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Checkflug...........................................kotz!

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    #16
    Liberalisiert ?

    Wenn ich mir so die Infos beim DAEC



    anschaue, dann finde ich die Regelungen bei den Fliegerkollegen alles andere als Liberal.

    Es ist den Verbänden zu verdanken, dass die Drachen- und Gleitschirmfliegerei schon immer sehr Liberal gehandhabt wurde.
    Natürlich gemessen an den normalen deutschen und östereichischen Obrigkeitsformalien.

    Um im Luftraum zugelassen zu werden mußte das Drachen- und Gleitschirmfliegen in das Luftrecht aufgenommen werden.
    In Deutschland zumindest ist der Luftraum "heilig" und massiv reglementiert.

    Es sei gedankt, dass die Richtlinien der Segelflieger damals nicht übernommen wurden.

    Es ist anstebenswert wenn die Fluglizenzen möglichst international einheitlich werden. Dann hat man keinen Lizenzstress mehr.

    Was ich nicht Anstrebenswert finde, ist, das sich jeder nach Lust und Laune ohne vernünftige Ausbildung(Lizenz), mit was auch immer, in der Luft tummelt.

    Kommentar


      #17
      Checkflug

      Also: beim Führerschein (KFZ) war es doch auch so: Wer hat der hat!
      Die Scheine sind unbefristet und ohne Bedingungen ausgestellt und gültig.
      Neuerungen können dann doch nur für neue Scheine gelten! Oder??? Ich weiss nicht was der ganze Schwachsinn soll, war doch gut so wie es war. Man muss doch für sich selbst verantworten ob man fliegen kann, und das vor JEDEM Flug.

      Kommentar


        #18
        CHECKFLUG SOLO & TANDEM,....

        wie sieht es mit der kompatibilät des Solo und Tandemscheins aus? Der DHV wollte ja im aktuellen Heft etwas klarheit in die Sache bringen, aber es bleiben jede Menge Fragen offen.

        Gut den Solocheckflug kann ich per OLC absolvieren, klasse, kann ich das auch mit dem Tandem? Was ist nun mit dem 2Jahresüberprüfungsflug beim Tandem gibt es den noch oder wird er dirch den 3Jahrescheckflug ersetzt? und wenn ja zählt es dann auch erst ab 1Mai wenn das Prüfdatum des Überpfüfungsfluges nach dem1Mai liegt oder nicht, und und und

        Kann ich beides Kombinieren, d.h. wenn ich nen Tandemcheckflug gemacht habe das er auch gleichzeitig als solo gilt oder wie,..


        HILFE HILFE wer kann mir da helfen hab mich echt lange mit der Sachew auseinandergesetz und auch Fragen an den DHV geschickt (siehe DHV allgemein) aber es wird nicht geantwortet wahrscheinlich weis es dort selber keiner. Fragen die später gestellt wurden werden aber beantwortet. Soviel zum DHV.

        Warum muß ich immer allem nachlaufen, es kann nicht so schwer sein das was Sache ist verständlich aufzuschreiben und zwar ohne Lücken oder offene Fragen und Bereiche oder ist das zu viel verlangt? Das ist nunmal die Aufgabe vom DHV und nicht von mir 1000mal nachzufragen. Sorry aber ich könnte echt kotzen schließlich ist das nicht die erste Sache die so läuft,..



        mfg

        Christian
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          #19
          checkflug

          Na ihr lieben Leute kommt ihr in D auch schon drauf, was für eine tolle Interessensvertretung ihr das habt? Bei uns in A ist das natürlich schon etwas weiter gediehen und die Sache mit dem Checkflug wird noch einige interessante Storys abgeben.
          Aber nun zu dem was euch als deutsche Piloten betrifft, wenn ihr bei uns in A fliegen geht: Für Flüge in A braucht ihr keinen Checkflug, weder einen "deutschen" noch einen "österreichischen". Ihr habt niemals einen gebraucht und braucht auch jetzt keinen und werdet vermutlich auch in Zukunft keinen brauchen. Es kann sich jeder, der ein rechtliches Problem damit hat, an mich wenden ich helfe ihm, wie jedem österreichischen Piloten auch KOSTENLOS! Wenn man euch in der Vergangenheit in A für einen Stempel ein Bier abgenommen hat war das nicht nett, (und nebenbei Amtsmissbrauch) wenn man euch auch Kohle abgenommen hat (ohne euch beim Checkflug zumindest zuzuschauen) war das Betrug und GÄSTE sollte man eigentlich nicht so behandeln. Man hat euch das erfolgreich eingeredet, dass ihr einen Checkflug machen müsst und wer die unsinnig dafür bezahlten Euros zurückhaben möchte soll sich an mich wenden. Sollte es jemanden geben, dem künftig erfolgreich eingeredet wird er müsste in A einen Checkflug machen, dem ist nicht zu helfen.
          Happy
          landings
          Walter

          Kommentar


            #20
            Re: checkflug

            Original geschrieben von Kepplinger Walter


            Für Flüge in A braucht ihr keinen Checkflug, weder einen "deutschen" noch einen "österreichischen". Ihr habt niemals einen gebraucht und braucht auch jetzt keinen und werdet vermutlich auch in Zukunft keinen brauchen. Es kann sich jeder, der ein rechtliches Problem damit hat, an mich wenden ich helfe ihm, wie jedem österreichischen Piloten auch KOSTENLOS!
            Kann man das von Dir schriftlich kriegen? Wenn ich mir also bei euch bei einem Unfall das Kreuz breche und meine Versicherung unter Hinweis auf eine verbriefte und verletzte Checkflugpflicht nicht zahlt, wirst Du umsonst meine Rechtsvertretung? Jeder weiß, wie Versicherungen funktionieren, wenn die IRGENDEINE Möglichkeit sehen, sich aus ihrer Pflicht herauszuwinden, werden die es tun, und zwar mit einer Rechtsmaschinierie, gegen die Otto Normalverbraucher keine Chance hat.

            Du sagst also, es gibt keine Rechtsgrundlage für den Checkflug in Österreich? Gibt es da Musterurteile oder Präzedenzfälle? Nicht nur Don Quixote und andere Individuen, die da Gegenwelten aufgebaut haben, sondern irgendetwas, das gerichtlich Bestand hat?

            Danke!

            Kommentar


              #21
              @Flattermann

              DHV Allgemien finde ich nicht und unter NEWS oder NACHRICHTEN steht auch nix! Vielleicht bin ich einfach nur zu blöd dazu.

              Angenommen ich muß jetzt im Mai meinen Checkflug machen da die 2Jahre ablaufen wird das dann aufgehoben und ich muß erst bis 30April 2006 meine Checkflug machen oder greift da noch das alte Recht?

              Es ist nirgendswo die Rede davon wie das beim Tandem gehandhabt wird sondern nur wie es beim Solo gehandhabt wird.

              Über Infos bin ich dankbar, auch ob ich meinen Checkflug mit dem Tandem über den OLC abwickeln kann, somit hab ich nämlich alles in einem Wasch erledigt und muß mich diesen Käse nur alle 3Jahre mal aussetzen.


              mfg

              Christian
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                #22
                @ Walter


                Hey Walter, nett von Dir das Du uns allen helfen willst, aber schrieb doch einfach mal die Rechtsgrundlagen hier ins Forum auf die du dich beziehst, dann trudeln nicht 1000emails bei dir ein und die Allgemeinheit ist auch schlauer,...

                wäre klasse



                mfg

                Christina
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                  #23
                  Original geschrieben von Easy



                  Mal `ne Frage so nebenher an Christina und andere,

                  wo eine Rechtsgrundlage hernehmen für etwas, wofür es keine Rechtsgrundlage gibt?

                  Ausserdem kann man nicht Belastungen schaffen für jemand, der helfen will, die Beastung muss diejenigen treffen, die den Unfug ursprünglich zu verantworten haben.

                  Gruss Easy
                  Lt. Informationen des DHV, des Österreichischen Verbandes, dem österreichischen Luftrecht wie im blauen Lehrbuch abgedruckt und allen Flugschulen im deutschen/österreichischen Raum und der jahrelangen Praxis ist der Checkflug Pflicht in Österreich.

                  Wollt Ihr behaupten, es handelt sich dabei um ein Hirngespinst, das sich irgendjemand ausgedacht hat und das über all die Jahre niemand hinterfragt hat, und erst jetzt macht sich mal jemand die Mühe nachzusehen und hat herausgefunden, oops, das steht ja nirgendwo? Also hat ein Schankwirt aus Österreich über Jahre hinaus an einem Gerücht verdient?

                  Was ist z.B. mit diesem Zitat (http://www.schwerelos.de/recht/recht.shtml#richtlinien)?

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                  Hinweise zum Checkflug in Österreich

                  Ab 1.1.1997 wird in Österreich der 3-Jahres-Checkflug erforderlich. Der Checkflug muß alle 3 Jahre innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der 3-Jahresfrist absolviert sein, mit 300m Höhenunterschied zwischen Start- und Landeplatz oder über Grund. Im Flugbuch best& auml;tigen können den Checkflug die deutschen und Österreichischen Flugschulen und für Luftfahrerschein-Inhaber auch Fluglehrer, Pilotenprüfer und Beauftragte für Luftaufsicht. Flüge für den deutschen Streckenflugpokal, bei Meisterschaften und anderen offiziellen DHV Veranstaltungen gelten als Checkflüge, ein entsprechender Vermerk im Flugbuch erfolgt durch den Auswerter (Streckenflugpokal) und durch die DHV Geschäftsstelle (Wettbewerbe).

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                  hat sich das irgendjemand aus den Fingern gesogen?

                  Es ist legitim, die Rechtmäßigkeit und/oder den Sinngehalt einer Rechtsverordnung zu hinterfragen. Wenn es tatsächlich der Fall sein SOLLTE, daß es KEINE rechtsverbindliche Forderung nach dem Checkflug gibt und damit auch keine Versicherung ihre Zahlungen mit Hinweis auf einen nicht absolvierten Checkflug verweigern kann, sind wir Easy und Walter alle zu Dank verpflichtet. Ich vermute aber mal, daß der Checkflug nicht im legalen Vakuum entstanden ist und in sofern vor Gericht Bestand hat. Solange das der Fall ist, ist es sehr gefährlich und zusätzlich Aufforderung zur Rechtsbeugung, deutschen Piloten dazu zu raten, die Checkpflugpflicht in Ö zu ignorieren.

                  Kommentar


                    #24
                    checkflug

                    @ Mark Desnoyer u. Christina

                    An Mark: Druck dirs aus, dann hast du es schriftlich. (Aber bitte nicht Don Quixote und Gegenwelten lieber Mark!)
                    An Christina: "...schreib doch einfach mal die Rechtsgrundlagen hier ins Forum" - geht nicht so einfach wie du denkst, weil die Sache viel komplexer ist als man glaubt. Ich beschäftige mich mit der gesamten Sache jetzt intensiv mehr als ein Jahr, werde von namhaften Professoren an der Uni dabei begleitet und es ist unmöglich hier (in vernünftiger Kürze) die juristischen Hintergründe für Nichtjuristen klar zu machen. Ich versuch es trotzden, wobei das ganze natürlich auf österreichischem Recht aufbaut, aber es ist auch ziemlich sicher, dass alles fast gleich für D so zu sehen ist.
                    Also, der Staat ist ermächtigt (fallweise sogar verpflichtet), unter gewissen verfassungsmäßig vorgesehenen Voraussetzungen Regeln zu erlassen. Dafür gibt es von der Verfassung vorgesehene Organe. Für Bundesgesetze ist das bei uns der Nationalrat (bei euch heißt dieses Parlament Bundesrat?), der vom Volk gewählt wird, darum sagt man in einer Demokratie geht die Macht vom Volk aus, weil die ja vom Volk gewählt werden. Soweit so gut. Aber die können natürlich nicht beschließen was lustig ist, sondern die dort erlassenen Gesetze müssen gewissen verfassungsmäßigen Anforderungen genügen, weil sie sonst verfassungswidrig sein können. Wenn sie diesen Anforderungen nicht genügen gehören Sie zwar dem Rechtsbestand an und sind von den Rechtsunterworfenen zu befolgen (das nennt man Fehlerkalkül). Sie sind solange zu befolgen bis sie, falls sie jemand bekämpt (kann und darf, auch dafür gibt es Grenzen) und dann vom Verfassungsgerichtshof (ev. auch rückwirkend) aufgehoben worden sind. Die in A für die Langsamflieger geltenden Regeln sind aus mehreren Gründen verfassungswidrig und das kommt schon aus meinem Schreiben an den Voksanwalt auf meiner Forum-Seite teilweise gut heraus. Aber jetzt kommt der Überhammer: In A wurden die Regeln für HG und PG nicht per Gesetz oder per Verordnung erlassen (eine Verordnung ist vereinfacht gesagt (nur) eine Präzisierung von bestehenden Gesetzen zu der eine vollziehende Behörde ermächtigt ist) sondern per ERLASS des Bundesministeriums. Ein Erlass ist aber nur ein Instrument der INTERNEN Weisung an nachgeordnete Beamte und nicht das verfassungsmäßig vorgesehene Instrument zur Bindung von außerhalb stehenden Rechtsunterworfenen. Das geht deshalb nicht, weil dieser Erlass natürlich von einem weisungsgebundenen Beamten erlassen wird und es gibt bei euch wie bei uns die verfassungsmäßige Trennung der drei Staatsgewalten: Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit und Verwaltung. Wenn also ein Verwaltungsbeamter (auch eines Ministeriums) nach außen wirksame verbindliche Regeln aufstellen könnte, dann bräuchten wir unser Parlament nicht, weil dann Ministerien mit ihren Beamten per Erlass alles regeln könnten was dem jeweiligen Ministerium so halt passt.
                    Nun hat in Österreich der Sepp Himberger einen guten Draht zum Ministerium (gehabt?) und dann hatten wir den Hänge- und Paragleitererlass in Österreich. Jetzt weiß ich seit längerer Zeit und seit kurzem sehr viele, dass vieles was in dem Erlass drin steht, ohnehin nicht vollzogen, sondern nur zum Kassieren verwendet worden ist. Die Gäste aus D hat man auch noch abkassiert und dann stellt sich der Aeroclub als Freund und Förderer der Flieger hin, kassiert Mitgliedsbeitrage und behauptet er wäre die Interessensvertretung der Flieger. Euch redet man noch irgendeine "Harmonisierug" ein (wo steht die geschrieben) und dann sitzt ihr in Kössen an der Fligerbar!
                    Also liebe Fliegerkameraden, das ist natürlich nur ein wirklich grober Umriss, aber ein bisschen Vertauen in jemand der sich uneigennützig diesen irrsinnigen Aufwand antut könnte ich brauchen. In Österreich habe ich schon einige Piloten, die mit mir das finanzielle Risiko einer (möglicherweise) notwendigen Verfassungsgerichtshofbeschwerde teilen. Da die Beschwerde zu 99,99% erfoplgreich sein wird bekommen wir das eingesetzte Geld (ca. 2.500 Euro), allerdings erst nach Abschluss des Verfahrens, das auch zwei Jahre dauern kann, zurück.
                    Und vergesst zum Schluss nicht: geht fliegen und habt viel Spaß daran!
                    Herzliche Grüße
                    Walter

                    Kommentar


                      #25
                      Re: checkflug

                      Original geschrieben von Kepplinger Walter
                      @ Mark Desnoyer u. Christina

                      An Christina: "...schreib doch einfach mal die Rechtsgrundlagen hier ins Forum" - geht nicht so einfach wie du denkst, weil die Sache viel komplexer ist als man glaubt. Ich beschäftige mich mit der gesamten Sache jetzt intensiv mehr als ein Jahr, werde von namhaften Professoren an der Uni dabei begleitet und es ist unmöglich hier (in vernünftiger Kürze) die juristischen Hintergründe für Nichtjuristen klar zu machen. Ich versuch es trotzden, wobei das ganze natürlich auf österreichischem Recht aufbaut, aber es ist auch ziemlich sicher, dass alles fast gleich für D so zu sehen ist.

                      ... usw ...

                      Also liebe Fliegerkameraden, das ist natürlich nur ein wirklich grober Umriss, aber ein bisschen Vertauen in jemand der sich uneigennützig diesen irrsinnigen Aufwand antut könnte ich brauchen. In Österreich habe ich schon einige Piloten, die mit mir das finanzielle Risiko einer (möglicherweise) notwendigen Verfassungsgerichtshofbeschwerde teilen. Da die Beschwerde zu 99,99% erfoplgreich sein wird bekommen wir das eingesetzte Geld (ca. 2.500 Euro), allerdings erst nach Abschluss des Verfahrens, das auch zwei Jahre dauern kann, zurück.

                      aber Du ignorierst hier völlig die pragmatische Seite. WAS passiert bitteschön - wie schon mehrere Male gefragt - wenn jemand nach Ignorieren der (offensichtlich bestehenden und festgeschriebenen, egal ob verfassungsrechtlich bedenklich oder nicht) Checkflugpflicht versicherungsansprüche geltend macht? Garantierst Du ebenfalls zu 99,99%, daß die Versicherung zahlen muß? Stehst Du dafür mit deinem Privatvermögen ein???? Diese Fragen scheinen Dich aber nicht zu interessieren, Dir und Easy geht's wohl mehr um die abstrakten Aspekte der Angelegenheit. Blöd nur für den, den es reißt und der plötzlich merkt, daß die "banalen" Dinge auch wichtig sind. Die Tatsache, daß Du so hartnäckig alle Nachfragen nach den wirklich relevanten Fragen (es geht IMMER um die Versicherung, wenn wir von Legalität oder Illegalität reden!) schlichtweg ignorierst, ist schon sehr verdächtig.

                      Außerdem: Jeder Jurist, der sich sicher ist, etwas vor Gericht zu 99,99% durchzukriegen, ist in meiner Auffassung der Gerichtspraxis unkundlich oder leidet an Größenwahn. Vor Gericht kann alles verargumentiert werden, und da Richter unabhängig sind und ihre eigene Auffassung zu allen möglichen Dingen haben und Urteile in jeder Richtung fällen können, gibt es keine "Sicherheit" in Rechtsfragen, vor allem nicht in so abstrakten Dingen wie Luftrechtsangelegenheiten. Um diese Überzeugung zu haben, muß man nicht Jura studiert haben, sondern nur einmal im Leben vor Gericht gestanden zu haben.

                      Kommentar


                        #26
                        checkflug

                        @ mark

                        Bitte bleib sachlich!
                        Selbstverständlich kann auch eine Versicherung sich nicht von der Leistung drücken wenn du eine Regel nicht eingehalten hast die es eigentlich nicht gibt. Lies meine letzte Antwort und du weißt warum ich hier von 99,99% spreche. Zu diesen 99,99% wird auch die Versicherung zahlen müssen. Natürlich kann es sein, dass das ein langer Weg wird bis die zahlen, aber du kannst auch weiter den Weg gehen, den man bisher in der Szene gegangen ist. Akzeptier das, was dir die Behörden und Verbände einreden, mach deinen Checkflug oder bezahle ein Bier für den Stempel und fühl dich dann versichert und rundherum wohl. (mit Bier allein bist du aber vielleicht ohnehin nicht versichert, sondern nur mit Checkflug wenn man es genau nehmen würde). Geh mit Freuden fliegen. Die meisten tun das ohnehin so und das ist ja auch gut so.
                        Wir reden hier ja nicht von einem Zivilgericht, wo ein Richter natürlich freie Beweiswürdigung hat, sondern vom Verfassungsgericht, der aus einem Senat von bis zu zwölf Richtern besteht und das keine Urteile fällt, sondern sich mit Erkenntnissen ausdrückt. Weil dir so alles "verdächtig" und "größenwahnsinnig" vorkommt bitte ich dich nochmal um Sachlichkeit. Wenn du aber mit dem ganzen Schmarren wirklich mal ein Rechtsplroblem haben solltest kannst du mich trotzden fragen wenn du willst oder lass es.
                        Schöne Flüge
                        Walter

                        Kommentar


                          #27
                          Re: Re: checkflug

                          Good Bye DHV Forum

                          Zuletzt geändert von Chrissy; 17.05.2004, 16:36.

                          Kommentar


                            #28
                            Gesetz oder Erlaß?

                            Hallo Walter!

                            Du kennst Dich mit der Juristerei sicher besser aus als ich - ich kann mir aber trotzdem eine Bitte um Präzisierung nicht verkneifen:

                            Natürlich kann ein Beamter per Erlaß nicht willkürlich Vorschriften generieren, die für Dritte wirksam sein sollen. Der Erlaß um den es hier geht, steht aber nicht einfach so im luftleeren/rechtsfreien Raum.

                            Beispiel: in Deutschland ist der Besitz gewisser Rauschmittel generell unter Strafe gestellt. Trotzdem kann der Innenminister eines Landes als Chef der Strafverfolgungsbehörden erlassen (!), daß der Besitz von Haschisch unterhalb gewisser Mengen von nämlichen Behörden nicht weiter verfolgt wird. Strafbar bleibt es dennoch, nur daß das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.

                            In Deutschland wie in Österreich gibt es ein Luftrecht und ein entsprechendes Gesetz. Darin steht sicherlich, wie ein Flugzeug definiert ist, was derjenige, der ein solches bewegt, für eine Ausbildung zu haben hat etc. pp.
                            Ohne separates Gleitschirm-/Hängegleitergesetz würde ich auch als juristischer Laie darauf wetten, daß ein solches Luftfahrzeug in diesem Fall unter "Segelflugzeug" oder "Ultraleichtflugzeug" fällt. Eine von beiden Kategorien wird schon passen.

                            D.h. der geneigte Luftsportler _könnte_ die komplette Ausbildung zum Ultraleichtflugzeugführer machen, seinen Schirm im Rahmen einer Individualzulassung als Flugzeug anmelden etc. pp.

                            Es gibt also ein bestehendes Gesetz, unter das auch unsere Luftsportgeräte fallen würden. Allerdings wäre der Aufwand, dem Gesetz Genüge zu tun, für einen Luftsportler unverhältnismäßig hoch. Oder, falls es unmöglich ist, beispielsweise im Luftrecht vorgeschriebene Instrumente eines Flugzeuges an Bord unseres Luftsportgerätes mitzuführen, ja, dann darf eben nicht Gleitschirm geflogen werden - so what? Seit wann gibt es ein Grundrecht darauf?

                            Also erläßt ein zuständiger Beamter, daß freundlicherweise für Gleitschirm-/Hängegleiterpiloten von der Anwendung des Luftrechts in vollem Umfang abzusehen ist - zusammen mit einem kompletten Satz an Ausführungsbestimmungen, was denn stattdessen angewendet werden soll. Genau wie der Innenminister sagt, "laßt die Hascher in Frieden".

                            Das hat für die Exekutive einen Vorteil: im Gegensatz zu einem Hängegleiter-Gesetz kann ein solcher Erlaß jederzeit wieder zurückgezogen werden. Genauso wie der oben angeführte Innenminister auch morgen jeden Haschraucher wieder verknacken lassen könnte - etwas drastisch formuliert.

                            Es _könnte_ also sein, daß in Österreich die Fetzen- und Aluleiter-Fliegerei mit Bedacht nicht im Luftrecht verankert wurde.

                            Wo siehst Du hier den Verfassungsbruch? Du hast wie gesagt kein Grundrecht darauf, dich mit einem beliebigen Konstrukt in die Lüfte zu erheben.

                            Das alles - nocheinmal gesagt - aus der Sicht eines juristischen Laien aber (hoffe ich zumindest) recht ordentlichen Logikers ;-)


                            Andere Frage: wie machen die Franzosen das mit ihrem "vol libre"?
                            Unsere Fliegerei ist dort nicht reglementiert, höre ich immer wieder. Gut. Aber in der CTR von Charles-de-Gaules mit dem Gleitschirm rumgurken muß doch auch in Frankreich verboten sein ;-)
                            Inwiefern ist in Frankreich denn festgeschrieben, daß sich der unreglementierte Luftsportler wenigstens kundig macht, wo der kontrollierte Luftraum anfängt?


                            Gruß,
                            Patrick

                            Kommentar


                              #29
                              Re: checkflug

                              Original geschrieben von Kepplinger Walter
                              @ mark

                              Bitte bleib sachlich!
                              Selbstverständlich kann auch eine Versicherung sich nicht von der Leistung drücken wenn du eine Regel nicht eingehalten hast die es eigentlich nicht gibt. Lies meine letzte Antwort und du weißt warum ich hier von 99,99% spreche. Zu diesen 99,99% wird auch die Versicherung zahlen müssen. Natürlich kann es sein, dass das ein langer Weg wird bis die zahlen, aber du kannst auch weiter den Weg gehen, den man bisher in der Szene gegangen ist. Akzeptier das, was dir die Behörden und Verbände einreden, mach deinen Checkflug oder bezahle ein Bier für den Stempel und fühl dich dann versichert und rundherum wohl. (mit Bier allein bist du aber vielleicht ohnehin nicht versichert, sondern nur mit Checkflug wenn man es genau nehmen würde). Geh mit Freuden fliegen. Die meisten tun das ohnehin so und das ist ja auch gut so.
                              Wir reden hier ja nicht von einem Zivilgericht, wo ein Richter natürlich freie Beweiswürdigung hat, sondern vom Verfassungsgericht, der aus einem Senat von bis zu zwölf Richtern besteht und das keine Urteile fällt, sondern sich mit Erkenntnissen ausdrückt. Weil dir so alles "verdächtig" und "größenwahnsinnig" vorkommt bitte ich dich nochmal um Sachlichkeit. Wenn du aber mit dem ganzen Schmarren wirklich mal ein Rechtsplroblem haben solltest kannst du mich trotzden fragen wenn du willst oder lass es.
                              Schöne Flüge
                              Walter
                              Ich versuche sachlich zu bleiben, aber es fällt mir sehr schwer. Ich habe schon genug Fälle gesehen, wo es Leute eingerammt hat, und die haben neben all den Problemen, die aus dem Unfall als solches entstehen, nicht die Reserven oder die Energie übrig, mehrere Jahre die entstandenen Kosten vorzustrecken. Und in den meisten Fällen endet die Sache rechtlich mit einem Vergleich, man bleibt also zumindestens auf einem Teil der Kosten sitzen, von den Gerichtskosten mal abgesehen.

                              Ich finde es sehr gut und couragiert, wenn jemand die Mühe auf sich nimmt, gegen eine Regelung, die ihm sinnlos erscheint, gerichtlich vorzugehen, selbst bis zum Verfassungsgericht. Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß die Regel, so sie als solche existiert (tut sie das oder nicht?) bzw. in der Rechtssprechung verankert ist, bindend ist. Und selbst wenn sie als verfassungswidrig angesehen werden SOLLTE, werden damit bestimmt nicht rückwirkend alle wegen der VORHER geltenden Rechtslage abgewiesenen Rechtsansprüche wieder einklagbar sein. Vielleicht weist das Verfassungsgericht die Beschwerde ja auch einfach an eine niedere Kammer zurück, die dann vielleicht die Gesetzgebung ändern muß, womit dann aber bestimmt alle "alten" Fälle nach altem Recht behandelt werden. Also: Jetzt Fliegen ohne check illegal ==> Fliege ich jetzt ohne check und mich reisst's, bin ich illegal und muß mglw. neben den Krankenhauskosten auch noch eine Ordnungsstrafe abdrücken, ohne jemals darauf hoffen zu können, daß eine spätere Gesetzesänderung mir die Kohle wieder in die Taschen zurücksteckt.

                              Und wer hier suggeriert, daß die Regel NICHT bindend ist - weil vielleicht eine Beschwerde in einigen Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit Erfolg haben möge -, der ruft streng juristisch gesehen zum Rechtsbruch auf, und unabhängig davon werden diejenigen, die sich an diese Empfehlung halten, das im Falle bitter bereuen.

                              Also zusammenfassend: Es ist völlig ok, wenn Du Mißstände anprangerst - ich finde deine Beschreibung der Zustände in Österreich sehr beachtenswert und werde die weiteren Entwicklungen sehr genau verfolgen -, und ich sehe deinen Kampf gegen die Behörden als äußerst couragiert an, aber ich denke nicht, daß Du, solange die Regelung als solche steht, aktiv dazu aufrufen solltest, die Checkflugpflicht zu ignorieren.

                              Thx.

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                                @ walter
                                find ich gut, wie du dich gegen diesen checkflugwahnsinn einsetzt. interessieren würde mich mal eine stellungnahme des öaec zu diesem thema. leider kann ich den entprechenden link auf deiner hp nicht öffnen.

                                was mich mal interessieren würde, vielleicht kann mir das mal jemand beantworten: wenn ich es richtig verstanden habe, ersetzt ja der dt checkflug nicht den ominösen österr. , oder ? warum wird dann der dt. CF immer mit der sog. "harmonisierung" des luftrechts begründet ?

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