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    #31
    Ja so wird es sein
    Die Frage bleibt ob in anderen Ländern wo die Schirme legal sind Versicherungsschutz besteht

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      #32
      Die Frage bleibt ob in anderen Ländern wo die Schirme legal sind Versicherungsschutz besteht
      Zumindest bei der DHV / HDI Versicherung ist die Frage beantwortet: Nein. Deren Ausschluß stellt nämlich nur auf die Zulassung ab - keine vorhanden, nicht versichert. Und wenn sie den Moustache nicht mal als Gleitsegel einstufen, dann sowieso nicht.

      Genau an dem Punkt magst mit ner anderen Versicherung Glück haben (oder nicht), wenn Du im Ausland fliegst.
      Wenn es piept - eindrehen...

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        #33
        ich werde es versuchen.................

        Otto lilienthal hatte auch keine Versicherung

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          #34
          Rechtlich gesehen darf man evtl. nur im Ausland damit fliegen da die Startplätze in DE ja für Gleitschirme zugelassen sind und eine Haftplicht jedenfalls vorrausetzen. Das eine Versicherung eine Vorrichtung / Tragwerk versichert das in DE am Luftverkehr teilnimmt ohne Zulassung dafür, ist für mich pers unvorstellbar. Im Zuge mehrere Nachfragen bei Versichrungen in ähnlichem Fall ( E -Aufstieg ) wurde klar das Versicherungen sehr sehr genau wissen was im Luftfahrtgesetz so alles geregelt ist....

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            #35
            Zitat von Sir Vival Beitrag anzeigen

            Es muss derjenige was Beweisen, der vom anderen was will. Will ich den Schaden von der Versicherung, muss ich Beweisen ...
            Und wenn die Versicherung nur für zugelassenes Fluggerät gilt, ist der Schirm einfach nicht versichert. Es es ist ja ein Fahrrad oder Auto auch nicht mitversichert. Und nicht zugelassenes Fluggerät eben auch nicht. Ist halt die Frage, ob die Versicherung sich so gut damit auskennt.
            Ich weiß nicht woher Du diese Information hast. Wäre mir nicht bekannt. Karl hat mir bestätigt, dass im Schadensfall der Versicherer in der Nachweispflicht ist. Dies gilt bei der über den DHV abgeschlossenen Haftpflicht, wie andere Anbieter das handhabe weiß ich nicht.

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              #36
              Zitat von amstef Beitrag anzeigen

              Ich weiß nicht woher Du diese Information hast. Wäre mir nicht bekannt. Karl hat mir bestätigt, dass im Schadensfall der Versicherer in der Nachweispflicht ist. Dies gilt bei der über den DHV abgeschlossenen Haftpflicht, wie andere Anbieter das handhabe weiß ich nicht.
              Die DHV Versciehrung gilt für Luftsportgeräteführer von Gleitschirmen (u. Drachen ). Mit einem Kite oder Kiteähnlichem Flug- Tragwerk aus Stoff oder sonstigem Material bist du kein Luftsportgeräteführer/ inn. Nachweispflicht? Der Pilot/ inn / Halter/ inn eines Luftsportgerätes hat die Plicht das sein Luftsportgerät den vorgeschriebenen Anforderungen bzw. nötigen Zulassungen entspricht wenn er am Luftverkehr teilnehmen möchte. Macht Er oder Sie das nicht, verletzt Er oder Sie damit jedenfalls einseitig die Versicherungsbedingungen.

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                #37
                Aber das ist doch eigentlich allen klar

                die Frage ist ja ob es überhaupt eine Versicherung gibt die Schirme mit lastetest versichert

                sonst würde das ja heißen dass fast alle singleskins miniwing speedsys und einige andere immer illegal und unversichert unterwegs sind

                Kommentar


                  #38
                  Ist die Frage nicht auch in welchen Land ich wohne und fliege ?
                  In Österreich gilt die ZLLV in der gültigen Fassung:

                  Voraussetzungen für die zulässige Verwendung
                  § 63.
                  1. (1)Absatz eines Fallschirme sowie Hänge- und Paragleiter dürfen nur betrieben werden, wenn der Hersteller bestätigt hat, dass die Betriebssicherheit nach dem jeweiligen Stand der Technik auf Grund der Bauart und technischen Ausrüstung gewährleistet ist, und der Luftfahrzeughalter nach Maßgabe der Festlegungen im Betriebshandbuch bzw. Instandhaltungshandbuch, welches der Hersteller zur Verfügung zu stellen hat, für den Weiterbestand der Lufttüchtigkeit Sorge trägt. Fallschirme sowie Hänge- und Paragleiter dürfen nur nach Maßgabe der vom Hersteller im Betriebshandbuch festgelegten Verwendungs- und Einsatzarten, Betriebserfordernisse und Betriebsbeschränkungen betrieben werden.
                  2. (2)Absatz 2Bestehen Fallschirme sowie Hänge- und Paragleiter aus Bestandteilen mehrerer Hersteller, die jeweils eine Bestätigung gemäß Abs. 1 auszustellen haben, ist eine Verwendung nur dann zulässig, wenn sich die Kompatibilität der Bestandteile aus den jeweiligen Betriebshandbüchern ergibt oder wenn zumindest ein Hersteller die Kompatibilität der Bestandteile bestätigt.
                  3. (3)Absatz 3Der Hersteller darf eine Bestätigung über die Luft- bzw. Betriebstüchtigkeit nur dann ausstellen, wenn die für einen sicheren Betrieb des Luftfahrzeuges erforderlichen Betriebs- und Instandhaltungsanweisungen vorliegen. Die Betriebs- und Instandhaltungsanweisungen müssen die erforderlichen Anleitungen und Angaben über die Art, den Umfang, die Häufigkeit und die Zeitabstände der durchzuführenden Instandhaltungs- und Überprüfungsarbeiten sowie über besondere Kontrollen enthalten. Der Hersteller hat die Bauurkunden und Prüfberichte, die für den Nachweis der Erfüllung der angewendeten Standards erforderlich sind, aufzubewahren und im Interesse der Sicherheit der Luftfahrt auf Verlangen der zuständigen Aufsichtsbehörde gemäß § 79 vorzulegen.
                  4. (4)Absatz 4Weiters dürfen Fallschirme sowie Hänge- und Paragleiter im Fluge nur verwendet werden, wenn die Kennzeichnungen gemäß § 62 erfolgt sind und die erforderlichen Versicherungen gültig vorliegen.
                  ​und eigentlich bestätigt der Hersteller das das Ding fliegt.
                  Da steht nichts von einer Prüfung / Zulassung nach was auch immer.

                  Und ich vermute das es ein Handbuch vom Hersteller auch für den moustage geben wird (genauso wie für Speed Schirme udgl) - oder sehe ich das falsch ?

                  Kommentar


                    #39
                    Zitat von albretty Beitrag anzeigen
                    Aber das ist doch eigentlich allen klar

                    die Frage ist ja ob es überhaupt eine Versicherung gibt die Schirme mit lastetest versichert

                    sonst würde das ja heißen dass fast alle singleskins miniwing speedsys und einige andere immer illegal und unversichert unterwegs sind
                    Ja, wenn der Hersteller seine Flugsportgerät als Gleitschirm bezeichnet und für das Produkt haftet. Sowie die Lufttüchtigkeit als Gleitschirm bestätigt. Beispielweise im Handbuch anzugeben " nicht in thermik fliegen" ist für mich pers. dann keine Bestätigung über die Lufttüchtigkeit.

                    Kommentar


                      #40
                      Zitat von Akki Beitrag anzeigen
                      Ist die Frage nicht auch in welchen Land ich wohne und fliege ?
                      In Österreich gilt die ZLLV in der gültigen Fassung:

                      Voraussetzungen für die zulässige Verwendung
                      § 63.[LIST=1][*](1)Absatz eines Fallschirms sowie Hänge- und Paragleiter ...
                      Genau das ist der Moustage eben nicht. Fläre spricht meist nur vom Moustage, manchmal auch vom Wing, ansonsten vom Parakite.
                      Streng genommen ist es damit auch in Ö nicht erlaubt. Kann man ja machen, nur wenn was passiert wirds eben teuer.

                      Und kaum ein Schirm hat es in so kurzer Zeit geschafft bei geringer Verbreitung gleich zwei Tote auf der Uhr zu haben. Ich denke da werden auch alle sensibilisiert sein.

                      Kommentar


                        #41
                        Vielleicht wäre es praktisch, sich drauf zu einigen, daß das Ding MOUSTACHE heißt.

                        Nicht MoustaGe

                        Kommentar


                          #42
                          ...Du meinst so, wie es bei der Landung ein "Flare" ist und kein "Flair" ...

                          Ist aber doch eigentlich ganz amüsant unsere mit viel Leidenschaft für den Spaß am Fliegen, aber eben oft auch mit viel "Unkorrektheiten" / eigenen alternativen Wahrheiten / Halbwissen durchzogene bunte Fliegervielfalt 😌🌞...
                          (sorry für's OffTopic🍻)
                          Enjoy living, fly safe -
                          Jessi &Adri ✨

                          "Es gibt keinen Weg zum Fliegen- Fliegen IST der Weg."

                          Kommentar


                            #43
                            Bis hierhin habe ich den Thread mit Interesse gelesen und fühle mich berufen, meinen unmaßgeblichen Senf auch noch dazu zu tun.
                            Ich bin kein Fachmann, aber ich kann einen Gleitschirm erkennen. Mir ist völlig wurscht, wie Hersteller und DHV dazu stehen. Der Moustache IST ein Gleitschirm. Er sieht wie einer aus, er fliegt auch wie einer, und er wird auch so gesteuert. Als Autofahrer ist mir ja auch egal, ob hinterm Lenkrad noch eine Servolenkung sitzt oder nicht. Und ein LKW ist ein LKW, ob die Hinterachse nun mit um die Kurve lenkt oder nicht. Somit kann mir auch egal sein, ob die Bremsleine nur an der Hinterkante festgemacht ist oder nicht.

                            Ich darf in diesem Zusammenhang mal an einen Gleitschirm der Firma Inferno erinnern. Der "Five-Five" war grob um 1990 herum auf dem Markt und hatte ein fest mit den Tragegurten verbundenes Gurtzeug, das je nach Stellung die Neigung des Schirms beeinflusste. Wollte man schneller unterwegs sein, musste man das Sitzbrett nach vorne kippen. Nachteil: beim Start musste man wirklich die Beine in die Hand nehmen.
                            Niemand wäre auf die Idee gekommen, den Lappen nicht als Gleitschirm zu bezeichnen. Lustigerweise hatte dieses Teil mehr mit den damaligen Gleitschirmen gemeinsam als heutige Schirme mit denen von damals. Und niemand kommt auf die Idee, heutige Schirme nicht als Gleitschirme zu bezeichnen.

                            Wenn also der DHV tatsächlich der Ansicht sein sollte, dass der Moustache kein Gleitschirm sei, dann strickt man sich da die Realität, wie man sie gerade braucht. Für sowas habe ich echt nichts übrig. Die Frage, ob so ein Schirm aufgrund seiner neuartigen Dynamik und der damit verbundenen höheren potentiellen Unfallgefahr überhaupt versicherungsfähig ist, ist eine ganz andere. Das sollte so auch kommuniziert werden. Finde ich ich jedenfalls.
                            VG Ralf

                            Kommentar


                              #44
                              Zitat von Bergkiwi Beitrag anzeigen
                              Bis hierhin habe ich den Thread mit Interesse gelesen und fühle mich berufen, meinen unmaßgeblichen Senf auch noch dazu zu tun.
                              Ich bin kein Fachmann, aber ich kann einen Gleitschirm erkennen. Mir ist völlig wurscht, wie Hersteller und DHV dazu stehen. Der Moustache IST ein Gleitschirm. Er sieht wie einer aus, er fliegt auch wie einer, und er wird auch so gesteuert. Als Autofahrer ist mir ja auch egal, ob hinterm Lenkrad noch eine Servolenkung sitzt oder nicht. Und ein LKW ist ein LKW, ob die Hinterachse nun mit um die Kurve lenkt oder nicht. Somit kann mir auch egal sein, ob die Bremsleine nur an der Hinterkante festgemacht ist oder nicht.

                              Ich darf in diesem Zusammenhang mal an einen Gleitschirm der Firma Inferno erinnern. Der "Five-Five" war grob um 1990 herum auf dem Markt und hatte ein fest mit den Tragegurten verbundenes Gurtzeug, das je nach Stellung die Neigung des Schirms beeinflusste. Wollte man schneller unterwegs sein, musste man das Sitzbrett nach vorne kippen. Nachteil: beim Start musste man wirklich die Beine in die Hand nehmen.
                              Niemand wäre auf die Idee gekommen, den Lappen nicht als Gleitschirm zu bezeichnen. Lustigerweise hatte dieses Teil mehr mit den damaligen Gleitschirmen gemeinsam als heutige Schirme mit denen von damals. Und niemand kommt auf die Idee, heutige Schirme nicht als Gleitschirme zu bezeichnen.

                              Wenn also der DHV tatsächlich der Ansicht sein sollte, dass der Moustache kein Gleitschirm sei, dann strickt man sich da die Realität, wie man sie gerade braucht. Für sowas habe ich echt nichts übrig. Die Frage, ob so ein Schirm aufgrund seiner neuartigen Dynamik und der damit verbundenen höheren potentiellen Unfallgefahr überhaupt versicherungsfähig ist, ist eine ganz andere. Das sollte so auch kommuniziert werden. Finde ich ich jedenfalls.
                              VG Ralf
                              Danke
                              so würde ich das auch sehen

                              ungeklärt ist natürlich für dem Moustage und unzähligen anderen miniwing und speedys wie das mit der Versicherung aussieht.
                              ( es sind ja auch wahrlich nicht überproportional Unfälle zu verzeichnen)

                              deswegen fragte ich anfangs auch ob jemand so einen Fall schon mal hatte


                              schöns Wochenende

                              Kommentar


                                #45
                                Frage an die Besitzer von Flugsportgeräten im Bereich Speedwings, Miniwings und co.:

                                Gibt es da lt. Handbuch checks die vom Hersteller vorgeschrieben sind nach Zeit oder Flugstunden?

                                Wie ist es beim MOUSTACHE in Bezug auf Checks, macht das ein "normaler Checkbetrieb" ?

                                Hat jemand ein Bild von der Plakete die in dem Fluggerät werkseitig angebracht ist?

                                Kommentar

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