestimmungen der Corona-Verordnung des Landes. Anfahrten von weit her sind gemäß Staatsministerium ausdrücklich nicht erwünscht. Windenschleppbetrieb ist nicht möglich.


                              Gruss Heinz
                              www.gleitschirmjäger-saar.de
                              www.baustellenkoordinator.de

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                                AW: Allgemeines Flugverbot?

                                die Formulierung "nicht erwünscht" oder "sollte" hat in corona Zeiten wohl die Bedeutung geändert wenn man schaut was die Executive so umsetzt.

                                Wer mit nicht örtlichen Kennzeichen unterwegs ist, bewegt sich auf sehr dünnem Eis.
                                Wohne im Grenzgebiet, eher Grenzstreifen zwischen BY/BW, da bekamen schon Radfahrer aus BW Strafzettel in BY. Das ist dem Hören nach von Gesundheitsamt zu Gesundheitsamt etc. unterschiedlich.
                                Auch unter den Polizisten wird unterschiedlich gehandelt.

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