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Protektorpflicht

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    #46
    AW: Protektorpflicht

    Zitat von j.livingston Beitrag anzeigen
    "Die von der Academie können ja gar nicht auf unsere Ergebnisse kommen weil das nur unsere Maschine kann" ist schlichtweg die Aussage, dass die Technikabteilung sich ausserstande sieht eine Verfahrenskonforme Maschine zu bauen. Unter dieser Prämisse sehen die Zulassungen und Tests des DHV ziemlich düster aus....
    aaaaahhh... i glaubs ned, bin tatsächlich mit dir einer meinung!!
    dieser tag wird rosarot im kalender eingetragen!

    das ganze liegt wahrscheinlich an gravitationsschwankungen rund um den tegernsee...
    da kotzen sicher auch die fallschirmspringer im freifall, bei +/- 3g

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      #47
      AW: Protektorpflicht

      das offizielle Statement kommt dieses mal von der DHV Geschäftsstelle...... - warum eigentlich nicht von der DHV Technik und vom Prüfstellenleiter Weininger? Nicht die DHV Geschäftsstelle des Pilotenverbandes ist doch hier angesprochen, sondern die Prüfstelle sprich die DHV Technik. Nur die ist beim LBA als Verantwortlicher gemeldet.

      Mit dieser Antwort können wir Piloten aber nicht zufrieden sein. Denn sie heisst ganz klar der DHV hat nichts falsch gemacht. Prüfstellenergebnisse DHV und Prüfstellenergebnisse Academy sind also nicht vergleichbar. Sollen wir uns mit einer solchen Antwort zufirieden geben?
      Im Grunde müssen dann alle Protektorenhersteller dann zur DHV Prüfstelle gehen und dort Protektoren zulassen, weil sie bei der Academy mit dem gleichen Produkt keine Tests bestehen werden, sonder in der Regel doppelt soviele G´s dann haben - also nicht zulassungsfähig sind.
      Ist das dann Marktwirtschaft? Ich gehe dahin wo es leichter ist?

      Die richtige Antwort hätte meiner Meinung nach heissen müssen:
      unsere DHV Protektorenmessanlage entspricht nicht mehr dem heutigen Stand der Technik. Wir werden uns umgehend eine neue Anlage anschaffen um eine mögliche Verzerrung und Vereinheitlichung der Messergebnisse in der Zukunft zu garantieren.
      Ende.

      So DHV - einer hat geschrieben Bankrotterklärung - zeigt man keine Kompetenz in der Verteidigung was offensichtlich nicht mehr der heutigen Zeit entspricht.

      Fehler zugeben heisst Grösse zeigen. Fehler verteidigen ist das Gegenteil.

      Sorry
      Zero points.

      Kommentar


        #48
        AW: Protektorpflicht

        Zitat von tigerente Beitrag anzeigen
        aaaaahhh... i glaubs ned, bin tatsächlich mit dir einer meinung!!
        dieser tag wird rosarot im kalender eingetragen!

        das ganze liegt wahrscheinlich an gravitationsschwankungen rund um den tegernsee...
        da kotzen sicher auch die fallschirmspringer im freifall, bei +/- 3g
        Und immerhin scheints keine falsche Aussage zu sein... sonst wärs weg...:-)
        Stiller Mitleser :-)

        Kommentar


          #49
          AW: Protektorpflicht

          Ist es die Hauptsache auf den DHV einzuprügeln oder einen vernünftigen Protektor unterm Hintern zu haben, der brauchbar dämpft und Baugröße + Kosten in erträglichem Rahmen hält?

          Der Ansatz Protektoren zu bauen, die über einen gewissen Weg zur Dämpfung eines Aufpralls zu haben ist zweifelsohne richtig, die Baugröße sollte nicht wirklich größer werden und die Praxis zeigt, dass die zur Zeit erhältlichen Protektoren zumindest viele Schäden vermeiden können.

          Ich werde daher in Ruhe mit meinem Wendegurtzeug mit Airbag weiterfliegen und abwarten, was die angekündigte Besprechung am 10.4. bringt.
          Techniker auf allen beteiligten Seiten werden vorauss. imstande sein sich auf einen einheitlichen Messvorgang zu verständigen.

          PS:
          Zur Prüfung des Füllverhaltens der Airbags hätte ich nach wie vor gerne eine Aussage.

          Kommentar


            #50
            AW: Protektorpflicht

            @skysport
            es ist allen herstellern unbenommen,geräte zu verkaufen,die die geforderten mindestwerte übertreffen!
            zum thema bestandsschutz:der dhv hat richtigerweise darauf hingewiesen,dass zugelassene gurtzeuge weiter verwendet werden dürfen.solange von amtlicher seite nicht die zulassung entzogen wird,darf also weitergeflogen werden!
            im übrigen sollten sich diejenigen beruhigen,die hier nach schadenersatz verlangen.noch ist kein schaden entstanden!
            ansprechpartner für regressansprüche wegen sachmängeln(es handelt sich im falle des zulassungsentzuges um einen solchen)ist der händler,der das gurtzeug verkauft hat.dieser muss ersatz leisten und sonst niemand(dass sich anschliessend der händler mit dem hersteller auseinandersetzt,kann dem endkunden sch...egal sein!).
            @livingston
            es gibt also eine genormte prüfvorrichtung für protektoren?und ausgerechnet die academy verfügt über eine solche?sonst niemand? klingt ja interessant.
            schöne grüsse s lange

            Kommentar


              #51
              AW: Protektorpflicht

              Zitat von einrad Beitrag anzeigen
              Ist es die Hauptsache auf den DHV einzuprügeln oder einen vernünftigen Protektor unterm Hintern zu haben, der brauchbar dämpft und Baugröße + Kosten in erträglichem Rahmen hält?
              ....
              Wer behauptet meine Interessen zu vertreten, und in meinem Interesse Vorgaben macht, der sollte sich auch meinen Vorwürfen stellen, wenn ich sehe, dass diese Interessenvertretung nicht so wahrgenommen wird wie es sein sollte.
              Und das vor allem wenn dieser Interessensvertreter fast schon hoheitliche Aufgaben wahrnimmt.
              Angesichts der Tatsache dass der Verband nachweislich bereits am 25.3 informiert wurde, und dies nicht das erste "bemerkenswerte" Ereignis ist, bin ich eigentlich ziemlich leise.
              Stiller Mitleser :-)

              Kommentar


                #52
                AW: Protektorpflicht

                Zitat von siegmarlange Beitrag anzeigen
                ..@livingston
                es gibt also eine genormte prüfvorrichtung für protektoren?und ausgerechnet die academy verfügt über eine solche?sonst niemand? klingt ja interessant.
                schöne grüsse s lange
                Ob es für diese Anlagen eine Norm gibt weiss ich nicht, habe ich auch nicht behauptet.
                (siegmar: lesen)
                Es gibt ein Prüfverfahren welches dem LBA vorliegt. Dieses Verfahren ist Vorgabe für die Prüfung der Protektoren. Ist das Verfahren in ordnung und die MAschine, dann ist es gleichgültig welche Maschine den Test ausführt: das Ergebnis für einen bestimmten Protoktor wird auf jeder Maschine stets das Gleiche sein. (=Sinn des Prüfverfahrens).
                Sind die Ergebnis nicht nachvollziehbar, dann stimmt entweder etwas am Verfahren nicht, oder aber an der Maschine. In beiden Fällen taugt aber weder das Eine noch das Andere zu einer Musterzulassung von Protektoren.
                Pipo zeigte einen Messschrieb aus so einem Test, der ein ganz bemerkenswertes Verhalten im Freifall auzeigte: Schwankungen um fast 3g während der Freifallphase. Wenn ich so etwas aus dem Labor eines Beauftragten des LBA sehe bekomm ich graue Haare. Freifall sieht nämlich anders aus. Einen passenden Schrieb kann man ebenfalls sehen: in diesem Thread. Aber nicht vom DHV sondern von der Academy.
                Stiller Mitleser :-)

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                  #53
                  AW: Protektorpflicht

                  Zitat von PRAdmin Beitrag anzeigen
                  Mittlerweile hat das LBA eine neue Prüfstelle zugelassen, die ihrerseits Protektortests durchführt. Der Testaufbau dafür unterscheidet sich von dem des DHV. Verschiedene Testanlagen, die nicht normiert sind, können zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
                  Die Werte sind maschinenbezogen und liefern nur für jede Maschine vergleichbare Werte. Die Schwierigkeit tritt auf, wenn die Ergebnisse unterschiedlicher Versuchsanordnungen verglichen werden sollen.
                  Das verstehe ich nicht. Wir reden ja nicht über ein hochkompliziertes Verfahren, sondern über einen Versuchsaufbau, der simpler eigentlich gar nicht mehr sein könnte: Eine Kombination aus hartem Prüfkörper und weichem Protektor kommt nach freiem Fall aus 1,5 m Höhe auf einer harten Fläche auf. Dabei wird die Beschleunigung des Prüfkörpers über die Zeit gemessen. Entweder die Maschine kann das oder sie kann es nicht! Wir reden ja nicht über Abweichungen in der Größenordnung von Strichstärken!

                  Dazu sind eigentlich nur drei Bedingungen einzuhalten: Der Freifall muß unbehindert sein, die Messung muß in hinreichender Auflösung vorgenommen werden und die Meßvorrichtungen müssen geeicht und kalibriert sein. Wo ist da Raum für Besonderheiten der Maschine? Nochmal: Wir reden nicht über Strichstärken. Soweit bisher ersichtlich, scheinen alle drei Bedingungen bei der DHV-Meßvorrichtung nicht oder nicht hinreichend erfüllt zu sein.

                  Wenn die DHV-Maschine also zusätzlich Erdbebem am Tegernsee aufzeichnet, oder wenn, wie Pipo vermutet, die Maßeinheiten der Meßschriebe schlicht nicht stimmen, dann vermag die Maschine vielleicht interessante geowissenschaftliche Erkenntnisse zu liefern oder meinetwegen einfach nur den Wasserstand der Donau zu messen, aber eben nicht die Schutzwirkung von Protektoren, ganz einfach!

                  Solche Stellungnahmen wie die des PRAdmin meinte ich mit der Bitte, diese Phase nach Möglichkeit besser gleich zu überspringen!

                  Gruß Rüdiger
                  Zuletzt geändert von ruewa; 07.04.2008, 14:56. Grund: "Soweit bisher ersichtlich..." hinzugefügt

                  Kommentar


                    #54
                    AW: Protektorpflicht

                    Mit einer zweiten Prüfstelle hatte ich Anfangs die Hoffnung verbunden, dass sich Entwicklungen ergeben, die für uns Piloten vorteilhaft sind. Das Vorgehen der Akademie jetzt scheint mir aber primär der Verunsicherung der Piloten zu dienen um die Machtverhältnisse zwischen DHV und Akademie zu verändern.
                    Der Schuss (direkt an das LBA zu schreiben) kann aber mächtig nach hinten gehen, da theoretisch die Möglichkeit besteht, dass das LBA nicht die Protektorenpflicht aufhebt, sondern eine ganze Reihe Gurtzeuge groundet, da das LBA keine eigene Testanlage besitzt um Vergleichsmessungen durchzuführen.

                    Der DHV wurde eine Woche vorher zwar informiert, dies ist aber bei einer solchen Frage eine extrem kurze Zeit. Hier Frage ich mich schon, warum die Eile. Ein paar Monate Zeit hätten nichts geschadet, in denen versucht worden wäre, eine interne Lösung zwischen den beiden Prüfstellen zu finden und Verbesserungen einzuführen.

                    Für die Zukunft sehe ich jede Menge Ärger auf uns zukommen. Der DHV erkennt in einem Video der Akademie 1,5 Grad mehr vorschießen als erlaubt, die Akademie findet einen Fehler beim DHV ......

                    Am Ende werden alle sehen, weder der Akademie geht es primär um Pilotensicherheit, noch dem DHV. Hier geht es um viel Geld und Geld regiert nun mal die Welt.

                    Kommentar


                      #55
                      AW: Protektorpflicht

                      Zitat von PRADMIN
                      "....Die Schwierigkeit tritt auf, wenn die Ergebnisse unterschiedlicher Versuchsanordnungen verglichen werden sollen....."
                      Ist eigentlich eine Falschaussage.
                      Die Schwierigkeiten traten wohl schon vorher auf. Wie anders sind dann solch katastrophalen Messchriebe zu erklären?
                      Durch den Vergleich werden die Schwierigkeiten jetzt publik. Nicht der Vergleich ist schwierig. ;-)
                      Zuletzt geändert von j.livingston; 07.04.2008, 14:54.
                      Stiller Mitleser :-)

                      Kommentar


                        #56
                        AW: Protektorpflicht

                        Zitat von j.livingston Beitrag anzeigen
                        "....Die Schwierigkeit tritt auf, wenn die Ergebnisse unterschiedlicher Versuchsanordnungen verglichen werden sollen ...
                        Ich habe das Problem bei verschiedenen Badezimmerwaagen , obwohl Abweichungen um 250% + hatte ich da eigentlich noch nicht

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                          #57
                          AW: Protektorpflicht

                          Zitat von tommi Beitrag anzeigen
                          Mit einer zweiten Prüfstelle hatte ich Anfangs die Hoffnung verbunden, dass sich Entwicklungen ergeben, die für uns Piloten vorteilhaft sind. Das Vorgehen der Akademie jetzt scheint mir aber primär der Verunsicherung der Piloten zu dienen um die Machtverhältnisse zwischen DHV und Akademie zu verändern.
                          Der Schuss (direkt an das LBA zu schreiben) kann aber mächtig nach hinten gehen, da theoretisch die Möglichkeit besteht, dass das LBA nicht die Protektorenpflicht aufhebt, sondern eine ganze Reihe Gurtzeuge groundet, da das LBA keine eigene Testanlage besitzt um Vergleichsmessungen durchzuführen.

                          Der DHV wurde eine Woche vorher zwar informiert, dies ist aber bei einer solchen Frage eine extrem kurze Zeit. Hier Frage ich mich schon, warum die Eile. Ein paar Monate Zeit hätten nichts geschadet, in denen versucht worden wäre, eine interne Lösung zwischen den beiden Prüfstellen zu finden und Verbesserungen einzuführen.

                          Für die Zukunft sehe ich jede Menge Ärger auf uns zukommen. Der DHV erkennt in einem Video der Akademie 1,5 Grad mehr vorschießen als erlaubt, die Akademie findet einen Fehler beim DHV ......

                          Am Ende werden alle sehen, weder der Akademie geht es primär um Pilotensicherheit, noch dem DHV. Hier geht es um viel Geld und Geld regiert nun mal die Welt.
                          Noch mal:
                          Nicht der Bote ist der Böse!
                          Auch der DHV hätte innerhalb der Woche ein funktionsfähiges Telefon auftreiben können, Wahrscheinlich gibt es sogar in Gmundt ein Postamt welches Briefe innerhalb der Woche an die Akademie zugestellt hätte.
                          Meines Wissens hat der Verband nicht reagiert. Nun über die Academy zu quengeln ist den Spieler in Schwarz anzuknarzen, obwohl Weiss am Zuge ist; schlichtweg die falsche Adresse.
                          Die Reaktion die heute aus der Geschäftsstelle hier im Forum veröffentlicht wurde hat nicht mal ansatzweise das Zeug zu einer konstruktiven Massnahme.
                          Und: hier gehts nich um Strichstärken.
                          Hier gehts um nen fetten Klopper!
                          Stiller Mitleser :-)

                          Kommentar


                            #58
                            AW: Protektorpflicht

                            Zitat von tommi Beitrag anzeigen
                            Der DHV wurde eine Woche vorher zwar informiert, dies ist aber bei einer solchen Frage eine extrem kurze Zeit. Hier Frage ich mich schon, warum die Eile. Ein paar Monate Zeit hätten nichts geschadet, in denen versucht worden wäre, eine interne Lösung zwischen den beiden Prüfstellen zu finden und Verbesserungen einzuführen.

                            Für die Zukunft sehe ich jede Menge Ärger auf uns zukommen. Der DHV erkennt in einem Video der Akademie 1,5 Grad mehr vorschießen als erlaubt, die Akademie findet einen Fehler beim DHV .......
                            xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx

                            2) ja, das ist zu befürchten. diese übergangsphase wird auch für uns piloten unangenehm und frustrierend werden. aber das ist ein reinigungsprozess, den man nur veruzögern, nicht mehr verhindern kann. ich bin für radikale schnitte und veränderungen in unserem interesse. perfekte tests, beste testpiloten, optimale und öffentliche videodokumentation auch gegen den willen von herstellern sowie gurtzeug- und rettertests die dem stand der technik entsprechen.

                            wenn ich mir anschaue was bspw. der öamtc/adac bei motorradhelmen zusätzlich (!) zu den CE-normen noch testen find ich das einen spannenden ansatz der eigentlich viel raum für weitere entwicklungen läßt - wenn wir nicht so eine minderheitenpartie wären ....

                            cu
                            thomas
                            Zuletzt geändert von ForumAdmin; 07.04.2008, 15:54. Grund: völlig unbewiesene behauptung rausgenommen

                            Kommentar


                              #59
                              AW: Protektorpflicht

                              Zitat von tommi Beitrag anzeigen
                              Für die Zukunft sehe ich jede Menge Ärger auf uns zukommen. Der DHV erkennt in einem Video der Akademie 1,5 Grad mehr vorschießen als erlaubt, die Akademie findet einen Fehler beim DHV ......
                              das befürchte ich auch für euch. ach wie habens wir schweizer schön

                              ihl piti
                              www.flytours.ch

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                                #60
                                AW: Protektorpflicht

                                Zitat von tommi Beitrag anzeigen
                                Das Vorgehen der Akademie jetzt scheint mir aber primär der Verunsicherung der Piloten zu dienen um die Machtverhältnisse zwischen DHV und Akademie zu verändern. (...)

                                Der DHV wurde eine Woche vorher zwar informiert, dies ist aber bei einer solchen Frage eine extrem kurze Zeit. Hier Frage ich mich schon, warum die Eile. Ein paar Monate Zeit hätten nichts geschadet, in denen versucht worden wäre, eine interne Lösung zwischen den beiden Prüfstellen zu finden und Verbesserungen einzuführen. (...)

                                Am Ende werden alle sehen, weder der Akademie geht es primär um Pilotensicherheit, noch dem DHV. Hier geht es um viel Geld und Geld regiert nun mal die Welt.
                                Hallo Tommi,

                                ich glaube, da muß man ein wenig über den Gleitschirm-Tellerrand blicken und die Spielregeln der Luftfahrtbehörden in Rechnung stellen. Eine Prüfstelle, ja selbst ein Hersteller von luftfahrttechnischem Gerät oder Zubehör, ist ganz rigide verpflichtet, sicherheitstechnische Mängel umgehend zu melden. Tut er das nicht, oder versucht die Sache womöglich zu vertuschen, riskiert er seine Zulassung, mithin also seine Existenzgrundlage!

                                So wie ich das sehe, hatte die Academy überhaupt keine andere Wahl, als dieses Schreiben an das LBA zu verfassen! Politik hin oder her, aber in dem Fall ist das nicht die bestimmende, oder jedenfalls nicht die einzige Logik.

                                Gruß Rüdiger

                                Kommentar

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