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...alle Vereinsaktivitäten plakativ weiterhin eingestellt lassen, dies auf der Vereinswebseite in gross rot hinklatschen, ggf. Serienbrief an alle Vereinsmitglieder, wo umsetzbar. Startplatz öffnen, individuell fliegen gehen und Abstand halten.
Schwieriger wird es möglicherweise dort, wo ein Startleiter vorgeschrieben ist...organisierter Sport?
Wobei formal "geöffnet" muss da vom Verein ja eigentlich nicht mal was, was rechtlich angreifbar wäre. Ab dem 20.4. wäre es wieder ein offizieller, zugelassener Startplatz und wenn der Geländehalter es erlaubt, nicht verbietet, oder nur einfach duldet, es einfach "nicht mitbekommen", ist doch schon alles gut.
Bestehende Verbotsschilder abnehmen, Verbotshinweise im Internet löschen, und sonst nichts machen, sollte luftrechtlich ja schon ausreichen.
Damit dürfte das Corona-Verbotsrisiko doch beim Piloten liegen.
Jedes Wesen kann nur in seiner Eigenheit gut sein.
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Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!
BGD Cure 2 / Gin Genie Lite 2 / Air3 7.3+ und Bräuninger SensBox(Backup)
Ab dem 20.4. wäre es wieder ein offizieller, zugelassener Startplatz und wenn der Geländehalter es erlaubt, nicht verbietet, oder nur einfach duldet, es einfach "nicht mitbekommen", ist doch schon alles gut.
Dazu muss Bayern aber erst seine Verfügung zurücknehmen sonst geht da immer noch nichts.
Selbst wenn der Geländehalter wollte.
Da die Anzahl meiner jährlichen DHV-XC Punkte unterhalb der Kompetenz und Seriösitätsgrenze dieses Fachforums liegen sind meine Kommentare mit Vorsicht zu geniessen!
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Ich sehe das wie Rob. Dass man am 19.03 ggf. schnell handeln musste, o.k. Jetzt wäre es fair gewesen, den Inhalt des jetzigen Briefs den Geländehaltern vorher zu kommuniziert oder sich sogar mit Ihnen abzustimmen. Ich hoffe, das ist passiert, vermute aber eher nicht, sonst würden sie nicht schreiben
Mit der Ankündigung der Vorgehensweise haben die Geländehalter jetzt ausreichend Zeit, sich mit den genannten Fragen zu beschäftigen, Entscheidungen und Vorkehrungen zu treffen und ggf. notwendige Absprachen mit den zuständigen Behörden vorzunehmen.
Damit liegt der schwarze Peter eindeutig wieder bei den Geländehaltern, also vor allem den Vereinen. Ich hoffe, dass diejenigen, die vehement gegen die DHV-Sperrung geschrieben haben, dann auch akzeptieren, dass der eine oder andere Verein beschließt, nicht wieder aufzusperren oder Einschränkungen für Gäste einzuführen. Und vor allem sich nicht über lokale Sperrungen hinwegsetzen.
Aber die DHV-Entscheidung liegt im allgemeinen Trend. Mit der Ankündigung der Politik, dass die einschränkenden Maßnahmen "zunächst mal bis zum 20. April" gelten, hat man praktisch schon vorweg genommen, dass sie zu diesem Zeitpunkt auch wieder gelockert werden, denn der Druck wird auf diesen Termin hin immer größer werden. Offensichtlich nimmt sich ein großer Teil der Bevölkerung über Ostern schon mal einen Vorschuss. Auf meiner heutigen Radrunde habe ich heute am Feiertag mehr Autos unterwegs gesehen als in den Arbeitstagen davor. Dazu war mindestens die Hälfte der im Landkreis angemeldeten Motorräder unterwegs. Joggen oder Spazierengehen geht offensichtlich auch nur in der Gruppe. Ich bin sicher, das nimmt über das Wochenende noch zu.
Jetzt bleibt uns nur zu hoffen, dass wir nicht zu früh die Zügel schießen lassen. Und dass Uli mit dem Wetter nicht recht behält
Wobei formal "geöffnet" muss da vom Verein ja eigentlich nicht mal was, was rechtlich angreifbar wäre. Ab dem 20.4. wäre es wieder ein offizieller, zugelassener Startplatz und wenn der Geländehalter es erlaubt, nicht verbietet, oder nur einfach duldet, es einfach "nicht mitbekommen", ist doch schon alles gut.
Bestehende Verbotsschilder abnehmen, Verbotshinweise im Internet löschen, und sonst nichts machen, sollte luftrechtlich ja schon ausreichen.
Damit dürfte das Corona-Verbotsrisiko doch beim Piloten liegen.
Dies ist mal wieder typisch für deine Einstellung. Aber zum Glück hast du bei den Entscheidungen der Geländehalter nicht mitzureden.
Dazu muss Bayern aber erst seine Verfügung zurücknehmen sonst geht da immer noch nichts.
Selbst wenn der Geländehalter wollte.
Ja, ich wollte nur ausdrücken, dass das Risiko dann beim Piloten liegt, etwas Verbotenes zu tun, sich ein einer Grauzone zu bewegen, oder auch ungerechtfertigt zunächst ein Bußgeld von einem übereifrigen Ordnungshüter zu bekomme, nicht beim Verein.
Jedes Wesen kann nur in seiner Eigenheit gut sein.
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Dies ist mal wieder typisch für deine Einstellung. Aber zum Glück hast du bei den Entscheidungen der Geländehalter nicht mitzureden.
??? Welche Einstellung versuchst Du denn nun schon wieder hervorgelesen zu glauben?
Ich habe bei Deinen Interpretationen immer den Eindruck sie sind äußerst vordergründig und dann auch noch falsch abgeleitet. Aber da hat jeder seine eigene Struktur.
Und wer sind DIE Geländehalter?
Jedes Wesen kann nur in seiner Eigenheit gut sein.
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Anmerkung zur Frist.
In BaWü läuft die Betriebsuntersagung ( Sportstätten u. Sportplätze) bis zum 19.4., die Corona Verordnung jedoch bis zum 15.6.. Könnte also gut möglich sein, dass die Betriebsuntersagung ( evtl. bis 15.6.) verlängert wird.
Quelle MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND UND SPORT BADEN-WÜRTTEMBERG
Offensichtlich nimmt sich ein großer Teil der Bevölkerung über Ostern schon mal einen Vorschuss. Auf meiner heutigen Radrunde habe ich heute am Feiertag mehr Autos unterwegs gesehen als in den Arbeitstagen davor. Dazu war mindestens die Hälfte der im Landkreis angemeldeten Motorräder unterwegs. Joggen oder Spazierengehen geht offensichtlich auch nur in der Gruppe. Ich bin sicher, das nimmt über das Wochenende noch zu.
Bin gespannt wie darauf reagiert wird. Seit das Wetter gut ist, ist hier in der Stadt ganz normaler Betrieb draußen. Ich denke da kommt in 1-2 Wochen was auf uns zu in der Statistik.
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