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Sperrung bei fehlender Telefonnummer?

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    #46
    AW: Sperrung bei fehlender Telefonnummer?

    Zitat von Mops
    Entschuldigung, aber nach der Logik verstößt jeder gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen, der bei der Auskunft anruft und eine Nummer möchte, ohne vorher den Betroffenen gefragt zu haben, ob er dies darf. Denn Datenweitergabe im Sinne des Datenschutzgesetzes erfordert natürlich das Einverständnis des Betroffenen.
    Sorry, aber dass ist Unsinn

    Zeig mir mal diese Bestimmung im Datenschutzgesetz

    Wenn Du hier im Forum irgendwelche Daten von mir liest kannst Du die weitergeben, wer will Dir das verbieten?

    Heikel ist es nur wenn mir vorher versichert wird Daten die nicht für die Allgemeinheit einsichtlich sind werden nicht an Dritte weitergegeben und dann geschieht genau dies. Und das KÖNNTE man hier so sehen.

    Ob das ganze dann gleich strafbar ist bzw. verfolgt wird bei solchen Lappalien (wer ist überhaupt das Opfer?) ist doch eine ganz andere Frage, ich glaube das nicht.

    Die Grundsatz-Frage ist und bleibt doch (siehe mein Bsp. oben):

    Hat B Daten von A an Dritte weitergeleitet, obwohl er ihm vorher versicherte dies passiert auf keinem Fall? Und da wäre meine Antwort:

    Das KÖNNTE man so sehen.



    Für Richard spricht allerdings: Er hat es nicht bös gemeint und: wo kein Opfer (da gefälschte Daten) da auch kein Täter, also Schwamm drüber und in Zukunft besser aufpassen!

    Kommentar


      #47
      AW: Sperrung bei fehlender Telefonnummer?

      Hi Barny,

      Zitat von Barney
      Sorry, aber dass ist Unsinn

      Zeig mir mal diese Bestimmung im Datenschutzgesetz
      Nein, die suche ich Dir sicher nicht raus, das sind zuviele. Kannst gern nach dem aktuellen Datenschutzgesetz googeln. Wesentlich an meiner Aussage war "Datenweitergabe im Sinne des Datenschutzgesetzes", denn auf dieses wird ja hier immer gepocht. Daten von Dir, die ich hier lese, fallen IMHO eben nicht unter das Datenschutzgesetz, daher hast Du recht, kann ich diese auch weitergeben.


      Zitat von Barney
      Heikel ist es nur wenn mir vorher versichert wird Daten die nicht für die Allgemeinheit einsichtlich sind werden nicht an Dritte weitergegeben und dann geschieht genau dies. Und das KÖNNTE man hier so sehen.
      Und genau das ist eben die Frage: Was ist eine Datenweitergabe im Sinne des Datenschutzes. Die Abfrage einer Adressdatenbank ist m.E. eben keine Datenweitergabe im Sinne des Datenschutzgesetzes. Sicherlich werden irgendwie personenbezogene Daten weitergegeben, aber nach meinem Verständnis eben nicht im Sinne des Gesetzes. Ich mach es jetzt mal umgekehrt. Definiert Ihr doch bitte mal nach dem einschlägigen Gesetz, dass die Abfrage einer Adresse eine Zuwiderhandlung des Datenschutzgesetzes ist. Ich kann leider nicht etwas beweisen, was IMHO im Gesetzt nicht steht, aber Ihr müsstet doch eindeutig belegen können, dass hier gegen den ein oder anderen Paragraphen gehandelt wurde. Aber gleich vorweg - nur der Sachverhalt dass Daten übermittelt werden, ist noch kein Verstoß. So einfach isses nun leider nicht. Daher mein etwas flappsiger Vergleich, dass der Auskungftsdienst dann ja datenschutztechnisch verboten werden müsste.

      Zitat von Barney
      Die Grundsatz-Frage ist und bleibt doch (siehe mein Bsp. oben):
      Hat B Daten von A an Dritte weitergeleitet, obwohl er ihm vorher versicherte dies passiert auf keinem Fall? Und da wäre meine Antwort:
      Das KÖNNTE man so sehen.
      Nein, das ist eben nicht die Frage (IMHO). Die Frage ist vielmehr: was ist eine Datenweiterleitung, die gegen die Zusicherung der Nichtweiterleitung verstoßen würde. Und das ist hier m.E. eben nicht passiert.
      Wenn der DHV mir Deine Daten auf meinen Zufruf hin schicken würde, damit ich Dich mal zur Klärung datenschutzrechtlicher Fragen anrufen kann, das wäre kritisch. Aber eine Verifizierung von Anmeldedaten über ein System, dass diese Daten auch nicht speichert (Auskunft - das sichern die in Ihren Datenschutzbestimmungen sogar zu), widerspricht nicht der Zusicherung des DHV.

      Besten Gruss vom Mops

      p.s.: Hab Dir das googeln mal abgenommen - der erste Link passt schon:



      p.s.: Achja, bin kein Jurist - vielleicht ist hier ja einer in der Runde und kann da mal ein fachliches Auge drauf werfen

      Kommentar


        #48
        AW: Sperrung bei fehlender Telefonnummer?

        @Barney

        Meine Sicht der Dinge ist die dass Richard etwas ungeschickt gehandelt hat indem er das mit der Auskunft in der Mail erwähnt hat. Das war nicht sehr clever.
        Das war nicht ungeschickt oder sonst was. Wenn ich über eine abzufragende Telefonnummer Adressdaten verifizieren will, dann ist das sicher kein Geheimnis. Wer daraus einen Verstoss gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen konstruieren will, der sollte sich mit dem Thema mal intensiver beschäftigen.

        @weber

        Aber in Zukunft würde ich das zumindest nicht mehr erwähnen dass Du dies so praktizierst
        Siehe oben. Ausserdem müssen jetzt die Telefonnummern bei der Registrierung angegeben werden.

        Grundsätzlich stellt sich mir sowieso die Frage, warum bestimmte Leute Probleme haben, ihre korrekten Regdaten anzugeben oder sich geradezu hysterisch gegen die Möglichkeit der Überprüfung dieser Daten wehren.
        Was soll ihnen denn passieren? Nix anderes als den Usern mit Fakedaten und mehreren Verstössen gegen die Forumsregeln, sie werden gesperrt. Bis jetzt hat der DHV noch keine Rollkommandos zu jemandem nach Hause geschickt und es wurde auch noch niemand aus dem Verband geworfen, weil er im Forum "böse" war.
        Es gibt bei genauer Betrachtung nur einen Grund, gegen korrekte Regdaten und eine einfache Überprüfungsmöglichkeit zu sein, nämlich für das Forum gesperrt worden zu sein und unter neuem Nick weiterschreiben zu wollen.
        Schöne Flüge

        ForumAdmin
        Richard Brandl

        Kommentar


          #49
          AW: Sperrung bei fehlender Telefonnummer?

          Zitat von Mops
          Hi Barny,

          Daten von Dir, die ich hier lese, fallen IMHO eben nicht unter das Datenschutzgesetz, daher hast Du recht, kann ich diese auch weitergeben.




          Nein, das ist eben nicht die Frage (IMHO).

          Sorry Leute- aber was zum Teufel heißt "IMHO"?

          Kein Scherz, ich komm einfach nicht drauf .

          Bitte erhellt meinen Geist.
          Liebe Grüße

          Jörg

          Kommentar


            #50
            AW: Sperrung bei fehlender Telefonnummer?

            Zitat von strammer Max
            Sorry Leute- aber was zum Teufel heißt "IMHO"?

            Kein Scherz, ich komm einfach nicht drauf .

            Bitte erhellt meinen Geist.

            Man könnt's ja auch ME abkürzen aber das wär dann ja zu kurz und nicht Englisch


            Zum Thema nochmal: Mir ist's eigentlich wurscht, weil der DHV ja sowieso meine Telefonnummer hat. Ich schätze, dass die Leute vom DHV sorgfältig mit den Daten umgehen. Andererseits denke ich : "Je weniger EDV Systeme meine Daten gespeichert haben, desto besser"
            Richard muss ja auch wieder alle Benutzerdaten irgendwo auf seinem System haben um seine Arbeit machen zu können. Also wieder ein System mehr wo meine Daten rumschwirren.

            Nebenbei:
            Was ist eigentlich, wenn jetzt jemand eine korrekte Telefonnummer ( privat ) angegeben hat, aber eigentlich so gut wie nie zu Hause ist? Oder, wenn er zu Hause ist, vielleicht grad keine Lust hat bei einer ihm unbekannten Telefonnummer an den Apparat zu gehen?
            Müssen dann die Forumsregeln dahingehend erweitert werden, dass Anwesenheitspflicht am Fernsprecher besteht?

            Versteht Ihr? Als Allzweckmittel gegen Trollerei halte ich diese "Telefonnummern-Nummer" eben nicht so richtig geeignet.

            Gruß
            Bernd
            Zuletzt geändert von El Zorro; 20.05.2005, 09:08.

            Kommentar


              #51
              AW: Sperrung bei fehlender Telefonnummer?

              Hi Robi, schön für Dich. Ich muss leider im Büro rumsitzen.
              Und da hab ich eben Zeit für Paranoia

              Beim Fliegen hab ich auch keine...

              Viel Spass in der Luft

              Bernd

              Kommentar


                #52
                AW: Sperrung bei fehlender Telefonnummer?

                @El Zorro
                Richard muss ja auch wieder alle Benutzerdaten irgendwo auf seinem System haben um seine Arbeit machen zu können. Also wieder ein System mehr wo meine Daten rumschwirren.
                Nö, ich greif auf die Forums-DHV-Datenbank zu. Da schwirrt nix.
                Ansonsten kann man die Sache mit den Telefonnummern sicher nicht als "Allheilmittel" sehen, aber es hilft schon ein bissl . Keine Angst, ich ruf' auch nicht jeden an .
                Schöne Flüge

                ForumAdmin
                Richard Brandl

                Kommentar


                  #53
                  AW: Sperrung bei fehlender Telefonnummer?

                  Danke, Richard. Schön! Hört sich ja besser an als ich dachte.

                  Jetzt müsste man nur noch die "Cold-Call-Seuche" eindämmen, dann lerne ich das Telefon vielleicht sogar wieder schätzen.

                  Gruß
                  Bernd

                  Kommentar

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