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Allgemeines Flugverbot?

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    AW: Allgemeines Flugverbot?

    Zitat von MURMEL Beitrag anzeigen
    § 60 LVG in Deutschland
    (1) Wer


    4.
    als Führer eines Luftfahrzeugs entgegen § 25 Abs. 1 Satz 1 oder Satz 3 Nr. 1 startet oder landet,


    wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    So ist das. Also Straftat.
    Kannst du mir bitte den Gesetzestext schicken oder den Link, ich finde ihn leider nicht, wenn ich das eingebe, bekomme ich einen Fahplan der Linie 60

    Wäre echt ganz lieb von Dir, Danke !

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      AW: Allgemeines Flugverbot?

      Das Thema hatten wir hier erst. https://www.gleitschirmdrachenforum....l=1#post555817.
      Und evtl noch ein bisschen hochscrollen, ich hätte auch noch einen älteren Faden verlinkt.

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        AW: Allgemeines Flugverbot?

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          AW: Allgemeines Flugverbot?

          Klasse Vielen Dank !!!

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            AW: Allgemeines Flugverbot?

            §25 verstehe ich leider nicht so ganz

            Das würde ja bedeuten, das alle Hike and Fly Flüge die nicht von offiziellen Startplatzen (Fluggelände) Stattfinden oder nicht extra bei der Flugbehörde angemeldet wurden, alle illegal und mit 2 Jahren Haft bestraft werden können ?
            Oder wie soll man das verstehen. Sorry wenn ich manchen damit auf die Nerven gehe, ich will es nur verstehen, damit ich nicht in den Knast komme :|

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              AW: Allgemeines Flugverbot?

              Genau so ist das!

              H&F-Starts werden zwar gelegentlich "geduldet" - das bedeutet aber nur, dass der Geländebesitzer oder die Kommune nicht von sich aus tätig wird. Wenn Dich ein Bauer oder verärgerter Wanderer anzeigt, bist Du fällig, und es gibt auch kein "Gewohnheitsrecht". Darüber muss man sich in D im Klaren sein.


              CU
              Shoulders
              Stefan Ungemach
              pfb.ungemachdata.de/

              Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

              Kommentar


                AW: Allgemeines Flugverbot?

                Zitat von Miro04 Beitrag anzeigen
                §25 verstehe ich leider nicht so ganz
                Sorry wenn ich manchen damit auf die Nerven gehe, ich will es nur verstehen, damit ich nicht in den Knast komme :|
                In den Knast kommen wirst du dadurch nicht, aber es kann schon empfindlich teuer werden, siehe z.B. hier: https://www.gleitschirmdrachenforum....l=1#post554958

                Aber eigentlich müsstest du wissen, dass in D nur von zugelassenen Startplätzen gestartet werden darf. Das ist seit über 20 Jahren so und wird in der Ausbildung auch so vermittelt.

                Kommentar


                  AW: Allgemeines Flugverbot?

                  Das ist sogar seit über 80 Jahren so (der Startplatzzwang kann zwar heute mit der Luftverkehrsdichte begründet werden, stammt aber tatsächlich aus dem Dritten Reich, wo auf diese Weise das unkontrollierte Verlassen des Landes - mit Wertsachen - bekämpft werden sollte).

                  CU
                  Shoulders

                  "Echte Vögel kotzen nicht!"
                  Stefan Ungemach
                  pfb.ungemachdata.de/

                  Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten

                  Kommentar


                    AW: Allgemeines Flugverbot?

                    Kannst du mir bitte den Gesetzestext schicken

                    Das gehört zum Luftrecht, da frage ich mich, wo ihr den Euren Schein gemacht habt.

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                      AW: Allgemeines Flugverbot?

                      Zitat von Miro04 Beitrag anzeigen
                      Mal eine etwas ketzerische Frage, aber durchaus ernst gemeint.

                      Darf ich nicht überall wo ich rauf gehen kann, auch runter fliegen (Flugverbotszonen und Privatgrundstücke natürlich ausgenommen) ?

                      Ich muss ja nicht den offiziellen Startplatz benutzen, sondern eben eine geeignete Fläche ?
                      Öhm, Du hast aber mal irgendwann einen Schein gemacht, ja?

                      In D Startplatzpflicht; und für A-Schein Inhaber auch noch eine grundsätzliche Landplatzpflicht. Nur im "Notfall" Außenladung.
                      Jedes Wesen kann nur in seiner Eigenheit gut sein.
                      _________________________________________

                      Wenn‘s piepst, Psychiater aufsuchen...

                      Kommentar


                        AW: Allgemeines Flugverbot?

                        Der Startplatzzwang für Hängegleiter und Gleitschirme ist tatsächlich noch nicht so alt, daß er aus dem Dritten Reich stammen könnte.

                        In den 90gern gabs so eine "Allgemeinverfügung", mit ähnlichen Bedingungen wie heute in Österreich. Da galten wir einfach noch nicht als Fluggeräte, sondern als Spielzeuge/Sportgeräte.

                        Dafür gabs keinerlei Regelungen, ob und wie wir den Luftraum benutzen dürfen.
                        Der DHV hat sich für die Start/Landeplatzpflicht das Teilnahmerecht am Luftraum "erhandelt"

                        Wenn man es sucht, wird man den Vorgang sicher finden, wahrscheinlich sogar auf der DHV-Seite.

                        Ich könnte mir deshalb durchaus vorstellen, daß eine Regelung wie früher (Erlaubnis der Grundstückseigentümer von Start und Landeplatz einholen, fliegen) genau dann denkbar und vielleicht sogar durchsetzbar wäre, wenn man das Fluggelände tatsächlich nur für Flüge im Gleitwinkelbereich
                        /direkt vom Start zum Landeplatz nutzen dürfte.

                        Ob das allerdings so sinnvoll wäre, wenn der DHV sich dafür einsetzt?

                        Ich fürchte, dann fallen wir eher wieder aus dem LuftVG raus und es ist allegemein Essig mit dem Streckenfliegen in Deutschland.

                        Wäre mir persönlich sogar wurscht, weil ich kaum noch Strecken fliege, und schon gar nicht in Deutschland, aber für diese Aussage würden mich wahrscheinlich die meisten Deutschen Piloten steinigen.

                        Knipsi
                        Zuletzt geändert von Stephan Knips; 22.04.2020, 12:32.

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                          AW: Allgemeines Flugverbot?

                          Zitat von Bike&Fly Beitrag anzeigen
                          Öhm, Du hast aber mal irgendwann einen Schein gemacht, ja?

                          In D Startplatzpflicht; und für A-Schein Inhaber auch noch eine grundsätzliche Landplatzpflicht. Nur im "Notfall" Außenladung.
                          Ich habe den 1999 gemacht, kann mich leider nicht mehr so daran erinnern.
                          Aber was ist denn mit den ganzen XC Flügen und Hike and Fly, xalps etc, dann ist das ja alles verboten ?

                          Nochmal sorry wenn ich mich da vielleicht bisschen anstelle. Ich fliege nur in Fluggebeiten, mache Hike and Fly auch nur in offiziellen Fluggebieten,
                          also kein VolBi oder ähnliches, aber genau das dürfte ja laut Gesetzestext verboten sein, sehe ich das richtig ?

                          Klar ist, das Wildcampen auch verboten ist, aber mir gehts jetzt rein ums fliegen, Abgleiter, oder vielleicht etwas soaren bisschen höhe machen und nach 2 Stunden landen.
                          Landung auf einem geeigneten platz Wiese (Bauer oder in Staatsbesitz).
                          das ist in Deutschland nicht möglich ?

                          In Österreich aber schon oder "tu felix Austria"?

                          Danke an alle für die Infos !
                          Zuletzt geändert von Miro04; 22.04.2020, 14:01.

                          Kommentar


                            AW: Allgemeines Flugverbot?

                            Hi Miro,
                            ist das hier gerade Verarsche ?
                            Und in Östereich ist das ohne Zustimmung des Grundstücksbesitzers auch verboten.
                            Da kannst du dir auch eine Besitzstandsklage einhandeln.
                            Zuletzt geändert von MURMEL; 22.04.2020, 15:35.

                            Kommentar


                              Wo darf ein Miro denn so starten?

                              Miro04 im Faden "Wiedereinstieg" 2018:
                              Zitat von Miro04 Beitrag anzeigen
                              [habe] Wiedereinstiegskurs besucht und bin mit der Schule nach Slowenien gefahren, als Freiflieger so zu sagen.
                              Mir hat es wahnsinnig viel gebracht, [ … ]
                              Alles in allem habe ich es nicht bereut ca. 250€ für eine "betreute" Flugsaison ausgegeben zu haben. [ … ]
                              Zitat von Miro04 Beitrag anzeigen
                              [ … ] Darf ich nicht überall wo ich rauf gehen kann, auch runter fliegen (Flugverbotszonen und Privatgrundstücke natürlich ausgenommen) ?
                              Ich muss ja nicht den offiziellen Startplatz benutzen, sondern eben eine geeignete Fläche ?
                              So RICHTIG wahnsinnig viel hat er aber nicht gebracht der Wiedereinstiegskurs, zumindest nicht auf allen Ebenen.

                              Grüße

                              Kommentar


                                AW: Allgemeines Flugverbot?

                                Zitat von Miro04 Beitrag anzeigen
                                Ich habe den 1999 gemacht, kann mich leider nicht mehr so daran erinnern.
                                So um den Dreh habe ich auch meinen A-Schein gemacht, ich kann mich aber zum Glück schon noch an die eine oder andere Regel erinnern.

                                Hast du einen Autoführerschein? Falls ja, wann hast du den denn gemacht? Auch alles vergessen? Dann ist die momentane Ausgangsbeschränkung für so manchen evtl. von Vorteil, falls du mal mit dem Auto unterwegs sein solltest.

                                Sorry für die Anmache, aber das geht gar nicht, was du da schreibst. Entweder willst du hier nur provozieren oder du weißt es wirklich nicht. Bei Letzterem ist dringende Beseitigung der Wissenslücken angesagt. Ein paar Klicks im Internet zur Regelsuche für's Gleitschirmfliegen und du wirst fündig werden. Ich glaube jetzt mal an das Gute im Menschen bzw. Miro04 und versuche, dir ein paar Basics zu vermitteln:

                                In D darf man mit dem Gleitschirm nur an zugelassenen Startplätzen starten. Du darfst in D Hike & Fly machen, wenn du zu einem zugelassenen Startplatz hike'st und dann von dort startest. Voraussetzung dabei ist, dass der Geländehalter mit deinem Start einverstanden ist. Dazu musst du dich im Rahmen deiner - übrigens für jeden Piloten verpflichtend vorgeschriebenen - Flugvorbereitung (auch 1999 davon gehört?) informieren (z.B. tagesaktuell auf der Website des Geländehalters). Zu Corona-Zeiten ist das besonders wichtig, da einige der gerade wieder zaghaft geöffneten Gelände vorübergehend z.B. nur Vereinsmitgliedern vorbehalten sind.

                                Starts von irgendeiner Wiese ohne Zulassung als Gleitschirmstartplatz oder auch Start vom zugelassenen Gelände ohne Berechtigung des Geländehalters sind illegal. Es wird in D in der Tat manchmal von illegalen Plätzen gestartet, wie auch in D manchmal mit dem Auto zu schnell gefahren wird etc. Wenn du dabei erwischt wirst, dann wirst du bestraft. Das Strafmaß geht von bis und hängt letztlich von der Schwere des Vergehens und der Behörde bzw. dem Richter ab. Wenn du so einen Flug obendrein im www (z.B. DHV-XC) veröffentlichst, dann kommt das einer Selbstanzeige gleich.

                                In Österreich und in der Schweiz ist es etwas anders. Dort darfst du auch von der grünen Wiese starten (außer in Naturschutzgebieten oder anderen Sperrzonen), sofern du die Einwilligung des Grundstücksbesitzers hast. Dort wird sehr viel von Plätzen im Irgendwo gestartet und oft liegt auch kein direkt eingeholtes Einverständnis des Grundstücksbesitzers vor. Hier wird dann also am Rande der Legalität geflogen. Sollte ein Grundstücksbesitzer etwas sehr dagegen haben, dann kann er dir eine Besitzstandsklage (heißt glaub ich so in A?) an den Hals hängen.

                                Jetzt zur Landung: Wegen antriebslosem Flug kann es zur Unzeit passieren, dass du nicht mehr Höhe machen kannst. Daher darfst du sowohl in D als auch in A und CH landen, wo auch immer du musst (B-Schein vorausgesetzt, mit dem A-Schein darfst du in D theoretisch nur im Gleitwinkelbereich des Startplatzes herumfliegen und logischerweise auch nur in diesem Umkreis landen. Wenn es dich weiter weg verbläst, dann darfst du natürlich auch landen bzw. wirst irgendwann gelandet, aber bist dann wegen Überlandflug ohne Überlandberechtigung (B-Schein) fällig. Wie das in A genau geregelt ist weiß ich nicht.

                                Wenn du bei deiner Landung - wo auch immer das ist - Schäden verursachst (auf Auto- oder Hausdach, in der Stromleitung oder im hohen Maisfeld etc.), dann haftest du selbstverständlich für die Schäden.

                                Das alles gilt natürlich auch für alle Hike & Fly-Wettbewerbe inkl. X-Alps. Zumindest in D sind keine Ausnahmeregelungen für solche Wettbewerbe vorgesehen bzw. möglich.

                                Gruß

                                Uli

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