- Anzeige -
KONTEST =:= GLEITSCHIRMSERVICE
- Anzeige -
TURNPOINT - European Brands for Pilots
- Anzeige -
= fly it your way =
- Anzeige -
AUS LEIDENSCHAFT AM FLIEGEM
- Anzeige -
http://www.skyman.aero/de/gleitschirme/sir-edmund.html

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Tegelberg "strengste Kontrollen"

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #61
    AW: Tegelberg "strengste Kontrollen"

    Haupttouristenatraktion
    Also wenn die Gleitis eines am Tegelberg nicht sind dann die Hauptattraktion - schon mal gesehen wie voll das Schlösschen da im Sommer wird? Dagegen ist die Wartereihe am Start geradezu winzig...

    So realistisch muß man leider sein, die Bahn braucht uns nicht.
    Wenn es piept - eindrehen...

    Kommentar


      #62
      AW: Tegelberg "strengste Kontrollen"

      Zitat von mas- Beitrag anzeigen
      Also wenn die Gleitis eines am Tegelberg nicht sind dann die Hauptattraktion - schon mal gesehen wie voll das Schlösschen da im Sommer wird? Dagegen ist die Wartereihe am Start geradezu winzig...

      So realistisch muß man leider sein, die Bahn braucht uns nicht.
      Mit der Bahn fährt man aber nicht zum Schloss...
      Und auf dem Berg sieht man die "Haupttouristen aus Fernost" auch nicht so oft, wie im Schlösschen... dagegen oft Leute die gerne mal wärend der Bahnfahrt zum Schlösschen rüberlinsen, aber eben auch den Gleitis und Drachen zuschauen. Wenn ich zum Schloss will, brauch ich nicht auf den Berg fahren! Die meisten fahren aber wohl zum wandern hoch....sicherlich unbestritten.

      Herr B. schießt leider ein bischen über das Ziel hinaus. Ein unversichter Kommerzieller baut Mist und das Kollektiv muss büsen... Nunja - wem es nicht passt, der kann ja woanders fliegen! Diese Option bleibt uns zum Glück Ich denke, ich werde trotzdem nochmal zum fliegen hinfahren, weil das Fluggebiet einfach geil ist!
      Zuletzt geändert von `Dominik´; 15.04.2012, 00:55.
      "Wer einmal das Fliegen erlebt hat, der wird auf Erden stets mit zum Himmel gewandten Augen einhergehen, denn dort war er und dort wird er mit seinen Gedanken immer sein."

      Leonardo da Vinci

      Kommentar


        #63
        AW: Tegelberg "strengste Kontrollen"

        Zitat von `Dominik´ Beitrag anzeigen
        ... Nunja - wem es nicht passt, der kann ja woanders fliegen!...
        Dies kann in einem Rechtsstaat nicht die Quintessenz weiteren Handelns sein. Die Frage ist doch vielmehr ob sich der Seilbahnbetreiber rechtskonform verhält oder ob nicht.

        So langsam hätte ich wirklich Lust ein paar Piloten zusammen zu trommeln um via Dienstaufsichtsanfrage (das Landratsamt Ostallgäu ist die Aufsichtbehörde) oder Feststellungsklage am Amtsgericht Kaufbeuren mal grundsätzlich Folgendes klären zu lassen:
        • Darf eine Seilbahn Bedingungen an die Beförderung knüpfen oder muss sie ohne Ansehen der Person (also unabhängig davon ob diese Stöckelschuhe oder einen großen Rucksack trägt) befördern?

        • Darf ein Seilbahnbetreiber Dokumente kontrollieren oder verhält er sich hier rechtsstaatlich nicht gesetzeskonform weil dies nicht in seiner Befugnis liegt?

        • Darf der Seilbahnbetreiber ferner Start-/Landegebühren einkassieren ohne dafür eine Gegenleistung zu erbringen oder ohne Pächter /Besitzer von Start- und Landeplätzen zu sein (was zumindest auf Breitenberg und tw. Buchenberg zutrifft), oder handelt es sich hierbei nicht eher um eine diskriminierende Erhöhung des Fahrpreises für eine einzelne Zielgruppe welche im Gegensatz zur allgemeinen Beförderungspflicht gemäß Bayerischem Eisenbahngesetz steht?

        • Darf eine Flugbetriebsordnung am Tegelberg ohne Angabe von Gründen einfach eingeschränkt werden (Skischneise, Täfeleshang und Gruible nicht mehr für B-Schein-Freiflieger erlaubt)

        • Hat eine Luftaufsicht/ein Geländehalter überhaupt irgendwelche Befugnisse oder handelt es sich hier letztlich nur um Faschingskompetenzen/-funktionen die durch den DHV definiert wurden und nicht mit allgemeinem Recht vereinbar d.h. komplett oder in Teilen Makulatur sind? Hierzu gibt es bis heute kein Gerichtsurteil sondern lediglich rechtliche Einschätzungen, die z.T. auftraggeberorientiert sind.


        Selbst wenn der Geländehalter die Kompetenzen hätte die ihm „angedichtet“ werden, so darf Hr. B. keineswegs am Breitenberg irgendwelche Landegebühren oder gar Kontrollen einführen – denn hier ist er ja definitiv nicht Geländehalter oder?

        Allmählich reicht es und ich frage mich was sich die ortsansässigen Flieger noch Alles gefallen lassen bzw. wie hoch der „Leidensdruck“ erst noch werden muss – bis endlich mal eine Gegenwehr einsetzt.

        Auch Hr. B. lebt in einem Rechtsstaat und ist damit Recht und Gesetz unterworfen und ist eben nicht Seilbahnkönig in einer Monarchie...auch dann nicht wenn die Region Königswinkel heisst -

        Eine Anfrage am Landratsamt Ostallgäu als Aufsichtsbehörde kostet nichts und die Behörde ist auskunftspflichtig – eine Feststellungsklage ist mit Kosten verbunden, hier müsste/könnte man sammeln gehen...?

        Eigentlich wäre das ja Alles die Aufgabe des DHV als Mitgliedervertretung doch dieser ist teilweise ja auch Urheber dieser ganzen fragwürdigen Regelungen....und wird sich kaum seine eigene Bedeutung/Existenzberechtigung schmälern wollen....

        Grüßle

        Uli

        Kommentar


          #64
          AW: Tegelberg "strengste Kontrollen"

          Das Schlösschen da unten mag voll sein, deshalb ist es die Bahn noch lange nicht.

          Ich glaube nicht, dass die Bahn uns missen will. Nicht als zahlende Fahrgäste und nicht als Attraktion für Touristen.
          Trotzdem ist unsere Szene viel zu wenig einheitlich und viel zu wenig solidarisch, um einen Boykott auch nur ansatzweise darstellen zu können, selbst wenn wir das versuchen würden.

          Ich selbst finde genügend andere Fluggebiete, kenne aber ne Menge anderer Piloten die sich ein Fliegerleben ohne Tegelberg kaum vorstellen können, warum auch immer.
          Der Grund warum ich hin und wieder mal dahin zurück kehre ist meine lang vergangene A-Schein Schulung dort.

          Übrigens hab ich ziemlich viel Verständinis für die Bahnbetreiber, die doch auf recht hohen Kosten sitzen geblieben sind und ziemlich wenig Verständnis für einen kommerziellen Tandempiloten, der ohne Versicherung fliegt.
          Dass dies nun in wenig zielgerichteten Restrikionen für alle Flieger mündet, ist tragisch aber erwartbar.

          Als Drachenflieger musste ich dort schon immer Landgebühren zahlen und fand es in der Vergangenheit etwas ungerecht, dass es die GS-Piloten nicht mussten.


          @Uli
          das ist größtenteils rechtens, weil es nicht um die Beförderung geht, die dürfen sie Dir nicht verweigern. Es geht ums Fliegen und darauf hast Du kein einklagbares Recht auf Privatgrund. Hier kann Dir der Geländehalter/Besitzer sehr wohl Vorschriften machen, Dokumente kontrolieren, Obolus kassieren usw.


          Gruß
          Udo
          Zuletzt geändert von UdoH; 15.04.2012, 13:00.

          Kommentar


            #65
            AW: Tegelberg "strengste Kontrollen"

            Zitat von UdoH Beitrag anzeigen
            @Uli
            das ist größtenteils rechtens, weil es nicht um die Beförderung geht, die dürfen sie Dir nicht verweigern. Es geht ums Fliegen und darauf hast Du kein einklagbares Recht auf Privatgrund. Hier kann Dir der Geländehalter/Besitzer sehr wohl Vorschriften machen, Dokumente kontrolieren, Obolus kassieren usw.
            ...
            Wo steht das? Welches Gerichtsurteil belegt dies? Bitte keine Gerichtsurteile zum Hausrecht...ob das greift ist ebenso völlig offen.

            Kontrollbefugnis die über das Vorzeigen eines Fahrscheines/Eintrittskarte hinaus geht hat in Deutschland nur die Exekutive - die Polizei.
            Und die Bahnbetreiber verweigern ja gerade die Beförderung wenn man darüber hinausgehende Dokumente wie Lizenz, Haftpflichtnachweis etc. nicht vorlegt - und das dürfen sie wie Du oben ja selbst schreibst nicht.

            Die Frage ist ob sie mir wirklich ein Flugverbot erteilen dürfen wenn sie mich rechtskonform ohne Kontrolle mit meinem Packsack befördern (so wie jeden anderen Rucksacktouristen eben auch) und ich ohne Zahlung der Landegebühr dann auf einem der von Ihnen gepachteten oder in Ihrem Besitz befindlichen Startplätze starten möchte.....

            Selbst wenn der Geländehalter solche Befugnisse hätte - (was ja völlig offen ist), so ist der Seilbahnbetreiber am Breitenberg weder Geländehalter (das ist die Gemeinde Pfronten) und definitiv nicht der Besitzer/Pächter der Startplätze und des Landeplatzes (Besitzer ist ein Landwirt der zugleich GS-Flieger und Mitglied im dortigen Verein Stratos ist - welch glücklicher Umstand).

            Definitiv am Breitenberg verhält sich der Betreiber nach m. E. nicht gesetzeskonform ... ob am Tegel- und Buchenberg ebenso gilt es zu prüfen. Mir reicht es jetzt - ich werde das zunächst über eine behördliche Anfrage angehen.

            Ergänzung: Klar kann auch ich den Betreiber irgendwie verstehen dass er ob des Schadens aufgrund des Tandemunfalles verärgert ist - die Frage ist aber ob ihm im juristischen Verfahren eine Mitschuld aufgrund des Wiederanfahrens angelastet wird oder ob nicht? Ferner: In welchem Zusammenhang mit diesem Vorfall stehen die restriktiven Beförderungseinschränkungen gegenüber uns? Für mich in gar keinem!

            Gruß

            Uli
            Zuletzt geändert von Ulvis; 15.04.2012, 14:19. Grund: Rechtschreibung

            Kommentar


              #66
              AW: Tegelberg "strengste Kontrollen"

              Zitat von Ulvis Beitrag anzeigen

              Kontrollbefugnis die über das Vorzeigen eines Fahrscheines/Eintrittskarte hinaus geht hat in Deutschland nur die Exekutive - die Polizei.
              Und die Bahnbetreiber verweigern ja gerade die Beförderung wenn man darüber hinausgehende Dokumente wie Lizenz, Haftpflichtnachweis etc. nicht vorlegt - und das dürfen sie wie Du oben ja selbst schreibst nicht.

              bist du sicher? wenn ein jugendlicher in die disco will können die an der kasse ja auch nach dem ausweis fragen.
              natürlich MUSS er ihn nicht zeigen, tut ers nicht kommt er aber auch nicht in die disco.

              ganz davon ab, es gibt ne menge schöne fluggebiete. man muss nicht unbedingt zum tegelberg.

              Kommentar


                #67
                AW: Tegelberg "strengste Kontrollen"

                Natürlich greift Hausrecht, der Inhaber des Hausrechts kann selbst bestimmen, wer was auf seinem Grund tun darf und unter welchen Bedingungen.etc.

                Kommentar


                  #68
                  AW: Tegelberg "strengste Kontrollen"

                  Zitat von UdoH Beitrag anzeigen
                  Natürlich greift Hausrecht, der Inhaber des Hausrechts kann selbst bestimmen, wer was auf seinem Grund tun darf und unter welchen Bedingungen.etc.
                  Anscheinend lebst Du nicht in Deutschland, und schon gar nicht in Bayern oder Du hast noch nie mehr als ein Fahrrad besessen

                  @Ulvis:
                  Wenn Du was auf die Beine stellst kannst du mit einer Spende von mir rechnen.
                  Auf jeden Fall sollte man mal einen Anwalt einschalten der die Situation prüft.

                  Kommentar


                    #69
                    AW: Tegelberg "strengste Kontrollen"

                    Klar Ihr Besitzenden in Bayern habt Euer eigenes Recht, sonst geht's noch gut?

                    Die Bedingungen ob und wer einen Schritt über meine Schwelle setzt definiere ich allein, natürlich im Einklang mit geltendem Recht.

                    Viel Erfolg im Kampf gegen die Windmühlen!

                    Kommentar


                      #70
                      AW: Tegelberg "strengste Kontrollen"

                      Du hast mich falsch verstanden, als Landbesitzer hier hat man vor allem Pflichten.
                      Wenn es dann noch um Denkmalschutz, Naturschutz, Ortsbild, Erholungsgebiet usw. geht dann gibt es eigentlich nur Pflichten
                      Vor allem Füssen ist da ganz bekannt dafür.

                      Und Hr. B. betreibt auch noch ein öffentliches Transportunternehmen mit beförderungspflicht an einem Grund an dem man nicht einfach Eigentum erwerben kann.(Berg)
                      Ich bin ja kein Jurist aber die Rechtslage dürfte recht komplex sein.

                      Wer meinst Du hat die grössere Windmühle?
                      eine Bergbahn oder einer mit dem BGB in der Hand?

                      Ich finde bei Schikane und Zeitdiebstahl sollte man mit den gleichen Waffen verteidigen.

                      Kommentar


                        #71
                        AW: Tegelberg "strengste Kontrollen"

                        Die Bahn ist in Schwangau, nicht in Füssen und der Startplatz (um den geht es, wem gehört der? ) auch. Ist aber auch gleichgültig, weil dieses Recht nicht nur für bestimmte Gemarkungsgrenzen gilt, sogar in Bayern.
                        Außerdem gibt einen Unterschied zwischen Beförderungsplicht und dem Recht dort zu Fliegen. Das Eigentum auch verpflichtet ist richtig und gut, aber das verpflichtet keineswegs dazu jedem den bedingungslosen Zugang zum beliebigen Zweck zu gewähren.

                        Mir soll recht sein, wenn Ihr was erreicht, ich glaube aber nicht dran.
                        Im Übrigen gibt es ziemlich viele Fluggelände im In und Ausland (sogar in Bayern), die von den Fliegern kassieren, erstaunlich dass es hier jetzt so hochkocht.

                        Kommentar


                          #72
                          AW: Tegelberg "strengste Kontrollen"

                          so weit ich weis ist h.b. nur geschäftsführer nicht eigentümer.

                          das sollte man auch noch beachten......und das es eine § 6 zulassung ist und keine §25
                          wer fliegen will muß starten wollen

                          Kommentar


                            #73
                            AW: Tegelberg "strengste Kontrollen"

                            Ich habe da gerade eine super Geschäftsidee. Denke ich werde mit einem kleinen Bauchladen am Tegelberg-Landeplatz auf reißenden Absatz stoßen.

                            Es lässt sich super am Gurtzeug bzw. am Packsack befestigen und man hat wirklich alle nötigen Unterlagen bzw. Kleingeld sofort zur Hand.

                            Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: Tegelberg.jpg
Ansichten: 1
Größe: 21,7 KB
ID: 813319

                            Toll ist auch, dass man immer alles beisammen hat und nicht zu befürchten braucht, gegebenenfalls 100te Kilometer umsonst angereist zu sein, weil man aus Versehen einen der geforderten Nachweise zuhause auf dem Dielenschränkchen liegen gelassen hat (wie es letztes Jahr meiner Freundin passiert ist)!!

                            Ich gebe es zu...Galgenhumor.



                            Evtl. könnte man es ja auch mit einer Petition versuchen, bevor man gleich an einen Rechtsstreit mit fragwürdigem Ausgang denkt. Denke, mit genügend Unterschriften bzw. der Drohung, dass die beteiligten Flieger zukünftig bei gegebenen Regelungen nicht mehr die Tegelbergbahn nutzen, könnte man evtl. schon Erfolg haben. Diese könnte man auch an den örtlichen Tourismusverband richten, der evtl. anschließend ebenfalls etwas Druck aufbaut... weiß nicht ob das klappt, aber einen Versuch wärs doch wert. Evtl. würden sich ja sogar örtliche Gastwirte usw. nach Darlegung der Sachlage evtl. daran beteiligen. Falls hier Interesse besteht, gibt es auch Onlineplattformen die geeignet wären. z.B.
                            www.petitiononline.de
                            Zuletzt geändert von Basti G.; 15.04.2012, 18:42.

                            Kommentar


                              #74
                              AW: Tegelberg "strengste Kontrollen"

                              Zitat von UdoH Beitrag anzeigen
                              Natürlich greift Hausrecht, der Inhaber des Hausrechts kann selbst bestimmen, wer was auf seinem Grund tun darf und unter welchen Bedingungen.etc.
                              Falsch.

                              Deine Meinung fällt in Dei Kategorie "die 10 beliebtesten Rechtsirrtümer"

                              Es stimmt einfach nicht.
                              ______________________________________
                              Grüße aus 0m GND,

                              Flynix

                              Kommentar


                                #75
                                AW: Tegelberg "strengste Kontrollen"

                                Ok und Du wirst jetzt das Gegenteil darlegen, sehe ich doch richtig oder?

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X